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LPG mit falscher HU durch KÜS

Hallo liebes Forum und die doch offensichtlichen Profis darin.
Mit Interesse habe ich den Thread über den einen oder anderen Fall bei der HU durch die KÜS gelesen. Ich selber kenne mich nicht so gut mit Autos und HU aus. Für mich hieß es immer noch „TÜV“ machen ;-) und die (gut) Gläubigkeit meinerseits war fast wie einer Behörde gegenüber.
Ich Bitte Euch mal inständig um Hilfe, da selbst die KÜS in Losheim mich wunderbar „im Regen“ hat stehen lassen. (hier wird dem KÜS- Prüfer unverständlicher Weise mehr geglaubt als mir und sogar den eigenen Unterlagen/HU-Berichten)
Zum Fall;
Wir haben vor 2 Jahren ein Volvo V40 mit LPG- Anlage von E-Gas (BI- fuel) aus Italien gekauft.
Meine Lebensgefährtin ist mit dem Prüfer bekannt (sogar per Spitznamen) und hat von diesem die Information erhalten, nach gewissen Nummern zu fragen um eine reibungslose HU- Abnahme zu gewähren. Diese Angaben lagen uns vor.
Der Volvo wurde bei der Nachuntersuchung in 2009 mit der nötigen Papierflut zur Zulassung „freigegeben“. (beim ersten Besuch waren Mängel festgestellt worden) aber nichts über die LPG- Anlage !!!!
KÜS- Prüfbericht
Zitat: Nachkontrolle nach § 29 StVZO in Verbindung mit GWP nach § 41a StVZO.
Am Fahrzeug wurde die wiederkehrende Gasanlagenprüfung nach §41a StVZO durchgeführt.
Ergebnis ohne feststellbare Mängel
Nach nun 2 Jahren war wieder die HU fällig, diesmal allerdings bei einer anderen Werkstatt und einem anderen Prüfer. (Der Herr von der KÜS war uns in einem Schadenfall sehr negativ aufgefallen, da dieser einen Seitenschaden nicht wahrnehmen wolle, welcher von der Polizei und einem anderen Prüfer festgestellt wurde)..dies nur zur Information !!!!
ÜBERRASCHENDER WEISE wurde mir eine HU verweigert, weil ich keine Eintragung im Fahrzeugschein und Brief über die Gasanlage hatte. Wir reichten daraufhin den KÜS Bericht ein.
Der neue Prüfer informierte uns darüber das die Gasanlage nicht ordungsgemäss abgenommen wurde. Lediglich eine „Dichtigkeitsprüfung“ wurde unternommen.???????
Bei einer Vollabnahme ? Einem Fahrzeug mit italienischen Papieren, wurde eine wiederkehrende Gasanlagenprüfung durchgeführt..........ich verstehe es nicht.
Nach Rücksprache mit dem KÜS Prüfer wurde es gleich noch verwirrender.
Dieser behauptete, meiner Partnerin gegenüber, ER dürfe diese Anlagen gar nicht abnehmen, das habe der Herr vom TÜV (bei ihm) gemacht !!!!!!!!!!! Sie solle nun zum TÜV Rheinland gehen (nur zu diesem) und er werde Ihr die 100 € für eine neue Abnahme bezahlen. Befremdlicher weise wurden alle italienischen Unterlagen einbehalten. Somit habe ich Heute nichts mehr. Ich hatte ja neue Unterlagen von der KÜS mit allem was für den Schein wichtig war (dachte ich).
Das Horrorszenario welches mir nun mitgeteilt wurde ist „klar“, fahren ohne gültige Betriebserlaubnis, im Schadensfall Verlust der Versicherung, Punkte und Führerscheinentzug, und so vieles mehr..........!
Im schlimmsten Fall, sind diese (angefragten Nummern) auf der Gasanlage nicht mehr ersichtlich und ich kann den Wagen „wegwerfen“.
Die KÜS in Losheim zeigte sich erst verständlich, nach Rücksprache mit dem Prüfer aber deutlich distanziert. Die HU Papiere interessierten die KÜS herzlich wenig.
Wenn ich in eine Kontrolle geraten wäre, würde ich ein Mängelbericht erhalten und mehr würde nicht passieren, zum anderen (Zitat) sein Sie doch froh das nichts passiert ist.
Etwaige „Folgen“ wurden als lächerlich hingestellt.
Und mir angeraten zu einem Prüfer von der Dekra oder dem TÜV oder einem anderen Unternehmen zu gehen. (DAS ganze von der KÜS in Losheim)
WAS kann ich tun, mit der freundlichen Bitte um Eure fachmännische Hilfe.
Danke.

(Sorry das die Anfrage zuerst im ungeeignetem Thread erscheint)

Beste Antwort im Thema

Na, dann will ich mal ein bißchen aufklären:
Wenn in Dein Fahrzeug eine Nachrüst-Flüssiggasanlage verbaut wurde, dann ist diese von einem amtlich anerkannten Sachverständigen abzunehmen. Dieses ist eine Untersuchung nach §21 StVZO und darf nur von einem aaS einer Technischen Prüfstelle (TÜV im Westen, DEKRA im Osten, Berlin TÜV+DEKRA) abgenommen werden, KÜS, GTÜ und wie sie alle heißen, haben eine derartige Befugnis nicht.
Zeitgleich erfolgt eine Gassystemeinbauprüfung (GSEP). Zu diesen Untersuchungen benötigt man zwingend ein auf dieses Fahrzeug passendes Abgasgutachten über die verbaute Anlage.
GSEP + 21er Gutachten kosten bei uns (DEKRA) ca 200,-€, anschließend muß der Halter zur Zulassungsstelle, um die Angaben in den Zulassungsbescheinigungen ändern zu lassen (Antriebsart, Leergewicht, CO-Wert, Beschreibung der verbauten Komponenten usw.).
Mindestangaben der Beschreibung der Gasanlagenkomponenten sind: Tank (Inhalt/Hersteller/Prüfzeichen), Steuergerät (Typ/Hersteller/Prüfzeichen), Verdampfer/Verflüssiger (Typ/Hersteller/Prüfzeichen) sowie Gasdosiereinrichtung (Typ/Hersteller/Prüfzeichen).
Dieses alles betrifft Nachrüstsysteme nach ECE-R67 oder ECE-R110. Anlagen nach ECE-R115 KÖNNEN ausgenommen sein, davon gibt es aber sehr wenige. In Deinem Fall ist es eine Anlage nach ECE-R67.
Wenn Du nun das Abgasgutachten nicht hast, musst Du es beschaffen, oder das Gutachten muß kostenpflichtig neu erstellt werden.
Der Halter ist verantwortlich, dass alles schnellstens nachgeholt wird, da derzeit Deine Betriebserlaubnis erloschen ist.
Im Rahmen der wiederkehrenden Hauptuntersuchungen wird nur jeweils eine Gasanlagenprüfung im Rahmen der HU durchgeführt (GAP), das darf dann auch KÜS & Co..
Und wenn der Prüfer die Gasanlage einfach bei der HU übersieht, dann sollte er seine Stempel abgeben.
Alles klaro??
Grüße der Gardiner

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Zitat:

Original geschrieben von mareaexl


DANKE euch Beiden mal für den Lacher ;-)
irgendwie mag ich diese freundschaftliche Art hier in diesem Forum................

mein klitzkleines und so saublödes Problemchen bleibt aber bestehen.
Ich werde also;
1.) zu einem freundlichen Gasausrüster gehen und die LPG Anlage nach § 21 StVZO abnehmen lassen.
2.) mit diesen dann neuen und (hoffentlich) korrekten Unterlagen zum TÜV bzw DEKRA gehen
3.) alles in die KFZ- Papiere eintragen lassen
4.) ein Rechtsbestand aufsuchen und den Herren von der KÜS..........ja, was denn ?
Punkt 1.) scheint nicht so einfach zu werden nach ECE...das überlasse ich aber gerne dem Profi.
Punkt 4.) ist ein großes Fragezeichen, die KÜS in Losheim sagt mir glatt , ihr Prüfer (Selbstständig) hätte ja alles richtig gemacht.

alles in allem, teuer wird es auf jeden Fall ;-(

Zu 1 - 3: Ich kenne keinen freundlichen Gasausrüster, welcher eine Eintragung nach §21 StVZO vornehmen kann. Du musst das für Dein Fahrzeug passende Abgasgutachten beschaffen und direkt zum TÜV (alte Bundesländer) bzw. DEKRA (neue BL) gehen. Dort erfolgt dann die 21er Untersuchung nebst gleichgeschalteter GSEP. Anschließend zur Zulassungsstelle, Papiere ändern lassen und gut.

Wenn Du kein Abgasgutachten hast, gehe trotzdem erst zu TÜV/ DEKRA und lasse Dich beraten, manchmal kennt Einer einen Weg ;-))

Zu 4: Wo ist Dein Problem, warum debattierst Du überhaupt mit der KÜS in Losheim? Gehe einfach zu der für Deine Region zuständigen obersten Landesbehörde, Abt. Aufsicht über die aaÜO, und stelle den Fall da vor. Wenn es so ist, wie Du schreibst, bin ich mir sehr sicher, dass die KÜS Dich anschließend bald bitten wird, dass sie für Dich die sprichwörtliche Kuh vom Eis holen dürfen.

Gardiner

Das Saarland hat kurze wege!

Wir schreiben das Jahr 2014,
in den unendlichen Weiten des HU-Welt-All`s bin ich wirklich immer noch unterwegs und erforsche die unergründlichen Weiten der............tja.....KÜS und Ihre Anwälte :rolleyes:
Wollte mich mal kurz bei dem super Forum und den freundlichen Unterstützer "rückmelden" !
Hatte "kurzerhand" den ganzen Mist meinem Anwalt übergeben und auf ein schnelles Ende gehofft.
Nun ja, bekanntlich stirbt diese ja zuletzt!
Von Seiten des PI der KÜS ist von Einsicht mal gar keine Spur zu erkennen.
Seine Anwaltschaft gibt zwar zu dass (Zitat); "zum Zeitpunkt der Durchführung der Untersuchung alle erforderlichen Unterlagen bezüglich der Gasanlage dem Prüfingenieur vorlagen"....diese aber bei der vorführenden Firma...(im abgemeldetem Zustand)... oder anderswo verblieben sind (wörtlich) :):D"
Aus Sicht unserer Mandantschaft ergeben sich im Hinblick auf Ihre Ausführung (Dichtigkeitsprüfung nach §41a STVZO), als dass im Juli 2009 die durchgeführte Abgas- bzw. Hauptuntersuchungen nicht ordungsgemäß durchgeführt wurden, derzeit keine Anhaltspunkte,
Irgendwie erinnert mich das ganze schon etwas an FERNSEHEN und ich überlege doch ob ich nicht mal nachfrage ob die ein Kamerateam zufällig irgendwo rumstehen haben.
Meinen Lieblingsvolvo mit LPG - Anlage habe ich nun Ende 2013 abgemeldet..........sonst fährt der noch bei der unendlichen Geschichte mit, steht ja schon seit 27.09.2011 beim Freundlichen :mad:.
Soweit alles zur INfo.........................

Wow habs grad mal durchgelesen.
Erstmal klasse das du eine Rückmeldung gibst, tun wenige :)
Zu deiner Angelegenheit...
Das ist echt hart was da Abläuft, die haben es von vorn bis hinten vergeigt und wollen die fehler nun nicht eingestehen. TYPISCH!
Hilft dir zwar nicht weiter aber Kopf Hoch Reiß denen den ***** auf.

Hallo Floo und alle Anderen in dem super Forum.
Ja Rückmeldung muss schon sein, Ihr habt mir ja auch alle sehr gut beigestanden und auch geholfen,
nicht nur, "nicht durchzudrehen" :D
Sorry das die Rückmeldung etwas gedauert hat, dachte selber nicht das sich das alles so lange hinzieht und bin auch etwas mit den Nerven fertig. Was durchaus am Bahnfahren liegen kann, denn wer hat schon ein weiteres Auto im Schrank, für solche Eventualitäten.
War und ist die ganze Sache mit der technischen Seite schon schwierig genug, für mich als Laie, so wird es jetzt mit dem rechtlichen Anspruch noch viel schlimmer.
Hat irgendeiner Erfahrung was ich Bitte als Schaden geltend machen muss(kann) ???
Wie beschrieben steht der Volvo seit 27.09.2011 und ich habe mir nun im Dez. 2013 ein neuen alten Elch gekauft um wenigstens mobil zu sein.
mal hoffnungsvoll in die Runde blicke ......................
und fix und fertig Danke sage

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