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Massive Probleme mit Clarionradio

Ich möchte mich einfach mal darüber informieren, ob ihr hier auch so massive Probleme mit der Fa. Clarion habt.

Kurz die Hintergrundgeschichte. Am 01.09.04 habe ich ein brandneues Clarion DXZ648RMP Autoradio bei einem lokalen Audiostore (Fa. Audiowave aus Bonn) gekauft.

Mitte November hab ich das Radio zu Reperatur gegeben, da ständig Fehler auftraten (Displayaussetzer, "eingefrorenes" Display, Randomfunktion inakzeptabel, ID3-Tag Hänger).

Erst am 10. Januar erhielt ich mein Radio wieder. Angeblich repariert, aber nach kurzer Zeit traten die Fehler erneut auf.
Da ich keine Zeit hatte das Radio sofort zu reklamieren, tat ich das erst Ende April, allerdings direkt bei Clarion, da sich die Fa. Audiwave quer gestellt hat.

Nach ca. einer Woche erhielt ich ein Austauschgerät. Allerdings waren die Fehler mit der ID-Tag Anzeige und der Random-Funktion immer noch vorhanden.

Mit letzterem muss ich mich wohl abfinden, laut Clarion, da es deren "Feature" ist.

Dafür ist ein neuer Fehler hinzugekommen. Bei schon geringer Lautstärke höre ich über meine Boxen ein ziemlich lautes Laufwerksgeräusch vom Radio, gepaart mit komischen "kratzenden" Geräuschen.

Wie ist das bei euch? Soll ich mein Geld zurück verlangen. Ich bin es satt, dass ich fast 300 Euro für ein Schrottgerät ausgegeben habe.

21 Antworten

2 Jahre Herstellergarantie....?

DANN:

Ich würds bei solchen Problemem zurückgeben bzw nen neues anfordern von der Firma Clarion.

Informier dich noch, wie viel Garantie du von deinem Verkäufer bekommen hast, der muss dass sonst auch annehmen.

Viel Erfolg

Gruß

Chris

Zitat:

Original geschrieben von Chris2004


2 Jahre Herstellergarantie....?

Ehrlich gesagt, hab ich überhaupt nichts darüber gefunden. Weder online noch sonst wo.

...aber 1 Jahr Gewährleistung ist gesetzlich Pflicht. Ist nicht das Selbe wie Garantie, Garantie gibt dir der Händler.

Die Gewährleistung ist Clarions Angelegenheit. Sprich du hast ein Recht auf ein fehlerfreies Austauschgerät :]

Zitat:

Original geschrieben von simplex


...aber 1 Jahr Gewährleistung ist gesetzlich Pflicht. Ist nicht das Selbe wie Garantie, Garantie gibt dir der Händler.

Die Gewährleistung ist Clarions Angelegenheit. Sprich du hast ein Recht auf ein fehlerfreies Austauschgerät :]

Ist leider andersherum. Der Händler muss sogar zwei Jahre Gewährleistung geben und der Hersteller haftet für eventuell gegebene freiwillige Garantien.

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HI

Ich hab aus meiner Rechtsvorlesung im Hinterkopf, dass man nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen des gleichen Fehlers den Kaufvertrag rückgängig machen kann.

Ich glaube es war beim Händler und nicht beim Hersteller. Das Gesetz findet häufig bei Autoreparaturen Anwendung, gilt aber genauso für Staubsauger oder eben Radios.

Es ist im übrigen auch egal ob der Fehler nur bei einem Feature auftritt, denn das ist eine Funktion die von Clarion angegeben wird dass sie funktioniert. Man könnte ja auch das Argument aufführen ohne dem Feature hättest du das Radio nicht gekauft.

Mit so einer Feature Argumentation könnte sich ja jeder Autohersteller von seiner Verantwortung freisprechen so lange das Auto noch fährt (also auch bei Klimaanlagendefekt, Katdefekt etc)

Kurz so eine Argumentation ist Blödsinn!!

Wende dich am besten mal an eine Verbraucherzentrale und meide von jetzt an den Audiowaveshop wie der Teufel das Weihwasser....

Gruß Andi

bei defekten geräten muss man dem verkäuft drei chancen zur Nachbesserung einräumen oder waren es 2 ? bin mir nich sicher aufjedenfall kann man wenn es dann immernoch nicht in ordnung ist vom kaufvertrag zurücktreten

Gut, dann werde ich morgen bei Clarion anrufen und nachfagen, ob die das Gerät direkt gegen Herausgabe des Kaufpreises zurücknehemen, oder ich mach beim Händler mein Recht geltend.

Zur Not drohe ich mit dem Anwalt (auch wenn es doof ist). Rechtschutzversicherung habe ich zum Glück.

Vielleicht nochmal die Mängel im Einzelnen (vielleicht ist es in euren Augen ja garkeiner?)

  • extrem störende Laufwerksgeräusche
  • Titelanzeige bei MP3s (ID3-Tag) funktioniert nicht zuverlässig. Wenn man bei einem Lied ca. 10sek vor Ende das Gerät ausschaltet und anschließend wieder einschaltet kommt TrackNo. 00 (kann ja eigentlich garnicht sein) und der ID3-Tag vom aktuellen Stück wird beibehalten, auch wenn das Lied wechselt.
  • Randomfunktion schaltet ab, sobald das Radio ausgeschaltet wird, oder ein Titel vor oder zurückgespult wird

Hi

ich würde denen mit dem Argument kommen: Zweimal Fehler repariert und immer noch da. Also Rücktritt vom Kaufvertrag. Das ist juristisch wasserdicht.

Das mit Rechtsanwalt ist auch kein Problem, wenn du mit ihm vereinbarst sein Honorar nach Streitwert auszurichten. Wenn du das Verfahren gewinnen würdest, zahlt dir den Anwalt ehh die gegenseite....

Gruß Andi

Ich werde morgen jedenfalls mein Glück versuchen.

Jmd. einen Tipp für eine neues Radio? Sollte nicht von Clarion sein und bis ca. 300 Euro kosten.

Es muss MP3 können, nettes Display haben(möglichst zur Tachofarbe blau passen), min. 2 Chinchausgänge haben und am besten noch einen Lowpassfilter (der ist aber nicht ganz so wichtig).

Hallo,

ich habe das selbe Radio im Auto und leider auch schlechte Erfahrungen mit Reparaturen gemacht:
Das Laufwerk verweigerte bei jedem Medium seinen Dienst.
Es wurde über den Verkäufer zu Clarion geschickt und kam nach ca 1Monat wieder- Laufwerk auch wieder OK. Aber jetzt funktioniert die linke Seite (ab Taste 2) der Beleuchtung nicht mehr und die Schutzhülle für das Bedienteil kam nicht mehr zurück.
Natürlich hätte ich gleich wieder reklamieren können- aber wieder einen Monat ohne hätte ich nicht mehr ausgehalten. Außerdem gestaltet sich die Kommunikation mit kompetenten Technikern sehr langwierig, da nur Schriftlich möglich. Auf Kontakt über die Homepage hat auch niemand reagiert.

Auf jeden Fall hab ich meine persönlichen Konsequenzen daraus gezogen.

gruß max

Hi,

soweit ich weiß hat Clarion doch so ein System, dass man mit dieser gelben Garantiekarte zu jedem Clarion-Händler gehen kann und Hilfe kriegt.
Habe mich mal bei Audiowave von dem netten Herrn diesbezüglich zuschwallen lassen, hätte mir ja fast denken können, dass der im Garantiefall so wie bei dir handelt - schade damit wäre die Zahl der Car-Hifi Shops in Bonn wieder auf 0 gefallen.

Aber im Ernst guck doch mal ob du im Umland nen anderen Clarion Händler findest und wende dich an den. Mit schwierigen Problemen kommt man nach meiner Erfahrung als Händler besser durch, als wenn du als Endkunde bei Clarion vorsprichst.
Desweiteren stimmt das mit den 3 Fehlern (zumindest ist es im Computerbereich so, denke mal wird bei Autoradios gleich sein). Wenns das dritte Mal da war und nicht richtig repariert wurde darfst du vom Kaufvertrag zuruecktreten. Das allerdings bedeutet du musst dich mit Audiowave streiten, würde ich erstmal nicht versuchen.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von madmax03


langwierig, da nur Schriftlich möglich. Auf Kontakt über die Homepage hat auch niemand reagiert.

 

das kenn ich, vielleicht hilft dir eine Telefonnummer ja was weiter:

06105-977-0 bzw. Durchwahl 322 ist Technik (Herr Karatanasis).

Hi

Ich würde mich an deiner Stelle mal in der Alpine Ecke umschauen, z.B. das 9812 gibts für knapp 300 und kann alles was du gern hättest, sogar mit Laufzeitkorrektor, 6-KAnal preout, Hp und LP und vor allem ohne Probleme!!

Gruß Andi

Es kann sein, dass ich mich in meinem vorigen Post doch geirrt habe - leider geben meine Schulbücher zu dem Thema nicht allzu viel her - bis auf das (Bezieht sich alles auf österreichisches Recht, welches aber durch den EU-weiten Konsumentenschutz nicht allzu heftig von deutschem abweichen sollte):

Zitate sind aus: Betriebswirtschaft I, 6. Ausgabe Österreich von o. Univ.-Prof. Dkfm. Mag. Dr. Wilfried Schneider. ISBN 3-7068-0279-1

Zitat:

"In der EU einigte man sich im April 1998 darauf, dass im Rahmen des Konsumentenschutzes die Gewährleistung für Gebrauchsgüter auf 2 Jahre erhöht werden soll. Ebenso soll die "Umkehr der Beweislast" eingeführt werden, d.h., nicht der Konsument muss beweisen, dass die Ware bereits bei Übernahme einen Mangel hatte, sondern der Verkäufer muss beweisen, dass die Ware ohne Mängel übergeben wurde. FÜr gebrauchte Güter (z.b. Gebrauchtwagen) soll die Frist ein Jahr betragen.

Die Bemängelung muss durch den Konsumenten innerhalb von 2 Monaten nach der Entdeckung des Mangels erfolgen.

Die Umsetzung in nationales Recht ist in Vorbereitung"

Übrigens: "Ist der Mangel behebbar, so ist ein Rücktritt vom Vertrag (Wandlung) nicht möglich. Der Käufer kann lediglich eine Verbesserung (z.b. Umtausch, Nachbesserung und Nachlieferung) oder eine Preisminderung verlangen."

Achtung: "Gewährleistung gilt nur für Mängel, die bereits bei Übergabe der Sache vorhanden waren, was der Käufer beweisen muss. Deshalb ist es aus Beweisgründen wichtig, Mängel möglichst rasch zu rügen."

Zum Thema Garantie:

"Die Gewährleistung für geheime Mängel wird häufig im Rahmen der so genannten "Garantiefristen" geregelt.

Im Rahmen der Garantie werden die Mängelfristen aus Konkurrenzgründen über das gesetzliche Ausmaß hinaus verlängert (z.b. auf 12 Monate). ... Es kommt dann - anders als bei der gesetzlichen Gewährleistung - nicht darauf an, ob der Fehler schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war."

Hoffe es hat ein bissel geholfen :]

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