MEGA FRUST
Hallo und guten morgen.
Wollte gerade mit meiner 2 Tage alten cb1 nc27 zur arbeit..... was passiert ? Sie springt nicht an. Ok denke ich mir. So wie es aussieht Batterie tot. Wer weiß wie lange die beim Händler rum stand. ADAC angerufen und um Starthilfe gebeten.
War auch nach knapp 30min bereits da. Kabel ran, und die gute startet auch sofort. Moment gewartet, abgeklemmt und sie geht aus. Die ganze Prozedur 2..3..4... mal dabei hat er immer wieder die Spannung gemessen.
Sein fazit: lichtmaschine sei wohl kaputt da sie die Batterie nicht aufladen tut. Da freut man sich natürlich..... gerade einmal eine ganze Stunde gefahren und 2 Tage später der erste große defekt.
Das obwohl sie nach Händler Angabe noch 2 Tage vor dem Kauf zur Inspektion war und TÜV neu bekommen hat.
Sein Kommentar mit 500€ solltest du auf jeden Fall rechnen, aber ohne Gewähr da er nicht genau weiss wie teuer das ganze beim Motorrad ist. Das möchte man hören wenn die Maschine 2 tage alt ist.....
Habe jetzt online das hier gefunden.
https://www.tommotec.de/motorrad/sta...9-1991/a-1046/
Wenn ich mir die bestelle habe ich 3 fragen.
kann ich damit zur Werkstatt gehen und sagen Sie möchten mir die bitte einbauen?
Schafft man den Einbau als Laie evtl. Auch selber ?
Was wird mich der einbau, grob geschätzt. , kosten ?
Man hat es ja nachdem man sich gerade neu ausgerüstet hat -.....-
Wie mich das gerade anko*****
Beste Antwort im Thema
Es gibt nunmal kein generelles Widerrufs- oder Rücktrittsrecht. Dass man unter bestimmten Bedingungen widerrufen oder zurücktreten kann, habe ich ja geschrieben.
Aber bei einem vor Ort unterschriebenen Vertrag kann ich eben nicht einfach so vom Vertrag zurücktreten, nur weil ich es mir z.B. anders überlegt habe. Und genau das hat TDIBiker mit seiner Aussage impliziert.
Also kann eben nicht "JEDER" Vertrag "wiederrufen" werden. Da gibt es durchaus noch weitere Bedingungen.
Und wer ist Goht? 😉
Übrigens ist es fast nie möglich, arglistige Täuschung nachzuweisen. Und eine arglistige Täuschung führt nicht zu einem Widerrufs- oder Rücktrittsrecht, sondern der Vertrag kann angefochten werden.
Ihr hantiert hier mit Begriffen, deren genaue Bedeutung ihr offenbar nicht kennt. Muss man auch nicht, dafür gibt es ja Juristen. 🙂
62 Antworten
Irgendwelche Teile kaufen, macht keinen Sinn. Wenn die Batterie tatsächlich in Ordnung und gut geladen ist, kann man mit einem Volt-Meter ganz leicht feststellen, ob die Lichtmaschine genug Spannung bringt. Bei laufendem Motor im Stand sollten an den Batteriepolen schon 13-14 Volt anliegen. Ist die Spanung nicht höher, als wenn der Motor aus ist, ist etwas defekt. Das muss aber jemand prüfen, der von Fahrzeugelektrik eine Ahnung hat - wie das oben schon geschrieben wurde.
zuerst mal Finger weg von der Muehle!
ab zum Haendler und fragen was der dazu sagt auch keinen KM fahren!
das was du bis jetzt geesagt hast ist ne arglistige Taeuschung! mehr nicht!
Okay, wie gesagt: Morgen wird punkt 10 Uhr zur Eröffnung erst einmal der Händler angerufen und angefragt was Sache ist. Alles andere wird sich ja dann daraus ergeben. Erst einmal vielen Dank an alle hier für die zahlreichen Kommentare !!!
Auch wenn es vielleicht alles etwas Naiv / laienhaft ist, ist für mich halt alles nicht selbstverständlich. Erste Motorrad, man ist verunsichert und macht sich vielleicht auch einfach viel zu viele Gedanken. Habt Dank !
Alles weitere wird sich morgen ergeben, sicherlich auch wieder mit neuen Fragen verbunden 😁 😁 😁
zuerst mal ist es nichts ungewöhnliches am ende ist es vielleicht auch nur ne kleinigkeit!
Kabel Lose oder so!
sollte es aber trotzdem so sein dass die LiMa im A. ist - kann es durchweg sein dass der Händler genau gewusst hat WAS er tut!
und wenn er sich nciht doof anstellt fallen 95% der "einfachen" Kunden drauf rein!
morgen bist du schlauer!
gruß Alex
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Muss aber auch keine verarsche sein. Eigentlich doch...
Kann auch sobgelaufen sein:
Luft in den Reifen, Batterie geladen, etwas entstaubt oder so ähnlich und zum TÜV freund mal schnell tüv machen lassen.
Das war dann Inspektion und tüv.
Von Inspektion erwarte ich da schon mehr. Was hat der alles gemacht?
Je nach Laufleistung und Fahrzeugalter ist die Gewährleistung für auf üblichem Verschleiß beruhende Defekte ausgeschlossen. Der ADAC hat dazu 'ne Sammlung von Beispielurteilen: https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf Wer 'ne Uraltmöhre kauft, der hat also keine "Rundumgarantie", selbst wenn der Händler 1 Jahr Gewährleistung geben muß. (Privatverkäufer darf Gewährleistung ausschließen. Wenn er's vergißt, hat er Pech.) Zwischen Sachmangel und üblichem Verschleiß ist hier zu unterscheiden.
Einen Kaufvertrag kann man nur rückgängig machen (innerhalb zwei Wochen), wenn es ein Haustürgeschäft oder ein Onlinekauf (Fernabsatzrecht) war. Ansonsten gilt "Pacta sunt servanda" (Verträge sind einzuhalten).
Wenn's nur 2 Tage nach dem Kauf passiert ist, würde ich natürlich trotzdem erst mal den Händler in die Pflicht nehmen.
Hallo,
kontrolliere doch mal wie das Öl, Luftfilter, Zündkerzen aussehen. Ist da irgendwas neu??
Vieleicht erkennt man auch ob die dazugehörigen Schrauben in den letzten paar Tagen mal offen waren!???
Gruß
Zitat:
@TDIBIKER schrieb am 14. Juni 2015 um 09:21:09 Uhr:
Innerhalb einer Woche kannst Du von jedem Kaufvertrag zurücktreten.
Das stimmt nicht. Es gibt ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, aber das ist länger als eine Woche.
Unterschreibe ich im Geschäft selbst einen Kaufvertrag, habe ich (sofern nicht finanziert) keine Widerrufsrecht. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag gibt es eh nur im Rahmen der Sachmängelhaftung, ein generelles Rücktrittsrecht gibt es nicht.
Es ist leider ein verbreiteter Irrglaube, dass man jeden Vertrag widerrufen könne...
Zitat:
@hoinzi schrieb am 14. Juni 2015 um 10:37:27 Uhr:
Es ist leider ein verbreiteter Irrglaube, dass man jeden Vertrag widerrufen könne...
klar kann ich JEDEN Vertrag wiederrufen!-
Wenn die Voraussetzungen stimmen bzw. NICHT stimmen kann JEDER Vertrag wiederrufen werden....
arglistige Täuschung ist zum Beispiel ein Sehr guter Grund um den Vertrag zu kanceln....
natürlich wird der Verkäufer sich quer stellen - aber in SO einem offensichtlichen Fall
"Vor Goht auf hoher See und vor gericht ist der Ausgang ungewiss"!
einfach mal freundlch (das meine ich jetzt Ernst!) anfragen - ob da ne überprüfung möglich ist!
Batterie Laden - morgen hinfahren und gut....
Da muss ich ihm Recht geben, unter bestimmten Voraussetzungen kann ich jeden Vertrag widerrufen. Arglistige Täuschung ist so eine Voraussetzung - nur, wie beweise ich die? Und mit "offensichtlich" argumentieren Juristen immer dann, wenn ihnen die richtigen Argumente fehlen.
Im "Fahrzeugbrief" (Zul.besch. Teil 2) steht doch der Voreigentümer. Vielleicht da mal nachfragen, ob die Lima schon defekt war? Bestätigt der Voreigentümer den Defekt, sieht die Sache schon anders aus. Denn der Händler hat eine Mitteilungspflicht bei ihm bekannten, wesentlichen Mängeln, die der Käufer bei einer normalen Besichtigung/Probefahrt nicht erkennen kann.
Es gibt nunmal kein generelles Widerrufs- oder Rücktrittsrecht. Dass man unter bestimmten Bedingungen widerrufen oder zurücktreten kann, habe ich ja geschrieben.
Aber bei einem vor Ort unterschriebenen Vertrag kann ich eben nicht einfach so vom Vertrag zurücktreten, nur weil ich es mir z.B. anders überlegt habe. Und genau das hat TDIBiker mit seiner Aussage impliziert.
Also kann eben nicht "JEDER" Vertrag "wiederrufen" werden. Da gibt es durchaus noch weitere Bedingungen.
Und wer ist Goht? 😉
Übrigens ist es fast nie möglich, arglistige Täuschung nachzuweisen. Und eine arglistige Täuschung führt nicht zu einem Widerrufs- oder Rücktrittsrecht, sondern der Vertrag kann angefochten werden.
Ihr hantiert hier mit Begriffen, deren genaue Bedeutung ihr offenbar nicht kennt. Muss man auch nicht, dafür gibt es ja Juristen. 🙂
Zitat:
@hoinzi schrieb am 14. Juni 2015 um 11:42:21 Uhr:
Und wer ist Goht? 😉Übrigens ist es fast nie möglich, arglistige Täuschung nachzuweisen.
ein Schreibfehler (Gott.. Puh ist das wichtig!)
SO einen Quatsch habe ich noch NIE gelesen!-
Unfallfahrzeuge
Falsche Fahrgestellnummer
Diebstahl.... noch mehr "arglistige Täuschungen" nötig die REGELMÄSSIG nachgewiesen werden können!
Aelx
Hallooooooo!!!!!!!!!
Wie war die Frage? Wer Langeweile hat und über Gewährleistung, Widerruf, Betrug und Gerichtsurteile schwadronieren möchte, kann dies ausgiebig in einem anderen Forenbereich machen. Das hilft dem TE nämmlich nicht das Geringste!
A) Erstmal nix kaufen, nix basteln, morgen Händler anrufen
B) Es mus skein Betrug sein, bei Inspektionen werden Verschlissteile geprüft. Da gehört das Durchmessen der Elektrik nun mal aber so was von gar nicht dazu! Äregrlich - ja, aber es muss wirklich kein böser Wille gewesen sein. Es ist schon ganz anderen Leuten passiert, die sehr sorgfältig und genau sind - die haben Motorräder verkauft, bei denen ein paar km später der Motor abrauchte....