Mein ERSTER Audi!

Audi

Hallo!

Werde mir nächste Woche Montag ein Audi A3 über ein Werksangehörigen bestellen.
Werde ihn mit folgendem Zubehör bestellen. Was haltet ihr davon?

Farbe Delfingrau Metallic
S-line Exterieurpaket
S-line Sportfahrwerk
Audi exclusive line Paket
Aussenspiegel beheizbar
Reifendruck Kontrollanzeige
Getränkehalter
Innenlichtpaket
Mittelarmlehne vorn
Klimaautomatik
Sitzheizung vorn und hinten
Alarmanlage
Xenon Plus
Audi hill hold assist
Radio Chorus

34 Antworten

Original geschrieben von Tiboron

Er bekommt 17% WA-Rabatt auf einen Nuewagen...
Du musst dur den ersten Thread korrekt lesen.

Original geschrieben von georg23

.... für einen 9 Monate alten Gebrauchtwagen

Original geschrieben von stef4n

Was ist an der Sache so schwierig?
- Der Bekannte WA kauft sich den Wagen - Kaufpreisminderung 17%
- Urteil bezahlt die Kiste
- Die Zulassung des Wagens läuft auf den WA - 9 Monate
- Nach 9 Monaten wird der Halter umgeschrieben auf Urteil
... und fertig
--------------------------------------

Also ich kenne es nur so, dass der WA idR auch den Wagen fährt und der Threaderöffner dann in der Tat nen 9 Monate jungen Gebrauchtwagen bekommt. Wär für mich auch nix.

So wie ich es mehrfach mitbekommen habe, kennen sich WA und Käufer nicht näher, aber wenn es auch so geht wie von Stef4n geschrieben und man direkt den Neuwagen bekommt, ne gute Sache.

@ Urteil1979: Wie ist es denn bei Dir?

hey leute um's euch genau zu erklären löl!
ich geb meinem kumpel das geld für das auto! angemeldet wird es auf ihn, bei der versicherung aber auf mich! ich geb ihm für das eine jahr die steuer (weil man leider keine steuerbefreiung mehr bekommt) gleich dazu! fahren werde in der zeit ausschliesslich nur ich das fahrzeug. und nach 9 monaten wird es umgeschrieben!
falls ich geblitzt werde etc. nehm ich das alles natürlich auf meine kappe ;-)

liebe grüsse

Zitat:

Original geschrieben von Kohlkönig


Also schweirig ist dabei, dass die Versicherung teurer wird, weil Halter nicht gleich Versicherungsnehmer. Außerdem müss der Halter bei Verstößen (Blitzen, Falschparken, Fahrerflucht etc.) beweisen, dass er es nicht war, wenn er nicht dafür blechen will. Also wenn das Vertrauen unter einander so groß ist, kein Thema. Ansonsten kann es ne heiße Sache werden...

Das ist wohl wahr..

das habe ich aber auch nicht mit meiner Aussage "Ist das so schwierig" gemeint.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von georg23


Hallo @stef4n,
was meinst Du wohl, aus welchem Grund ich meinen Beitrag nachträglich editiert habe 🙂

Gruß
Georg

Warum streichst du dann deine Aussage nicht 😁

Grüße

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Zitat:

Original geschrieben von stef4n


Das ist wohl wahr..

das habe ich aber auch nicht mit meiner Aussage "Ist das so schwierig" gemeint.

Grüße

Das weiß ich doch! Wollte nur die gute Überleitung nutzen! 🙂

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