M4 F82 normal - Competition burbles Kodieren lassen
Hallo zusammen,
ich wollte mal ganz gerne mich hier im Forum austauschen ob jemand Erfahrung mit den kodieren des Bekannten competition blubbern auf einen normalen M4 (431ps) hat. Ich wusste nicht das nur der Competition das leichte Blubbern beim Fuß vom Gas hat. Mir persönlich gefällt die blubber Akustik ganz gut. Ich würde das ganze auch nachrüsten wollen. Leider weiß ich aber nicht genau ob das ganze erlaubt ist. Der Competition hat es ja Serie aber beim normalen M4 müsste man da denk ich in die Software eingreifen. Das bedeutet dann Software Manipulation das wiederum ist soweit ich weiß illegal. Ich könnte mir aber vorstellen das es vielleicht noch irgendwo doch legal sein könnte weil es soll ja nicht knallen und Flammen spucken wie es manche beim schubknallen machen sondern genau wie der competition ein wenig blubbern. Ich hab auch schon einen Tuner der das ganze macht und mir auch versichert hatte dass das ganze legal ist weil es kein schubknallen ist sondern nur unter blubbern Kategorisiert wird. Das soll irgendwie ein Unterschied machen und weil es auch irgendwie der normale m4 ist der das ohne hin ein wenig ab und zu auch schon von selbst machen. Also kurz und knapp gesagt stimmt im diesem Falle das Auto Modell und der Umfang geringe Umfang vom Eingreifen in die Software in soweit das es dann noch legal ist. Leider weiß ich nicht ob man den so ganz trauen sollte… Erzählen kann ja jeder was.
Meine Frage:
Hat jemanden mit der Gesetzeslage bezüglich competition burbles auf einen M4 kodieren Erfahrung gemacht ?
Kennt jemanden vielleicht ein Tuner der das alles Brief und Siegel ohne Problem macht ?
Stage 1 oder Stage 2 ist ja meistens auch legal und da ist soweit ich das Blubbern auch mit dabei vielleicht ist das auch ein Anhaltspunkt ?
Sind die Kats vom M4 hierfür gewappnet oder sind sie anders als beim competition?
Danke im Voraus
27 Antworten
Leute, gehts noch? Bei der Ausdrucksweise und Offtopic Zickerei könnten jetzt alle DREI beteiligten Hauspost bekommen.
Eins ist klar - JEDE Veränderung an der Software mit AUswirkungen auf die Schallemissionen haben automatisch das Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge. Egal ob Chip am Motor oder "nur was umcodiert", was ab Werk nicht so parametriert und geprüft war. Wers nachlesen will: §19(2) STVZO. Um die wiederzubekommen brauchts nach §21 entweder einer ABE oder eines Gutachtens zur Eintragung in die Papiere.
Da jeder der Anwesenden den NUBS zugestimmt hat und die Beitragsregeln im Sinne von "Bleib sachlich und werde nicht persönlich" kennen sollte, ist somit nun zu.
PS: Es ist übrigens ein Unterschied, ob man eine abstrakte Gruppe als "Honks, Mörder" und was weiss ich bezeichnet oder ein Individuum. Wer mag, der kann das Urteil zu "Soldaten sind Mörder" des Bundesverfassungsgerichts (https://...ndesverfassungsgericht.de/.../rs19951010_1bvr147691.html) durchlesen. Lesenswert übrigens. Heisst aber nicht, dass ich den Ton zwingend gut finde.