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LPG Tanken zu Hause

Themenstarteram 16. Juli 2008 um 20:35

Hallo,

habe leider keinen passenden Thread auf meine Frage gefunden.

Frage lautet wie folgt:

In unserem Wohngebiet gibt es einen großen Zentral-LPG-Tank für die Zentralheizungen. Unser Haus ist da angeschlossen.

Jetzt die Frage, aus steuerrechtlichen Gründen kann ich sicher nicht einfach eine Zapfanlage anschließen.

Ginge es grundsätzlich aus technischer Sicht? Ich wüsste nicht was dagegen sprechen sollte. Mit einem separaten Tank geht es ja auch.

Mit einem separaten Zähler könnte es gehen,oder? Dann wird eben auf diese Autogasmenge ein anderer Steuersatz erhoben. Stelle mir das dennoch günstiger vor. Ich würde zwei Fahrzeuge von mir betanken.

Es geht mir nur um eine einfache Tankanlage für mein Fahrzeug. (nicht manuell) Hat sowas jemand in der Art schonmal gemacht?

Danke

Beste Antwort im Thema

LPG Tanke am Heizgastank.

Ich bin ja echt beeindruckt von den Technischen Aussagen hier. Da gibts von völlig daneben, bis halbwarheiten alles. Keine Ahnung, aber mal was dazu geschrieben. Der beste Beitrag ist der in dems nur um Bier und Chips geht.

Ja ich weiß, ist nen altes Thema, aber angesichts der Tatsache, das grad immer mehr Gastanken zu machen, zumindest hier bei uns, hab ich jetzt eine davon übernommen und betreibe sie als genau das was der Themenstarter wissen wollte weiter.

Zu den Fakten.

Es geht, ich habs.

Dem Heizgastank und der Tanke ist es technisch völlig WURSCHT ob das jeweils andere System mit dran hängt.

Einzigster Beeinflussungspunkt, wenn Tank leer, geht beides nicht mehr. Meine Tanke deaktiviert sich wenn Tank unter 20% Füllstand und Heizperiode =1.

Man kauft jedoch nicht mehr Heizgas, sondern LPG inkl. dem Steuersatz für LPG. d.H. die Tankfüllung wird erstmal 30% teurer.

Per geeichtem und plombiertem Gaszähler wird der "Heizgaskonsum" ermittelt.

Dieser ist dem Oberzollamt zu melden, was zur Steuererstattung führt.

 

Was bei so einer Gemeinschaftsanlage natürlich super geht, weil die eh schon eine GbR aller Miteigentümer darstellt, kann diese natürlich nicht "pleite" sein. Ergo ist das zusätzlich zu bezahlende Steuer auf das Gas nur ein Buchhaltungsposten. Wenn die an 1280€ Steuern pleite gehen würde, wärs nen Armutszeugnis für die Gesellschafter.

Außerdem ist das dann ja eine "quasi" öffentliche Tanke. Kann man gleich noch nen EC Terminal dran hängen und mit der Grundinstallation noch Geld verdienen durch den LPG verkauf.

Nix mit Bier und Chips.

Gruß Manne

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Mal so zur Info

Aus clever-tanken könnt ihr den Spritpreis gut erkennen, den Gaspreis aber eher nicht - hat zumindest hier in der Region selten gepasst...gas-tankstellen.de ist aktueller...

Was der Threadersteller gefragt hat, funktioniert SO nicht. Die Gasbehälter für die Heizung liefern Gas aus dem Verdampferdom - ohne Pumpe und ohne weitere Behandlung. Die Gastankstelle hingegen muß das Flüssiggas pumpen - flüssige Phase mit erhöhtem Förderdruck, damit es eben NICHT ausgast.

Will er also eine Gasblase a la Zentralheiztank synergetisch zum Tanken nutzen, so muß er für gute 50k€ eine Zapfanlage aufstellen - zzgl. Genehmigungskosten, Sicherheitsauflagen, antistatischer Betonfläche zum Tanken usw. usw.

Steuerproblematik stand oben schon, ist aber schlußendlich nur eine Frage der Abrechnungstechnik.

Das Einzige, was sich dann überhaupt lohnen kann, ist das Koppeln von Tankbedarf und Heizgasbedarf, so daß man höhere Durchsätze und Rabattstaffeln beim Lieferanten erreicht. Ob das allerdings die laufenden Kosten für Eichamt, TÜV und Tankstellenbetrieb ausgleicht, na ja, da bin ich eher skeptisch...

Existierende Tankanlage nehmen und Heizung(en) dranhängen - kein Thema, aber andersrum ist wirtschaftlich und gemehmigunsgtechnisch eher ne Schnapsidee. Just my2cts.

Gruß

Roman

am 7. Dezember 2018 um 8:32

Moin Moin,

über die Steigleitung könnte man Flüssigphase mit einer externen Pumpe entnehmen.

Da müsste man noch über ein Überströmventil den "Überdruck" der Flüssigphase wieder in den Tank leiten.

Wenn das nur für "einen" Privatmann wäre braucht man "nur" noch am anderen Ende der Leitung ein ZVG.

Die Kosten für die Ex-Geschützte Pumpe zur Druckerhöhung ca. 3000€. Cos Phi Wächter (für den Motor) ~120€, Überströmventil ca. 400€, 2 Sicherheitsventile 25bar ~350€/Stück, ZVG ~300€. Dann noch die Rohlietung mit Arbeit... 1000€. Drehstrom Elektroverkabelung, "Totmann Taster" zum Tanken 1000€. Ggf. muss der Tank

noch entleeren (für die Überströmleitung) 500€. Dann lieber mal bei FAS / P&A oder Westfalen mal nach einer gebrauchen Slipanlage fragen. Wenn alle Tanken sollen, müsste man auch noch eine Eichfähige Säule kaufen, jährliche Eichung einplanen ~800€ (Vermutung). Für 2 Fahrzeuge... für ggf. <10Cent pro Liter. Da Du aber eine gemischte Entnahme hast wist Du vermutlich die Flüssigentnahme nachweisen müssen (ist ja nicht "Dein" LPG). Dann bist Du bestimmt im bei 20K€... Und Du brauchst dann eine Genehmigung für die Anlage.

Also im Prinzip "Ja" technisch machbar. Da aber nicht dein Eigentum... "Nein".

50k€ !

Ich hab in den letzten Jahren 4 solche Anlagen in Großbetrieben mit installieren lassen (also die Anlage im Projekt vorgeschlagen, geplant und den Aufbau überwacht - zur Nutzung mit Gabelstaplern) - nix Milchmädchenbierdeckelpreis 20k€ :-) der technische Überwacher (TÜV, DEKRA,...) allein will schon fast 3k€ für die grundlegenden Abnahmen sehen...von Betonplatte, Leitungen, Blitzschutzanlage usw. gar nicht zu reden.

Und nein, im Falle einer Kfz-Tankstelle darf man diese Komponenten (Blitzschutz etc.) NICHT so weiterverwenden, wie sie für eine Zentraltankanlage im Heizsystem installiert wurden. Das Regularium ist ein komplett Anderes und verlangt komplette Neuabnahme nach Neuinstallation... Mit Nebengelass und Zubehör liegt der Umbau bzw. der Neuaufbau bei gut 50k.

Gruß

Roman

 

PS: Nur mal so als Tip: Wird eine zusätzliche Steigleitung in einem bestehenden Gasdomtank installiert, erlischt die Betriebszulassung des Tanks. Der muß dann als Druckbehälter UND Gastank mit den neuen Eigenschaften und Nutzungsprofilen neu abgenommen werden. Kommt dann auch noch oben drauf und kostet im Schnitt um 1500-2000,-€ + Erstellungskosten für Zeichnungen, Berechnungen usw. - NUR für den Tankumbau mit einer einzigen, zusätzlichen Leitung!

Wie gesagt, einen Tankstellentank mit einem Vergaserabzweig (ist eine recht einfache Vergaserblase mit Rückschlagventil) vor der Pumpe zu versehen, das geht mit wenig Aufwand (technsich wie regulatorisch), aber andersrum ist das finanziell total sinnlos.

Salü Roman, dich hab ich auch schon ewig nich mehr gelesen.

Alles Richtig, zumal: gebrauchte Gastanken gibts für nen 1000er. Zumindest hat meine das gekostet, inkl. Restlaufzeit der Eichung. Ich musste jedoch selbst abbauen und transportieren. War aber vor der Haustür, elektrsich abklemmen, mit dem Stapler hin und aufladen, feddich.

Angesichts der aktuellen Steuerunterschiede Heiz- und Fahrgas schenk ich mir die Abrechnung mit dem Zoll und heiz mit Fahrgas. Das sieht in ein paar Jahren anders aus, ich weiß, dann kann ich immer noch nen Zähler einbauen.

Und wegen der Eichung hab ich mir die öffentliche verfügbarkeit bisher geschenkt.

Auch wenn der "Durchsatz" sigifikant anders is. Ne gute Tankstelle macht 4-5 Füllungen pro Monat locker. Ich selbst verbrauch 5 pro Jahr.

Ich entnehme übrigens flüssig, weil eine Kraftwärmekopplung dran hängt. Meine Stromleitung is zu dünn, also produzieren wir den Strom halt selbst, ist unterm Strich billiger als ne neue Traffostation setzen zu lassen.

Der Tank hat aber auch einen Entnahmeanschluss aus der Gasphase... keine Ahnung ob das "normal" ist.

Gruß Manne

ps: wir haben weder antistatischen Bodenbelag noch Blitschutz, wollte keiner sehen. Weder für den Heiztank, noch für die private Tankstelle.

Ich erkläre mal die Situation:

Eine private Autogas-Füllanlage ist baurechtlich nicht zulassungsfähig. Die Errichtung einer Füllanlage bedeutet eine baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung eines Grundstückes. Allein daran scheitert alles. Gewerbliche Autogas-Füllanlagen müssen darüber hinaus gemäß Betriebssicherheitsverordnung §18 Abs. 1 Nr. 3 ein Erlaubnisverfahren durchlaufen. Da die Betriebssicherheitsverordnung im privaten Anwendungsbereich nicht anwendbar ist, ist eine solche Anlage im Privatbereich nicht umfänglich rechtlich erfasst. Die gesetzlichen Mindestanforderungen für einen sicheren Betrieb könnten also gegenüber einem Privatverwender nicht durchgesetzt werden. Das wiederum führt baurechtlich dazu, dass eine solche Nutzungsänderung eines Grundstückes unzulässig ist, da die Sicherheit bei der Verwendung und bei den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen für Prüfungen und Instandhaltung auch wieder nur für gewerbliche Nutzung greift. Lediglich die Verwendung von Flüssiggas-Lagerbehältern zu Heizzwecken/ als technische Gebäudeausrüstung für Gebäude sind über die FeuVO aus den gewerblichen Fristen in die privaten Verwendungsbereiche übernommen worden.

Gesetzliche Mindestanforderungen, privat nicht ohne weiteres durchsetzbar, siehe oben

Treibgas-Füllanlage (privat ohne Abgabe an Andere wäre sie nicht eichpflichtig)

Die Fristen der Prüfungen beginnen am Tag der jeweiligen Abnahmeprüfung mit der Inbetriebnahme der Anlage.

betriebstägliche Sichtprüfungen durch den Verwender,

Füllschlauch, Füllpistole, ARK:

Alle ½ Jahre durch eine zur Prüfung befähigte Person (bP)

jährliche Wartung: Fachbetrieb

Die Wartung wird mit Arbeitsschritten nach Herstellerempfehlungen durchgeführt und

dokumentiert

jährliche Unterweisung des anlagennutzenden Personals durch den Verwender

§ 12 ArbschG und ebenfalls § 12 BetrSichV 2015

äußere Prüfung (Behälter, Umgebung und flüssiggasführende Rohrleitungen):

Alle 2 Jahre durch zur Prüfung bef. Person (bP)

Elektrische Einrichtungen: Alle 3 Jahre durch zur Prüfung bef. Person (bP)

Füllanlage: Alle 5 Jahre durch die ZÜS/ zugelassene Überwachungsstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ....),

zusätzliche Prüfanforderung gem. BetrSichV seit Juni 2015 Wirksamkeitsprüfung des Brand und Explosionsschutzes: Alle 6 Jahre durch ZÜS,

innere Prüfung (Behälter): Alle 10 Jahre durch die ZÜS/ zugelassene Überwachungsstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ....)

Rohrleitungen zum gleichen Zeitpunkt wie der Behälter (bP)

Prüfung durch zur Prüfung befähigte Person

Und aus diesem Grund ist es auch nicht zulässig für Reparaturzwecke einen LPG Tank leer zu pumpen und danach wieder in der Werkstatt zu befüllen - außer sie hat eben eine genehmigte Füllanlage dabei (was idR nicht der Fall ist wenn das abgepumpte Gas wieder verwendet wird....)

Auch Erstbefüllungen mittels irgend welcher Konstruktionen gelten als Tankvorgang und unterliegen somit den og Vorschriften. Klar gibt es Gerätschaften die das ermöglichen, aber halt ohne Zulassung.

Daher ist ein ablassen vorgesehen und auch vorgeschrieben - eine geeignete Freifläche dafür ist zur Anerkennung als Gasfachbetrieb nachzuweisen.

Jepp, genau so läuft es. Und sofern jemand Anderes als der Tankerrichter Gas abzapft und dafür bezahlt, ist es eine gewerbliche Abgabe...dann doppelt unzulässig :-)

Gruß

Roman

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