Mängel bei 190er - Kauf bei Händler
Hallo 190er Gemeinde!
Vor ein paar Tagen hab ich mir nen 190er beim Händler geholt. Heut war ich beim freundlichen und hab gleich mal 450 Euronen losgeworden für ein Traglager weil total zerbröselt, eine Feder weil gebrochen und eine Spurstange weil ausgeschlagen + Einbau von dem ganzen Zeugs. Das zweite Traglager wird auch kurzfristig fällig und der Auspuff ist auch völlig durch.
Das Fahrzeug hat frisch TÜV und ist angeblich durch die große Inspektion durch.
Der Händler hat auf den Kaufvertrag draufgeschrieben "von privat" und "gekauft wir gesehen" aber das is eh klar, dass er damit nicht durchkommt.
Ich hab ihm gleich mal die erste Rechnung eingescannt und 3/4 der Rechnung gefordert und gesagt, wenn er das zuschießt, zahl ich das zweite Traglager mit Einbau selber. Den Auspuff hab ich mal nicht erwähnt, weil das ist ja eher als Verschleißteil anzusehen würd ich sagen.
Was sagt ihr, kann ich das so machen, sollte ich mehr verlangen?
Boosti
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ich persönlich wollte dich nur darauf aufmerksam machen, daß erstmal davon ausgegangen wird, daß auch der Verkäufer guten Glaubens gehandelt hat. Desweiteren, daß das Verfolgen auf dem Rechtsweg eine extrem langwierige Nummer ist, und man sich gut überlegen muß, ob der Ärger und Frust sich lohnt. Bei mir geht es um 8000 Euro, da hat man mehr Geduld.
Wie du selbst geschrieben hast, hat die erste von dir besuchte Werkstatt auch nur einen Mangel gefunden, die nächste Werkstatt noch weitere.
ATU hätte dann sicherlich 10 Mängel gefunden.
Der Verkäufer keinen Mangel, was auch nur bei Vorsatz von Interesse wäre.
Hatte er Kenntnis über diese Mängel?
Und was auch stimmt: Er wäre der erste Ansprechpartner für die Mängelbeseitigung gewesen. Wie das Auto zu ihm gekommen wäre, hätte abgesprochen werden müssen.
So hast du ihm die Möglichkeit der Mängelbeseitigung genommen, damit hast du deine dir evtl. zustehenden vertraglichen Möglichkeiten nicht wahrgenommen.
Wichtig bei solchen Geschichten ist auch immer der Kaufpreis. Wenn es sich z. B. um einen hohen Kaufpreis handelt, wird auch vom Amt ein anderer Maßstab angesetzt, als bei evtl. 500 Euro. Hier zeigt alleine schon der Preis, daß mit dem Auto nicht mehr viel los ist.
Sprich mit dem Verkäufer, schaue was sich machen läßt und erstelle eine Anzeige bei der Polizei wegen Betruges.
Es dauert dann einige Monate bis sich die Schlichtungsstelle bei dir meldet und versucht zwischen dir und dem Verkäufer zu vermitteln.
Ich denke, daß dieser Beitrag auch erstellt wurde, um alle Meinungen zu hören, und nicht nur die, die in deinem Sinne sind.
Wobei ich dir Recht gebe... der Ton ist manchmal etwas daneben, da kann sich aber keiner ausnehmen.
Weiterhin viel Erfolg
fleibaka
40 Antworten
Ich würde bei aller verständlichen Euphorie einiges bedenken, nämlich dass:
a) der Händler wahrscheinlich kein "Anfänger" ist
b) als letzter Halter ein Familienmitglied eingetragen ist, welches garantiert bestätigt, dass der Wagen in seinem Auftrag "privat" verkauft wurde
c) womöglich eine Täuschung nachgewiesen werden kann, die gegen eine kleine Geldstrafe nicht weiter verfolgt wird und aus der nur der Fiskus allein profitiert
d) der jetzige Eigentümer den Verkäufer nicht vorher über Mängel informiert hat und dieser aus dem Grund ablehnen darf, die Kosten zu übernehmen
e) der Händler hier sehr wohl mitlesen kann und der mittlerweile oder vorher defekte Kilometerzähler auch für ihn ein Argument wär
f) alles meist anders kommt, als man denkt!
g) es einem ausgebufften Hinterhofhändler es zu Lachanfällen treibt, aus einem ca. 20 Jahre alten Auto eine Drohkulisse zu erstellen 😉
Hallo,
da mag schon vieles wahr sein - in der Tat.
Aber was hat booster zu verlieren?
Er hat nur was zu gewinnen.
Das Gesicht verlieren andere. Er hat sich auch nichts zu Schulden kommen lassen.
Und die feine englische Art eines " Händlers " ist es auch nicht.
Das hat auch mit dem Alter des Autos nichts zu tun, sondern mit der prinzipiellen Art und Weise.
Die Gewährleistung ist auch nicht ans Alter gebunden, sondern ans Gewerbe.
Und die angebliche " HU " ist doch nicht glaubwürdig oder?
Stelle Dir vor, jemand verunglückt mit den Mängeln? Und dann ?
Manchmal muß man sich auch wehren; ob man immer alles erreicht sei dahingestellt.
Aber hier zählt der Versuch, denn es gibt Anlaß dazu.
Meine Meinung.
Darum würde ich an seiner Stelle nicht gleich "schweres Geschütz" auffahren, was sich für den Händler als Spielzeugpistole darstellt. Desweiteren wird der TS den Vertrag gelesen haben bevor er unterschrieb und das Geld bezahlte. Sich hier als "ausgeschlafen" hinzustellen, ist nur die eine Seite und es gibt keinen Grund anzunehmen, dass es der Dealer nicht wär! Dennoch wünsche ich viel Glück und möchte nicht den Eindruck erwecken auf Seiten des Händlers zu stehen, sondern nur Erfahrungswerte zu bedenken.🙂
schon alleine die Tatsache mit der relativ frischen HU,schlägt jawohl alles.Da brauch man über Strafrechtliche Schritte hier schon garnicht weiter zu diskutieren.Der Händler sowie der Prüfer gehören vor Gericht.Ich würde die da schon hinziehen,könnt ihr euch drauf verlassen.Aber es muß ja jeder selber wissen.Der nächste der dort ein PKW kauft,dem bricht vieleicht sein rollender Schrotthaufen (mit neuer HU) mitten auf der Autobahn in der mitte auseinander.Jetzt übertrieben aber alles schon dagewessen..................................
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Zitat:
Original geschrieben von w124driver
Der Händler sowie der Prüfer gehören vor Gericht.
😁😁😁 Was meinst Du wie viele Prüfingenieure nach Meinung mancher "Angemeierten" vor Gericht stehen müssten?😁😁😁
Egal wer sonst betroffen gewesen wäre ( ältere Dame, junger Student/-in, junge Mutter, Opa mit Hut, Familienvater etc. ), es ist so nicht ok.
Es hätte ja auch was passieren können; alleine dieser Aspekt gibt zu denken.
Sich u.U. ein Siegel zu besorgen und wenig später diese offensichtlichen Mängel zu bestreiten ist dreist.
Wer nur ans Geld ( Handel denkt ) , sollte manchmal auch daran denken, was anderen Menschen zustoßen könnte.
Stichwort " Verantwortungsbewußtsein ".
Hier spricht auch niemand davon, dass solche Mängel nicht auftreten können / dürfen, aber nicht nach einer HU nach " 2 Monaten Standzeit" .
Wenn der Verkäufer ein Gewissen hat, wird er sich mit dem Problem auseinandersetzen und sich kulant zeigen.
Best wishes !
Also
Es war der TÜV Süd. Unglaublich eigentlich.
Der Verkauf fand tatsächlich nicht "im Auftrag" statt, das müsste ja auf dem Vertrag stehen, tut es aber nicht. Laut Vertrag wird der Wagen vom Verkäufer (der Händler ist) privat verkauft.
Die letzte Email des Verkäufers bestätigt, dass sich der Wagen in seinem Besitz befunden hat. Denn er schreibt, er hätte das Auto "nachweislich privat gekauft und verkauft". Nun, wie er das Ding gekauft hat, is mir ziemlich egal. Fakt ist, dass er im Internet als Händler aufgetreten ist, als er den Wagen feil-geboten hat. Die Seite, auf der das stand bei mobile.de hab ich mir als PDF gespeichert.
Ich will die Kosten gar nicht zu 100%, ich will einen großen Teil. 100% krieg ich nicht, das weiß ich, weil ich vorher bescheid sagen hätte müssen. Wenn ich aber dem Verkäufer bescheid gesagt hätte, hätte der die Kiste erst mal 300 Kilometer (einfache Strecke) holen dürfen. Der erste Mangel (ausgeschlagene Spurstange) wurde erst in einer freien Werkstatt entdeckt, als ich beim Reifen wuchten war und gesagt hab, er soll mal drunterschaun, weil die Kiste ziemlich schaukelt. Daraufhin wurde eine ausgeschlagene Spurstange entdeckt. Weil die dann erst mal falsch bestellt wurde, bin ich zu MB, dort wollte ich das richten lassen und dabei wurden die beiden anderen Sachen entdeckt. Der Reifenwuchter hat die anderen Sachen nicht gesehen, obwohl der sogar die Traggelenke gecheckt hat!!!
Das heißt:
Wenn ich dem Händler sofort nach Offenbarwerden der ausgeschlagenen Spurstange bescheid gesagt hätte, dass er das Ding holen und reparieren soll (und er hätte es tatsächlich gemacht), wäre das Traggelenk nicht mehr aufgefallen, weil das keine Geräusche gemacht hat, obwohl es schon Spiel ohne Ende hatte. Das hätte einen schweren Unfall nach sich ziehen können. Außerdem wäre auch die gebrochene Feder nicht aufgefallen. Der Händler und sein Mechaniker haben mich bereits übers Ohr gehauen, bei denen kann ich nicht davon ausgehen, dass sie bereitwillig auch noch die anderen beiden Sachen repariert hätten. Wenn sie sie überhaupt gesehen hätten. Der MB-ler war die Werkstatt meines Vertrauens und selbst wenn ich auf allen Kosten sitzen bleiben sollte, bereue ich diesen Schritt nicht. Dann bereue ich höchstens dass ich dem schlitzohrigem Händler seine gefährliche Mühle zu nem Spitzenpreis abgekauft hab, den ich nur hingelegt hab, weil ich online durch das Label "Händler" geblendet wurde.
Das mit dem defekten Kilometerzähler dürfte dem Händler, selbst wenn er hier mit liest, nichts helfen, denn laut TÜV Bericht wurde die Plakette nicht zugeteilt weil die Karre abgemeldet wurde. Angemeldet wurde sie wieder durch mich, dann bekam ich auch die Plakette. Somit ist der Wagen in der Zwischenzeit quasi gestanden und es wurden sowieso keine Kilometer draufgefahren.
Ein 21 Jahre altes Auto IST eine Drohkullisse, wenn ich dem Verkäufer sage, dass das Finanzamt sicher Interesse daran hätte, wenn er seine Autos privat verkauft.
Alle Register, die ich ziehen kann ohne dass ich ein Risiko eingehe, werde ich ziehen, denn hier gehts darum, dass ich am Steuer eines Wagens 250km Autobahn und 100km Landstraße fuhr, der eine Mängel-liste aufgewiesen hat, dass jedem schlecht wird. Eventuelle Beifahrer waren gefährdet, genauso wie jeder andere Autofahrer/Verkehrsteilnehmer, der zufällig im falschen Moment am falschen Platz ist. Und der Verkäufer stellt sich komplett blöd und unterstellt mir auch noch Undankbarkeit für seine "Hilfe" bei der Zulassung ... die im Endeffekt ja auch nur bewirkte, dass er die Kiste los wird. Soviel Dreistigkeit hat man doch selten gesehen.
Hallo,
ich kann nachvollziehen, daß du sauer bist.
Das große Problem wird sein, daß diese Angelegenheit ausser dir niemanden interessiert.
Finde den beim Finanzamt, der sich um so etwas kümmern will und wird, da gibt es größere und lukrativere Geschäfte.
Zum TÜV-Termin war das Auto vielleicht noch ok.
Beim Verkauf ebenso.
300 km nach Standzeit können einen Verschleiß zeigen, der so vorher nicht feststellbar war.
Das kann, muß aber nicht sein. Wie will man das beweisen.
Ich hatte z. B. mal das Problem, daß mein Auto mit neuen Querlenkern ein halbes Jahr stand. Nach Inbetriebnahme waren alle Manschetten der Traggelenke und Spurstangen gerissen. reiner Standschaden.
Zu bedenken gebe ich aber auch: Wenn du klagen willst, richte dich auf eine sehr lange Zeit ein.
Wegen einer mangelhaft eingebauten Gasanlage prozessiere ich inzwischen 1 Jahr und 9 Monate. Seit dieser Zeit steht mir das Fahrzeug nicht zur Verfügung.
Daß ein TÜV-Nord Mann das Fahrzeug abgenommen hat interessiert niemanden. Nicht die Vorgesetzten, nicht das Gericht und auch nicht die Polizei.
Der Wagen hätte explodieren können, 100 oder mehr Tote, aber wen interessierts? niemanden...
Trotzdem wünsche ich dir viel Erfolg
fleibaka
Zitat:
Original geschrieben von fleibaka
Ich hatte z. B. mal das Problem, daß mein Auto mit neuen Querlenkern ein halbes Jahr stand. Nach Inbetriebnahme waren alle Manschetten der Traggelenke und Spurstangen gerissen. reiner Standschaden.
jo, is aber schon ein Unterschied, wenn Manschetten reißen oder wenn Traggelenke und Spurstangen "auf einmal" ausgeschlagen sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Gutachter sagt "Ja, die Traggelenke könnten nach 0 Kilometern und 3 Monaten Stand durch Oxidation komplett vetrschleißen und die Spurstange kann auch locker ausschlagen."
Klar gibts lukrativere Geschäfte fürs Finanzamt, aber wenigstes werd ichs versuchen.
Boosti
Das interessiert weder beim Finanzamt noch sonstwo wen.
Dann sagt der Tüvler dass die Sachen beim Tüv noch in Ordnung waren und fertig.
Oder er hat sie eben übersehen. Wen interessiert das schon?
Der Tüv hat an dem Tage zu dem Zeitpunkt einen Verkehrssicheren Zustand attestiert, er hat dir kein Gebrauchtwagenzertifikat mit Garantie ausgestellt.
Darüber hinaus finde ich die ganze Diskusion recht lächerlich und würde mit Aussagen wie "Betrüger" gegen über dem Händler recht vorsichtig sein. Das erfordert ja mindestens, dass er von den "Mängeln" gewusst hat. Als Gebrauchtwagenhändler hat er die Karre aber wahrscheinlich wo angekauft, n paar hunderter Draufgehauen und weiterverkauft. Da kann man nicht erwarten dass ein Händler das Ding bis in die letzte Ecke untersucht hat.
Weiterhin hat er natürlich das Recht zur Nachbesserung, wenn ein Mangel vorliegt. Wenn du das selbst eben so reparieren lässt, ist das dein Privatvergnügen.
Eine teure MB Werkstatt ist übrigens nicht unbedingt die richtige Anlaufstelle für einen alten 190er.
Zu guter Letzt zum Thema Gericht:
Was meinst du, wie die Richterin mit ihrem neuen Leasingauto gucken wird, wenn du kommst und sagst, du hast n 21 Jahre alten Gebrauchtwagen mit über 200.000km für nen unteren 4-Stelligen Euro Betrag gekauft und daran ist was kaputt gegangen? Die lacht dich aus.
Du hast einen 21 Jahre alten Gebrauchtwagen mit über 200.000km gekauft, und kein Neufahrzeug. Dass da das ein oder andere Fahrwerksteil ein wenig Spiel hat und das Differential meinetwegen auch, dass ist nicht unbedingt ein "Mangel".
Wenn man so ein Auto kauft, weis man, dass es kein Neuwagen ist.
Was du da schreibst sind normale Verschleißteile wovon bei so einem alten Auto mit so vielen Kilometern nun einmal aus zu gehen ist und m.E. kein Mangel, schließlich haben die Teile ja beim Kauf noch funktioniert, sonst hättest du es kaum vom Hof geschafft.
Zitat:
Original geschrieben von booster
Er ist nicht als letzter Halter in den Papieren drin, d.h. er kann das Ding gar nicht privat verkaufen, weil es ihm gar nicht gehört.
schlichtweg falsch!
auch ein händler kann dir ein auto als vermittler im kundenauftrag verkaufen...bzw. sein eigenes nicht-firmenfahrzeug privat veräußern...der ausschluss der gewährleistung ist dabei rechtlich ohne weiteres möglich!
im übrigen sagt der fahrzeugbrief NICHTS über die eigentumsverhältnisse des fahrzeuges aus! derjenige der im brief steht, darf zwar über das fahrzeug verfügen - gehören kann es jemand ganz anderem!
Zitat:
Wenn der Kerl sich blöd stellt, droh ich ihm ganz eklig mit den Aufsichtsbehörden, das kostet mich erst mal keinen Cent.
bringt dir allerdings auch keinen cent!
eher im gegenteil der verkäufer könnte behaupten du wärest - um steuer zu sparen und damit die karre billiger zu bekommen - damit einverstanden gewesen...und schon hockste mit im boot!
Zitat:
Was sagt ihr, kann ich das so machen, sollte ich mehr verlangen?
du solltest garnichtsmehr verlangen!
du MUSST dem gewerbl. verkäufer eine angemessene frist zu nachbesserung setzen...tust du dies nicht, sondern lässt die karre einfach woanders reparieren, brauch er die daraus resultierenden kosten nicht zu ersetzen...
verbuchs also unter lehrgeld...alles andere bringt dich nicht weiter sondern verursacht dir nur zusätzliche kosten und mühen...
Zitat:
Original geschrieben von Mark-86
Das interessiert weder beim Finanzamt noch sonstwo wen.
eben...
wenn das auch nur irgendwen ansatzweise interessieren würde - gäbs nichtmalmehr die hälfte an schotterplatz-fähnchenhändlern die es heute gibt...
Zitat:
Dann sagt der Tüvler dass die Sachen beim Tüv noch in Ordnung waren und fertig.
bingo!
das fahrzeug war zum zeitpunkt der prüfung in einem verkehrssicheren zustand...
Zitat:
Darüber hinaus finde ich die ganze Diskusion recht lächerlich und würde mit Aussagen wie "Betrüger" gegen über dem Händler recht vorsichtig sein.
bingo!
der schuss kann wegen übler nachrede ganz schnell ein strafverfahren nach sich ziehen...
Zitat:
Zu guter Letzt zum Thema Gericht:
jop...
wer so blauäugig ein solch altes fahrzeug kauft hat es ehrlich gesagt nicht besser verdient als übers ohr gehauen zu werden...
aber wieder ein schönes beispiel dafür, das man seine altfahrzeuge lieber direkt in den export nach afrika geben sollte - anstatt sich dann mit dem käufer rumzuärgern, der mängelfreien neuwagenzustand erwartet...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
schlichtweg falsch!Zitat:
Original geschrieben von booster
Er ist nicht als letzter Halter in den Papieren drin, d.h. er kann das Ding gar nicht privat verkaufen, weil es ihm gar nicht gehört.
auch ein händler kann dir ein auto als vermittler im kundenauftrag verkaufen...bzw. sein eigenes nicht-firmenfahrzeug privat veräußern...der ausschluss der gewährleistung ist dabei rechtlich ohne weiteres möglich!im übrigen sagt der fahrzeugbrief NICHTS über die eigentumsverhältnisse des fahrzeuges aus! derjenige der im brief steht, darf zwar über das fahrzeug verfügen - gehören kann es jemand ganz anderem!
Hierzu möchte ich mal nachfragen, da der Dr. sich offensichtlich gut auskennt.
Uns hat ein Rechtsanwalt erklärt, dass es sehr gefährlich sei, im Kundenauftrag ( oder für einen guten Bekannten oder für einen Arbeitskollegen oder Nachbarn etc. ) Artikel oder Autos anzubieten und zu verkaufen.
Man könnte sehr schnell als Händler gelten oder Handel nachgewiesen werden.
Das würde auch für Ebay, aber insbesondere allgemein gelten.
Es gäbe angeblich auch genügend Rechtsanwälte, die dafür Abmahnungen schreiben und tatsächlich Geld fordern. Und wohl auch damit Geld verdienen ( gab es auch schon mal im TV ).
Wie darf man es deuten, wenn ein angemeldeter Autohändler im Kundenauftrag oder von Privat Autos verkauft?
Dann muß doch der genannte " Kunde " im Kaufvertrag stehen; hier also der Schwiegervater oder ?
Blättert man auf Mobile usw. , so liest man oft im Kundenauftrag.
Meist steht sogar dabei, bitte keine Mails und es ist eine explizite Telefonnmmer des " Kunden " angegeben. Das kann ich ja noch nachvollziehen, wenn dann der Besitzer als Verkäufer im Kaufvertrag steht und die Verhandlungen führt.
Obwohl der Händler dann ja auch schnell als Vermittler gilt oder ?
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
du solltest garnichtsmehr verlangen!Zitat:
Was sagt ihr, kann ich das so machen, sollte ich mehr verlangen?
du MUSST dem gewerbl. verkäufer eine angemessene frist zu nachbesserung setzen...tust du dies nicht, sondern lässt die karre einfach woanders reparieren, brauch er die daraus resultierenden kosten nicht zu ersetzen...
Bzgl. Gewährleistungsrecht hat der Dr. Recht.
Aber Booster wollte wohl zunächst den Aufwand der Entfernung vermindern ( was ihn nicht von seiner Pflicht gegenüber dem Verkäufer im Gewährleistungsfalle entbindet ).
Aber wenn man seine Beschreibung des Hergangs nachliest, sind die Mängel ja peu a`peu zu Tage getreten bzw. erkannt worden. Von Werkstatt zu Werkstatt immer mehr.
Und was soll man dann auf der Bühne in den einzelnen Werkstätten machen?
Erstmal mit dem Verkäufer diskutieren bis die Tore schließen oder lieber sicher vom Hof fahren.
Booster hat ja von Teilübernahme der Kosten gesprochen und ich halte diese Idee für angemessen.
Ich glaube auch generell nicht, dass es was mit dem Alter des Fahrzeuges zu tun hat.
Denn da gibt es ja bekanntlich auch Urteile. Gewährleistungsrecht.
Er hat ein verkehrssicheres Fahrzeug mit kürzlicher HU Abnahme erwartet !
Also ums kurz zu machen:
Erst lesen, dann antworten bitte. Ich will gar nicht auf alle Aussagen eingehen, die man sich hier aus dem Nichts zusammenreimt. Und auf die Wichtigtuer will ich erst gar nicht eingehen, das kostet viel zuviel Kraft. Tobt euch ohne mich hier weiter aus in dem Thread.
schönen Tag noch,
Boosti
Zitat:
Original geschrieben von booster
Also ums kurz zu machen:Erst lesen, dann antworten bitte. Ich will gar nicht auf alle Aussagen eingehen, die man sich hier aus dem Nichts zusammenreimt. Und auf die Wichtigtuer will ich erst gar nicht eingehen, das kostet viel zuviel Kraft. Tobt euch ohne mich hier weiter aus in dem Thread.
schönen Tag noch,
Boosti
Hm, bist Du ein Choleriker? Wenn Du eine Rechtsschutz hast, ziehe doch alle Register! Wenn nicht, wollten sicher nur einige Motortalker vor noch größeren Schaden bewahren. Da musst Du nicht denken, dass hier einige "Richter" spielen wollen! 🙄
Zitat:
Original geschrieben von MB-Bastlerin
Hierzu möchte ich mal nachfragen, da der Dr. sich offensichtlich gut auskennt.
ein händler kann im kundenauftrag fahrzeuge völlig legitim verkaufen...das ist auch mittlerweile gängige praxis, um das elendige gewährleistungsrecht zu umgehen!
dabei ist er nicht verkäufer, sondern lediglich "vermittler" und kassiert dafür entsprechend provision (die natürlich versteuert werden muss)...der kaufvertrag selbst kommt dabei aber zwischen dem käufer und dem eigentlichen fahrzeugbesitzer zustande...
ebenso kann ein händler sein privatfahrzeug auch als privatperson - und damit ohne gewährleistung - verkaufen...
Zitat:
Booster hat ja von Teilübernahme der Kosten gesprochen und ich halte diese Idee für angemessen.
da ist er einzigst und alleine auf kulanz des händlers angewiesen...da er seine asse durch die reparatur in einer anderen werkstatt verspielt hat...
teilübernahme klingt zunächst mal gut...dumm nur, wenn der händler quasi zum nulltarif die entsprechenden teile (die auch gebraucht sein dürfen!) im lager hat, während die werkstatt neuteile für etliche hundert €uro berechnet...