mehr Lenkzeit ab Oktober 2011

Das wurde ja auch mal Zeit !!!

... nicht das Ihr jetzt denkt 4:30 h ohne Unterbrechung - oder 9 Std bzw. 2 x die Woche 10 Std dürfe man überschreiten.

Aber:
Die neuesten Änderungen der gesetzlichen Regelungen zur Verwendung von Tachographen in der Europäischen Union treten ab Oktober 2011 in Kraft. Das Hauptaugenmerk der Gesetzesänderungen liegt auf der Herausarbeitung wichtiger Fragestellungen, mit denen Benutzer in der Branche konfrontiert werden.

Die unmittelbarste Auswirkung auf die Transportunternehmen wird die sogenannte “1 Minutenregel” haben: „Es wird die Tätigkeit (LENKEN, ARBEIT, BEREITSCHAFT oder RUHE) angesetzt, die als längste Tätigkeit innerhalb der Minute ausgeführt wurde.(bei gleichlangen Tätigkeiten diejenige, die zuletzt ausgeführt wurde). „Wird zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der unmittelbar der Kalenderminute vorausgehenden und nachfolgenden Minute die Tätigkeit LENKEN registriert, gilt die gesamte Minute als LENK-Zeit.“

Aufgrund einer Reihe von weiteren Maßnahmen, darunter 255 unternehmensspezifische Datensperren anstelle der bisherigen 20, die Möglichkeit, das VRN in der Betriebsart "Unternehmen" nur einmal eingeben zu müssen sowie verbesserte Bedingungen für die manuelle Eingabe werden die meisten Transportunternehmen die neue Gesetzgebung begrüßen.

Das heißt in der Praxis, man kann auch mal von der Rampe wegfahren um die Türen zuzumachen - ohne dass dieses als Lenkzeit - oder Unterbrechung der Arbeitszeit gewertet wird.
Man kann während der Ruhezeit auch mal 5 Meter vorfahren um einen Kollegen durchzulassen - ohne die Ruhezeit zu unterbrechen.

Allerdings muss wohl die Firmware des digitalen Kontrollgerätes aktualisiert werden.
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Das wurde ja auch mal Zeit !!!

... nicht das Ihr jetzt denkt 4:30 h ohne Unterbrechung - oder 9 Std bzw. 2 x die Woche 10 Std dürfe man überschreiten.

Aber:
Die neuesten Änderungen der gesetzlichen Regelungen zur Verwendung von Tachographen in der Europäischen Union treten ab Oktober 2011 in Kraft. Das Hauptaugenmerk der Gesetzesänderungen liegt auf der Herausarbeitung wichtiger Fragestellungen, mit denen Benutzer in der Branche konfrontiert werden.

Die unmittelbarste Auswirkung auf die Transportunternehmen wird die sogenannte “1 Minutenregel” haben: „Es wird die Tätigkeit (LENKEN, ARBEIT, BEREITSCHAFT oder RUHE) angesetzt, die als längste Tätigkeit innerhalb der Minute ausgeführt wurde.(bei gleichlangen Tätigkeiten diejenige, die zuletzt ausgeführt wurde). „Wird zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der unmittelbar der Kalenderminute vorausgehenden und nachfolgenden Minute die Tätigkeit LENKEN registriert, gilt die gesamte Minute als LENK-Zeit.“

Aufgrund einer Reihe von weiteren Maßnahmen, darunter 255 unternehmensspezifische Datensperren anstelle der bisherigen 20, die Möglichkeit, das VRN in der Betriebsart "Unternehmen" nur einmal eingeben zu müssen sowie verbesserte Bedingungen für die manuelle Eingabe werden die meisten Transportunternehmen die neue Gesetzgebung begrüßen.

Das heißt in der Praxis, man kann auch mal von der Rampe wegfahren um die Türen zuzumachen - ohne dass dieses als Lenkzeit - oder Unterbrechung der Arbeitszeit gewertet wird.
Man kann während der Ruhezeit auch mal 5 Meter vorfahren um einen Kollegen durchzulassen - ohne die Ruhezeit zu unterbrechen.

Allerdings muss wohl die Firmware des digitalen Kontrollgerätes aktualisiert werden.
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Super Antwort, gib mal bitte ein Beispiel.
Kann mir leider keine Tour vorstellen, wo ich 29 sec fahre und dann mind. 1 min stehe, usw. Außer Müllsammelwagen.

bevor ich versuche hier zu erklären wie das kommt, schau dir auf der Stoneridge HP es einmal an.

http://se5000.com/de/comparison-tool.html

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