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MB-100 für Reimport?

Mercedes E-Klasse S212

Guten Abend,
kann ich eigentlich auch für einen Reimport eine MB-100 abschließen?

Beste Antwort im Thema

Wer lange fragt, bekommt lange...

Einfach beim freundlichen vorbeifahren, 1x MB 100 bestellen, Freundlicher macht CheckUp und wird Dir dann schon sagen, geht oder geht nicht.

Was hast Du zu verlieren?

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Zitat:

@Donner McLeod schrieb am 15. August 2020 um 13:55:20 Uhr:


Definitiv, sch... gelaufen. Das ist ärgerlich und verdirbt den Spass am Spielzeug. Trotzdem bleibt die Hoffnung das du ein gutes Auto erwischt hast, und einfach keine Garantie brauchst. Allzeit gute Fahrt.

Danke Dir, ein geiles Auto ist es definitiv, den Spaß lass ich mir deswegen nicht verderben! Es wäre ein gutes Stück Sicherheit, da wir den Wagen lange halten werden. Er ist für meine Frau, im Jahr kommen kaum 5.000km zusammen. Bei guter Pflege könnte er locker die nächsten 10-15 Jahre bei uns verbringen.

Aber ich gebe auch die Hoffnung noch nicht auf...

Kann ich hier mal kurz Fragen: würde gerne einen Wagen Reimport aus Dänemark in DE beim Händler Berlin kaufen. B-Klasse Bj. 3/2022.
Er meinte der Wagen hätte noch 1 Jahr Werksgarantie.

Kann dieses Fahrzeug dann auch ganz normal wie mit unserer derzeitigen B-Klasse welche (kein Reimport), bei einem Nicht-Reimportierten Fahrzeug falls was was Kaputt geht, über die Garantie und in den folgenden Jahren über MB100 abgewickelt werden? Muss ich hier auf bestimmte Dinge achten?

Würde mich SEHR freuen, wenn mir hier vielleicht noch eines Tipps zum Kauf geben könnte.

Wenn der noch in der Werksgarantie ist, sollte es klappen. Aber frage doch besser in Maastricht nach

Zitat:

@Cabriofan111 schrieb am 8. April 2023 um 14:19:47 Uhr:


Wenn der noch in der Werksgarantie ist, sollte es klappen. Aber frage doch besser in Maastricht nach

Ich lese in nahezu allen Verträgen, die ich geschickt bekommen, die nachfolgenden Punkte, die ich auch ankreuzen soll. Welche Auswirkungen können die denn haben, bzw. ist es sinnvoll dies zu bestätigen? Oder sollte man davon lieber die Finger weglassen?

Zitat:

Abweichungen der Kaufsache von einzelnen objektiven Anforderungen
- Die Aktualisierungspflicht beim Verkauf von "Sachen mit digitalen Elementen" oder
"digitalen Produkten" wird entgegen der gesetzlichen Grundregel ausgeschlossen.
- Die Garantieerklärung vom Hersteller für die Herstellergarantie liegt nicht vor.

Dann wird weiter unten nochmal auf den einen Punkt eingegangen. Da es hier um Distronic usw. geht, und das Fahrzeug weiter weg steht, sodass es nur auf Bildern besichtigt werden kann, wollte ich fragen, ob das NORM ist oder schon auffällig und man Abstand davon nehmen sollte. Würde ungern dann bei meiner Mercedesniederlassung (welche ich schon mehrfach deswegen anrief, sie sich aber seit Tagen nicht um reinen Rückruf bemüht) später an Probleme stoßen.

Zitat:

Ausschluss der Beweislastumkehr beim Verkauf "digitaler Produkte" im Sinne
der §§ 327 ff BGB wegen fehlender Kompatibilität der digitalen Umgebung des
Verbrauchers
Ich habe klare, verständliche und umfassende Informationen erhalten über:
Die technischen Anforderungen des digitalen Produkts an die bei mir vorhandene
digitale Umgebung
Unter "digitaler Umgebung" ist sowohl die bei mir vorhandene Hard- und Software zu
versehen als auch Netzverbindungen aller Art.
Die Erbringung notwendiger und mir möglicher Mitwirkungshandlungen, die dem
Verkäufer die Feststellung ermöglichen, ob der von mir reklamierte Mangel oder
Defekt darauf zurückzuführen ist, daß meine digitale Umgebung zur maßgeblichen
Zeit mit den technischen Anforderungen des digitalen Produkts kompatibel war oder
nicht.
Die Obliegenheit zur Erbringung derartiger Mitwirkungshandlungen meinerseits
besteht nur für den Fall, daß der Verkäufer zur Feststellung ein technisches Mittel
einsetzen will, das für mich den geringsten Eingriff darstellt.

Vielen Dank schon mal an jeden, der hier helfen kann. Wir wissen ja alle, dass Sachen zu schnell unterschrieben werden. Daher wollte ich wenigstens hier nochmal nachfragen.

Zitat:

@Bunch schrieb am 8. April 2023 um 14:06:31 Uhr:


Kann ich hier mal kurz Fragen: würde gerne einen Wagen Reimport aus Dänemark in DE beim Händler Berlin kaufen. B-Klasse Bj. 3/2022.
Er meinte der Wagen hätte noch 1 Jahr Werksgarantie.

Kann dieses Fahrzeug dann auch ganz normal wie mit unserer derzeitigen B-Klasse welche (kein Reimport), bei einem Nicht-Reimportierten Fahrzeug falls was was Kaputt geht, über die Garantie und in den folgenden Jahren über MB100 abgewickelt werden? Muss ich hier auf bestimmte Dinge achten?

Würde mich SEHR freuen, wenn mir hier vielleicht noch eines Tipps zum Kauf geben könnte.

Hallo und frohe Ostern,

du kannst auch bei einem Re-Import die MB100 abschließen.

Ich hatte auch einen dänischen Re-Import und hatte bei dem sogar mal, bei einer Reparatur, die nicht durch die MB100 abgedeckt war, eine 100% Kulanz bekommen.

Gruß and910

Als ich damals meinen CLS, ein Re-Import aus Italien, bei der Frankfurter Niederlassung gekauft hatte, ging das nur mit der sog. MB-Europagarantie.
Ist jetzt aber auch über 10 Jahre her.

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