LPG-Anlage bei Firmenwagen: Vorsteuerabzug möglich???

Hallo in die Runde,

mich beschäftigt die Frage, ob eine LPG-Anlage bei Einbau in einen Firmenwagen mit Vorsteuerabzug erfolgen kann, so dass ich als Selbständiger die 19% aus der Bruttosumme abrechne. Erwerb des Fahrzeugs und Einbau sollen nahezu zeitgleich geschehen, jedoch ist der Verkäufer nicht der Umrüster, so dass ich das Fahrzeug nicht schon umgerüstet übernehmen kann.

Hat jemand der Selbständigen hier Erfahrungen mit der Handhabung vor dem Finanzamt? Eine Gasanlage ist ja nicht zwingend notwendig für den Betrieb des Fahrzeugs, jedoch relevanter als z.B. elektrisch verstellbare Sitze. Was ich sagen und fragen will: Ist die Gasanlage genauso zu bewerten wie es ein Navi wäre oder wie wird der Steuerabzug gehandhabt? Und ist die Abschreibung an die Abschreibedauer des Kfz gekoppelt?

Ich fasse Antworten natürlich nicht als Rechtsberatung auf und würde mich bereits über Schilderungen aus der Praxis freuen oder Verweise auf offizielle Seiten der Ämter/Handelskammern etc. Mit anderen Worten: Wie habt Ihr diese Fragen erlebt.

Beste Grüße,
Volvocrasher

25 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von vialle-in-bayern


Hy

wenn du das Fahrzeug als Einzeluntenehmer vor der Betriebsgründung als Privatperson kauft wirst du dich schwer tun das Fahrzeug ins Betriebsvermögen einzubringen.

Gruß

ne das geht problemlos habe ich auch schon gemacht, er verkauft das Auto seiner Firma mit Kaufvertrag, ganz einfach.

Zitat:

Original geschrieben von bobbysix


Wie verhält sich das, wenn ich meinen Privatwagen (Wert noch ca. 2000.-€) ab nächstes Jahr als Betriebsvermögen angeben will und danach auf Gas umrüsten?

Wenn du das Fahrzeug 100% geschäftlich nutzt geht das, wenn du aber kein weiteres privates Fahrzeug hast, dann gilt die 1 % Regelung,

und da gilt der Brutto Listen Neupreis d.h. wenn das Auto mal 30000 Euro gekostet hat musst du 12*300 d.h. 3600 euro pro Jahr zum

zu versteuernden Einkommen draufrechnen und dafür deine EkSt zahlen, das mach nur bei nem Neuwagen oder Jahreswagen sinn, da bringst das

Auto lieber zum Schrott das ist günstiger. Und es ist egal ob der Wagen nur noch 2000 Euro wert ist es zählt eben der Neupreis

Hy

das Problem hatten wir damals auch schon mal, den als Privatperson bist du nichtmeher berichtigt die Vorsteuer auszuweisen.
Warscheinlich ist das Ansichtssache vom Steuerberater wie er die Sache dem Finazamt verkauft.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von vialle-in-bayern


Hy

das Problem hatten wir damals auch schon mal, den als Privatperson bist du nichtmeher berichtigt die Vorsteuer auszuweisen.
Warscheinlich ist das Ansichtssache vom Steuerberater wie er die Sache dem Finazamt verkauft.

Gruß

Ja das ist richtig bei den 3000€ die er als Firma an sich Privat bezahlt darf er keine Vorsteuer ausweisen und gleichzeitig natürlich auch keine abziehen, aber das ist doch egal bei 3000€, betriebsausgabe ist es trotzdem !

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Sorry
die Textzeile mit den 3000.-€ habe ich komplett überlesen.

Hi,

die Frage von bobbysix ist ja nun nicht mehr aktuell... Im Fall von Lord-Pendragon ist das Thema "Umsatzsteuer verlieren" wenn er den Wagen privat kauft akut: Ich würde entweder
a) den Wagen am 1.2.2009 kaufen als Firma oder
b) die Firma früher gründen - ist ja u.U. kein Akt?

Die Gasanlage baut dir so und so kein Umrüster vor Februar ein. Oder zumindest muss er ja nicht unbedingt den Einbau vorher abgeschlossen haben und die Rechnung stellen... 😉

Schönen Gruß
Jürgen

Hallo

vielen Dank für die Antworten,
leider kann ich die Firma erst im Februar gründen (Existenzgründerzuschuss) also
muss ich am Montag mal mit dem Finanzamt reden ob da was zu machen ist, oder
ich kaufe den Volvo erst im Februar.

Heul schnief....wollte ihn schon vorher haben......

Zitat:

Original geschrieben von Lord-Pendragon


Heul schnief....wollte ihn schon vorher haben......

Dachte du hast den Wagen schon er soll doch nur ins Betriebsvermögen übergehen, oder ??

Zitat:

Original geschrieben von Lord-Pendragon


Hallo

vielen Dank für die Antworten,
leider kann ich die Firma erst im Februar gründen (Existenzgründerzuschuss) also
muss ich am Montag mal mit dem Finanzamt reden ob da was zu machen ist, oder
ich kaufe den Volvo erst im Februar.

Heul schnief....wollte ihn schon vorher haben......

Kann man das Auto nicht als vorweggenommene Bertiebsausgaben geltend machen???? Also ich habe zwar vor meiner Gründung kein Auto gekauft, aber alles andere (ob PC, etc.) wurde innerhalb von 6 Monaten anstandslos anerkannt inkl. Steuer!!!

@gseum
jep, habe schon alles geklärt!

Hallo,

ja genau das sagt mein Steuerberater auch,
steuerlich ist das nicht mein Problem.
Das Problem ist eher das Amt für Arbeit (Existensgründerzuschuss) das u.U. keinem Bedarf mehr erkennt
wenn ich schon alle Betriebsausgaben aus eigener Tasche machen konnte.

Da ich aber das Auto brauche, wohne auf dem Land, werde ich es demnächst (in ca 2 Wochen) kaufen müssen.

Drückt mir mal die Daumen das alles gut geht.

Man oh man was man alles beantragen muss......kein Wunder das in Deutschland sich so
viele schwer tun sich selbstständig zu machen.

Zitat:

Original geschrieben von Lord-Pendragon



Hallo,

ja genau das sagt mein Steuerberater auch,
steuerlich ist das nicht mein Problem.
Das Problem ist eher das Amt für Arbeit (Existensgründerzuschuss) das u.U. keinem Bedarf mehr erkennt
wenn ich schon alle Betriebsausgaben aus eigener Tasche machen konnte.

Da ich aber das Auto brauche, wohne auf dem Land, werde ich es demnächst (in ca 2 Wochen) kaufen müssen.

Drückt mir mal die Daumen das alles gut geht.

Man oh man was man alles beantragen muss......kein Wunder das in Deutschland sich so
viele schwer tun sich selbstständig zu machen.

1. Der Gründerzuschuß steht Dir zu!!! Wenn Du Dir natürlich einen Porsche kaufst und sonst keine Investitionen tätigst und Deine Einnahmen gleich null sind, könntest Du vielleicht keine Verlängerung Deiner Förderung erhalten. Ansonsten erfährt das AA aber eigentlich nichts davon.

Kleiner Tip: Am besten noch eine freiw. ALV dazunehmen, kostet noch keine 18.-/Monat und nach 1 Jahr hast Du 6 M / nach 2 Jahren 12 M Anspruch auf ALG (so ca. 800-900.-/Monat.) Sind über 10.000.- die Dir zustehen. Ansonsten stehst Du nämlich ohne einen Cent da. (bei Aufgabe der Selbständigkeit)

2. Man kann sich auch ohne großen Aufwand Selbstständig machen, einfach Gewerbeschein beim Amt holen und fertig!!😉

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