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Luftfilter mit Tüv Gutachten

Harley-Davidson XL 1200
Themenstarteram 24. März 2013 um 19:13

Hallo Gemeinde

Ich möchte mir einen neuen Luftfilter besorgen. Im Internet finde

Ich zb Angebote für einen runden Se stage 1 filter mit tüv Gutachten oder nen kuryakyn hypercharger ebenfalls mit Tüv Gutachten.... Leider ist es so das in dem Gutachten steht, dass der filter nur fuer Maschinen im original zustand sprich mit serienmäßiger Auspuffanlage eintragungsfähig ist! Wie ihr euch sicher denken könnt habe ich keinen Serientopf sondern ne Penzl Anlage ... Meine Frage lautet ob jemand von euch trotz anderem Auspuff so einen Lufi eingetragen bekommen hat?

Mfg

GEEZER

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12 Antworten

Ich glaube eine Penzl könnte im geschlossenen Zustand auch wieder der Serienzustand sein.

Weil sie ja dann EG - Konform ist.

Ist aber nur 'ne Vermutung, würde mich aber auch interessieren. Weil gleiche Voraussetzungen an meinem Bike.

 

Gruß Reiner

Zitat:

Original geschrieben von Geezer85

... ob jemand von euch trotz anderem Auspuff so einen Lufi eingetragen bekommen hat?

Moin,

es gibt bestimmt den ein oder anderen, der so eine "Freundschaftseintragung" hat. Nur wird die einer genauen Kontrolle durch Cops oder TÜV nicht stand halten...

Pistor hat zahlreiche TÜV-Kits für Luftfilter. hast Du bei denen mal nachgefragt / reingeschaut? Da ist definitiv auch der Stage 1 Luftfilter bei!!!

Gruß Brus

Habe den Hypercharger mit der Penzl eingetragen. Hat den Prüfer eigentlich nicht interessiert. Wie DS schon angemerkt entspricht die Penzl im geschlossenen Zustand eigentlich der Serie. Sonst wäre es bei einem anderen Vergaser wie z. B. dem gerne verbauten HSR 42 ja auch nicht meht möglich.

So steht es im Gutachten: "Die Einstellungen des Leerlaufs, der Kaltstarteinrichtung und der emissionsmindernden Einrichtungen sowie deren Bauteile müssen dem Serienstand entsprechen."

Für mich bedeutet das einen Zustand wie bei Serie aber nicht zwingend mit orig. Bauteilen. Wie man das alles im Zweifelsfall auslegt, ...

Moos

Hi,siehe akt. Heft Dream Maschine.

Micha

Zitat:

Original geschrieben von Brus

Zitat:

Original geschrieben von Geezer85

... ob jemand von euch trotz anderem Auspuff so einen Lufi eingetragen bekommen hat?

Moin,

es gibt bestimmt den ein oder anderen, der so eine "Freundschaftseintragung" hat. Nur wird die einer genauen Kontrolle durch Cops oder TÜV nicht stand halten...

Gruß Brus

Hallo Brus,

ich weiß, du bist vom (blauen) Fach. :D

Gehen wir mal von einer "Freundschaftseintragung" , also Vergasereintragung (S&S), trotz angebauter Ausspuffanlage (KessTech) aus.

Der Vergaser wird ja Amtlich ( plus Datum ) Eingetragen, aber der Auspuff Bedarf keiner Eintragung.

Jetzt werde ich angehalten, und Nu ?

Wer will mir denn dann an die Karre, und mir vorweisen, das ich den Auspuff schon vor der Eintragung des S&S montiert hatte, also eine Eintragung illegal vorgenommen wurde.

Will damit sagen, das es ja auch nicht illegal ist, nach einer Vergasereintragung, einen KessTech zu montieren.

O.K. ich befürworte keine illegale Eintragung, aber rein technisch gesehen wären diese zwei Komponenten im nach hinein ( doch wieder ) legal.

Gruß Vzwei

Morgen Vzwei,

wenn in Deiner "Auspuff-ABE" steht, dass der Auspuff nur mit dem Vergaser X betrieben werden darf, erlischt das Gutachten, wenn Du die Auspuffanlage mit dem Vergaser Y (auch wenn der eine ABE hat) betreibst.

Ob und wann Du eins der Anbauteile eingetragen, bzw. angebaut hast, spielt dabei keine Rolle, weil es um den Betrieb, also Ist-Zustand geht.

Ob und was dann passiert, wurde hier ja schon etliche Male durchgekaut.....

Sind in der ABE für die Auspuffanlage keine Beschränkungen vermerkt, kann die Auspuffanlage mit jedem Vergaser betrieben werden. Allerdings kann jeder Cop die "Freundschaftseintragung" des S&S-Vergaser ahnden, wenn dieser nicht eintragungsfähig wäre...

Gruß Brus

Hallo nochmal,

irgendwie ist die Frage immer noch nicht richtig beantwortet.

 

Se Stage1 oder Hypercharger Luftfilter sind mit dem dazugehörigen TÜV Kit eintragungsfähig.

Aber nur wenn Motor, Vergaser und Auspuff dem Serienstand entsprechen.

Wenn ich zum Beispiel den Hypercharger eintragen lassen möchte, Motor und Vergaser dem Serienstand entsprechen, der Auspuff aber von Penzl ist, entspricht die Penzl im geschlossenen Zustand dann, also EG Konform, wieder dem Serienstand? Oder ist der Serienstand tatsächlich nur mit Original Auspuffanlage zu erreichen?

 

Gruß Reiner

Morgen Reiner,

steht in der ABS ".......dem Serienstand entsprechen"???

Wenn ja, würde ich das so auslegen, dass der Luftfilter nur eine ABE hat, wenn er an ein Bike in Originalzustand mit den Serienkomponenten montiert wird.

Würde sich die ABE auf die Abgaswerte beziehen, egal, welche Auspuffanlage montiert ist, würde dies vermutlich auch konkret so genannt werden. Also, so Richtung ".....aber nur wenn die Abgaswerte dem Serienstand, bzw. den Werten X, Y und Z entsprechen".

Frag doch mal beim Vertrieb des Hypercharger nach oder schick mir mal 'ne Kopie. Ich renne dannn mal eine Runde hier im Haus rum und frage einen Wachtmeister...

Gruß Brus

Das ist der Zusatz auf dem beim Kauf hingewiesen wird:

 

 

ACHTUNG: In diesem neuen TÜV-Teilegutachten ist der Hinweis, dass die Auspuffanlage sowie die Getriebe- und Achsübersetzung dem Serienzustand entsprechen muss! Das Gutachten ist zudem nur gültig für Modelle mit serienmässiger Motorleistung.

Bei Motorrädern mit Zubehör-Auspuffanlagen, geänderter Motorleistung oder geänderter Übersetzung bitte deshalb vor dem Kauf dieses TÜV-Nachrüstkits bei der örtlichen Prüfstelle anfragen! Denn "die Verwendbarkeit des Luftfilterumrüstsatzes an leistungsgesteigerten Fahrzeugen ist gesondert zu beurteilen".

 

Wenn mir die örtliche Prüfstelle den Luftfilter nun trotz Zubehör-Auspuffanlage einträgt, weil sie meinen das es so OK ist, was passiert dann bei einer Kontrolle. Da kann mir doch einer der Kontrolleure, der jetzt nicht weis was mir meine Prüfstelle zugesichert hat, sagen, dass die Eintragung nichts Wert ist, weil ich eine Zubehör-Auspuffanlage habe.(Von wegen Freundschaftseintragung, Auslegungssache oder ähnlichem)

 

Der Luftfilter war schon am Bike als ich es gekauft habe, war auch nicht eingetragen.

Das würde ich jetzt gerne nachholen. Aber aus den genannten Gründen wollte ich mir das TÜV-Gedöns auch nicht kaufen, weil ich nicht weiss ob die Eintragung hinterher OK ist.

 

Gruß Reiner

Also ich habe den Forcewinder mit/von Pistor mit Jekill & Hyde, sowie TTS Rädern, Reifen, DriveSideBremse, Stahlflexleitungen, Rastenanlage, Gabeltieferlegung, AirRide in einem Rutsch nach Paragraf 19 Abs. 2 eintragen lassen, und das dürfen nur spezielle Prüfer vom TÜV, die Ahnung davon haben. Also keine Gefälligkeitseintragung.

Hallo,

 

in den ganzen TÜV Gutachten für die Luftfilter steht als Vorgabe:

für Motor mit Serienleistung und Serien-Auspuffanlage, auch wenn Du das vom TÜV nach Paragraf 19 Abs. 2 hast eintragen lassen. Du hast eine Jekill & Hyde Auspuffanlage, also nicht Serie. 

Wenn Du jetzt in eine Kontrolle kommst, und der sagt Dir die ist aber nicht Original, dann stehst Du erstmal da. Wenn man dann noch das diskutieren anfangen muss, na dann Gute Nacht.

 

Gruss Reiner

Du schreibst doch oben selbst, das " die Verwendbarkeit bei leistungsgesteigerten Motoren separat zu beurteilen ist". Dazu zählt doch schon mal die J&H und wenn der "befähigte" Prüfer, welches meiner zweifelsfrei war, dies so beurteilt, ist es doch ganz offiziell ok.

Bei einer Kontrolle hast du die EG-Abe für den Luffi nicht dabei, hast ihn ja eingetragen, jetzt müsstest du erst einmal in eine Kontrolle geraten und dann auch noch an einen, der sich so detailliert auskennt, da spielst du lieber Lotto.

Ist wie immer, das Geschäft mit der Angst...

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