Lohnt sich Leasing/Neukauf für Gewerbetreibende wirklich?
Hallo zusammen, ich habe gestern meinen Privatwagen geschrottet und brauch ein "neues" Auto und überlege grad was ich machen soll. Meine Frau ist selbststandig, und mein Steuerberater sagte grad am Telefon, dass es sich lohnt ein Auto neu zu kaufen, bzw zu leasen. Aber was heisst das konkret für mich (Termin beim Steuerberater ist zwar gemacht aber will mich etwas informieren)
Also ich würde mir ansonsten einen Kombi für 5-6000 kaufen und gut ist. Google ist keine grosse Hilfe, und ich kenn mich gar nicht aus mit der Materie. Was heisst das in konkreten Zahlen für uns? Wenn ich jetzt ein Auto für 300 € im Monat lease, dann kann ich (meine Frau natürlich) 19% hiervon, also 57 € von der Umsatzsteuer "abziehen"? Und die restlichen 243 €, also dann 2800 € jährlich werden quasi vom Gewinn vor der Versteuerung abgezogen?
Kann mir jemand konkret (in ungefähren Zahlen) nennen, oder einen Online-Rechner oder so verlinken, was das für uns heisst? Rentieren im Sinne von du zahlst 3600 € im Jahr, fährst ein neues Auto und bekommst jährlich ~1000 Euro zurück? Oder bedeutet "lohnt sich" dass es im Endeffekt günstiger ist als ein privater 7 Jahre alter Astra Caravan?
Ich möchte quasi einen 08/15 Kombi, Golf/Astra/Passat Kombi mit AHK. Habt ihr evtl auch ein paar seriöse und günstige Leasingseiten für mich? Hab auch durch die Suchfunktion nix brauchbares gefunden?
27 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
2) Im Zweifelsfall wird das Finanzamt den Nachweis über ein Fahrtenbuch anfordern.
Welches aber erst ab dem Zeitpunkt geführt werden muß, wenn die Finanzbehörde es anfordert, oder?
Kein Problem, dann nimmt der Steuersünder halt Mami mal für die nächsten 3 Monate das Auto wieder weg und erledigt die Fahrten zum Kunden wieder mit dem teuren Spielzeug. Und Mami und die Kinder nehmen die 1.000,00 € Schlurre 😁
😎
Ja, natürlich erst ab dem Zeitpunkt, ab dem es abgefordert wird.
Ich sehe bei solchen Ratschlägen hier folgendes Problem: Viele denken doch, wenn sie etwas im Internet gelesen haben, dann ist das Fakt. Leider wird aber auch einerseits sehr viel Müll geschrieben, und andererseits hängt es vielfach von mehreren Faktoren ab, ob und wenn ja wie etwas steuerlich relevant ist. Und die Leute glauben doch immer das, was ihnen - auf den ersten Blick - zum Vorteil gereicht. Und nächste Woche lesen wir dann einen Thread: "Das (böse) Finanzamt hat ... ... ".
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Und die Leute glauben doch immer das, was ihnen - auf den ersten Blick - zum Vorteil gereicht. Und nächste Woche lesen wir dann einen Thread: "Das (böse) Finanzamt hat ... ... ".
Dem gibt es dann nichts mehr hinzuzufügen!!!
So sieht es aus...
Aber hier sind alle Engel; niemand würde auf so blöde Ideen kommen.
Zumal die FA-Beamten auch nicht dämlich sind - ich bin sicher, daß sie (bei Interesse) auch in solchen Foren mitlesen.
(wie übrigens auch die Rennleitung)
Zitat:
Original geschrieben von uricken
Das ist natürlich schon klar - wenn aber Rechnungen gestellt werden, die für Kunden in FFM, OF, FR, ... CH gestellt sind, sollte doch wohl ein "Nachweis" gegeben sein, oder? 😁Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
3) Immer wieder habe ich solche Schlaumeier am Tisch sitzen, die glaubten schlauer zu sein als der Fiskus. Spätestens wenn Nachzahlungen im fünf- bis sechsstelligen Eurobereich anstehen, kommen sie auf den Boden der Tatsachen zurück.😎
Da "könnte" der böse Steuersünder dann ja z. B. mit der 1.000,00 € Schlurre die Kundenbesuche machen und Mami benutzt das teure schöne Auto für die Kids und den Fun. Wer will denn da dem bösen Steuersünder etwas nachweisen?
BTW: Ich habe gerade einen Lst-Aussenprüfung und der Prüfer will mit das Fahrtenbuch (TravelControl) zerpflücken.
Von über 6.000 Fahrten sind ihm 6 (!!!) suspekt - man merkt, daß es dem Land schlecht geht und jeder Strohhalm gegriffen wird, um Geld in die leeren Kassen zu spülen! 😠Da es sich um den R8 handelt, ist klar, was dem Prüfer vorschwebt!
FB streichen und stattdessen 1%!
Was das finanziell bedeutet, muß ich Dir ja nicht erzählen.Mal gespannt, wie das ausgeht - zumindest würde ich das (gem. Empfehlung meines StB) auch vor dem FG ausfechten!
beim R8 wird es sehr schwer dem Prüfer glaubhaft zu machen "den benötige ich geschäftlich, es ist kein Privatvergnügen" - und da er das nicht akzeptieren will wird er suchen und suchen und suchen...
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Zitat:
Original geschrieben von ulfmande
beim R8 wird es sehr schwer dem Prüfer glaubhaft zu machen "den benötige ich geschäftlich, es ist kein Privatvergnügen" - und da er das nicht akzeptieren will wird er suchen und suchen und suchen...
Das sehe ich - und auch mein StB - vollkommen anders, da unser "Fuhrpark" unter anderem noch einen privaten Ferrari, ML und Beetle sowie eine HD umfaßt. Sehe ich den R8 als alleiniges Fahrzeug, könnte ich Dir Recht geben.
Jedoch gebe ich zu bedenken, daß das FB ja JEDE Fahrt aufgezeichnet hat. Diese Fahrten sind auch dokumentiert / beschriftet. Nur - leider- ist man manchmal einfach zu bequem, z. B. immer beim Grund etwas hinein zu schreiben, wenn der Standort aus der Datenbank bereits vordefiniert ist (z. B. Tankstelle).
Ein anderes Beispiel ist z. B. ein kurzfristiger Besuch (15 min) bei einem Kunden. Den nimmt mir der Prüfer nicht ab. Ich frage mich: Warum? Wie auch immer, ich warte erst mal ab. Notfalls geht es halt vor Gericht!
Zitat:
Original geschrieben von uricken
Ein anderes Beispiel ist z. B. ein kurzfristiger Besuch (15 min) bei einem Kunden. Den nimmt mir der Prüfer nicht ab. Ich frage mich: Warum?
Das hast du weiter oben schon selber beantwortet: Mama Merkel braucht Kohle. 😉
Momentan ist es grausam, was das Finanzamt so veranstaltet. Prüfungen, Säumniszuschläge, Zwangsgelder ... 🙄
Ich gehe jetzt mal von einen schlichten Brot-und-Butterauto (irgendwas zwischen 18 und 28-tEUR) aus, das gewerblich gekauft bzw. geleast wird. Das ganze läuft über die Bücher und die 1%-Regelung wird angesetzt. Ist Plausibilität der gewerblichen Verwendung gegeben, dann gibt´s auch keine Probleme. Ausnahme ist dann, wenn z.B. Arbeitsplatz und Privatadresse identisch sind und keine irgendwie nachvollziehbaren Fahrten zum Kunden oder für gewerbliche Einkäufe vorliegen. Das dürfte in den seltensten Fällen zum Tragen kommen, da ein Gewerbetreibender fast immer irgendeinen Mobilitätsbedarf hat, der mit dem Auto abgedeckt werden kann.
Die Fälle, wo hochwertige Fahrzeuge in Verbindung mit Fahrtenbuchregelung zum Einsatz kommen, die zerpflücken die Finanzbeamten dann ganz gerne, da hierr die 1%-regelung mehr Geld in die Fiskalkassen spült.
Gruß, Wolf.
Zitat:
[Momentan ist es grausam, was das Finanzamt so veranstaltet. Prüfungen, Säumniszuschläge, Zwangsgelder ... 🙄
So sieht es - leider - aus. Wir reden hier aber über "Rückfragen" bei 0.1% aller Fahrten.
Fazit - für das eine Beispiel - ist nun, daß ich zum Projektleiter meines Kunden gehen muß, um mir von ihm eine schriftliche Bestätigung geben zu lassen. Das ist m. E. nicht nur "geschäftsschädigend" sondern auch eher "peinlich"; warum soll ich einen Kunden in meine Steuerprobleme einbeziehen.
Dieses Steuerar... ist ein noch junger Beamter, der seine Sporen noch verdienen möchte.
Man kann pauschal keine zutreffende Antwort geben:
1) Was für einen Betrieb hat die Ehefrau (Art)? Vielleicht Telefonsex, braucht man da ein Auto?
2) Wie groß ist der Betrieb der Ehefrau (Umsatz und Gewinn)?
3) Wie viele PKW´s sind schon im Betrieb der Ehefrau?
4) Wie viele Angestellte sind im Betrieb der Ehefrau?
...
...
...
Wenn schon ein Termin beim Fachmann (in diesem Fall beim Steuerberater) ansteht,
dann hole ich mir doch nicht vorab die Meinung von Halbwissenden ein. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von uricken
Dieses Steuerar... ist ein noch junger Beamter, der seine Sporen noch verdienen möchte.
Das sind die schlimmsten ... 🙄
ps: Ich habe auch gerade eine Prüfung (für mich) hinter mir ... 😁
Zitat:
Original geschrieben von uricken
Das sehe ich - und auch mein StB - vollkommen anders, da unser "Fuhrpark" unter anderem noch einen privaten Ferrari, ML und Beetle sowie eine HD umfaßt. Sehe ich den R8 als alleiniges Fahrzeug, könnte ich Dir Recht geben.Zitat:
Original geschrieben von ulfmande
beim R8 wird es sehr schwer dem Prüfer glaubhaft zu machen "den benötige ich geschäftlich, es ist kein Privatvergnügen" - und da er das nicht akzeptieren will wird er suchen und suchen und suchen......
...da liegt mir spontan auf der Zunge "der Prüfer hat was an der Klatsche".....dachte ja nicht es geht um einen R8 als Viertwagen o.ä. ;-)
Zitat:
Original geschrieben von ulfmande
...da liegt mir spontan auf der Zunge "der Prüfer hat was an der Klatsche".....dachte ja nicht es geht um einen R8 als Viertwagen o.ä. ;-)
Nee - hier geht es einfach nur um Kohle für den Staat. Momentan habe ich einen Privatanteil von 1 - 3%. Es versteht sich von selbst, daß es dann bei der Versteuerung nur um Peanuts geht. Sollte das FB "gekippt" werden, ist die Rechnung ganz simpel:
135.000 * 1% = 1.350,00 * 36 Monate (Prüfung für die letzten drei Jahre)
Nun darfst Du dir ausrechnen, wie hoch dann meine Nachzahlung sein wird 🙂
Da riskiere ich lieber einen Prozess und hoffe, nach der Verhandlung mit erhobenem Mittel... äääh Zeigefinger an dem Prüfer vorbeigehen zu können!
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Man kann pauschal keine zutreffende Antwort geben:1) Was für einen Betrieb hat die Ehefrau (Art)? Vielleicht Telefonsex, braucht man da ein Auto?
na toll....was für eine sinnvolle Unterstellung🙄