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Maut in Ungarn

Themenstarteram 9. April 2020 um 12:47

Hallo Zusammen,

war letzten Herbst in Ungarn und hab aus Unwissenheit anstelle einer LKW Vignette eine PKW Vignette gekauft.

Jetzt hab ich zwei Strafzettel bekommen, die aber innerhalb der bezahlten Zeit waren.

Ich habe beim ungarischen Inkasso Amt angerufen und die sagen mir, da ich das Auto an zwei unterschiedlichen Tagen aber innerhalb der erlaubten Zeit benutzt habe, sind es trotzdem zwei Vergehen.

Meiner meinung nach handelt es sich um nur ein Vergehen.

Beste Antwort im Thema

Ok. Danke für die Info.

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Zitat:

@MvM schrieb am 9. April 2020 um 16:37:06 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. April 2020 um 16:24:21 Uhr:

Nun stell dich mal nicht so an ...

Mehr als "stell dich nicht an" fällt dir nicht ein? Stell dir vor, die Strafe würde 220 Euro kosten, und für zwei Wochen dürftest du 14 mal zahlen. Ich glaube nicht, das du ruhig bleiben würdest, wenn du 3000 Euro für so eine Kleinigkeit zahlen dürftest.

Der TE hat Glück, dass es auf 2 mal in 2 Wochen begrenzt ist, und die Strafe nur 22 Euro pro Tag kostet.

Bleib locker. Das muss man dann nicht bezahlen. Man kann es auch auf Staatskosten absitzen. Reine Nervensache. :cool:

am 9. April 2020 um 14:54

Unwissenheit schützt nunmal nicht vor Strafe.

Wenn die ungarische Regierung das so regelt, regelt sie es so mit jeden Tag.

 

Da helfen auch keine 20 pro Leute bei MT.

Ärgerlich verständlicherweise. Aber ist ja sogesehen nochmal gut gegangen. Gibt auch Strafzettel die das ganze Gehalt auffressen können.

Zitat:

@Rudl1 schrieb am 9. April 2020 um 16:12:57 Uhr:

Wenn ich jetzt lustig zehn Tage drauf losgefahren wäre, hätte ich 1000 € bezahlen können. Das ist reinste Wegelagerei. Ungarn sieht mich sowieso nicht mehr.

Du solltest vielleicht doch mal meinen etwas längeren Beitrag vollständig lesen.

 

"In Ungarn ist aber durch § 7 / A (9) der Verordnung Nr. 36/2007. (III.26.) des Ministers für Wirtschaft und Verkehr über die Maut von Autobahnen, Autostraßen und Hauptstraßen gesetzlich geregelt, dass die Zusatzgebühren auf Antrag auf maximal zwei Zusatzgebühren begrenzt werden."

Themenstarteram 9. April 2020 um 16:33

Du solltest vielleicht doch mal meinen etwas längeren Beitrag vollständig lesen.

"In Ungarn ist aber durch § 7 / A (9) der Verordnung Nr. 36/2007. (III.26.) des Ministers für Wirtschaft und Verkehr über die Maut von Autobahnen, Autostraßen und Hauptstraßen gesetzlich geregelt, dass die Zusatzgebühren auf Antrag auf maximal zwei Zusatzgebühren begrenzt werden."

Danke, hatte ich gelesen, aber erstens hab ich ja "erst" zwei Zusatzgebühren einschliesslich der zwei Bearbeitungsgebühren plus diverser anderer Kosten auch zweimal und zweitens ist die 15Tage Frist schon längst vorbei. Wenn ich nicht bald bezahlte kommt nochmal ein Batzen drauf.

Du hast also die Zahlungsaufforderung erhalten und die 15 Tage verstreichen lassen? Dann sei froh, dass sie Dich nicht öfter festgestellt haben, sonst hättest Du tatsächlich mehr als zweimal bezahlen müssen. Ich denke nunmehr wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als schnellstens den geforderten Betragzu zahlen. Wieviel wollen Sie denn eigentlich haben oder habe ich das übersehen?

Zitat:

@Rudl1 schrieb am 9. April 2020 um 16:26:42 Uhr:

Genau, es ist ein und derselbe Fehler und ein und dasselbe Vergehen.

Nach ungarischem Recht?

Wo kann man das nachlesen?

Unter anderem dort: reisewege-ungarn.de

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