Mehrspuriges Abbiegen nach links. Von zwei Fahrstreifen nach links auf vier. Bitte um Lösung.

Hallo Leute,

ich weiß dass dieses Thema hier schon erwähnt wurde aber ich habe ein kompliziertes Spezialfall.

Hatte vor kurzem nach Abbiegen nach links in zwei Abbiegespuren ein Autounfall gehabt.

Nun ein paar Details zum Unfall:
Ich befand mich in der rechten und der Unfallverursacher in den linken Abbiegespur nach links. Wir fuhren los nach links in zwei parallel markierten Streifen und kamen an der Strasse mit vier markierten Spuren an. Ich befand mich bei abbiegen vor dem Unfallverursacher (ca. 3- 4 meter) und kam dann (da ich ne rechte Abbiegespur nutzte) an der zweiten Fahrspur der vierspurigen Strasse an. Nun krachte es an meiner hinteren Stoßstange von links. Beim Aussteigen meinte der Unfallverursacher dass er Recht hatte sich zwischen den beiden ersten Spuren auf der Vierspurigen Strasse eine Spur aussuchen und ich sollte eigentlich nach dem Abbiegen an der Dritte der vierspurigen Strasse ankommen. Da wir beide uns zur Zeit in einem Rechtsstreit befinden und der Gerichtstermin in erst einem Jahr ist, wollte ich vorher eure Meinung zu diesem Fall hören. Gerne hätte ich ein paar StVO Gesetze von euch falls welche überhaupt zu diesem Fall existieren.

Anbei lade ich paar Fotos zu Unfallstelle.

Vielen Dank für die Hilfe..

Beste Antwort im Thema

Was wollen wir wetten, dass die Schilderung des Gegners ganz anders lautet und die Worte "...mich beim Abbiegen überholt..." irgendwo darin vorkommen?

Es handelt sich -wegen der Busspur- nicht um eine Erweiterung von zwei auf vier Spuren, sondern nur auf drei. Und da stellt sich regelmäßig die Frage, wer die mittlere Spur nach dem Abbiegen befahren darf, der rechte oder der linke Abbieger.

Und dann ist es nicht fernliegend, wenn man argumentiert, dass derjenige, der "enger abbiegt", die Spur wählen darf.

Ob das in dem Fall so ist, wird der TE in einem Jahr erfahren. Und wir vielleicht auch... 

Wie gesagt: wir können dem TE nur bestätigen, dass er -wenn es sich so zugetragen hat, wie er es hier schildert- recht hätte.

Wenn es so wäre, wäre die Sache aber ziemlich sicher nicht bei Gericht.

Also kennen wir eben mal wieder nur die eine Seite der Medaille und die hat eben nur bedingten Wert.

EDIT: Hatte noch was vergessen, sorry.

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fühlst du dich etwa angesprochen???

Moin,

wenn ihr 2 es nicht gebacken bekommt ein kontroverses Thema mit unterschiedlichen Ansichten zu führen ohne persönlich zu werden schmeiße ich euch beide bei dem nächsten Streit raus, egal wer angefangen hat. Das ist ja nicht zum Aushalten mit euch.

Ich will da auch keine PN dazu mit irgendwelchen Erklärungen, nehmt es so und macht was daraus. Es liegt bei euch.

Grüße
Steini

Ich finde, so sachlich ging es zwischen uns schon lange nicht mehr zu.

Warum also 4 Stunden später so ein Aufriss.

Ist doch alles gut. Bruhig dich mal wieder 😉

Ist das sonst schlimmer??? 😰

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Leider muss ich ihn oft korrigieren, da er ohne jegliche fachliche Qualifikation immer gerne im Versicherungsbereich mitreden will.

Obwohl er schon x-mal fasche Auskünfte gegeben hat und es die User schon oft Geld gekostet hätte, wenn sie auf ihn gehört hätten, hört das einfach nicht auf.

Zitat:

Original geschrieben von audi-autob


Naja beantwortet wurde das Ganze jetzt ja mehrfach ;-)

Die Frage darf erlaubt sein, warum der TE hier im Forum StVO-Gesetze möchte, wenn er sich bereits anwaltlich vertreten lässt. Der Anwalt des Vertrauens berät und vertritt einen so, dass das Ganze hier überflüssig ist.

Hallo. Eure Meinung war mir wichtig da ich einfach unsicher geworden bin und da ich auf den Prozess noch so lange warten muss um die Sache endlich zu klären wollte ich die Ratschläge von Profis einholen.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Original geschrieben von berlin-forever


Der Unfallverursacher hat durch seinen Anwalt gemein dass ich seinen weg "geschnitten habe" und somit ihm die Wahl zwischen erster und zweiter Spur beim Ankommen nach dem Lenkmanöver weggenommen habe.

Mehr gibt es dazu nichts zusagen außer dass der Unfallgegner die ganze Zeit im Abbiegemanöver hinter mir fuhr.

Und schon bewegen wir uns rasant weg von den 100% Haftung, hin zu 50%...

Lass mich raten: es gibt keine Zeugen, die Fahrzeuge wurden sofort nach der Kreuzung irgendwo abgestellt, also keine Bilder von der Endstellung der Fahrzeuge, keinen Hinweis auf den genauen Kollisionspunkt.

Es wird sich also nicht beweisen lassen, wer auf die mittlere Spur gewechselt hat.

Unter Berücksichtigung dessen, was ich ganz am Anfang verlinkt hatte und dem, was ich Dir weiter oben geschrieben habe, sehe ich momentan die Sache weniger zuversichtlich als die Foren-Kollegen.

Aber das tatsächliche Ergebnis können wir eben nur schlecht beurteilen.

Beweisen lässt es sich schon, da der Unfallgegner beim Ankunft von Polizei sich zu dem Tat geäußert hat. Der Tatvorgang nach seinem Beschreiben war 1:1 wie meins. Die Polizei in dem Augenblick hatte ihn natürlich als Unfallverursacher genannt.

Profi sollte dein Anwalt sein.

Auch nur er hat die Möglichkeit sich die Stelle vor Ort genau anzuschauen.

Wie die Bilder hier ja deutlich zeigen, verzerren die und jedes Bild zeigt eine andere Situation.

Auf den ersten 3 Bildern sieht es so aus, als würden die Abbiegestreifen auf die linken beiden Spuren gehen, auf dem letzten hier geposteten Bild sieht es wieder anders aus.

Also meine Meinung: Ohne Besichtigung vor Ort keine vernünftige Einschätzung der Lage.

Es ist hier wohl entscheidend, in welche Spuren die Abbiegestreifen gehen.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von Talker55


Er nutzt die rechte Abbiegespur und diese mündet in die zweite Spur von links von der vierspurigen Straße.
Eine eindeutige Zuordnung ist auf Grund der vorzeitig endenden Fahrbahnmarkierungen und der perspektivischen Verzerrung auf den hier bereitgestellten Bildern nicht 100% möglich.

Und die Frage, warum der Hintermann einfach hinten rein fährt, wenn er sieht, dass der TE auf dieser Spur bleibt, ist damit auch nicht geklärt.

Kein Autofahrer würde ohne Not in ein anderes Auto fahren, wenn er eine Ausweichmöglichkeit hat.

Ja das bringt ein neues Licht in der Sache. Wurde allerdings von dem gegnerischem Rechtsanwalt sofort erwiedrigt. Als der Unfall passiert ist hatte der Unfallgegner zu mir gemeint "freundlich" dass er abgelenkt war in dem er seinen Handy am Steuer benutzt hatte um was zu schauen. Deswegen konnte er mich nicht optisch warnehmen in dem ich paar Meter vor ihm in der rechter Abbiegespur gefahren bin. Natürlich leitete ich dieses Info an die Polizei weiter und die haben es zu Akte eingenommen.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Was wollen wir wetten, dass die Schilderung des Gegners ganz anders lautet und die Worte "...mich beim Abbiegen überholt..." irgendwo darin vorkommen?

Es handelt sich -wegen der Busspur- nicht um eine Erweiterung von zwei auf vier Spuren, sondern nur auf drei. Und da stellt sich regelmäßig die Frage, wer die mittlere Spur nach dem Abbiegen befahren darf, der rechte oder der linke Abbieger.

Und dann ist es nicht fernliegend, wenn man argumentiert, dass derjenige, der "enger abbiegt", die Spur wählen darf.

Ob das in dem Fall so ist, wird der TE in einem Jahr erfahren. Und wir vielleicht auch... 

Wie gesagt: wir können dem TE nur bestätigen, dass er -wenn es sich so zugetragen hat, wie er es hier schildert- recht hätte.

Wenn es so wäre, wäre die Sache aber ziemlich sicher nicht bei Gericht.

Also kennen wir eben mal wieder nur die eine Seite der Medaille und die hat eben nur bedingten Wert.

EDIT: Hatte noch was vergessen, sorry.

Die Sache ist bei Gericht nur weil der Unfallverursacher einen Anwalt zur Sache gezogen hat und nun wie es so üblich ist sind zwei Anwälte sich nicht einig und die Sache geht zu Gericht.

Zitat:

Original geschrieben von berlin-forever



Die Sache ist bei Gericht nur weil der Unfallverursacher einen Anwalt zur Sache gezogen hat und nun wie es so üblich ist sind zwei Anwälte sich nicht einig und die Sache geht zu Gericht.

Naja, ganz so ist es ja nun nicht...

Selbst der klagefreudigste Anwalt macht sich die Arbeit, eine Klage zu diktieren, nur dann, wenn er auch eine Aussicht auf Erfolg sieht.

Und so wie es inzwischen aussieht, hat er damit ja offenbar auch nicht ganz unrecht.

Abwarten und Tee trinken. Du bist ebenfalls anwaltlich vertreten. Den Rest macht das AG Mitte...🙂

So jetzt die Frage der Fragen:

Was sagt denn der Anwalt dazu??????? 😕😕😕😕

*wiederweg* 😛

Zitat:

Original geschrieben von Talker55


Leider muss ich ihn oft korrigieren, da er ohne jegliche fachliche Qualifikation immer gerne im Versicherungsbereich mitreden will.

Obwohl er schon x-mal fasche Auskünfte gegeben hat und es die User schon oft Geld gekostet hätte, wenn sie auf ihn gehört hätten, hört das einfach nicht auf.

Das gibt dann den ersten Strich auf der "Stichel Liste"

Grüße
Steini

Mir egal.

Es ist die Wahrheit.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55


Interessante Perspektive.

Sieht tatsächlich anders aus.

Was aber vermutlich rein an der sehr verzerrten Aufnahme der Örtlichkeit liegt.

Auf den als erstes geposteten Fotos kann man ohne jegliche Verzerrung erkennen, dass die linke Abbiegespur in der Verlängerung der gestrichelten Linie einzig und allein auf die linke Geradeausspur geht und die rechte Abbiegspur auf die zweite Geraudeausspur.

Ob man diese Linien gedanklich allerdings verlängern darf, steht auf einem anderen Bltt. Ungünstig ist die Verkehrslage da auf jeden Fall.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Für mich würde sich so ein Unfall nur durch einen unachtsamen Spurwechsel des TE erklären lassen.

Ganz und gar nicht.

Mein Arbeitsweg enthält fast eine identische Kreuzung, nur dass dort von 2 Linksabbiegespuren auf 2 Geradeausspuren gewechselt wird, was eigentlich narrensicher sein sollte.

Dennoch muss ich regelmäßig in die Eisen, weil einige plötzlich im Kurvenausgang nach rechts wechseln, wo ich bereits bin.

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