LPG-Gasanlage: Eintrag in Fahrzeugpapiere

Hallo ,

meine Frau wollte gestern die in ihr Fahrzeug verbaute LPG-Anlage in der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Sie hatte GSP und TÜV Gutachten für die Eintragung dabei. Auch die ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG I.
Die Sachbearbeiterin verlangte zusätzlich die ZULA II. Hatte meine Frau nicht dabei, da ich ihr sagte, daß man die ZULA II nicht braucht.

Also heute nochmals zur Eintragung.
In der ZULA II  wurde der Begriff "Flüssiggas" im Feld P.3 ergänzt.
In der ZULA I wurden sämtliche verbauten Teile aufgeführt. Nicht aber in der ZULA II. 

Letztes Jahr als ich meine Anlage in die Fahrzeugpapiere eintragen lies, kümmerte sich der Sachbearbeiter nicht darum, ob eine Ergänzung "Flüssiggas" auch in die ZULA II muß. 

ERGO: meine Frau ZULA I, komplette Eintragung der Anlage, P.3: Benzin/Flüssiggas
                            ZULA II, P.3: Benzin/Flüssiggas

           bei mir: ZULA I, komplette Eintragung der Anlage, P.3: Benzin/Flüssiggas
                       ZULA II, P.3: Benzin

Welche Eintragung wurde nun korrekt vorgenommen?
Muß ich meine Anlage evtl. auch noch in die ZULA II eintragen lassen, oder war die Eintragung bei meiner Frau in die ZULA II für die Katz?

Macht es einen Unterschied, ob eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter die Eintragung vornimmt?
Macht es einen Unterschied ob eine Frau oder ein Mann zur Eintragung geht?

Gruß Axel

12 Antworten

Denke es ist auch besser wenn es im Brief (Zulassungsbescheinigung 2) steht. Alleine schon wenn der Schein mal verloren geht...

Meine Räder und Fahrwerke werden seit neuestem auch in den Brief eingetragen, zwecks gegenseitiger Beeinflussung!?

Evtl. hast du ja deine Anlage mit den alten papieren Brief/Schein Eintragen lassen und deine Frau hat jetzt die ZulaI und ZulaII...

Also bei mir wurde alles in ZuLa I + II eingetragen. P.3 ist wie oben gesagt Benzin/Flüssiggas. Wegen der vielen Seriennummern (Tank, Verdampfer, Rails) hat der Schein (ZuLa I) einen Anhang bekommen.

Eintragung nur in den Brief (II) macht keinen Sinn, da man bei Kontrollen ja nur den Schein (I) vorweisen muß.
Eintragung nur in den Schein (I) macht keinen Sinn, da man beim Verkauf / Ummeldung dann die Daten im Brief (II) haben muß, aus dem der neue Schein erstellt wird.

Auch bei mir ist I und II erneuert worden...

Nancy

Zitat:

Original geschrieben von kochax


Hallo ,

meine Frau wollte gestern die in ihr Fahrzeug verbaute LPG-Anlage in der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Sie hatte GSP und TÜV Gutachten für die Eintragung dabei. Auch die ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG I.
Die Sachbearbeiterin verlangte zusätzlich die ZULA II. Hatte meine Frau nicht dabei, da ich ihr sagte, daß man die ZULA II nicht braucht.

Also heute nochmals zur Eintragung.
In der ZULA II  wurde der Begriff "Flüssiggas" im Feld P.3 ergänzt.
In der ZULA I wurden sämtliche verbauten Teile aufgeführt. Nicht aber in der ZULA II. 

Letztes Jahr als ich meine Anlage in die Fahrzeugpapiere eintragen lies, kümmerte sich der Sachbearbeiter nicht darum, ob eine Ergänzung "Flüssiggas" auch in die ZULA II muß. 

ERGO: meine Frau ZULA I, komplette Eintragung der Anlage, P.3: Benzin/Flüssiggas
                            ZULA II, P.3: Benzin/Flüssiggas

           bei mir: ZULA I, komplette Eintragung der Anlage, P.3: Benzin/Flüssiggas
                       ZULA II, P.3: Benzin

Welche Eintragung wurde nun korrekt vorgenommen?
Muß ich meine Anlage evtl. auch noch in die ZULA II eintragen lassen, oder war die Eintragung bei meiner Frau in die ZULA II für die Katz?

Macht es einen Unterschied, ob eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter die Eintragung vornimmt?
Macht es einen Unterschied ob eine Frau oder ein Mann zur Eintragung geht?

Gruß Axel

Deshalb ist es am besten, die Sache vom Umrüster eintragen zu lassen, dan haste keinen Ärger damit.

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Ich glaube die Sache mit dem Umrüster eintagen könnt Ihr vergessen.
Denn erstens wird keiner Zeit für solche Sachen haben,und zweitens braucht der dann eine Vollmacht und den Perso vom Eigentümer um das eintragen zu können.
Vielleicht gibt es ja hier jemanden bei dem alles vom Umrüster gemacht wurde,dann mal bitte erfahrungen dazu posten.

Zitat:

Original geschrieben von V70 D5 Member


Ich glaube die Sache mit dem Umrüster eintagen könnt Ihr vergessen.
Denn erstens wird keiner Zeit für solche Sachen haben,und zweitens braucht der dann eine Vollmacht und den Perso vom Eigentümer um das eintragen zu können.
Vielleicht gibt es ja hier jemanden bei dem alles vom Umrüster gemacht wurde,dann mal bitte erfahrungen dazu posten.

Bei mir hat alles der Umrüster gemacht, hat alles geklappt. Habe den Umbau beim Autohaus Leyers in Warendorf machen lassen. (Volvo Vertragshändler) Habe einen Galant V6 2,5 auf Icom umrüsten lassen. Alles ohne Probleme. hat mich insgesamt 2500 mit allem drum und dran gekostet. Wagen läuft wie ne eins, seit nunmehr 10 000 km.

Zitat:

Original geschrieben von V70 D5 Member


Ich glaube die Sache mit dem Umrüster eintagen könnt Ihr vergessen.
Denn erstens wird keiner Zeit für solche Sachen haben,und zweitens braucht der dann eine Vollmacht und den Perso vom Eigentümer um das eintragen zu können.
Vielleicht gibt es ja hier jemanden bei dem alles vom Umrüster gemacht wurde,dann mal bitte erfahrungen dazu posten.

Also mein Umrüster hat ebenfalls alles eingetragen!

War ebenfalls erstaunt daß er das angeboten hat 😰

... meinte es gehört zum guten Service 😉

Ich fands Klasse😁

Jetzt aber mal im Ernst wenn man alle Papiere hat wo ist das Probelm eben zu seinem STVA zu fahren und es eintragen zu lassen, hat keine 10 Minuten gedauert.

Hab da überhaupt kein Problem drin gesehen.

Nancy

Wäre für mich auch kein Problem gewesen, aber wenns der Onkel anbietet nehmen wirs doch mit 😎

Zitat:

Original geschrieben von Alleswoller


Denke es ist auch besser wenn es im Brief (Zulassungsbescheinigung 2) steht. Alleine schon wenn der Schein mal verloren geht...

... dann gehst Du zum Amt und bekommst eine neue ZB1. Die Daten sind doch alle gespeichert, die müssen das Ding nur ausdrucken.

Auch bei mir wurden in der ZB2 nur die vorhandenen Daten handschriftlich geändert. Abgesiegelt und gut ist. Unten im Anhang steht da gar nichts. Ist eigentlich genug.

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500


... Eintragung nur in den Schein (I) macht keinen Sinn, da man beim Verkauf / Ummeldung dann die Daten im Brief (II) haben muß, aus dem der neue Schein erstellt wird.

Wo ist das Problem? Den Schein braucht man doch eh zum Ummelden. Die ZB2 ist doch heute nur noch Eigentumsnachweis, viele technische Daten stehen da eh nicht mehr drin.

Deswegen wird beim Abmelden doch die ZB1 mit ausgehändigt. Und alleine an der Nummerierung 1 und 2 erkennt man doch schon, was wichtiger ist.

Zitat:

Original geschrieben von NancyundSky


Auch bei mir ist I und II erneuert worden...

Warum erneuert? Oder hattest Du noch die alten Papiere? Dann ist es klar, dass die Neuen ausgestellt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Alleswoller


Denke es ist auch besser wenn es im Brief (Zulassungsbescheinigung 2) steht. Alleine schon wenn der Schein mal verloren geht...

Meine Räder und Fahrwerke werden seit neuestem auch in den Brief eingetragen, zwecks gegenseitiger Beeinflussung!?

Evtl. hast du ja deine Anlage mit den alten papieren Brief/Schein Eintragen lassen und deine Frau hat jetzt die ZulaI und ZulaII...

Ob die Gasanlager auch in die Zulassungsbescheinigung II eingetragen wird, hängt wohl auch von der Organisation und der technischen Ausstattung der jeweiligen Zulassungsstelle ab.

Bei mir erfolgte die Eintragung nur in die Zulassungsbescheinigung I, aber alle von mir für die Eintragung vorgelegten erforderlichen Unterlagen wurden in den Rechner der Zulassungsstelle eingelesen und sind daher auch jederzeit abrufbar, insbesondere bei einer Ummeldung oder dem Verlust der Zulassungsbescheinigung I.

Zitat:

Original geschrieben von FoFo1-Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von NancyundSky


Auch bei mir ist I und II erneuert worden...
Warum erneuert? Oder hattest Du noch die alten Papiere? Dann ist es klar, dass die Neuen ausgestellt werden.

ne ich habe die Neuen meiner ist aus 07, aber ich habe auch einen neuen Brief, und klar Schein bekommen den Alten ( neuen ) Brief habe ich aber an den Neuen Brief angetackert bekommen.

Nancy

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