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Lohnt sich ein Firmenwagen?

Themenstarteram 4. März 2010 um 11:39

Hallo,

ich hoffe irgendjemand kann mir bei meinem Problem helfen, denn ich weiß nicht wirklich wie ich es machen soll. Denn ich verstehe es einfach nicht (1 % geldwerter vorteil, 0,03 % Regelung).

Ich habe einen neuen Job angenommen. Der neue Arbeitgeber bietet mir einen Firmenwagen an der im Neuwert 28.000 Euro gekostet hat. Er ist aber mittlerweile schon 6 Jahre alt.

Mein Bruttogehalt beträgt 2700 Euro. Die Entfernung zur Arbeitsstätte beträgt 45 km.

Meine Frau (die auch ein Auto braucht) und ich haben zwei relativ neue Autos. Ein Neuwagen, mit Erstzulassung im April 2009 (mit Abwrackprämie für 7900 Euro gekauft) und einen Jahreswagen im Januar 2009 für 8500 Euro gekauft.

Jetzt sagt der Arbeitgeber ich kann mein Auto nutzen und bekomme 0,30 Euro für jeden beruflich gefahrenen Kilometer (nicht für den Weg zur Arbeit) oder den Firmenwagen nutzen. Da weiß ich allerdings noch nicht ob und wie das Benzin und etwaige Reparaturen bezahlt werden. Privat würde ich bis auf Arbeitsweg den Wagen, aufgrund des Zweitwagens, nur wenig nutzen. Dann würde ich natürlich ein Auto mit Verlust verkaufen.

Ich hoffe einer erbarmt sich und hilft einem Verzweifelten!

Danke im Voraus!

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14 Antworten

Wenn du den Firmenwagen nimmst, musst da jedes Monat 2,35% vom Listenneupreis des Autos versteuern (658 Euro). Je nachdem welchen Steuersatz du hast, vermindert sich dein Nettogehalt im Monat um ca 300 Euro (bei einem Steuersatz knapp unter 50%).

Ob du mit diesen 300 Euro täglich in die Arbeit fahren kannst, musst du selbst entscheiden. Falls du den Firmenwagen nimmst, verkauf auf jeden Fall eins deiner beiden Autos.

Da dein Privatauto als Jahreswagen unter 10000 Euro gekostet hat, nehme ich an, dass es ein Kleinwagen ist. Vermutlich fährst du günstiger, wenn du dein Auto für die Fahrt in die Arbeit und für die Dienstfahrten verwendest. Bei der Fahrt zur Arbeit mit dem Privatwagen kannst du diese Fahren in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Ich würde den Firmenwagen erst nehmen, wenn dein Auto "Schrott" ist.

Gruß

Woldo

schau mal HIER , das thema hatten wir erst kürzlich.

da kannste dir alles selber ausrechnen, was dich der wagen kosten wird.

Zitat:

Original geschrieben von woldo66

Wenn du den Firmenwagen nimmst, musst da jedes Monat 2,35% vom Listenneupreis des Autos versteuern (658 Euro).

Und woher nimmst Du die Kenntnis zu oben geschriebenen?

Auf der Website der Handelskammer steht geschrieben

Zitat:

Original geschrieben von HamburgDino

Zitat:

Original geschrieben von woldo66

Wenn du den Firmenwagen nimmst, musst da jedes Monat 2,35% vom Listenneupreis des Autos versteuern (658 Euro).

Und woher nimmst Du die Kenntnis zu oben geschriebenen?

Auf der Website der Handelskammer steht geschrieben

Hallo HamburgDino,

was soll an dem geschriebenen falsch sein? Ich haben den TE so verstanden, dass der Arbeitgeber die 1%-Regelung anwenden will. Fahrtenbuch fällt dann wohl flach.

Bei einem Bruttolistenneupreis von 28000 Euro für den Firmenwagen muß der TE dann monatlich 1% (280 Euro) + 45km x 0,03% (378 Euro) versteuern. Oder siehst du das anders?

Gruß

Woldo

Die Wahl, ob 1 % oder Fahrtenbuch trifft der AN, nicht der AG.

Und wie kommst du auf den Steuersatz von knapp 50 %?

Zitat:

Original geschrieben von woldo66

Zitat:

Original geschrieben von HamburgDino

 

Und woher nimmst Du die Kenntnis zu oben geschriebenen?

Auf der Website der Handelskammer steht geschrieben

Hallo HamburgDino,

was soll an dem geschriebenen falsch sein? Ich haben den TE so verstanden, dass der Arbeitgeber die 1%-Regelung anwenden will. Fahrtenbuch fällt dann wohl flach.

Bei einem Bruttolistenneupreis von 28000 Euro für den Firmenwagen muß der TE dann monatlich 1% (280 Euro) + 45km x 0,03% (378 Euro) versteuern. Oder siehst du das anders?

Gruß

Woldo

Hast Dich ja in Deiner Antwort schon selbst korrigiert, eben 1% und nicht wie zuvor von Dir geschrieben 2,35% (komische Zahl) :D

Zitat:

Original geschrieben von HamburgDino

Zitat:

Original geschrieben von woldo66

 

Hallo HamburgDino,

was soll an dem geschriebenen falsch sein? Ich haben den TE so verstanden, dass der Arbeitgeber die 1%-Regelung anwenden will. Fahrtenbuch fällt dann wohl flach.

Bei einem Bruttolistenneupreis von 28000 Euro für den Firmenwagen muß der TE dann monatlich 1% (280 Euro) + 45km x 0,03% (378 Euro) versteuern. Oder siehst du das anders?

Gruß

Woldo

Hast Dich ja in Deiner Antwort schon selbst korrigiert, eben 1% und nicht wie zuvor von Dir geschrieben 2,35% (komische Zahl) :D

Er hat sich nicht korrigiert, sondern bestätigt - die zusätzlichen 1,35 sind 0,03% bei 45 Entfernungskilometern - Woldo war nur so freundlich, dass für den TE direkt umzurechnen... :o)

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711

Zitat:

Original geschrieben von HamburgDino

 

Hast Dich ja in Deiner Antwort schon selbst korrigiert, eben 1% und nicht wie zuvor von Dir geschrieben 2,35% (komische Zahl) :D

Er hat sich nicht korrigiert, sondern bestätigt - die zusätzlichen 1,35 sind 0,03% bei 45 Entfernungskilometern - Woldo war nur so freundlich, dass für den TE direkt umzurechnen... :o)

O.k. so betrachtet stimmt es.

Zitat:

Original geschrieben von rolf39

Die Wahl, ob 1 % oder Fahrtenbuch trifft der AN, nicht der AG.

In der Theorie schon, aber in der Praxis?

Zitat:

Original geschrieben von rolf39

Und wie kommst du auf den Steuersatz von knapp 50 %?

Da ich den Lohnzettel des TE nicht kenne, habe ich einfach 50% genommen. Gibt eine schöne Zahl, und ist von der Realität nicht so weit weg.

Gruß Woldo

Der Steuersatz dürfte eher unter 30 % liegen, als über dem Spitzensteuersatz.

Und mit der Steuererklärung hat der AG nichts zu tun.

Hallo,

wie viel km/a werden beruflich gefahren? Dies halte ich für sehr wichtig für die Kalkulation. Sind es nur wenige dann würde ich die 30ct nehmen. Sind es sehr viel bist du die Sorgen mit Reifen, Reparaturen etc. los.

Die wichtigste Frage für mich:

Wann soll denn der 6 jahre alte Wagen ausgemustert werden? Kommt dann ein neuer oder hat sich das Thema danach für dich erledigt?

Mit anderen Worten: will der AG den Wagen bei dir entsorgen oder erfordert dein Job einen FW?

Für 30ct/km kann man keinen Wagen fahren. Aber wenn du einen verkaufst muss der Wertverlust natürlich eingerechnet werden. Vermutlich kannst du dafür schon einige Zeit "für lau" fahren.

Nebenbei halte ich das "Angebot" die 6 Jahre alte Karre zu übernehmen für merkwürdig. Du sollst ein Auto bezahlen welches du dir nicht ausgesucht hast...

Ich glaube bei der Übernahme gebrauchter FW wird nur der Listenpreis des nackten Wagens versteuert, nicht evtl. Sonderausstattung (ist bei uns in der Fa. so, die Wagen sind max. 2Jahre alt).

hey

weiß da jemand etwa genaueres ddarüber

auch ich stehe vor der Möglichkeit einen gepflegten Passat variant aus 2004 mit Vollausstattung und 100.000km

als Firmenwagen zu nutzen.

Sämtliche Kosten trägt der AG also auch Kraftstoff...

Muss ich nach 6 Jahren tatsächlich weiterhin 1% des BLP versteuern??

Oder kann man den Wagen als irgendetwas anders einordnen???

Baustellenfahrzeug etc..

Bei der 1%-Regelung ist grundsätzlich der Listenpreis Bemessungsgrundlage, unabhängig vom Alter des Fahrzeuges.

Das gilt sogar, wenn der AG ein Kfz gebraucht kauft.

deswegen kommt ja in dem zusammenhang auch oefter mal der oldtimer/youngtimer firmenwagen auf.

es gilt ja der neupreis zum damaligen zeitpunkt

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