Mängel bei Nachprüfung zur HU

Hallo,

ich komme grad vom xxx und wollte dort eine Nachuntersuchung zur HU machen. Bei der HU war aufgefallen das in der Radaufhängung Spiel war und das die Waschwasserdüse hinten ohne Funktion ist.
Radaufhängung habe ich nun in Ordnung bringen lassen, Waschdüse nicht da ich die sowieso nicht nutze und es ja auch kein Sicherheitsrelevantes Teil ist.
Nun hat mir aber der freundliche Prüf-Ing gesagt das es keine Plakette gibt, da nicht alle Mängel behoben wurden die aufgeführt sind.

Da stellt sich mir die Frage ob das stimmt? Kann mir deswegen die Plakette verweigert werden?

Beste Antwort im Thema

Warum fährt man ohne die Mängel zu beheben zur nachuntersuchung ,kopfschüttel.
Das ist ja schon fast ein fall für die Mpu

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Eben, wenn es so wichtig wäre hätten alle Fzg. das serienmäßig. Und das "kommen sehen" - Argument lasse ich nur beim Rückwärtsfahren gelten. Wofür hast du Seitenspiegel, -fenster und Schulterblick? Was sollen denn die Leute in vollverblechten Kastenwagen machen?

Egal, fahr zur nächsten Prüforganisation, ist bestimmt billiger als ne Reparatur. Vorher versuchs mit der Druckluft und, noch simpler, je nach dem was du für ein Auto "tüffen" wolltest, schau mal, obs vielleicht einen separaten Wasserbehälter für die Heckspritze gibt, wie beim 124T z.B.

Wär natürlich n bisschen peinlich, aber kann passieren, vor allem, wenn du sie nie benutzt.

Btw: Was bin ich immer froh, dass ich mit meinen Prüfern bisher so ein Glück hatte. Spritzvorrichtungen wurden bei mir noch nie getestet, noch nicht mal die Scheibenwischer. Gibts keine verbindlichen Vorschriften? Das muss doch gesetzlich geregelt sein, wann man einen Anspruch auf die Plakette hat.

Zitat:

Original geschrieben von Taxidiesel


Gibts keine verbindlichen Vorschriften? Das muss doch gesetzlich geregelt sein, wann man einen Anspruch auf die Plakette hat.

Natürlich gibt es eine Prüfrichtlinie.

Natürlich hat man auch einen durchsetzbaren Anspruch auf die Plakette - wenn das Fahrzeug ohne jeden Mangel ist.

Wenn das Fahrzeug wenige geringe Mängel aufweist, dann kann der Prüfer die Plakette erteilen, wenn ...

Also selbst wenn nur ein einziger, völlig "lächerlicher", geringer Mangel vorhanden ist und alle noch folgenden angeführten Bedingungen erfüllt wären, besteht immer noch keinerlei durchsetzbarer Anspruch auf die Plakette - das Fahrzeug ist nicht frei von Mängeln.

HU-Richtlinie:

www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=683202

hier stehen die Mängel einstufungen drin.

Punkt 303 beschreibt bei Ausfall der Scheibenwaschanlage (vorn/hinten/komplett - ist egal) geringer Mangel

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8


HU-Richtlinie:

www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=683202

hier stehen die Mängel einstufungen drin.

Punkt 303 beschreibt bei Ausfall der Scheibenwaschanlage (vorn/hinten/komplett - ist egal) geringer Mangel

Das hat ja auch niemand bezweifelt, soweit waren wir ja schon. Doch der Prüfer DARF die Plakette auch bei geringen Mängeln verweigern, wenn zu erwarten ist, das der Halter diese nicht behebt. Und da können wir ja von ausgehen, da es ja bereits eine Nachprüfung ist und dieser Mangel ist nicht behoben.

MFG Thomas

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Okay, mir ging es nur darum, ob die Spritzanlage konkret auch aufgeführt ist, oder ob ein Auffangtatbestand a la "was dran ist muss auch funktionieren" greift.

Zitat:

Original geschrieben von bmw318ti


Du darfst aber nicht vergessen, dass viele Autos überhaupt gar keinen Heckscheibenwischer besitzen...

Viele (alte) Mopeds haben keine Blinker; trotzdem ist man MIT Blinkern wesentlich sicherer unterwegs..

Es geht hier ja nicht darum, dass man sich "nur ein bisschen" in der Sicherheit einschränkt.
Ich, meinerseits, bin für "jedes Bisschen" zusätzliche Sicherheit sehr dankbar.

Wenn eine Einrichtung vorhanden ist, die maßgeblich zur freien Sicht im Winter beiträgt, dann hat diese auch zu funktionieren.

Ansonsten könnte man mit dieser Argumentation noch viele andere Vergehen rechtfertigen:
Ach, die Rückleuchten sind doch eh nicht so wichtig..
Ach, ich seh auch nur mit einem Frontscheinwerfer genug..
Etc pp.

Und mein Rückspiegel ist mir nun wirklich zu wichtig, als dass ich ihn einfach wegdrehen könnte, weil ich sowieso nichts mehr sehe hinten..

Warum fährt man ohne die Mängel zu beheben zur nachuntersuchung ,kopfschüttel.
Das ist ja schon fast ein fall für die Mpu

Zitat:

Original geschrieben von MB190E-w201


Warum fährt man ohne die Mängel zu beheben zur nachuntersuchung ,kopfschüttel.
Das ist ja schon fast ein fall für die Mpu

Das mit der MPU ist schon etwas übertrieben,aber viel gedacht hat Er sich dabei wohl eher nicht.

Ich gehe mal davon aus, daß dem TE der gleiche Fehler nun nicht noch einmal passieren wird, nachdem er das genannte Lehrgeld gezahlt hat.

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