MEGA FRUST
Hallo und guten morgen.
Wollte gerade mit meiner 2 Tage alten cb1 nc27 zur arbeit..... was passiert ? Sie springt nicht an. Ok denke ich mir. So wie es aussieht Batterie tot. Wer weiß wie lange die beim Händler rum stand. ADAC angerufen und um Starthilfe gebeten.
War auch nach knapp 30min bereits da. Kabel ran, und die gute startet auch sofort. Moment gewartet, abgeklemmt und sie geht aus. Die ganze Prozedur 2..3..4... mal dabei hat er immer wieder die Spannung gemessen.
Sein fazit: lichtmaschine sei wohl kaputt da sie die Batterie nicht aufladen tut. Da freut man sich natürlich..... gerade einmal eine ganze Stunde gefahren und 2 Tage später der erste große defekt.
Das obwohl sie nach Händler Angabe noch 2 Tage vor dem Kauf zur Inspektion war und TÜV neu bekommen hat.
Sein Kommentar mit 500€ solltest du auf jeden Fall rechnen, aber ohne Gewähr da er nicht genau weiss wie teuer das ganze beim Motorrad ist. Das möchte man hören wenn die Maschine 2 tage alt ist.....
Habe jetzt online das hier gefunden.
https://www.tommotec.de/motorrad/sta...9-1991/a-1046/
Wenn ich mir die bestelle habe ich 3 fragen.
kann ich damit zur Werkstatt gehen und sagen Sie möchten mir die bitte einbauen?
Schafft man den Einbau als Laie evtl. Auch selber ?
Was wird mich der einbau, grob geschätzt. , kosten ?
Man hat es ja nachdem man sich gerade neu ausgerüstet hat -.....-
Wie mich das gerade anko*****
Beste Antwort im Thema
Es gibt nunmal kein generelles Widerrufs- oder Rücktrittsrecht. Dass man unter bestimmten Bedingungen widerrufen oder zurücktreten kann, habe ich ja geschrieben.
Aber bei einem vor Ort unterschriebenen Vertrag kann ich eben nicht einfach so vom Vertrag zurücktreten, nur weil ich es mir z.B. anders überlegt habe. Und genau das hat TDIBiker mit seiner Aussage impliziert.
Also kann eben nicht "JEDER" Vertrag "wiederrufen" werden. Da gibt es durchaus noch weitere Bedingungen.
Und wer ist Goht? 😉
Übrigens ist es fast nie möglich, arglistige Täuschung nachzuweisen. Und eine arglistige Täuschung führt nicht zu einem Widerrufs- oder Rücktrittsrecht, sondern der Vertrag kann angefochten werden.
Ihr hantiert hier mit Begriffen, deren genaue Bedeutung ihr offenbar nicht kennt. Muss man auch nicht, dafür gibt es ja Juristen. 🙂
62 Antworten
Zu meiner Jugendzeit - als ich selbst schrauben konnte - ging man mit einem kleinen, flachen Schraubendreher zwischen der flachen Seite des Kabelschuhs und Plastik und konnte das Kabel dann mit Kabelschuh vorsichtig heraus ziehen. Die hatten so eine kleine "Nase" aus Metall, die das eigenmächtige Herausfallen verhindert.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 17. Juni 2015 um 19:14:22 Uhr:
Zu meiner Jugendzeit - als ich selbst schrauben konnte - ging man mit einem kleinen, flachen Schraubendreher zwischen der flachen Seite des Kabelschuhs und Plastik und konnte das Kabel dann mit Kabelschuh vorsichtig heraus ziehen. Die hatten so eine kleine "Nase" aus Metall, die das eigenmächtige Herausfallen verhindert.
Das ist auch noch heute so....
Auch wenn ich langsam alt werde
Zitat:
@PeterBH schrieb am 17. Juni 2015 um 19:14:22 Uhr:
Zu meiner Jugendzeit - als ich selbst schrauben konnte - ging man mit einem kleinen, flachen Schraubendreher zwischen der flachen Seite des Kabelschuhs und Plastik und konnte das Kabel dann mit Kabelschuh vorsichtig heraus ziehen. Die hatten so eine kleine "Nase" aus Metall, die das eigenmächtige Herausfallen verhindert.
Da hat sich nix geändert. Problem ist einfach das
a. sich der ganze Dreck und Co. extrem fest gefressen haben und
b. durch die hitze (wohl vom Regler) 2 der Kabel so gut wie verschmolzen mit dem Stecker sind und kein ran kommen gibt.
Neuer Stecker ist schon gesichert und auf dem Weg, hoffe nur das er passt.