Lohnt sich ein Einspruch Geschwindigkeitsüberschreitung mit Fahrverbot?
Hallo. Ich bin leider mit viel zu hohem Tempo geblitzt worden. 42 Km/h zu schnell. Ausserhalb geschlossener Ortschaft. Ich weiß, 160 Euro, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
Nun meine Frage: Lohnt sich ein Einspruch, schon alleine wegen dem Fahrverbot?
Und, kann ich einen Anwalt einschalten, übernimmt das die Rechtsschutzversicherung?
Beste Antwort im Thema
Für einen Einspruch mit Aussicht auf Erfolg sollte ja irgendein Grund vorliegen. Nur weil du Einspruch einlegst wird die Behörde ja nicht sagen "ach so, sie sind nicht einverstanden, dann vergessen wir das Ganze". Welchen Grund für deinen Einspruch möchtest du denn vorbringen?
Einen Anwalt kannst du dir selbstverständlich nehmen. Was genau erwartest du dir von dessen Arbeit? Die Frage, ob die Rechtschutzversicherung den Anwalt zahlt kann die zuverlässig nur deine Versicherung sagen.
29 Antworten
Moinsen,
damit es sich für Dich lohnt, solltest Du Dir auf jeden Fall einen versierten (möglichst auf Geschwindigkeitsvergehen spezialisierten) Fachanwalt für Verkehrsrecht suchen. Dieser kann dann nach Akteneinsicht in Zusammenarbeit mit Dir eine erfolgversprechende Strafvermeiderungs/milderungsstrategie entwerfen oder er rät Dir halt das Bußgeld zu akzeptieren, da die Erfolgsaussichten zu gering sind, hängt von Deinem Einzelfall ab.
Wie hier schon geschrieben würde ich vorher mal die Vertragsbedingungen meiner RSV studieren (etwaige Selbstbeteiligung).
Ob es sich dann für Dich lohnt, musst Du am Ende selbst entscheiden, hängt auch davon ab was Deine primäre Zielsetzung ist (Fahrverbot und/oder Punkte vermeiden, Geldbuße vermindern oder komplett drumherum kommen).
Ein Fahrverbot kann man ggf. innerhalb von 4(?) Monaten auch schieben, da lässt sich die FS lose Zeit dann im Idealfalle dann ganz entspannt im Urlaub aussitzen...😉
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Och, sooooo kurvig kann es ja nicht gewesen sein.Zitat:
Original geschrieben von Opel180
Das ich zu schnell war ist mir klar. Die Messung wurde aus einer Entfernung von ca. 200m vorgenommen, bei einer Kurvigen Streckenführung. Meiner Meinung nach ist bei den Bedingungen keine genaue Messung möglich.
Haaa hasst du ne Ahnung so ein Opel fährt wie auf Schienen 😁
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Haaa hasst du ne Ahnung so ein Opel fährt wie auf Schienen 😁
... aber nur ein tiefergelegter Manta mit Bleigewicht im Cockpit ... 😁
Mal eine andere Frage zum Thema: WIE finde ich einen Anwalt der auf Verkehrsrecht UND als Zusatzqualifikation spezialisierten Geschwindigkeitsvergehen???
So was steht ja normalerweise nicht an der Türe.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
... aber nur ein tiefergelegter Manta mit Bleigewicht im Cockpit ... 😁Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Haaa hasst du ne Ahnung so ein Opel fährt wie auf Schienen 😁Mal eine andere Frage zum Thema: WIE finde ich einen Anwalt der auf Verkehrsrecht UND als Zusatzqualifikation spezialisierten Geschwindigkeitsvergehen???
So was steht ja normalerweise nicht an der Türe.
Am ehesten durch Mundpropaganda im Bekanntenkreis. Wer Juristen als Bekannte hat, dem wird sicher auch hier bei der Suche geholfen, ansonsten hilft noch google oder entsprchende Foren (nein nicht MT...), allerdings sollte man dortige Infos kritisch querchecken...
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Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
... aber nur ein tiefergelegter Manta mit Bleigewicht im Cockpit ... 😁Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Haaa hasst du ne Ahnung so ein Opel fährt wie auf Schienen 😁Mal eine andere Frage zum Thema: WIE finde ich einen Anwalt der auf Verkehrsrecht UND als Zusatzqualifikation spezialisierten Geschwindigkeitsvergehen???
So was steht ja normalerweise nicht an der Türe.
Vielleicht eine verschämte Frage bei der Anwaltskammer?
Grundsätzlich JA! Vielleicht habe ich auch schon zu viel mit diversen Anwälten zu tun gehabt, die alle von sich behauptet haben auf irgendeinem Gebiet FACHanwalt zu sein und wo ich ganz schnell gemerkt habe, das sie schlimmstenfalls einen Jurakurs besucht haben. Ob die Empfehlung der Anwaltskammer da besser ausfällt, wage ich zu bezweifeln, bei meinen Erfahrungen, sorry. 🙁
Ergänzung: wenn es Dein erstes Fahrverbot ist, hast Du eh vier Monate Zeit, es anzutreten.
Wenn Du belegen kannst, auf den FS (z.B. beruflich) angewiesen zu sein, kannst Du auch versuchen, das Fahrverbot im Tausch gegen ein höheres (verdoppeltes) Bußgeld wegzubekommen. Klappt bei Ersttätern häufig.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Naja, wenn es eine digitale Anzeige ist und die Sonne stand gerade ungünstig ... ist es durchaus möglich die gefahrene Geschwindigkeit NICHT sehen zu können. Hatte ich an einem PLURIEL (Citroën C3). In der Sonne war die Anzeige unleserlich ...
Aber ein kleines bischen Gefühl dafür, ob ich mein Fahrzeug mit knapp über 50 oder knapp unter 100 km/h auf kurviger Landstrasse bewege, sollte ich doch wohl haben. Ob ich den Tacho sehen kann oder nicht, spielt bei dieser Differenz wohl erstmal eine geringere Rolle.
Der TE hat ja eingeräumt, dass er zu schnell war und ist sich lediglich bezüglich der Höhe der Überschreitung unsicher. Also kein Vergleich von 50 vs. 100 sondern eher 90 vs. 100.
Hey TE,
wie schon hier geschrieben, muss man einen sehr guten Grund haben, nicht einen Monat zu Fuß gehen zu müssen 😁
Ein Grund könnte sein, dass Du den Führerschein beruflich zwingend benötigst (Berufskraftfahrer), ein weiterer Grund wäre vielleicht, dass wenn Du soweit Außerhalb wohnst und keine öffentl. Verkehrsanbindung hast. Die zu zahlende Geldsumme wird dann in der Regel verdoppelt. Die Punkte bleiben. Ab da ist dann ganz besondere Vorsicht im Straßenverkehr geboten, keine weiteren Geschwindigkeitsüberschreitungen in nächster Zeit.
Einen Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen ist immer möglich, dann zahlt auch ggf. Deine Rechtsschutz den Anwalt. Jedoch sollte man sich vorab immer bei der Rechtsschutz nach der Kostenüberübernahme erkundigen. Sicher ist sicher.
Zu der Messung mit den Lasergeräten wäre anzumerken, dass die neuen Geräte locker bis zu 1000 m messen können. Neuerdings wird bei uns sogar hinterher gelasert. Anschließend wird dann auch immer sofort angehalten.
Du hast es gemacht, Du bist erwischt worden, Du wirst dafür büßen müssen.
Eventuell verbindest Du das mit einem Urlaub (Ersatzführerschein besorgen nicht vergessen... 😁)
Oder Du gehst den Weg mit dem doppelten Bußgeld (von Kai.R vorgeschlagen), wenn das geht.
Ansonsten steh zu dem, was Du gemacht hast und mach es demnächst besser - um Dir das mit dem besser machen beizubringen, hast Du ja jetzt den Stress... 😉
Zitat:
...
Haaa hasst du ne Ahnung so ein Opel fährt wie auf Schienen 😁
http://www.youtube.com/watch?v=Bd2Cfnk9E1k(Scherzkeks) Aber danke für den Filmbeitrag. 😁
PS ... Schon mal einen Insignia gefahren? Tu es mal ....🙄
Zitat:
Original geschrieben von tomold
Du hast es gemacht, Du bist erwischt worden, Du wirst dafür büßen müssen.Eventuell verbindest Du das mit einem Urlaub (Ersatzführerschein besorgen nicht vergessen... 😁)
Oder Du gehst den Weg mit dem doppelten Bußgeld (von Kai.R vorgeschlagen), wenn das geht.
Ansonsten steh zu dem, was Du gemacht hast und mach es demnächst besser - um Dir das mit dem besser machen beizubringen, hast Du ja jetzt den Stress... 😉
Ich weiß ja, das ich zu schnell war. Habe schon einen Anwalt kontaktiert, in meinem Bekanntenkreis. Zwar kein Verkehrsanwalt, aber Er will sich melden. So wie Ihr mir auch alle gepostet habt, sieht Er auch keine Chance, dagegen anzukämpfen. Ich werde mit der "Strafe" leben können und müssen. Fahrerei zur Arbeit kein Problem, das andere kriege ich auch hin.
Also, immer schön langsam ...😉
Danke an alle!
Zitat:
Original geschrieben von Opel180
So wie Ihr mir auch alle gepostet habt, sieht Er auch keine Chance, dagegen anzukämpfen.
Es geht nicht darum dagegen "anzukämpfen", sondern von seinem Recht Gebrauch zu machen, die Messung anzuzweifeln. KEINER, weder die Moralapostel hier noch Dein netter Anwaltsonkel weiß im Vorfeld, was dabei herauskommt. Das muss man probieren. Und wenn die Messung fehlerhaft war, aus welchem Grund auch immer, bist Du raus aus der Kiste - so einfach ist das. Nur das weißt Du erst, wenn Du einen Brief schreiben lässt und Akteineinsicht forderst.