Mechanikerpfusch - Bremse funktioniert auf Autobahn nicht mehr - Rechtslage?
Hi,
ich hatte meinen Wagen Ende September reparieren lassen, zum viele-hundert-Euro-schweren Paket gehörten unter Anderem neue Keilriemen. Die hatte der Mechaniker noch kurz vor einer längeren Fahrt vergangene Woche angezogen, wie er mir selbst beim Abholen noch mitteilte. Nach einer mehrstündigen Fahrt nach München geben - eine Stunde vor dem Ziel - plötzlich die Bremsen den Geist auf! Lassen sich nur noch mit äußerster Kraftanstrengung betätigen, wenn man richtig reinsteigt.
Ich hatte auch noch drei Blabla-Car-Mitfahrer. Glück im Unglück ist, ich konnte das Auto grade noch bremsen bevor es zum Crash kam, da wir gerade aufgrund eines Staus langsamer fuhren. Große Unsicherheit, schließlich beschließen wir an einer Tankstelle, langsam zur ersten Ubahnhalte im Norden der Stadt zu fahren und mit Mvg reinzufahren. Am nächsten Tag stellten wir im Beisein eines ADAC-Mannes fest, dass der Keilriemen nicht nur EXTREM locker war, sondern auch die Unterdruckpumpe wackelte wie ein Lämmerschwanz. Schrauben plus eine Nuss des Schraubenschlüssels des Mechanikers konnten wir aus dem unteren Motorraum fischen.
Ich will dem Mechaniker nix Böses, finde aber nicht, dass es sich hier mit einem "Sorry, kommt nicht mehr vor" getan hat. Hier stand meine Gesundheit und die meiner Mitfahrer auf dem Spiel, wir kamen viele Stunden zu spät an und ich musste mich quasi den gesamten kommenden Tag wieder einmal um mein Auto kümmern. Von dem Schrecken und der nervlichen Belastung ganz zu schweigen.
Wie ist meine Rechtssituation? Die Rechnung des Mechanikers deckte Keilriemen plus andere Punkte ab, kann ich - als Entschädigung - die gesamte Rechnung zurückfordern oder nur die 90 Euro oder was auch immer die Keilriemen im Detail gekostet haben? Das empfände ich angesichts der Strapazen dieser Nacht als äußerst unbefriedigend. Wie gehe ich vor?
Freue mich über Euren Input!
Beste Antwort im Thema
Du kannst Ersatz für Deinen Schaden fordern. Also Abschleppkosten, ÖPNV, Reparatur etc. und ggf. noch eine klieine pauschale Aufwandspauschale. Deine Zeit wird Dir nicht ersetzt werden und auch eine Entschädigung für erlittenen Ärger kennt das deutsche Recht so nicht.
34 Antworten
Im oberen Link steht die Unterscheidung relativ klar drin (als Gedächtnisstütze):
Ohne DK = zusätzliche Unterdruckpumpe
Mit DK und Unterdruckpumpe = Ausnahmen
HTC
Zitat:
@Lancelot59 schrieb am 5. Oktober 2017 um 08:48:30 Uhr:
Zitat:
@HTC schrieb am 5. Oktober 2017 um 08:46:51 Uhr:
Einige Audis zB...HTC
Und alle andere haben Pumpen?
Diese etlichen Fahrzeuge sind (wie schon seit 60 Jahren) alle Benziner mit einer Drosselklappe.
Ein Bremskraftverstärker ist nichts anderes als eine pneumatische Übersetzung (wenig Druck auf großer Fläche erzeugt viel Druck auf kleiner Fläche).
Aktuelle Diesel oder (viele) direkteinspritzende Benziner erzeugen keinen Unterdruck, der Bremskraftverstärker ist dementsprechend auf eine zusätzliche Pumpe zur Erzeugung desselben angewiesen.
Diese wiederum wird manchmal durch den Keilrippenriemen angetrieben, meistens direkt an der Nockenwelle angeflanscht und zunehmend wird sie elektrisch angetrieben.
Matsches, ich weiß.
War nur niedlich die Erklärung eines Wiki-Artikels zu bekommen.
60 Jahre dürften nicht reichen.
???
Wozu dann die Fragen?
HTC
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Zitat:
@Reaver1988 schrieb am 5. Oktober 2017 um 06:36:18 Uhr:
...
Das du aus der Situation jetzt Profit rausschlagen willst, empfinde ich als sehr bezeichnend. Eventuell solltest du da dein Anspruchsdenken noch einmal überdenken
Was heißt schon Profit und du würdest es gut finden, wenn der Mechaniker pfuscht, eine Sicherheitskomponente nicht ordentlich anzieht und entweder du oder dein Hintermann nicht (ordentlich) bremsen kann und dir mit 100 Sachen am Stauende ins Heck rauscht? Erzähl mir mehr, das interessiert mich jetzt! 😎
Ich finde euch alle lustig. Um von 140 km/h auf 0 abzubremsen, habe ich - selbst wenn ich noch die halbe Bremskraft aufbringen kann - einen doppelt so langen Bremsweg. Wo ich mit BKV stehe, habe ich ohne dann noch 100 km/h drauf. Könnte aua machen...
Ich schrieb aber doch bereits wie man durch eine kleine Geste gleichzeitig...
- selbst Geld sparen kann (bis zu 300 €)
- die Werkstatt kaum belastet (1 h Arbeit, 30 € Material)
- der Werkstatt dafür noch einen Gefallen tut, die Sache eben nicht an die große Glocke (z. B. Innung / Anwalt / Gericht) hängt
Interessiert nur keine Sau, weil... es geht ums Prinzip, der/die TE soll sich nicht so haben und überhaupt, also diese Ansprüche... passiert und man kann doch auch ohne BKV wunderbar bremsen, vor allem dann, wenn man die Bremskraft plötzlich braucht, weil man auf der linken Spur unterwegs ist und die Vorderleute mal wieder absoluten Mist bauen.
Da möchte ich euch sehen, wenn ihr lachend aussteigt, die Werkstatt anruft und ihr noch eine Schachtel Pralinen schickt, weil die Reparatur doch gar so günstig war und endlich mal wieder etwas Spannung ins Leben kam. 😮