Lohnt sich Leasing/Neukauf für Gewerbetreibende wirklich?
Hallo zusammen, ich habe gestern meinen Privatwagen geschrottet und brauch ein "neues" Auto und überlege grad was ich machen soll. Meine Frau ist selbststandig, und mein Steuerberater sagte grad am Telefon, dass es sich lohnt ein Auto neu zu kaufen, bzw zu leasen. Aber was heisst das konkret für mich (Termin beim Steuerberater ist zwar gemacht aber will mich etwas informieren)
Also ich würde mir ansonsten einen Kombi für 5-6000 kaufen und gut ist. Google ist keine grosse Hilfe, und ich kenn mich gar nicht aus mit der Materie. Was heisst das in konkreten Zahlen für uns? Wenn ich jetzt ein Auto für 300 € im Monat lease, dann kann ich (meine Frau natürlich) 19% hiervon, also 57 € von der Umsatzsteuer "abziehen"? Und die restlichen 243 €, also dann 2800 € jährlich werden quasi vom Gewinn vor der Versteuerung abgezogen?
Kann mir jemand konkret (in ungefähren Zahlen) nennen, oder einen Online-Rechner oder so verlinken, was das für uns heisst? Rentieren im Sinne von du zahlst 3600 € im Jahr, fährst ein neues Auto und bekommst jährlich ~1000 Euro zurück? Oder bedeutet "lohnt sich" dass es im Endeffekt günstiger ist als ein privater 7 Jahre alter Astra Caravan?
Ich möchte quasi einen 08/15 Kombi, Golf/Astra/Passat Kombi mit AHK. Habt ihr evtl auch ein paar seriöse und günstige Leasingseiten für mich? Hab auch durch die Suchfunktion nix brauchbares gefunden?
27 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von EusebioNo1
Kann mir jemand konkret (in ungefähren Zahlen) nennen, oder einen Online-Rechner oder so verlinken, was das für uns heisst? Rentieren im Sinne von du zahlst 3600 € im Jahr, fährst ein neues Auto und bekommst jährlich ~1000 Euro zurück?
Ich denke, da bist Du beim Steuerberater besser aufgehoben, denn der Steuereffekt unterliegt mehreren Einflussfaktoren, so dass es keine pauschale Antwort hierfür geben kann.
Leasingangebote holst Du Dir am besten beim jeweiligen Hersteller/Händler (z. B. VW) - oft sind die Leasingangebote von den Herstellern subventioniert. Wichtig: Achte darauf, dass Du keinen Restwertleasingvertrag abschließt sondern Kilometerleasing.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von EusebioNo1
Hallo zusammen, ich habe gestern meinen Privatwagen geschrottet und brauch ein "neues" Auto und überlege grad was ich machen soll. Meine Frau ist selbststandig, und mein Steuerberater sagte grad am Telefon, dass es sich lohnt ein Auto neu zu kaufen, bzw zu leasen. Aber was heisst das konkret für mich (Termin beim Steuerberater ist zwar gemacht aber will mich etwas informieren)Also ich würde mir ansonsten einen Kombi für 5-6000 kaufen und gut ist. Google ist keine grosse Hilfe, und ich kenn mich gar nicht aus mit der Materie. Was heisst das in konkreten Zahlen für uns? Wenn ich jetzt ein Auto für 300 € im Monat lease, dann kann ich (meine Frau natürlich) 19% hiervon, also 57 € von der Umsatzsteuer "abziehen"? Und die restlichen 243 €, also dann 2800 € jährlich werden quasi vom Gewinn vor der Versteuerung abgezogen?
Kann mir jemand konkret (in ungefähren Zahlen) nennen, oder einen Online-Rechner oder so verlinken, was das für uns heisst? Rentieren im Sinne von du zahlst 3600 € im Jahr, fährst ein neues Auto und bekommst jährlich ~1000 Euro zurück? Oder bedeutet "lohnt sich" dass es im Endeffekt günstiger ist als ein privater 7 Jahre alter Astra Caravan?
Ich möchte quasi einen 08/15 Kombi, Golf/Astra/Passat Kombi mit AHK. Habt ihr evtl auch ein paar seriöse und günstige Leasingseiten für mich? Hab auch durch die Suchfunktion nix brauchbares gefunden?
Leasing oder nicht hängt nicht nur von steuerlichen Aspekten ab (bei Kauf statt Leasing gibt es ja auch die Abschreibung), sondern vor allem von der Frage der Liquiditätsbindung und ob regelmäßig ein neues Fahrzeug gefahren werden soll.
Spezielle Leasingangebote bekommt man i.d.R. am besten direkt vom Händler. Die 08/15-Dinge aus dem Internet (Sixt-Leasing etc.) können sicher eine Orientierung bieten, berücksichtigen jedoch nicht die Möglichkeiten, die ein Händler vor Ort, vor allem im gewerblichen Segment hat.
Ich habe z.B. diverse Kombimodelle vom Mégane und vom Laguna an Lager, die gewerblich günstiger verleast werden können, als von im Internet präsenten Leasingfirmen, die als Grundlage der Kalkulationen Bestellfahrzeuge zu deren Konditionen ansetzen.
Das wird bei Händlern anderer Marken nicht anders sein, so dass eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Autohaus der Wahl die beste Möglichkeit darstellt.
Gruß, Wolf.
PS: Wenn einer der beiden genannten Modelle in Frage kommt, einfach PN an mich.
Du solltest berücksichtigen, dass es nicht erlaubt ist, wenn Deine Frau den Wagen gewerblich kauft/least Du ihn zu 100% privat fährst. Es sei denn, Du bist bei ihr angestellt.
Wenn Du den Wagen mal ausleihst und deine Frau die Privatnutzung (z.B. per Pauschale) ordentlich versteuert, gibts keine Probleme. Aber sie kann Dir nicht einfach einen Wagen kaufen/leasen
Zitat:
Original geschrieben von ajo510
Du solltest berücksichtigen, dass es nicht erlaubt ist, wenn Deine Frau den Wagen gewerblich kauft/least Du ihn zu 100% privat fährst. Es sei denn, Du bist bei ihr angestellt.
11.Gebot? Kenne mich da als preußischer Heide nicht so aus...
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von AutoMensch
11.Gebot? Kenne mich da als preußischer Heide nicht so aus...Zitat:
Original geschrieben von ajo510
Du solltest berücksichtigen, dass es nicht erlaubt ist, wenn Deine Frau den Wagen gewerblich kauft/least Du ihn zu 100% privat fährst. Es sei denn, Du bist bei ihr angestellt.
Nein, notwendiges Privatvermögen.
Bei einer betrieblichen Nutzung unter 10% ist der Gegenstand der Begierde zwingend dem Privatvermögen und nicht dem Betriebsvermögen zuzuordnen.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Nein, notwendiges Privatvermögen.Zitat:
Original geschrieben von AutoMensch
11.Gebot? Kenne mich da als preußischer Heide nicht so aus...
Bei einer betrieblichen Nutzung unter 10% ist der Gegenstand der Begierde zwingend dem Privatvermögen und nicht dem Betriebsvermögen zuzuordnen.
Muss man bei jedem ironischen Einwurf diesen per Smilie als solchen kennzeichnen??? Bei einem solchen Leasing Plausibilität herzustellen, um die Absetzbarkeit nicht zu gefährden, ist wohl in den meisten Fällen problemlos möglich. Und wenn nicht, dann bleiben immer noch die gewerblichen Leasingkonditionen (interessieren das Finanzamt einen Sch...) als Schmankerl. Gewerbliche Kauf- oder Leasingkonditionen als natürliche Person zu nutzen bedeutet nämlich nicht zwangsläufig, dass man das derart gekaufte oder geleaste Objekt auch steuerlich über das Gewerbe geltend machen muss.
Gibt übrigens noch weitere schöne Verordnungen, an die sich kaum jemand hält, wie z.B. die Versteuerung geldwerter Vorteile der Sonderrabatte beim privaten Fahrzeugkauf für dienstwagenberechtigte Mitarbeiter von Unternehmen mit Rahmenabkommen für derartige Fälle.
Weiterer Schwachsinn gerne auf Anfrage...
Gruß, Wolf.
Meine Erfahrung mit Steuerberatern: die sind eben Steuerberater und keine Unternehmensberater. Je neuer und teurer dein Auto ist, umso weniger Steuern wirst du zahlen, da dein Gewinn entsprechend niedriger wird. Aber das will doch niemand. Man sollte erstmal seinen Gewinn natürlich maximieren und dann schauen, ob es irgendwelche Steuergesetze gibt, die die unvermeidliche Ertragsteuerlast beeinflussen können. Wenn also das neue Auto das Geschäft deiner Frau nicht entsprechend der höheren Kosten für einen Neuwagen befördert (mehr Kundenbesuche, weil zuverlässiger; weniger Fix/variable Kosten dadurch höherer Gewinn usw) dann ist dann nicht sinnvoll. Es kann ja sogar sein, dass ein neues Auto das Geschäft negativ beeinflusst, wenn man mit einem Porsche/Ferrari oder so vorfährt oder das Geld deswegen für notwendige Maschinen fehlt.
Meiner Meinung nach, sollte man das Ziel haben, möglichst viel (unvermeidbare) Steuern zu zahlen. Das ist nämlich das Zeichen, dass man einen hohen Gewinn erwirtschaftet. Wenn ihr also mit einem alten Auto zurecht kommt, ist das wahrscheinlich die beste Wahl. Eventuell ist es sogar vorteilhaft, dass es als Privatfahrzeug gekauft wird (Sachmängelhaftung, späterer Verkauf !) und die gewerblichen Kilometer mit Eur 0,30 / km abgerechnet werden.
Zitat:
Original geschrieben von AutoMensch
Muss man bei jedem ironischen Einwurf diesen per Smilie als solchen kennzeichnen???...
Nein, lediglich sterben muss man mal irgendwann.
Aber schaden tut so ein Smilie auch nicht.
Zum Rest jetzt kein weiterer Kommentar.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Aber schaden tut so ein Smilie auch nicht.Zitat:
Original geschrieben von AutoMensch
Muss man bei jedem ironischen Einwurf diesen per Smilie als solchen kennzeichnen???...
Wird hiermit nachgeholt:
😁
Zitat:
Nein, notwendiges Privatvermögen.
Bei einer betrieblichen Nutzung unter 10% ist der Gegenstand der Begierde zwingend dem Privatvermögen und nicht dem Betriebsvermögen zuzuordnen.
Was interessiert es die Eiche, wenn sich ein Hund dran kratzt 🙂
Im Ernst - wie soll das denn bitteschön nachgewiesen werden, wenn ich 1% versteuere?
Zitat:
Original geschrieben von uricken
Was interessiert es die Eiche, wenn sich ein Hund dran kratzt 🙂Zitat:
Nein, notwendiges Privatvermögen.
Bei einer betrieblichen Nutzung unter 10% ist der Gegenstand der Begierde zwingend dem Privatvermögen und nicht dem Betriebsvermögen zuzuordnen.
Im Ernst - wie soll das denn bitteschön nachgewiesen werden, wenn ich 1% versteuere?
Es gibt da draußen tatsächlich jemanden, der mich versteht!!! Kein Smilie....
Zitat:
Original geschrieben von uricken
Was interessiert es die Eiche, wenn sich ein Hund dran kratzt 🙂Zitat:
Nein, notwendiges Privatvermögen.
Bei einer betrieblichen Nutzung unter 10% ist der Gegenstand der Begierde zwingend dem Privatvermögen und nicht dem Betriebsvermögen zuzuordnen.
Im Ernst - wie soll das denn bitteschön nachgewiesen werden, wenn ich 1% versteuere?
1) Um die 1% Regelung anzuwenden, muss es sich um notwendiges Betriebsvermögen handeln, zu deutsch: Der Wagen muss zu mindenstens 50% betrieblich genutzt werden.
2) Im Zweifelsfall wird das Finanzamt den Nachweis über ein Fahrtenbuch anfordern.
3) Immer wieder habe ich solche Schlaumeier am Tisch sitzen, die glaubten schlauer zu sein als der Fiskus. Spätestens wenn Nachzahlungen im fünf- bis sechsstelligen Eurobereich anstehen, kommen sie auf den Boden der Tatsachen zurück.
😎
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
3) Immer wieder habe ich solche Schlaumeier am Tisch sitzen, die glaubten schlauer zu sein als der Fiskus. Spätestens wenn Nachzahlungen im fünf- bis sechsstelligen Eurobereich anstehen, kommen sie auf den Boden der Tatsachen zurück.😎
Das ist natürlich schon klar - wenn aber Rechnungen gestellt werden, die für Kunden in FFM, OF, FR, ... CH gestellt sind, sollte doch wohl ein "Nachweis" gegeben sein, oder? 😁
Da "könnte" der böse Steuersünder dann ja z. B. mit der 1.000,00 € Schlurre die Kundenbesuche machen und Mami benutzt das teure schöne Auto für die Kids und den Fun. Wer will denn da dem bösen Steuersünder etwas nachweisen?
BTW: Ich habe gerade einen Lst-Aussenprüfung und der Prüfer will mit das Fahrtenbuch (TravelControl) zerpflücken.
Von über 6.000 Fahrten sind ihm 6 (!!!) suspekt - man merkt, daß es dem Land schlecht geht und jeder Strohhalm gegriffen wird, um Geld in die leeren Kassen zu spülen! 😠
Da es sich um den R8 handelt, ist klar, was dem Prüfer vorschwebt!
FB streichen und stattdessen 1%!
Was das finanziell bedeutet, muß ich Dir ja nicht erzählen.
Mal gespannt, wie das ausgeht - zumindest würde ich das (gem. Empfehlung meines StB) auch vor dem FG ausfechten!