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Bußgeldbescheid Einspruch verworfen

Themenstarteram 24. August 2012 um 15:31

So, es ist soweit, ich muss mich ans V&S-Forum wenden :D

Folgender Sachverhalt:

Am 01.03. habe ich in einer Parkzone geparkt, zwei Mal am gleichen Tag auf der gleichen Straße, aber auf verschiedenen Parkplätzen. Aus irgendwelchen Gründen hat man mir andichten wollen, dass ich mehr als 2h auf der gleichen Stelle ohne Parkschein geparkt habe. Heißt, 20€ Verwarnung. Stimmte aber nicht, also habe ich angekreuzt, dass das nicht stimmt, ich aber der Fahrer war. Dann passierte ewig gar nix.

Am 05.07. wurde mir (bzw. unserem WG-Briefkasten) der Brief zugestellt mit dem Bußgeldbescheid, gegen den man Einspruch einlegen kann. An dem Wochenende war ich aber leider nicht da, und von dem Brief erhielt ich erst eine Woche später über meinen Mitbewohner Kenntnis. Dann habe ich einen Einspruch geschrieben, mit wunderschöner Skizze und Benennung von Zeugen. Am 26.07. bekam meine Ex (die Zeugin) schon den Befragungsbogen. Und ich bekam einen Brief, dass der Einspruch zu spät angekommen wäre. Und ich schreiben sollte, ob mein Schreiben vom 22.07. ein Einspruch sein soll, und falls ich mich nicht melde, das als Einspruch gewertet werden soll. Muss man nicht verstehen?

Auf jeden Fall habe ich erst nach meiner Norwegen-Tour den Brief gesehen, und habe darauf gleich geantwortet, warum der Einspruch zu spät angekommen ist, erklärt dass ich belegen kann mittels Tankquittungen und Zeugen dass ich nicht da war etc. pp.

Heute kam ein förmlicher Brief, dass der Einspruch verworfen wurde. Toll, was kann ich jetzt machen? Kann man das einfach so ignorieren von staatlicher Seite aus? Es geht auch nicht um viel Geld, aber nerven tut es mich trotzdem. Ich habe auch nie den Empfang irgendwelcher Bescheide quittiert geschweigedenn jemand anderes. Wenn also jemand meinen Briefkasten anzündet (passiert ab und zu in Berlin), hab ich Pech?

Vielen Dank für eure Erfahrungen :)

Beste Antwort im Thema
am 25. August 2012 um 9:12

Da dein Tag torbulent beschrieben wurde, könntest Du ja noch mal das Tagesgeschehen geistig überdenken! Vielleicht stimmen die Vorwürfe doch?

Und das Verwaltungsverfahrengesetz ist halt mal in den Bundesländern einheitlich! Eine Anhörung kann nachgeholt werden...hat aber keine aufschiebende Wirkung!

Ein Schreiben kann aber muss nicht als Einspruch gewertet werden, wenn inhaltlich nicht zu erkennen ist, dass es sich um einen solchen handeln soll.

Eine schriftliche Nachfrage der Behörde ist bürgerfreundlich!

Fruchtlose Fristverstreichungen dein Problem....hast Du halt auf dein Recht verzichtet!

Aber es waren ja immer die anderen....

P.S. Postzustellungsgesetz beachten! Als zugestellt gilt, wenn er in deinen Machtbereich gelangt ist...also in deinen Briefkasten gefallen war! Ob Du vom Inhalt Kenntnis nimmst oder nicht...zugestellt ist zugestellt!

Ab Zustellung beginnen die Fristen zu laufen....was Du persönlich machst ist alleine dein persönliches Problem! Jemanden zu beauftragen, besonders in einer WG sollte kein Problem sein...die Post bei Abwesenheit zu sichten!

Nun hast Du hoffentlich daraus was gelernt!

Ich würde nun zahlen...!

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Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover

Toll, was kann ich jetzt machen? Kann man das einfach so ignorieren von staatlicher Seite aus? Es geht auch nicht um viel Geld, aber nerven tut es mich trotzdem.

Wenns dich nervt ist es das einfachste zu zahlen, das mache ich fast immer, wenn Papierkrieg droht, und der Betrag nicht zu hoch ist.

Klar kannst du noch ein paar Schreiben aufsetzen, und hast eventuell Glück es nicht zu zahlen. Das bleibt jedem selbst überlassen.

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover

Ich habe auch nie den Empfang irgendwelcher Bescheide quittiert geschweigedenn jemand anderes. Wenn also jemand meinen Briefkasten anzündet (passiert ab und zu in Berlin), hab ich Pech?

Ja dann hat man leider Pech gehabt und kann im Falle einer gerichtlichen Vorladung z.B. (welche auch nur eingeworfen wird) auch mit der Polizeilichen Vorführung enden.

Themenstarteram 24. August 2012 um 15:48

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Ja dann hat man leider Pech gehabt und kann im Falle einer gerichtlichen Vorladung z.B. (welche auch nur eingeworfen wird) auch mit der Polizeilichen Vorführung enden.

Liebend gern würde ich mich vorführen lassen, dann könnte ich endlich erklären, dass es Quatsch ist, was man mir vorwirft :D

Machen ein paar Briefe noch Sinn oder soll ichs dabei belassen. Mir gehts da ein bisschen ums Prinzip ;)

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover

Heute kam ein förmlicher Brief, dass der Einspruch verworfen wurde.

Dann brauchst Du Dich um das Verzögerungsproblem Deines Einspruchs nicht mehr zu kümmern - offensichtlich wurde er als Einspruch doch noch akzeptiert, dann aber inhaltlich abgelehnt.

Zitat:

Toll, was kann ich jetzt machen? Kann man das einfach so ignorieren von staatlicher Seite aus?

Was ignorieren? Deine Argumente? Natürlich kann man, einem Einspruch muss ja nicht zwangsläufig stattgegeben werden.

Jetzt musst Du halt vor Gericht gehen. Wenn Du kein Zeugengeld berappen musst, ist das finanzielle Risiko (< 50 Euro) überschaubar. Anwalt brauchst Du dafür auch keinen.

Gruß vom bösen Dieter

Ich verstehe Deinen Ärger, man macht alles richtig, hält sich an die Regeln und trotsdem soll man bezahlen.

Was nun ? Guter Rat ist teuer ?

Wenn ich Dich richtig verstanden habe geht es um 20 €.

Meine Nerven und meine Zeit sind mir mehr wert, ich würde überweisen und habe dann wieder meine Ruhe.

Sicherlich nicht der richtige Weg aber der einfachste.

Themenstarteram 24. August 2012 um 15:57

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47

Dann brauchst Du Dich um das Verzögerungsproblem Deines Einspruchs nicht mehr zu kümmern - offensichtlich wurde er als Einspruch doch noch akzeptiert, dann aber inhaltlich abgelehnt.

Nein, da steht wegen der Zweiwochenfrist wird der Einspruch als unzulässig verworfen.

Toll, ich hab in den Briefen alles wunderbar erklärt, meine Kooperationsbereitschaft signalisiert und war immer freundlich und nett. Muss das alles so kompliziert sein?

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover

Nein, da steht wegen der Zweiwochenfrist wird der Einspruch als unzulässig verworfen.

Dann kannst Du auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Zustand klagen - Belege für Deine Abwesenheit hast Du ja genügend. Ob das allerdings ohne Anwalt klappt, kann ich nicht sagen, und dann wird's finanziell etwas unübersichtlich ... Ich würde es wohl lassen und die Kröte schlucken.

Gruß vom bösen Dieter

Prinzipien reiten ist gut und schön, kostet aber Zeit und Nerven - der Ausgang ist auch ungewiss, schließlich hat vermutlich eine Politesse die Parkzeit akribisch notiert. 

Leichter und unbeschwert nach vorne leben lässt es sich doch mit dem Abdrücken der € 20 unter dem Motto: Rücken frei!

Themenstarteram 24. August 2012 um 16:04

Naja, es sind 20€+Verfahrenskosten :D

Vermutlich wurde der Einspruch aus formalen Gründen verworfen, da Frist für Einspruch eine  Woche beträgt. Hinweis auf Urlaub reicht nicht aus.

Wenn Frist vertrichen ist, muss Einsetzung in den vorherigen Stand beantragt werden, was wohl nicht geschah.

 

Unverständlich - weil unlogisch - ist der Hinweis, dass man, falls man sich nicht meldet, schreiben soll, ob  das Schreiben vom 22.07. als Einspruch gewertet werden soll. Wurde tatsächlich so formuliert?

 

O.

Themenstarteram 24. August 2012 um 16:08

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Unverständlich - weil unlogisch - ist der Hinweis, dass man, falls man sich nicht meldet, schreiben soll, ob  das Schreiben vom 22.07. als Einspruch gewertet werden soll. Wurde tatsächlich so formuliert?

Ja, wurde es. Ich habs auch nicht verstanden.

Und die Frist ist zwei Wochen.

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover

Naja, es sind 20€+Verfahrenskosten :D

Wie gesagt, das Gericht würde ca. 50 Euro zusätzlich kosten, falls Du verlierst. (zuzüglich Zeugengeld für Deine Ex und ggf. die Politesse)

Gruß vom bösen Dieter

Themenstarteram 24. August 2012 um 16:11

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47

Wie gesagt, das Gericht würde ca. 50 Euro zusätzlich kosten, falls Du verlierst. (zuzüglich Zeugengeld für Deine Ex und ggf. die Politesse)

Gruß vom bösen Dieter

Also bevor ichs meiner Ex in den Rachen werfe, bezahl ichs lieber :D

Aber die Sache ist klar, sie kann eidesstattlich versichern dass der Vorwurf so wie er da steht falsch ist. Und die Mitarbeiterin ausm Tierkrematorium, wo ich zwischendrin war, kann das auch bestätigen. War eh ein toller Tag.

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover

.

 

Und die Frist ist zwei Wochen.

Ja, klar.

Habe die Frist im Hinblick auf den Bussgeldbescheid mit der Frist für die Beantwortung eines Anhörungsbogen verwechselt.

 

O.

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