Mechanikerpfusch - Bremse funktioniert auf Autobahn nicht mehr - Rechtslage?

Hi,

ich hatte meinen Wagen Ende September reparieren lassen, zum viele-hundert-Euro-schweren Paket gehörten unter Anderem neue Keilriemen. Die hatte der Mechaniker noch kurz vor einer längeren Fahrt vergangene Woche angezogen, wie er mir selbst beim Abholen noch mitteilte. Nach einer mehrstündigen Fahrt nach München geben - eine Stunde vor dem Ziel - plötzlich die Bremsen den Geist auf! Lassen sich nur noch mit äußerster Kraftanstrengung betätigen, wenn man richtig reinsteigt.

Ich hatte auch noch drei Blabla-Car-Mitfahrer. Glück im Unglück ist, ich konnte das Auto grade noch bremsen bevor es zum Crash kam, da wir gerade aufgrund eines Staus langsamer fuhren. Große Unsicherheit, schließlich beschließen wir an einer Tankstelle, langsam zur ersten Ubahnhalte im Norden der Stadt zu fahren und mit Mvg reinzufahren. Am nächsten Tag stellten wir im Beisein eines ADAC-Mannes fest, dass der Keilriemen nicht nur EXTREM locker war, sondern auch die Unterdruckpumpe wackelte wie ein Lämmerschwanz. Schrauben plus eine Nuss des Schraubenschlüssels des Mechanikers konnten wir aus dem unteren Motorraum fischen.

Ich will dem Mechaniker nix Böses, finde aber nicht, dass es sich hier mit einem "Sorry, kommt nicht mehr vor" getan hat. Hier stand meine Gesundheit und die meiner Mitfahrer auf dem Spiel, wir kamen viele Stunden zu spät an und ich musste mich quasi den gesamten kommenden Tag wieder einmal um mein Auto kümmern. Von dem Schrecken und der nervlichen Belastung ganz zu schweigen.

Wie ist meine Rechtssituation? Die Rechnung des Mechanikers deckte Keilriemen plus andere Punkte ab, kann ich - als Entschädigung - die gesamte Rechnung zurückfordern oder nur die 90 Euro oder was auch immer die Keilriemen im Detail gekostet haben? Das empfände ich angesichts der Strapazen dieser Nacht als äußerst unbefriedigend. Wie gehe ich vor?

Freue mich über Euren Input!

Beste Antwort im Thema

Du kannst Ersatz für Deinen Schaden fordern. Also Abschleppkosten, ÖPNV, Reparatur etc. und ggf. noch eine klieine pauschale Aufwandspauschale. Deine Zeit wird Dir nicht ersetzt werden und auch eine Entschädigung für erlittenen Ärger kennt das deutsche Recht so nicht.

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Zitat:

@The_Buzz schrieb am 4. Oktober 2017 um 14:46:12 Uhr:


...dass der Keilriemen nicht nur EXTREM locker war...

Hat die Ladekontrollleuchte geleuchtet?

Zitat:

...sondern auch die Unterdruckpumpe wackelte wie ein Lämmerschwanz.

In welchem Zusammenhang steht die "Unterdurckpumpe" mit dem Keilriemenwechsel bzw. um was für ein Fahrzeug handelt es sich, so viele bei denen die Unterdruckpumpe über die Keilriemen angetrieben wird gibts es ja nicht!?

die Unterdruckpumpe auch Vakuumpumpe genannt erzeugt den Bremsdruck für den Bremskraftverstärker. Sie wird in manchen Modellen über den Keilrippenriemen angetrieben.

"Es geht nicht darum, etwas zu verdienen. Genugtuung findet sich bestenfalls im (in D sehr unterbelichteten) Schmerzensgeld."

Darum geht es mir tatsächlich auch nicht. Nur darum, dass ich für eine Leistung Geld bezahlt habe, diese nicht erbracht wurde und Infolgedessen meine Gesundheit plus die meiner Insaßen gefährdet wurde. Dass nichts passiert ist, verdanken wir Glück. Wir sind Stunden später angekommen, meine Mitfahrer und ich mussten Ubahntickets kaufen und den ganzen nächsten Tag meines Wochenendes habe ich quasi damit zugebracht, den Wagen wieder zum Laufen zu bringen. Mir kann niemand sagen, dass mein Schaden an dieser Geschichte jetzt die 5,50 Euro für das Ubahnticket sind.

Trotzdem danke für die vielen Beiträge! Sehe schon, Entschädigungen, die sich nicht in Rechnungen ausdrücken sind im deutschen Recht nicht bis kaum vorgesehen.

Zitat:

Sie wird in manchen Modellen über den Keilrippenriemen angetrieben.

Welche Modelle?

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VW LT, Ford, ...

Zitat:

@Kai R. schrieb am 4. Oktober 2017 um 18:23:22 Uhr:


VW LT, Ford, ...

Und die haben natürlich alle keine Warnleuchte für fehlenden Unterdruck oder wie muß ich das sehen?

Hast du denn mit der Werkstatt gesprochen? Normalerweise sollte da doch ein Kundendienst drin sein. Kostet die Werkstatt 1 h Arbeit und 30 € Material, du sparst dadurch natürlich rund 100 bis 300 €.

Oder einmal kostenlos Reifenaufziehen... es gibt viele Leistungen, bei denen du locker 50 bis 200 € sparst, die die Werkstatt aber quasi kostenlos (Arbeitszeit und etwas Material) anbieten kann.

Also wenn du noch so viel Vertrauen in die Werkstatt hast, würde ich etwas in diese Richtung vorschlagen. Das wäre dann eine Art Wiedergutmachung.

Was du sonst noch einfordern willst oder musst (will der ADAC Geld?), weiß ich nicht. Peinlich genug ist es auf jeden Fall und eine Wiedergutmachung sollte im Sinne der Werkstatt sein - wär´s zumindest für mich als Werkstattleiter, denn dass das der Innung gemeldet wird oder vor Gericht landet, wäre mir "etwas unangenehm".

was war denn nun wirklich die Ursache ,wie der Te schreibt hat er einen ganzen Tag gebraucht um diesen Fehler zu beseitigen.

Bei einem 85 Granada brauch doch selbst ein Üngeübter max 1 Stunde um den Keilriemen zu spannen.

B 19

War es unabhänig von dem geleisteten Murks eine Vertragswerkstatt?

Zitat:

@The_Buzz schrieb am 4. Oktober 2017 um 17:06:38 Uhr:


"Es geht nicht darum, etwas zu verdienen. Genugtuung findet sich bestenfalls im (in D sehr unterbelichteten) Schmerzensgeld."

Darum geht es mir tatsächlich auch nicht. Nur darum, dass ich für eine Leistung Geld bezahlt habe, diese nicht erbracht wurde und Infolgedessen meine Gesundheit plus die meiner Insaßen gefährdet wurde. Dass nichts passiert ist, verdanken wir Glück. Wir sind Stunden später angekommen, meine Mitfahrer und ich mussten Ubahntickets kaufen und den ganzen nächsten Tag meines Wochenendes habe ich quasi damit zugebracht, den Wagen wieder zum Laufen zu bringen. Mir kann niemand sagen, dass mein Schaden an dieser Geschichte jetzt die 5,50 Euro für das Ubahnticket sind.

Trotzdem danke für die vielen Beiträge! Sehe schon, Entschädigungen, die sich nicht in Rechnungen ausdrücken sind im deutschen Recht nicht bis kaum vorgesehen.

Was fehlt dir denn jetzt im portemonnaie? 5,50€? Dann ist das definitiv dein Schaden. Sprich doch einfach mal mit dem Mechaniker, lass ihn nachbessern (das ist sein und dein Recht!) und nächstes mal gehst halt in eine andere Werkstatt...... Vielleicht dieses Mal nicht die billigste nehmen, die du findest.

Das du aus der Situation jetzt Profit rausschlagen willst, empfinde ich als sehr bezeichnend. Eventuell solltest du da dein Anspruchsdenken noch einmal überdenken

Zitat:

@The_Buzz schrieb am 4. Oktober 2017 um 14:46:12 Uhr:



Ich hatte auch noch drei Blabla-Car-Mitfahrer. Glück im Unglück ist, ich konnte das Auto grade noch bremsen bevor es zum Crash kam, da wir gerade aufgrund eines Staus langsamer fuhren. Große Unsicherheit, schließlich beschließen wir an einer Tankstelle, langsam zur ersten Ubahnhalte im Norden der Stadt zu fahren und mit Mvg reinzufahren. Am nächsten Tag stellten wir im Beisein eines ADAC-Mannes fest, dass der Keilriemen nicht nur EXTREM locker war, sondern auch die Unterdruckpumpe wackelte wie ein Lämmerschwanz. Schrauben plus eine Nuss des Schraubenschlüssels des Mechanikers konnten wir aus dem unteren Motorraum fischen.

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Verstehe nicht recht, warum hier bisher niemand den Te auf die Tatsache hingewiesen hat, dass ein Totalausfall der Bremskraftunterstützung, nicht einem Totalausfall der Bremsen gleichzusetzen ist. Klar erschreckt es einen gewaltig, wenn beim Pedaltritt, nicht die gewohnte Reaktion eintritt. Automatisch kompensiert man, meiner Ansicht nach, die Folge gleich mit höherer Pedalkraft.

An meinem Rentnergolf bekomme ich jedenfalls, ohne Bremskraftvertärkung, die Räder zum Blockieren. Da muss man halt drauf latschen u. das Pedal hält es sogar aus.

Gruß

Also blockieren wird da gar nichts, aber du kommst zum Stehen mit vermutlich 50-70% längerem Bremsweg.

Es gibt auch etliche Fahrzeuge, die keine Vakuumpumpe für den Unterdruck brauchen, dieser wird in der Ansaugbrücke erzeugt und reicht für den BKV.

Wie auch immer das passiert ist, die Werkstatt würde ich nicht nochmal an meinem Auto dran lassen. Andere Werkstatt aufsuchen, den Schaden beheben lassen und die paar Kröten vergessen, deine Sicherheit geht vor!!!

HTC

Zitat:

Es gibt auch etliche Fahrzeuge, die keine Vakuumpumpe für den Unterdruck brauchen, dieser wird in der Ansaugbrücke erzeugt und reicht für den BKV.

Und was für welche sind das jetzt wieder?

Einige Audis zB...

Lies dir mal die Pasage durch, wo es um Unterdruckverstärker geht:

https://de.wikipedia.org/wiki/Bremskraftverst%C3%A4rker

HTC

Zitat:

@HTC schrieb am 5. Oktober 2017 um 08:46:51 Uhr:


Einige Audis zB...

HTC

Und alle andere haben Pumpen?

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