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Mangelhafte Felgen an Gebrauchtwagen: Welche Nacherfüllung ist angemessen?

Themenstarteram 16. April 2023 um 13:09

Hallo zusammen,

folgende Situation: Die Felgen (Alu, original OEM, Neupreis ca. 500€ pro Felge) eines beim Autohändler gekauften Gebrauchtwagens (Alter 3 Jahre) stellen sich innerhalb weniger Monate als mangelhaft heraus. Der Mangel ist so geartet, dass er nicht durch eine Reparatur der Felgen beseitigt werden kann. Der Mangel wird fristgerecht dem Autohändler mitgeteilt und nachgwiesen mit Bitte um Nacherfüllung.

Welche Form/en der Nacherfüllung ist/sind hier nun angemessen bzw. rechtlich angebracht?

1. Ersatz der Felgen durch Felgen des gleichen Modells und gleichen (abgesehen vom Mangel) Zustands?

-> Wenn ja, wer ist dafür verantwortlich, "vergleichbare" und mangelfreie Felgen des gleichen Modells aufzutreiben? Was passiert, wenn diese auf dem Gebrauchtmarkt nicht gefunden werden? Wie wird ermittelt, ob der Zustand vergleichbar ist?

2. Ersatz der Felgden durch neue, ungenutzte Felgen des gleichen Modells?

-> Wenn ja, muss der Händler den vollen Neupreis übernehmen, oder ist der Kunde gezwungen, einen Anteil zu übernehmen und wie wird dieser ermittelt?

3. Ersatz der Felgen durch neue Felgen eines anderen Herstellers / Modells?

-> Wenn ja, wie wird ermittelt, welche Felgen (anderer Hersteller, anderes Modell) angemessen sind?

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15 Antworten

Nacherfüllung nach Mangel ist nichts für diesen Forenteil.

Fragen dazu wenn der Mangel nichtmal benannt werden möchte führen zu nichts.

Nicht das dem TE es nicht zustehen würde selbst zu beschliessen welche Informationen er hier einstellt.

Mir ergeben sich dadurch aber keinerlei Optionen dieses Thema anderweitig unterzubringen.

Daher ist hier Ende.

Moorteufelchen

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