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Mangelhafte Felgen an Gebrauchtwagen: Welche Nacherfüllung ist angemessen?

Themenstarteram 16. April 2023 um 13:09

Hallo zusammen,

folgende Situation: Die Felgen (Alu, original OEM, Neupreis ca. 500€ pro Felge) eines beim Autohändler gekauften Gebrauchtwagens (Alter 3 Jahre) stellen sich innerhalb weniger Monate als mangelhaft heraus. Der Mangel ist so geartet, dass er nicht durch eine Reparatur der Felgen beseitigt werden kann. Der Mangel wird fristgerecht dem Autohändler mitgeteilt und nachgwiesen mit Bitte um Nacherfüllung.

Welche Form/en der Nacherfüllung ist/sind hier nun angemessen bzw. rechtlich angebracht?

1. Ersatz der Felgen durch Felgen des gleichen Modells und gleichen (abgesehen vom Mangel) Zustands?

-> Wenn ja, wer ist dafür verantwortlich, "vergleichbare" und mangelfreie Felgen des gleichen Modells aufzutreiben? Was passiert, wenn diese auf dem Gebrauchtmarkt nicht gefunden werden? Wie wird ermittelt, ob der Zustand vergleichbar ist?

2. Ersatz der Felgden durch neue, ungenutzte Felgen des gleichen Modells?

-> Wenn ja, muss der Händler den vollen Neupreis übernehmen, oder ist der Kunde gezwungen, einen Anteil zu übernehmen und wie wird dieser ermittelt?

3. Ersatz der Felgen durch neue Felgen eines anderen Herstellers / Modells?

-> Wenn ja, wie wird ermittelt, welche Felgen (anderer Hersteller, anderes Modell) angemessen sind?

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15 Antworten

Um was für einen Mangel handelt es sich?

Themenstarteram 16. April 2023 um 13:21

Betriebssicherheit der Felgen aufgrund eines Schadens durch falsche Montage nicht mehr gegeben. Schaden kann wie gesagt nicht repariert werden.

Wie kann eine Felge einfach so mangelhaft "werden"?

Wenn die jetzt krumm sind, warst das wohl selber. Sowas fällt ja nicht erst nach Monaten auf.

 

Betriebssicherheit gefährdet durch falsche Montage?

Wie darf man sich das vorstellen und welcher SV hat das festgestellt?

Themenstarteram 16. April 2023 um 13:26

Der Händler hat den Mangel und dass er bereits bei Fahrzeugübergabe vorgelegen hat, bestätigt. Daher bitte ich euch, eure Antworten auf meine Frage zu konzentieren. Wer dazu keine Antwort hat, möge sich gerne enthalten, danke :)

Da wird jemand die falschen Radmuttern verbaut haben.

Zitat:

@Sunwalker schrieb am 16. April 2023 um 15:26:04 Uhr:

Der Händler hat den Mangel und dass er bereits bei Fahrzeugübergabe vorgelegen hat, bestätigt. Daher bitte ich euch, eure Antworten auf meine Frage zu konzentieren. Wer dazu keine Antwort hat, möge sich gerne enthalten, danke :)

Erklär das dochmal genauer!

Und bitte ohne das großkotzige "Ich bestimme wer antworten darf"!

Was fehlt den Felgen?

Wieviele sind denn defekt?

Was schlägt der Händler denn vor, wenn er seinen Fehler schon zugibt?

Zitat:

@Unimog8000 schrieb am 16. April 2023 um 15:27:01 Uhr:

Da wird jemand die falschen Radmuttern verbaut haben.

Das ist jetzt aber Spekulation, ich würde es gern vom TE hören, was da überhaupt Sache ist.

Dann kann man das doch auch so schreiben und muss da kein Palaver Drum machen.

So liest sich's,als ob da wer paar neue Felgen nach Autokauf hätte.

 

Wenn der Händler den Mangel akzeptiert hat,wird er ein paar gebrauchte Felgen besorgen und fertig.

Themenstarteram 16. April 2023 um 13:32

Deine Neugier in Ehren, vwpassat99, aber diesen Punkt möchte ich hier mit dir / euch nicht besprechen. Der ist bereits geklärt und wie gesagt vom Händler bestätigt und betrifft ALLE 4 Felgen. Die können verschrottet werden (auch das hat der Händler bereits bestätigt).

Kommt auf deinen Kaufvertrag an. Steht da z.B. nur drinnen 17" Alufelgen, dann hast Du Anspruch auf gebrauchte 17" Alufelgen, dabei ist es egal ob Original oder Zubehör, da es im Kaufvertrag nicht näher definiert wurde. Wurde dagegen auf eine detailierte Ausstattungsliste bezogen, auf der die Felge speziell erwähnt wurde, dann hast Du Anspruch auf gebrauchte Felgen des gleichen Modells. Steht drinnen das das Fahrzeug Original Alufelgen hat, dann entsprechend auf gebrauchte Original Alufelgen, allerdings auch ein anderes Design möglich.

Zitat:

@Sunwalker schrieb am 16. April 2023 um 15:32:00 Uhr:

Deine Neugier in Ehren, vwpassat99, aber diesen Punkt möchte ich hier mit dir / euch nicht besprechen. Der ist bereits geklärt und wie gesagt vom Händler bestätigt und betrifft ALLE 4 Felgen. Die können verschrottet werden (auch das hat der Händler bereits bestätigt).

Vergiss es einfach!

Ich bin nicht neugierig und ich will hier auch nichts wissen, sondern Du! Und dann kannst Du auch entsprechend "mitarbeiten" und alle nötigen Infos liefern oder es bleiben lassen.

Das ist doch Kindergarten!

Zitat:

@Sunwalker schrieb am 16. April 2023 um 15:32:00 Uhr:

 

diesen Punkt möchte ich hier mit dir / euch nicht besprechen. Der ist bereits geklärt und wie gesagt vom Händler bestätigt und betrifft ALLE 4 Felgen. Die können verschrottet werden (auch das hat der Händler bereits bestätigt).

Dann kann ja hier zu und Du wartest ab,was Dir der Händler für Felgen drauf macht.

Themenstarteram 16. April 2023 um 14:09

Zitat:

@J_Novi schrieb am 16. April 2023 um 15:33:48 Uhr:

Kommt auf deinen Kaufvertrag an. Steht da z.B. nur drinnen 17" Alufelgen, dann hast Du Anspruch auf gebrauchte 17" Alufelgen, dabei ist es egal ob Original oder Zubehör, da es im Kaufvertrag nicht näher definiert wurde. Wurde dagegen auf eine detailierte Ausstattungsliste bezogen, auf der die Felge speziell erwähnt wurde, dann hast Du Anspruch auf gebrauchte Felgen des gleichen Modells. Steht drinnen das das Fahrzeug Original Alufelgen hat, dann entsprechend auf gebrauchte Original Alufelgen, allerdings auch ein anderes Design möglich.

Guter Hinweis, danke. Der Kaufvertrag an sich bzw. die Rechnung enthalten lediglich die Beschreibung der Ausführungslinie des Fahrzeugmodells. Im Rahmen der vorvertraglichen Informationen wird aber auf den ausgehändigten Zustandsbericht verwiesen, in dem das Felgenmodell mit Namen explizit aufgeführt ist.

Das würde aus meiner Sicht dafür sprechen, dass hier durch das gleiche Modell zu ersetzen ist.

Was passiert nun, wenn der Händler das gleiche Modell nicht in gebrauchtem Zustand auftreiben kann bzw. will (bspw. weil er bei gebrauchten Felgen den Zustand nicht garantieren kann und kein Rückgaberecht hat, wenn er die irgendwo auf dem Gebrauchtmarkt besorgt)?

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