Mechanische Sitzlängsverstellung - Garantiepaket
Hallo,
die mechanische Längsverstellung des rechten Vordersitzes lässt sich nicht mehr bedienen( ist eingeschoben), weder lässt sich die manuelle Entsperrung betätigen, noch die Sitzverlängerung manuell verschieben.
Deshalb war ich in der Mercedes Niederlassung. Ein Kfz-Meister konnte bei der Sichtprüfung keinen augenscheinlichen Defekt erkennen und es wurde ein Werkstatttermin vereinbart. Auf meinen Hinweis, dass ein Garantie-Paket (MB-100) abgeschlossen sei, erwiderte er, dass ein Schaden an der Sitzmechanik möglicherweise nicht von der Versicherung abgedeckt sei. Im Laufe des weiteren Disputes, verwies er auf Garantieausschlüsse (§ 3q der Garantiebedingungen: Bezüge (Leder/Stoff), Polsterungen, Dämm- und Fußmatten, Armaturenbrett, Dachhimmel, Innenverkleidungen (auch Koffer-/Motorraum), Kunststoff-, Leder-, Holz-, Oberflächenmaterialien des Innenraumes, Ziernähte, gesamtes Interieur).
Bei dem Aufgeführten handelt es sich m. E. um Materialien, die einer Abnutzung, Verschmutzung o.ä. unterliegen, bei der funktionsgestörten Sitzverlängerung hingegen um einen technischen Defekt.
Das weitere Vorgehen werde nach Aussage des Kfz-Meisters jetzt darin bestehen, den Schaden zu identifizieren, dann einen Kulanzantrag zu stellen (?warum, bei Garantie-Paket?) und dann bei Ablehnung des Kulanzantrags einen Antrag bei der Mercedes-Benz Versicherung zu stellen.
Handelt es sich jetzt um Wissensdefizite des Mitarbeiters oder hat jemand echt schon so etwas erlebt?
Vielen Dank für euere Kommentare.
Beim Fahrzeug handelt es sich um einen GLC 250d, Bj. 2015
7 Antworten
Das Wissensdefizit liegt, laut deiner Beschreibung, klar auf deiner Seite.
Das geschilderte Vorgehen ist so vollkommen korrekt.
1. der von dir geschilderte Fehler ist in 95% der Fälle Kundenverschulden (Kugelschreiber, Münze, anderer Fremdkörper in der Schiene) Die mechanischen Sitzgestelle haben verdammt selten bis nie einen Defekt.
2. Garantie-Paket ist Marketing-Slang. Das ist eine Versicherung. Und wie jede Versicherung ist das nunmal an viele Bedingungen und auch Ausschlüsse geknüpft.
Ob und wieviel die Versicherung bezahlt, kann VOR Fehlerfeststellung niemand verbindlich sagen. Erstmal ist immer der Kunde finanziell im Boot und erteilt den Werkstattauftrag.
Die Versicherung fordert immer ein, dass der durch die Werkstatt befundete Schaden in erster Instanz bei MB auf Kulanz abgefagt wird. Ist ja eine Versicherung, die wollen ihre Moneten erstmal behalten.
Erst wenn eine Kulanzanfrage gestellt wurde, kann bei der Versicherung die Übernahme des Schadens angefragt werden. (bei klar definierten Ausschlüssen kann man sich dann die Anfrage eigentlich auch sparen, aber für Kunden die die Versicherungsbedingungen bei Abschluss nicht durchgelesen haben, bekommt man dann wenigstens einen schriftlichen Ablehnungsbescheid und man hat etwas in der Hand)
Und selbst bei Übernahme des Schadens gibt es immernoch die Staffelung des Selbstbehalts, je nach Laufleistung des Fahrzeugs.
Long story short: Ohne Befund -> keine Kostenklärung. Ohne Befund -> Keine Zusagen zur Kostenübernahme möglich. Bis zur Kostenklärung -> finanzielle Verpflichtung des Fahrzeugbesitzers für alle anfallenden Kosten.
Und wenn die Werkstatt mal wieder nen Kugelschreiber aus der Sitzschiene zieht, dann zahlst am Ende sowieso du die gesamte Rechnung, und keine Versicherung.
Lass dich nicht irritieren, lese deine Garantiebedingungen aufmerksam durch und wenn da nicht ausdrücklich die Mechanik der Sitze ausgeschlossen ist, hartnäckig bleiben. Bei meinem letzten S204 war die Mechanik der Mittelarmlehne defekt. Die Klappen sprangen ungedämpft auf. Da hieß es auch, "gehört nicht zur Garantie".
Ich habe dies schriftlich bei der Geschäftsleitung des Autohauses geschildert und darauf hingewiesen das es sich um einen mechanischen Fehler handelt, der in den Garantiebedingungen nicht ausgeschlossen wird. Daraufhin wurden ohne Murren beide Klappen ausgetauscht. Kosten wären so um die 340€ gewesen.
Komme zwar aus der S205 Ecke, interessiere mich derzeit für einen GLC und lese fleißig mit.
Gruß Frank
Guten Abend,
einige Erwiderungen meinerseits:
@V8-Freak:
• Wenn das Vorgehen, wie „geschildert“ so ablaufen wird, muss es noch lange nicht „korrekt“ geschweige denn vernünftig sein;
• Offenbar gehöre ich zu den „verdammt selten“en 5 % der Fälle: wie auf dem angehängten Bild erkennbar, klemmt da nicht ein Kugelschreiber oder eine Münze, sondern ein Kunststoffteil hat nicht die gleiche Position wie das korrespondierende Teil (Kunststoff möglicherweise gebrochen?). Kleiner Exkurs: meine Frau, die zu 99 % meine übliche Beifahrerin ist, ist normalgewichtig. In Kenntnis der Bruchsensibilität der Heizdrähte der Sitzheizungen (z. B. Aufstützen mit Knie, Ellbogen etc.) gehen wir mit den Sitzen sehr schonend um.
• „Garantie-Paket ist Marketing Slang“. Mit Deiner Schreibweise erzielst Du (gewollt?) eine negative Konnotation. Für mich ist eine sinnvolle Versicherung eine beidseitige Willenserklärung, die beiden Parteien einen Benefit bietet und kein „Slang“.
• Dass die Mercedes-Benz Versicherung AG bei Schadensfällen wie dem meinen immer bei MB Kulanzentscheidungen abfragt, scheint wenigstens die Daseinsberechtigung der Kulanzabteilung zu unterstützen. Eine Kulanz ist ein freiwilliges Entgegenkommen, in diesem Falle des Fahrzeugherstellers, eine Garantieverlängerung, wie oben bereits ausgeführt, ein Vertrag. Vorgehensweise für mich daher sinnfrei.
• „Klar definierte Ausschlüsse“ und „bei Abschluss nicht durchgelesene Versicherungsbedingungen“: die Versicherungsbedingungen habe ich mehrfach durchgelesen; tatsächlich monieren einige Forumsteilnehmer Ausschlussinhalte. Deswegen genaues Durchlesen v o r Abschluss. Unklare, interpretationsfähige Rechtsbegriffe gibt es aber nicht wirklich. Dass ich unter dem Ausschluss bspw. eines Polsters nicht gleichzeitig den Ausschluss einer defekten Mechanik verstehe, wie sie mir der Kfz-Meister belegen wollte, liegt offenbar an meinem von Dir attestierten „Wissensdefizit“.
• Mein Fahrzeug hat ca. 80.000 km Fahrleistung, daher kein Selbstbehalt (ja, auch diesen Passus habe ich in den Garantiebedingungen gelesen).
• Ja, long story short: der Schaden wird am Termin festgestellt werden. Ein -gar anteiliges- Kulanzangebot interessiert mich nicht. Wenn Kostenforderungen entstehen, wird ein Fachanwalt eingeschaltet. Diese Vorgehensweise ist für mich „vollkommen korrekt“.
P.S. Ich verstehe eigentlich nicht, warum sich ein Kfz-Meister soweit aus dem Fenster hängt, eine mögliche Ablehnung einer Versicherungsleistung zu prophezeien und bei mir das Unverständnis und den Ärger triggert. Von einem Meister erwarte ich fachliche Kompetenz, Verfahrenskenntnisse, soziale Kompetenz – hat er alles gehabt- aber keine Finessen in der juristischen Einsortierung in die Versicherungsbedingungen. (pardon, ich vergaß ja das Wissensdefizit auf meiner Seite).
@ BlackDream01
Vielen Dank für die mentale Unterstützung und viel Spaß bei Deiner GLC Suche
Gruß
gsm
Zitat:
@gsm54 schrieb am 11. Mai 2024 um 21:22:03 Uhr:
1.
Ich verstehe eigentlich nicht, warum sich ein Kfz-Meister soweit aus dem Fenster hängt, eine mögliche Ablehnung einer Versicherungsleistung zu prophezeien und bei mir das Unverständnis und den Ärger triggert.2.
Von einem Meister erwarte ich fachliche Kompetenz, Verfahrenskenntnisse, soziale Kompetenz – hat er alles gehabt- aber keine Finessen in der juristischen Einsortierung in die Versicherungsbedingungen. (pardon, ich vergaß ja das Wissensdefizit auf meiner Seite).
1. die ein oder andere Idee hätte ich da, warum der das macht …
2. muss er diese juristische Kenntnis haben? Ich behaupte - nein. Der ist KFZ-Mechaniker, kein Versicherungskaufmann und kein Jurist
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Ab dem Moment, in dem deine Unterschrift auf dem Werkstattauftrag landet, gibst du die Willenserklärung zur Erstellung eines Befunds ab. Damit bist du derjenige der für entstehende Kosten in jedem Fall erstmal gerade stehen muss.
Zu diesem Zeitpunkt ist ja alles erstmal ergebnisoffen. Der Schaden kann von MB per Kulanz oder MB Versicherung beglichen werden, muss es ja aber zwangsläufig erstmal nicht.
Es gibt eben mehrere Szenarien die theoretisch eintreten können und nicht alle sind für den Kunden kostenneutral.
Würdest du es also vorziehen ganz am Ende damit überrascht zu werden, dass du selber bezahlen musst oder hättest du die theoretische Möglichkeit gerne im Vorfeld aufgezeigt bekommen?
Ich find es psychologisch besser, erstmal über Geld zu sprechen und am Ende mit der Nachricht ums Eck zu kommen, dass MB alles übernimmt. Umgekehrt wird meistens sehr unschön.
„Garantie-Paket ist Marketing Slang“ -> ja, war durchaus negativ gemeint.
Das Paket wird immer beworben, dass es wie die Neuwagengarantie wäre. Dem ist aber nicht so.
Es ist schlicht und ergreifend eine Versicherung. Die bezahlen nur was sie auch müssen.
(und auch bei akzeptierten Schäden werden z.B. anfallende Betriebsstoffe oder techn. bedingte Probefahrten nicht bezahlt, das bleibt dann trotzdem am Kunden hängen).
Ich würde mir wünschen, du bringst für den Kollegen vor Ort etwas Verständnis auf. Er hat es sicherlich nur gut mit dir gemeint.
Es gibt da keinen geradlinigen Weg der einfachen Regeln folgt. Der Weg ästelt sich mehrfach und ist an Abhängigkeiten und Bedingungen geknüpft.
Ich habe jahrelang auch im Vorfeld auf entstehende Kosten hingewiesen und bin damit gut gefahren.
Zitat:
@gsm54 schrieb am 11. Mai 2024 um 21:22:03 Uhr:
Guten Abend,
einige Erwiderungen meinerseits:• Ja, long story short: der Schaden wird am Termin festgestellt werden. Ein -gar anteiliges- Kulanzangebot interessiert mich nicht. Wenn Kostenforderungen entstehen, wird ein Fachanwalt eingeschaltet. Diese Vorgehensweise ist für mich „vollkommen korrekt“.
Den Spruch "sie hören von meinem Anwalt" nutzen Leute , die als Kind mit "das sag ich meiner Mama" versucht haben ihre Probleme zu lösen.
Das hört jeder Kundendienstmeister mind. einmal pro Tag
Leider habe ich hier im Forum nur sehr wenig hilfreiche Hinweise zu meinen inhaltlichen Fragestellungen (mechanischer Defekt an meiner Sitzverlängerung bzw. Umgang mit Garantieverlängerung) erhalten. Vielleicht kommt der Defekt, wie auch von V8-Freak beschrieben, zu selten vor. Auch entwicklungspsychologische Analysen meiner "präpubertären" Persönlichkeitsstruktur helfen mir in der Sache nicht weiter.
Nochmals: ich habe einen technischen Defekt am Sitz, ich habe, obwohl seit Jahren abgeschlossene Garantieverlängerungen, keine Erfahrung im Umgang damit, weil bisher nicht benötigt. Ich mache dem Meister keinen Vorwurf, ich verstehe ihn nur nicht. Ich werde das Ergebnis der Werkstattuntersuchung abwarten und ein vorgeschlagenes Procedere überdenken und bewerten. Vielleicht löst sich alles ganz einfach und ich habe nur die Pferde scheu gemacht (infantil eben). Oder es wird schwieriger, dann werde ich nicht "Sprüche nutzen", sondern mir faktisch kompetente Hilfe suchen. That´s it.
Da ich nun nicht mehr erwarte, noch sinnvolle Anmerkungen zu erhalten, habe ich für mich den Thread im Forum abgeschlossen.
Gruß
gsm