mein auto ist totalschade, bekomme ich sie bezahlt?vollkasco hab ich
hallo habe eine bmw e60 bj 2006 mit kasco versicherung bei DBV versicherung
gestern hab ich ein unfall gehabt, bin gegen ein baum, und das alles ganz alleine,, das auto ist mir beim regen ausgerucht und bin gegen ein baum,,
und nun ist mein auto toal schaden, der ramen seitlich ist komplett verzogen , zu viel reingedrückt
mein auto ist noch ungefähr 25000 euro wert.
zahlt die kasco versicherung die komplette reparatur?
auch wenn ich das unfall komplett alleine gemacht habe?
oder zahlt das vollkasco nur wenn ich ein unfall mir ein andere auto mache? (dann wird auch mein autro bezahlt)
oder zahlt die vollkasco auch wenn ich das unfall komplett alleine gamecht habe
die versicherung hab ich bereits informiert
wolld aber hier auch nachfragen und informieren da ich zu vila angst habe
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Mindscape
Bringt hier herzlich wenig. Da mußt du schon die neue Versicherung, bei der der neue Wagen versichert wird.Zitat:
Original geschrieben von driver2211
Ein Blick in das Kleingedruckte des betroffenen Versicherungsvertrages wird zeigen in wie weit der Versicherungsnehmer im SFR zurückgestuft wird.
Moin,
mal so am Rande gefragt: Gibt es hier unsichtbare Post´s die Du sehen kannst welche mir verborgen bleiben? Oder schreibst Du hier auf blauen Dunst Deinen Kommentar?
Ich kann hier an keiner Stelle des Threads lesen oder auch nur interpretieren das der TE gefragt hätte welchen SFR er bekommen würde wenn er bei einer neuen Versicherung eine Vollkasko abschliessen würde...
Den Post´s des TE kann ich nur entnehmen das er fragt wie weit er mit seinem, bzw dem SFR seines Vaters zurückgestuft wird. Also hilft nur, wie schon geschrieben, ein Blick in den Vertrag oder eine Nachfrage beim Versicherer.
In dem Fall das es einen unsichtbaren Post geben würde ist Dein Einwand trotzdem belanglos da der neue Versicherer bei alten Versicherer den SFR anfragen würde und somit den SFR nach Rückstufung übernehmen würde. Und was folgern wir daraus? Richtig 😁, der TE muss einen Blick in die Bedingungen des aktuellen Vetrages, über den der Schaden abgewickelt werden soll, werfen.
Und was lernen wir daraus? Richtig, erst lesen, dann verstehen und dann sinnvoll antworten 😁 oder es einfach frei nach Dieter Nuhr halten.
Gruss
Marcus
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
@allDieter Nuhr ist vom Mod hier im Versicherungsforum nicht gewünscht.
bezieht euch doch zukünftig einfach auf...........sagen wir mal Heinz Rühmann 😁
Gruß vom Gutmenschen
Delle 😉
Was sagte denn der gute Heinz? 😁
Gruß
Krypton
such dir was aus .............😁
Zitat:
Bestätig wird dem neuen Versicherer auch nicht die Schadenfreiheitsklasse xy, sondern das Rabattgrundjahr plus einem Schaden.
Was der neue Versicherer daraus macht, ist eine Frage von dessen Bedingungen.Ist überigens auch der Grund, warum viele nach dem Wechsel der Versicherung jammern, weil sie eine Höhere Einstufung bekommen, da halt nicht der Schadenfreiheitsrabatt mit irgendwelchen Sondervereinbarungen bestätigt wird, sondern das echte Rabattgrundjahr.
Von daher, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die....
Oder einfach mal nachfragen - und das möchte ich auch fix mal tun: Kann man das erfahren, bevor man den Versicherungsvertrag unterschreibt? Ich möchte z.B. für mein neues Auto wahrscheinlich die Versicherung wechseln, bin SF11 und hatte vor 10 Jahren mal einen kleinen Kaskoschaden. Wird man mir mitteilen, wie ich fix eingestuft werde? Habe vor einem Jahr schonmal die Versicherung gewechselt und habe genau meine SF behalten können.
soviel ich gelese habe, gehe ich von sf 25 auf sf 22?
das wäre super
hätte ich denn unfal mit sf 24 gehe ich dann von sf 24 auf sf 11
das ist schon viel wenn mann überlegt