Mehrere Fahrer im LKW

Also meine frage:
Ist es erlaubt zwei Fahrer in einen Lkw zu setzen um abwächselnd zu fahren?

danke
johnny

63 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390


...aber denkt mal an die regelung innerhalb von 24 stunden muss der lkw (mindestens) 9 stunden stehen...

Wo soll das denn festgelegt sein, daß der LKW (!) nur maximal 15 Stunden am Tag im Einsatz sein darf?

Drahkke

Drahkke, der LKW darf mehr, die Fahrer durfen nicht mehr. In Deutschland darfst du als Kraftfahrer bei deinem Schlaf nicht bewegt werden.

unter Hinweis.
Kabinenzeiten im Fahrenden Fahrzeug, zahlen nicht als Tagesruhezeit. Im stehenden Fahrzeug kann die Tagesruhezeit verbracht werden, soweit eine geeignete Kabine vorhanden ist.

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C3058036_L20.pdf

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wo soll das denn festgelegt sein, daß der LKW (!) nur maximal 15 Stunden am Tag im Einsatz sein darf?

Re: Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Rudiger


Drahkke, der LKW darf mehr, die Fahrer durfen nicht mehr. In Deutschland darfst du als Kraftfahrer bei deinem Schlaf nicht bewegt werden.

So ist mir das auch bekannt. Der Satz von Matze1390 las sich aber so, als ob es jetzt auch schon für LKW's Tagesmaximallaufzeiten gäbe. Das hat mich dann doch etwas stutzig gemacht.

Re: Re: Drahkke

Matze wird das auch lesen und verstehen das beide Fahrer volles program fahren durfen und danach ins Bett mussen.

Das kann im LKW, Horel oder zuhause sein.

---cancel--- Bitte nicht storen ---cancel---

replace by

}}>Bitte nicht bewegen{{<

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


So ist mir das auch bekannt. Der Satz von Matze1390 las sich aber so, als ob es jetzt auch schon für LKW's Tagesmaximallaufzeiten gäbe. Das hat mich dann doch etwas stutzig gemacht.
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Re: Ruhezeit

Zitat:

Original geschrieben von Rudiger


Bei uns, USA, du bist im Bett, das ist Schlafzeit.

 

🙂 hört sich plausibel an!!

lg john

nur frag ich mich wieso man im fahrenden lkw der schlafzeit nicht als ruhezeit gelten darf.

ich mein bei den neuen lutgefderten kabinen is das doch kein problem. da bin ich auch schon mal auf dem beifahrersitz eingeschlafen ohne problem.
nagut aber das kommt auch immer auf die schalfgewohnheiten des einzelenn an. wie leicht oder wie tief er schläft.

moinmoin liebe leute ihr verwechselt da so einiges bzw es wird mit halbwahrheiten umsich geworfen

ja es gibt in deutschland und auch in europa noch jede menge transportunternehmen die 2 fahrer gleichzeitig auf einem nutzfahrzeug haben oder wo sich 2 oder sogar 3 fahrer eine lkw als arbeitsplatz teilen das ganze ist sowohl in fern als auch im nahverkehr möglich

der moderne kraftfahrer bzw der kraftfahrer der zukunft muss sich von dem gedanken verabschieden dasist mein lkw und damit werde ich nur ich fahren ... zum einen hat das ganze etwas mit der zukünftigen neunen fahrpersonalverodnung zutun wo neue lenk-, ruhe- und arbeitszeiten geregelt werden als auch damit das nur ein rollendes nutzfahrzeug umsatz einfährt da standzeiten immer seltener oder erst gar nicht bezahlt werden.

Hier ein link zu den NEUEN LENK- UND RUHEZEITEN http://www.bag.bund.de/.../Artikel_LenkRuhezeiten07.pdf

kann sich jeder als pdf-datei runter laden und im führerhaus aufbewahren denn jetzt wirds strenger und vor allen dingen TEURER

ich gebe hier mit auch einmal einige gestzlich definierte begriffsbestimmungen wieder damit jeder weiß was was heißt

Was ist unter den Begriffen "Lenkzeit", "Lenkzeitunterbrechung" und "Ruhezeit" zu verstehen?
Als Lenkzeit gelten solche Zeiten, die tatsächlich mit Fahrertätigkeit zugebracht werden. Zur Lenkzeit gehört auch das vorübergehende Stehen des Fahrzeugs, wenn dies nach allgemeiner Anschauung zum Fahrvorgang gehört. So ist die Zeit für einen verkehrsbedingten Aufenthalt an Ampeln, an Bahnschranken, an Kreuzungen, in Staus oder an der Grenze der Lenkzeit zuzurechnen. Hingegen gehören Fahrpausen, auch von weniger als 15 Minuten, dann nicht zur Lenkzeit, wenn sie aus anderen als den vorgenannten Gründen stattfinden und der Fahrer dabei seinen Platz am Lenkrad verlassen kann.

Lenkzeitunterbrechungen müssen innerhalb der vorgesehenen 4,5 Stunden Lenkzeit oder unmittelbar danach erfolgen. Während einer Lenkzeitunterbrechung darf der Fahrer keine anderen Arbeiten (z.B. Be- oder Entladetätigkeiten, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten) ausführen. Dagegen zählen Wartezeiten als Lenkzeitunterbrechung, sofern sie nach allgemeiner Verkehrsanschauung nicht dem Fahrvorgang zuzurechnen sind. Hierzu können beispielsweise Wartezeiten bei der Grenzabfertigung oder beim Be- oder Entladen des Fahrzeugs gerechnet werden. Das gleiche gilt für die Zeiten auf dem Beifahrersitz oder in der Schlafkabine im fahrenden Fahrzeug sowie auf Fähr- und Eisenbahnfahrten.
Nach jeder Unterbrechung von insgesamt 45 Minuten (zusammenhängend oder in Teilen) beginnt ein neuer, für die Unterbrechung relevanter Lenkzeitabschnitt von 4,5 Stunden. Dies bedeutet, dass auch nach einer beispielsweise nur 2-stündigen Lenkzeit mit anschließender 45-minütiger Unterbrechung ein neuer Lenkzeitabschnitt von 4,5 Stunden beginnt. Lenkzeitunterbrechungen dürfen jedoch nicht der täglichen Ruhezeit zugerechnet werden.

Ruhezeit ist jeder ununterbrochene Zeitraum von mindestens einer Stunde, in der der Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann. Keine Ruhezeiten sind Zeiten der Arbeit oder Arbeitsbereitschaft sowie die im fahrenden Fahrzeug verbrachten Kabinenzeiten. Die tägliche Ruhezeit kann jedoch im Fahrzeug verbracht werden, sofern es mit einer Schlafkabine ausgestattet ist und nicht fährt.
Der Fahrer muss innerhalb jedes 24-Stunden-Zeitraumes eine tägliche Ruhezeit einlegen. Der 24-Stunden-Zeitraum braucht nicht mit dem Kalendertag identisch sein. Beginnt der Fahrer die Fahrt am Sonntag um 22.00 Uhr, so muss er spätestens am Montag um 22.00 Uhr seine tägliche Ruhezeit eingelegt haben.

Eine Besonderheit gilt für Fahrer eines Fahrzeugs, das im kombinierten Verkehr mit einem Fährschiff oder mit der Eisenbahn befördert wird. Seine tägliche Ruhezeit darf einmal unterbrochen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Ein Teil der täglichen Ruhezeit muss auf der Eisenbahn / dem Schiff verbracht werden, der andere Teil auf dem Land.
Der Zeitraum zwischen den beiden Teilen einer täglichen Ruhezeit muss so kurz wie möglich sein und darf vor der Verladung des Fahrzeugs oder nach dem Verlassen des Fahrzeugs vom Fährschiff oder der Eisenbahn eine Stunde nicht übersteigen. Der Vorgang der Verladung bzw. des Verlassens umfasst auch die Zollformalitäten.
Dem Fahrer muss während der beiden Teile der täglichen Ruhezeit ein Bett oder eine Schlafkabine zur Verfügung gestellt werden.

Die tägliche Ruhezeit erhöht sich bei dieser Unterbrechung um 2 Stunden (Art. 9 VO (EWG) Nr. 3820/85).

dies habe ich mir erlaubt von der allseits beliebten bag zu kopieren

aus der obrigen kopie werden einige aussagen die hier gemacht wurden korrigiert ...

also bei 2 fahrern gilt wenn der 2. fahrer auf dem beifahrersitz platz nimmt nicht als lenkzeitunterbrechung sondern als bereitschaftszeit was auch entsprechend auf dem fahrtenschreiber einzustellen ist ..

dann die aussage der fahrerdarf während der fahrt hinten in der koje seine bereitschaftszeit verbringen ist nicht zutreffend
er muss sie auf dem beifahrersitz verbringen alleine aus grunden des unfallschutzes ... kommt mir jetzt bitte nicht mit der aussage es wird in der praxis aber so gemacht und auch tolleriert seitens einer polizeikontrolle .... wir reden hier übe das was darf und was nicht darf .... nur einmal ein kleines beispiel

dein kollege verursacht einen auffahrunfall während du hinten in der koje dich in sicherheit wägst und am schlafen bist ... was meinst du wie du aussiehst wenn dein kollege der ja angeschnallt auf dem fahrersitz ist und du der ja hinten schläft und bei dem unfall durch die kabine purzelt ... ?!?

dann eine aussage die ich hier lesen muss es gibt für lkw´s eine maqximale tages laufzeit ... wo bitte steht denn so etwas .. das nutzfahrzeug ist eine maschine und die haben keine gestzlich vorgeschriebenen sozialvorschriften ... der lkw also das nutzfahrzeug kann und darf 24 std 365 tage im jahr laufen ausser die für ihn vorgeschriebenen untersuchungen ... der jenige der nicht 24std und 365 tage im jahr arbeiten darf ist der kraftfahrer ...

bei fragen bitte gerne an mich wenden ich bin gerne bereit die entsprenenden gesetze, vorschriften, verordnungen und erlasse hier einzustellen, als links hier einzustellen oder als dateien zu kommen zu lassen , gerne auch mit entsprechenden kommentaren versehen

Zitat:

dein kollege verursacht einen auffahrunfall während du hinten in der koje dich in sicherheit wägst und am schlafen bist ... was meinst du wie du aussiehst wenn dein kollege der ja angeschnallt auf dem fahrersitz ist und du der ja hinten schläft und bei dem unfall durch die kabine purzelt ... ?!?

naja da kann man sich aber bestimmte was einfallen lassen damit der andere nicht purzelt! sicherheitsgurte die für sowas ausgelegt sind oder eine zwischenwand oder netz die den anderen auffängt...

lg john

ist leider nicht möglich da sich unter anderem jeder mensch im schlaf dreht und somit die gefahr gegben ist das man sich selbst starnguliert

Netze

Die Netze gab es schon vor 25 jahren,
und nein, die sind nicht dafur da das das Bettzeug nicht wegfliegt.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von koenig_dickbauc


ist leider nicht möglich da sich unter anderem jeder mensch im schlaf dreht und somit die gefahr gegben ist das man sich selbst starnguliert

nun die netze die du meinst rüdiger halten keinen menschen an seinem platz

Schlafen während der Fahrt

also, ohne mir den ganzen Thread durchgelesen zu haben, nur um diese letzte Seite meiner Meinung nach zu kommentieren:

Sicher ist es möglich, während der Fahrt zu schlafen, aber es kann einem doch keiner weismachen, dass dieser Schlaf dann genauso erholsam ist, wie wenn das Fahrzeug steht.

@roadfly: bist du Unternehmer, oder warum stellst du dir diese Frage?

Ich persönlich kenne keinen, der gerne während der Fahrt eines anderen schläft...

Vor allem, wenn dieser andere Fahrer ein völlig Fremder ist, wie er gerne von diversen Speditionen in Dänemark eingesetzt wird (Stichwort Fahrpersonalagenturen).

Ich bin mit Sicherheit keiner, dem die Gesetze der Fahrpersonalverordnung 100% gefallen, aber meinen Schlaf möchte ich noch in Ruhe bekommen und wenn ich die wahl hätte, zwischen einem anderen Fahrer und selbst die Fahrzeit ums doppelte zu überziehen, würde ich letzteres wählen.

Totfahren kann ich mich schliesslich auch selber....

Netze

Unsere Netze haben locher ~3 X 3cm, und werden durch 4 Gurten von je ~5cm auf ~1,60m gehalten und sind mit Sicherheitsgurtschlossern verankert.
Die sollen dich zuruckhalten, mehr nicht.

Rudiger

QUOTE]Original geschrieben von koenig_dickbauc
nun die netze die du meinst rüdiger halten keinen menschen an seinem platz

Zitat:

Original geschrieben von koenig_dickbauc


nun die netze die du meinst rüdiger halten keinen menschen an seinem platz

Sie verhindern aber zumindest, daß der Schlafende im Führerhaus landet oder gar durch die Windschutzscheibe fliegt.

also für mich ist die möglichkeit eines guten erholsamen schlafs gar nicht die frage.... ich mags gerne wenns um mich herum brumt während ich schlafe... erholt bin ich alle male! und damit ich sicher schlafe im fahrenden fahrzeug, gibt es sicher lösungen auch wenn diese noch nicht in lkws verbaut wurden weil es noch kein geeignetes konzept für so eine maßnahme gab!

lg john

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