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Maut in Ungarn

Themenstarteram 9. April 2020 um 12:47

Hallo Zusammen,

war letzten Herbst in Ungarn und hab aus Unwissenheit anstelle einer LKW Vignette eine PKW Vignette gekauft.

Jetzt hab ich zwei Strafzettel bekommen, die aber innerhalb der bezahlten Zeit waren.

Ich habe beim ungarischen Inkasso Amt angerufen und die sagen mir, da ich das Auto an zwei unterschiedlichen Tagen aber innerhalb der erlaubten Zeit benutzt habe, sind es trotzdem zwei Vergehen.

Meiner meinung nach handelt es sich um nur ein Vergehen.

Beste Antwort im Thema

Ok. Danke für die Info.

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Ok. Danke für die Info.

Themenstarteram 9. April 2020 um 12:59

Verstehe die antwort nicht; warum bedankst du dich?

Verstehe deinen ersten Beitrag nicht; du hast keine Frage gestellt, also hast du uns nur etwas erzählt. Was möchtest du jetzt?

Themenstarteram 9. April 2020 um 13:27

Gut stimmt, eine direkte Frage hab ich nicht gestellt.

Meine Frage ist, wenn ich eine Vignette irrtümlicherweise falsch gekauft habe und innerhalb des gekauften Zeitraumes zweimal fotografiert werde, ob es sich dann um zwei oder um ein Vergehen handelt.

... dann wurdest Du zu zwei verschiedenen Zeitpunkten jeweils ohne gültige Plakette festgestellt.

Vergleichbar wäre, wenn Du als mittelalter Mensch in der Stadt X eine Schülermonatskarte kaufst und an zwei verschiedenen Tagen ohne gültige Fahrkarte angetroffen wirst.

Da ist jede einzelne Feststellung eine eigene "Tat".

Mal ein Zitat von der Seite "reisewege-ungarn.de":

 

"Mehrfache Zahlungsaufforderungen für eine Zusatzgebühr sind besonders ärgerlich. Grundsätzlich gilt aber: Bei einer unberechtigten Nutzung der Autobahn darf der Fahrzeughalter für jeden Tag eine Zahlungsaufforderung bekommen. Wer also an 3 Tagen jeweils ohne gültige Vignette fotografiert wurde, kann auch 3 Zahlungsaufforderungen erhalten und muss diese zunächst auch bezahlen. In Ungarn ist aber durch § 7 / A (9) der Verordnung Nr. 36/2007. (III.26.) des Ministers für Wirtschaft und Verkehr über die Maut von Autobahnen, Autostraßen und Hauptstraßen gesetzlich geregelt, dass die Zusatzgebühren auf Antrag auf maximal zwei Zusatzgebühren begrenzt werden. Im Text der geltenden Verordnung heißt es:

 

„Im Fall einer unberechtigten Straßenbenutzung kann der Straßenbenutzer, der Fahrzeughalter oder der Fahrzeugeigentümer innerhalb von 15 Kalendertagen nach Erhalt der Aufforderung zur Entrichtung der Zusatzgebühr schriftlich oder persönlich im Büro der NMGD AG bzw. des mit der NMGD AG mitwirkenden Kundendienstbüros beantragen, dass die Verpflichtung zur Zusatzgebührzahlung in einem Höchstbetrag von zwei Zusatzgebühren festgelegt wird, wenn für ihm in dem Zeitraum zwischen der in der Zahlungsaufforderung aufgeführten unberechtigten Straßennutzung und dem Erhalt der Zahlungsaufforderung mehr als zweimal die Verpflichtung zur Zusatzgebührzahlung auferlegt wurde. Der Antrag kann innerhalb einer Frist von 15 Tagen nach Erhalt der ersten Aufforderung eingereicht werden. Der Eigentümer bzw. Halter des Fahrzeuges darf in jedem Kalenderjahr nur einmal einen Antrag zum demselben amtlichen Kennzeichen einreichen.“

 

Hier ist also besondere Eile geboten. Man sollte sich umgehend an das auffordernde Inkassobüro wenden. Wer die knappe Frist verstreichen lässt, muss danach alle Zahlungsaufforderungen begleichen, schlimmstenfalls sogar mit den erhöhten Beträgen bei verspäteter Zahlung."

Themenstarteram 9. April 2020 um 14:04

Aber in dem ersten Strafzettel ist ja schon eine Zusatzgebüht von 22€ enthalten, obwohl die Vignette nur 12€ mehr gekostet hätte und dann ist im ersten Strafzettel noch zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr vo 54€ enthalten und noch ein paar Kleinigkeiten.

Wenn ich also das erste Mal mit einer ungültigen Schülerkarte angetroffen worden wäre, hatte ich ja schon längst die Gebühr bezahlt.

Die falsche Plakette zählt wie garkeine Plakette. Ärgerlich aber nicht zu ändern.

Themenstarteram 9. April 2020 um 14:12

Wenn ich jetzt lustig zehn Tage drauf losgefahren wäre, hätte ich 1000 € bezahlen können. Das ist reinste Wegelagerei. Ungarn sieht mich sowieso nicht mehr.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. April 2020 um 15:54:37 Uhr:

... dann wurdest Du zu zwei verschiedenen Zeitpunkten jeweils ohne gültige Plakette festgestellt.

Vergleichbar wäre, wenn Du als mittelalter Mensch in der Stadt X eine Schülermonatskarte kaufst und an zwei verschiedenen Tagen ohne gültige Fahrkarte angetroffen wirst.

Da ist jede einzelne Feststellung eine eigene "Tat".

Vergleichbar ist es nicht. Bei der Bahn wird man erwischt, weiß sofort bescheit, und kann sofort handeln um ein zweites Vergehen vermeiden. Der TE wurde nicht informiert, dass etwas nicht stimmt. Nun darf er für einen Fehler zwei mal zahlen. Es ist noch nicht mal so, dass er ein Schild übersehen hätte. Er dachte, dass alles richtig währe.

Nun stell dich mal nicht so an ...

Themenstarteram 9. April 2020 um 14:26

Genau, es ist ein und derselbe Fehler und ein und dasselbe Vergehen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. April 2020 um 16:24:21 Uhr:

Nun stell dich mal nicht so an ...

Mehr als "stell dich nicht an" fällt dir nicht ein? Stell dir vor, die Strafe würde 220 Euro kosten, und für zwei Wochen dürftest du 14 mal zahlen. Ich glaube nicht, das du ruhig bleiben würdest, wenn du 3000 Euro für so eine Kleinigkeit zahlen dürftest.

Der TE hat Glück, dass es auf 2 mal in 2 Wochen begrenzt ist, und die Strafe nur 22 Euro pro Tag kostet.

Zitat:

@Rudl1 schrieb am 9. April 2020 um 16:26:42 Uhr:

Genau, es ist ein und derselbe Fehler und ein und dasselbe Vergehen.

... allerdings an verschiedenen Tagen und nicht während einer einzigen sondern bei zumindest zwei Einzelfahrten. ;)

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