Mehrspuriges Abbiegen nach links. Von zwei Fahrstreifen nach links auf vier. Bitte um Lösung.

Hallo Leute,

ich weiß dass dieses Thema hier schon erwähnt wurde aber ich habe ein kompliziertes Spezialfall.

Hatte vor kurzem nach Abbiegen nach links in zwei Abbiegespuren ein Autounfall gehabt.

Nun ein paar Details zum Unfall:
Ich befand mich in der rechten und der Unfallverursacher in den linken Abbiegespur nach links. Wir fuhren los nach links in zwei parallel markierten Streifen und kamen an der Strasse mit vier markierten Spuren an. Ich befand mich bei abbiegen vor dem Unfallverursacher (ca. 3- 4 meter) und kam dann (da ich ne rechte Abbiegespur nutzte) an der zweiten Fahrspur der vierspurigen Strasse an. Nun krachte es an meiner hinteren Stoßstange von links. Beim Aussteigen meinte der Unfallverursacher dass er Recht hatte sich zwischen den beiden ersten Spuren auf der Vierspurigen Strasse eine Spur aussuchen und ich sollte eigentlich nach dem Abbiegen an der Dritte der vierspurigen Strasse ankommen. Da wir beide uns zur Zeit in einem Rechtsstreit befinden und der Gerichtstermin in erst einem Jahr ist, wollte ich vorher eure Meinung zu diesem Fall hören. Gerne hätte ich ein paar StVO Gesetze von euch falls welche überhaupt zu diesem Fall existieren.

Anbei lade ich paar Fotos zu Unfallstelle.

Vielen Dank für die Hilfe..

Beste Antwort im Thema

Was wollen wir wetten, dass die Schilderung des Gegners ganz anders lautet und die Worte "...mich beim Abbiegen überholt..." irgendwo darin vorkommen?

Es handelt sich -wegen der Busspur- nicht um eine Erweiterung von zwei auf vier Spuren, sondern nur auf drei. Und da stellt sich regelmäßig die Frage, wer die mittlere Spur nach dem Abbiegen befahren darf, der rechte oder der linke Abbieger.

Und dann ist es nicht fernliegend, wenn man argumentiert, dass derjenige, der "enger abbiegt", die Spur wählen darf.

Ob das in dem Fall so ist, wird der TE in einem Jahr erfahren. Und wir vielleicht auch... 

Wie gesagt: wir können dem TE nur bestätigen, dass er -wenn es sich so zugetragen hat, wie er es hier schildert- recht hätte.

Wenn es so wäre, wäre die Sache aber ziemlich sicher nicht bei Gericht.

Also kennen wir eben mal wieder nur die eine Seite der Medaille und die hat eben nur bedingten Wert.

EDIT: Hatte noch was vergessen, sorry.

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Ich sehe es genau so wie steini111.

Wir können den Fall nur nach den Angaben vom TE beurteilen.

Diese lauten:

Er ist auf seiner Spur geblieben.

Der Unfallgegner ist der Meinung, dass der TE auf eine der beiden rechten Spuren der 4 spurigen Straße hätte wechseln müssen und er sich eine der beiden linken aussuchen kann.

Wenn der Ablauf tatsächlich so war, sehe ich 100% Schuld beim Unfallgegner.

Wir müssen hier kein gültiges Urteil sprechen.
Aber wir können seine Frage anhand seiner Angaben beantworten.

Und die kann klar beantwortet werden.

Falls der Abbiegevorgang anders abgelaufen ist, dann wird sich das vor Gericht schon klären.
Was man Anhand der Angaben hier aber sagen kann, ist dass der Unfallgegner die Lage falsch eingeschätz hat und einen Spurwechsel vollzogen hat, den er nicht hätte machen sollen.

Dass der Fall tatsälich so abgelaufen ist, halte ich für gut möglich.

Zumindest ist es spannender als die übliche "Was ist die günstigste Versicherung für mein Auto" oder "Versicherung kürzt bei fiktiver Abrechnung. Darf die das?" Litanei.

Nur schade, dass wir noch ein Jahr auf die Auflösung warten müssen.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55


Diese lauten:

Er ist auf seiner Spur geblieben.

Ich hab jetzt den Eingangspost noch zwei mal gelesen und kann diese Aussage nicht finden.

Die wichtigste Frage, die ich mir dabei stelle ist:

Wenn ich hinter/neben einem Fahrzeug abbiege, sehe ich i.d.R. wo mein rechter Nachbar lang fährt. Da mir in dem Fall noch die ganz linke Spur als Ausweichspur zur Verfügung steht, würde es keinen sinnvollen Grund geben, meinem rechten Nachbarn ins Auto zu fahren (außer ich stehe auf den Kick wenns knallt).

Der der in dem Fall naturbedingt nicht genug Übersicht hatte, weil der Gegner nunmal schräg hinter ihm war, ist der TE. Für mich würde sich so ein Unfall nur durch einen unachtsamen Spurwechsel des TE erklären lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Ich hab jetzt den Eingangspost noch zwei mal gelesen und kann diese Aussage nicht finden.

Ich schon.

Zitat:

Original geschrieben von berlin-forever


Wir fuhren los nach links in zwei parallel markierten Streifen und kamen an der Strasse mit vier markierten Spuren an. Ich befand mich bei abbiegen vor dem Unfallverursacher (ca. 3- 4 meter) und kam dann (da ich ne rechte Abbiegespur nutzte) an der zweiten Fahrspur der vierspurigen Strasse an.

Er nutzt die rechte Abbiegespur und diese mündet in die zweite Spur von links von der vierspurigen Straße.

Ist doch eindeutig diese Aussage.

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Naja beantwortet wurde das Ganze jetzt ja mehrfach ;-)

Die Frage darf erlaubt sein, warum der TE hier im Forum StVO-Gesetze möchte, wenn er sich bereits anwaltlich vertreten lässt. Der Anwalt des Vertrauens berät und vertritt einen so, dass das Ganze hier überflüssig ist.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55


Er nutzt die rechte Abbiegespur und diese mündet in die zweite Spur von links von der vierspurigen Straße.

Eine eindeutige Zuordnung ist auf Grund der vorzeitig endenden Fahrbahnmarkierungen und der perspektivischen Verzerrung auf den hier bereitgestellten Bildern nicht 100% möglich.

Und die Frage, warum der Hintermann einfach hinten rein fährt, wenn er sieht, dass der TE auf dieser Spur bleibt, ist damit auch nicht geklärt.

Kein Autofahrer würde ohne Not in ein anderes Auto fahren, wenn er eine Ausweichmöglichkeit hat.

Was wollen wir wetten, dass die Schilderung des Gegners ganz anders lautet und die Worte "...mich beim Abbiegen überholt..." irgendwo darin vorkommen?

Es handelt sich -wegen der Busspur- nicht um eine Erweiterung von zwei auf vier Spuren, sondern nur auf drei. Und da stellt sich regelmäßig die Frage, wer die mittlere Spur nach dem Abbiegen befahren darf, der rechte oder der linke Abbieger.

Und dann ist es nicht fernliegend, wenn man argumentiert, dass derjenige, der "enger abbiegt", die Spur wählen darf.

Ob das in dem Fall so ist, wird der TE in einem Jahr erfahren. Und wir vielleicht auch... 

Wie gesagt: wir können dem TE nur bestätigen, dass er -wenn es sich so zugetragen hat, wie er es hier schildert- recht hätte.

Wenn es so wäre, wäre die Sache aber ziemlich sicher nicht bei Gericht.

Also kennen wir eben mal wieder nur die eine Seite der Medaille und die hat eben nur bedingten Wert.

EDIT: Hatte noch was vergessen, sorry.

Leider gibt es keine weiteren Details die ich verschwiegen habe. Der Unfallverursacher hat durch seinen Anwalt gemein dass ich seinen weg "geschnitten habe" und somit ihm die Wahl zwischen erster und zweiter Spur beim Ankommen nach dem Lenkmanöver weggenommen habe.

Mehr gibt es dazu nichts zusagen außer dass der Unfallgegner die ganze Zeit im Abbiegemanöver hinter mir fuhr.

Zitat:

Original geschrieben von berlin-forever


Der Unfallverursacher hat durch seinen Anwalt gemein dass ich seinen weg "geschnitten habe" und somit ihm die Wahl zwischen erster und zweiter Spur beim Ankommen nach dem Lenkmanöver weggenommen habe.

Rein rechtlich steht jetzt erstmal Aussage gegen Aussage und keiner ist im Recht. Jetzt wird es erst interessant: evtl. Zeugen, Ortstermin u.s.w.

Wie heißt es so schön: Recht haben reicht nicht, man muss es auch durchsetzen können. ;-)

Zitat:

Original geschrieben von berlin-forever


Der Unfallverursacher hat durch seinen Anwalt gemein dass ich seinen weg "geschnitten habe" und somit ihm die Wahl zwischen erster und zweiter Spur beim Ankommen nach dem Lenkmanöver weggenommen habe.

Mehr gibt es dazu nichts zusagen außer dass der Unfallgegner die ganze Zeit im Abbiegemanöver hinter mir fuhr.

Und schon bewegen wir uns rasant weg von den 100% Haftung, hin zu 50%...

Lass mich raten: es gibt keine Zeugen, die Fahrzeuge wurden sofort nach der Kreuzung irgendwo abgestellt, also keine Bilder von der Endstellung der Fahrzeuge, keinen Hinweis auf den genauen Kollisionspunkt.

Es wird sich also nicht beweisen lassen, wer auf die mittlere Spur gewechselt hat.

Unter Berücksichtigung dessen, was ich ganz am Anfang verlinkt hatte und dem, was ich Dir weiter oben geschrieben habe, sehe ich momentan die Sache weniger zuversichtlich als die Foren-Kollegen.

Aber das tatsächliche Ergebnis können wir eben nur schlecht beurteilen.

Hier mal ein besseres Bild der Fahrspuren.
Es ist gut zu erkennen,
dass die rechte Abbiegespur auf die Fahrspur neben der Busspur führt.
Die linke Abbiegespur führt auf die anderen beiden Fahrspuren.
(zu sehen an der breit auslaufenden Markierung)

Das bedeutet:
Der rechte Pkw muss auf die rechte Spur abbiegen.
Der linke Pkw kann eine der beiden anderen Spuren wählen.

Auf dem Bild sieht man auch,
dass der Audi über die Fahrbahnmarkierung fährt,
um auf die mittlere Spur zu kommen.
Wäre dabei der BMW näher am Audi, käme es zur Kollision und der Audi ist schuld.
(bedingt durch den Fahrspurwechsel beim Abbiegen)

Gruß Cokefreak

Berlin

Interessante Perspektive.

Sieht tatsächlich anders aus.

Denke, man wird das ganze vor Ort anschauen und dann ein Urteil sprechen.

Eine Dashcam im Auto wäre hier gut gewesen.

Düpp-di-düpp... na? Wer hats von Anfang an gesagt? 😁

Das war der, der sonst immer mit fachlicher Inkompetenz glänzt 😉

Mal sehen. vielleicht gibt es hier ja auch ein Recht auf gesetzliche (Spur-) Wahlfreiheit. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Talker55


Das war der, der sonst immer mit fachlicher Inkompetenz glänzt 😉

Immer schön friedlich bleiben, sonst fängst du dir ne verbale Kelle 😉

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