Maximale Anhängelast
Hallo zusammen,
leider finde ich keine eindeutigen Aussagen zur maximalen Anhängelast für meinen Ford Grand C-Max 1,6 TDCI mit 115 PS. Hat jemand dazu weitere Informationen? Vielleicht die werte für ungebremst und auch für gebremste Anhänger.
Bei Ford findet man ja wirklich überhaupt keine detaillierten Angaben. Die könnten mal mit Ihren Kunden den Internetauftritt auf Vordermann bringen...
Vielen Dank im Voraus.
Beste Antwort im Thema
Liebe Multitina,
mag sein, dass ein S-Max viel besser geeignet wäre, ich besitze aber nun mal den Grand und bin ganz happy mit dem FZ.
Wenn die Auflastung solche mühe und Kosten macht werde ich es sein lassen. Ich hoffte, dass vielleicht jemand seinen MAX bereits aufgelastet hat und mir ein paar Eckdaten dazu preisgeben kann. Es war nicht meine Absicht hier über Sinn oder Unsinn und etwaige Alternativen zu diskutieren.
CLOSED
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zulässige Anhängelast auflasten' überführt.]Zitat:
Original geschrieben von Multitina
Ich sehe vor allem auch ein Problem der Dimensionierung beim DSG (insbes. der Wandler-freien Kupplung). Für solche dicken Hänger ist es einfach nicht ausgelegt. Längere Stop+Go-Phase im Ferienstau, mehrfaches Anfahren am Berg - das bringt das Getriebe an seine Grenzen. Von daher glaube ich auch gar nicht, dass Ford da was in Sachen Auflastung bei dieser Konstellation erlauben wird, wenn ich mir das zulässige Geamtgewicht des Zuges so ansehe...
Mal ganz davon abgesehen, dass für einen 1,8-Tonnen-Caravan ein S-Max (ideal: 2,2l mit klassischer Automatik) viel souveräner und besser geeignet ist. Mit der Automatik darfst Du 2 Tonnen Anhängelast auch bei 12% Steigung ziehen und dazu das Auto auch noch bis ZGG vollladen.
LG
Tina
31 Antworten
Moin,
Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm 86
Leider bekomme ich das nicht was auf der AHK steht (1800 KG ) steht auf meiner. Nur eingetragen
bekomme ich die Nicht !
Und wie kommst Du darauf, daß nur das zählt, was auf der Kupplung steht, die vor allem nicht nur für den C-Max gebaut sein dürfte? Es geht bei Anhängelasten doch wohl auch noch um andere Punkte, z.B. daß das Zugfahrzeug mit dem Hänger in keiner Situation überfordert ist, weder beim Bremsen, Lenken noch beim Beschleunigen. Physik läßt sich durch Aufdrucke nun mal nicht ausschalten...
Und wie kommst du darauf, daß leuchtturm nur das meint was zählt, was auf der Kupplung steht?
Er hat doch schon selber geschrieben das er es nicht eingetragen bekommt! ??
N'Abend,
Zitat:
Original geschrieben von Darth Toeffi
Und wie kommst du darauf, daß leuchtturm nur das meint was zählt, was auf der Kupplung steht?
Er hat doch schon selber geschrieben das er es nicht eingetragen bekommt! ??
Genau, er möchte aber mehr eingetragen bekommen, sonst würde er nicht diesbezüglich seinem alten Monza nachtrauern. Und er beklagt sich, daß er nicht mal die 1800kg eingetragen bekommt, die die Kupplung laut Aufdruck doch kann. Ich hingegen sage nur, daß es nicht nur auf die Beschränkungen der Kupplung ankommt und er dies anscheinend außer Acht läßt
Entweder verstehst Du was falsch oder Fritz oder ich. Letzteres glaube ich dabei bisher eher weniger, sonst hätte ich nicht geposted... 😉
wie auch immer ... wenn ich ein Auto brauche was richtig ziehen muß, würde ich mich immer VOR dem Kauf eines Autos schlau machen, um nicht "dumm da zu stehen" wie Fritz.
Macht man Kompromisse muß man sich damit auch abfinden. Basta.
Mit den Kompromissen stimmt. Dennoch hat Fritz nie behauptet das nur das zählt was auf der Kupplung steht, wie hier von dja gepostet.
N'Abend,
Zitat:
Original geschrieben von Darth Toeffi
Mit den Kompromissen stimmt. Dennoch hat Fritz nie behauptet das nur das zählt was auf der Kupplung steht, wie hier von dja gepostet.
Was ist denn bitte an seiner Aussage anders zu verstehen:
Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm 86
Erstellt am 15. Februar 2013 um 16:53:17 Uhr
Der ganze kram was da verbaut wird , ist bei allen wagen das gleiche! E-Satz ist komplett gleich!das Eisenzeug genau so! Anhänge last ob gross oder klein ! 1500kg so ist es bei den 140 oder
163PS klasse !! lass den kleinen 1000kg oder 1200kg ziehen dürfen !
Leider bekomme ich das nicht was auf der AHK steht (1800 KG ) steht auf meiner. Nur eingetragen
bekomme ich die Nicht !
mfg fritz
Jetzt verstanden?
Moin Dirk,
lese dir den Beitrag doch nochmal in Ruhe durch.
Wo pocht Fritz denn auf die 1800 KG.?
Er sagt doch nur, daß er sie nicht eingetragen bekommt,obwohl sie auf der Kupplung stehen.
Jetzt verstanden???
Moin,
Zitat:
Original geschrieben von Darth Toeffi
Moin Dirk,
lese dir den Beitrag doch nochmal in Ruhe durch.
Wo pocht Fritz denn auf die 1800 KG.?
Er sagt doch nur, daß er sie nicht eingetragen bekommt,obwohl sie auf der Kupplung stehen.
Jetzt verstanden???
Ich geb es auf, Du willst mich scheints nicht verstehen. Ich habe Dir den Ausschnitt aus seinem Post doch zitiert und sogar fett markiert, in dem er genau das fordert. Fritz ist zwar, vermutlich weil Deutsch nicht gerade seine Stärke ist, ab und an schwer zu verstehen, aber hier ist es imho eindeutig, was er will. Naja, nicht für alle, wie man sieht...
Beenden wir die Diskussion, wie gesagt: Du willst nicht verstehen und damit wird es sinnlos, sich noch weiter damit zu beschäftigen.
ja ja ,Deutsche Sprache ist schon nicht leicht, vor allen das lesen .
Man sagte mir , wenn ich Mehr ziehen möchte solle ich mir einen Transit kaufen !!
was ist das denn für eine Aussage ? da hat man schon einen wagen , und man kann nicht auflassten.
denn das sagt dir keiner beim Kauf. Nur das was man vielleicht eintragen bekommen könnte.
nur das gibt dir keiner schriftlich. der Nächste wird ein Transit mit allen drum und dran .
mfg fritz
Moin,
Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm 86
ja ja ,Deutsche Sprache ist schon nicht leicht, vor allen das lesen .Man sagte mir , wenn ich Mehr ziehen möchte solle ich mir einen Transit kaufen !!
was ist das denn für eine Aussage ? da hat man schon einen wagen , und man kann nicht auflassten.
denn das sagt dir keiner beim Kauf. Nur das was man vielleicht eintragen bekommen könnte.
nur das gibt dir keiner schriftlich. der Nächste wird ein Transit mit allen drum und dran .
mfg fritz
Entschuldige, aber wie Toso schon schrieb:
Nachdem Kauf sich beschweren ist selber Schuld. Die Anhängelasten des C-Max waren von Anfang an bekannt (z.B. Broschüre von Ende 2010, gerade nachgesehen), man muß aber natürlich Tabellen lesen können und wollen...
Und selbst wenn Dein Max ein Vorserienmodell ist (das war doch Deiner?), gilt das genannte auch dort, zumal der ein Gebrauchter ist, dessen Papiere beim Kauf neben den Prospekten schon vorliegen sollten.
Und um Deine Frage zu beantworten, was das für eine Aussage ist: Die richtige, und ich gehe davon aus, sie kam aus der Reaktion, daß Du Dich (so wie hier) nicht nur einmal über das Thema beschwert hast, ohne den Händler zu verstehen! Du kaufst doch auch keinen kleinen Smart um damit einen Trecker auf dem Feld zu ersetzen, oder? Genauso ist es halt auch beim C-Max: Wenn Du mehr Anhängelast haben willst, mußt Du im Zweifel ein anderes Auto kaufen. Warum sollte Dich da jemand beim Kauf drauf aufmerksam machen? Wenn Du mehr willst, mußt Du fragen, woher sollte der Händler wissen, daß Du mehr als die 1500kg abhängen willst?
Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm 86
[....]
Man sagte mir , wenn ich Mehr ziehen möchte solle ich mir einen Transit kaufen !!was ist das denn für eine Aussage ? da hat man schon einen wagen , und man kann nicht auflassten.
denn das sagt dir keiner beim Kauf. Nur das was man vielleicht eintragen bekommen könnte.
nur das gibt dir keiner schriftlich. der Nächste wird ein Transit mit allen drum und dran .
mfg fritz
Hallo Fritz,
beim Googeln nach dem Stichwort "Auflastung Grand Cmax" habe ich hier folgendes gefunden:
Zusatzfedern für Ford Grand C-Max, Baujahr 10.10..
Zusatzfedern zum nachträglichen Einbau ins bestehende Federungssystem. Die Zusatzfedern werden in die Hauptfeder (Bild System 5) eingebaut.
Der Satz wird ohne Gutachten geliefert. Der ordnungsgemäße Einbau muss durch eine zugelassene Prüforganisation bestätigt werden. Eine Sonderabnahme ist erforderlich. Bitte klären Sie das im Vorfeld Ihrer Bestellung mit Ihrer Prüforganisation ab. Gern sind wir Ihnen hierbei nach Möglichkeit behilflich.
Vielleicht könnte Dir das weiterhelfen.
Falls das für Fritz interessant sein sollte hier nochmal ein wichtiger Tip:
" Bitte klären Sie das im Vorfeld Ihrer Bestellung mit Ihrer Prüforganisation ab"
bei uns hat es sich auch spontan ergeben nen WW zu ziehen.
Der WW hat zG 1300 Kg, ich darf aber nur 1200 Kg ziehen.
100 Kg mehr wären nicht schlecht, wollte mal beim TÜV nachfragen.
Es gibt Internetseiten, die eine Auflastung per TÜV-Gutachten anbieten.
Soll angeblich nur die AHK montiert werden müssen und mit dem TG zur Abnahme und Eintragung. Fertig.
Das will ich aber vorher abklären. 100 Kg sollten doch machbar sein beim 1,6er TDCI
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zulässige Anhängelast auflasten' überführt.]
Habe mich auch schonmal informiert,das Teilegutachten soll 450€ kosten,womit du wieder zum TÜV mußt.Vorausgesetz man hat die passende AHK für die Last.Danach soll der 1.6TDCI max 1575Kg ziehen dürfen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zulässige Anhängelast auflasten' überführt.]
Gut zu wissen.
Das wäre ja ordentlich mehr
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zulässige Anhängelast auflasten' überführt.]