Load Index, was bringt es?

Es gibt oft Reifen mit verschiedenen Traglastindizes. Klar, genau wie bei beim Geschwindigkeitsindex schadet das erstmal nicht hier mehr zu nehmen, zumal es oft nur unwesentlich teurer ist.
Bringt es eventuell auch was? Ich nehme an, die Reifen sind durch mehr Karkassenlagen belastbarer. Wird der Verbrauch/Verschleiß dadurch positiv/negativ beeinflusst? Leidet der Fahrkomfort ähnlich wie bei runflats? Sind die vielleicht sogar weniger pannenanfällig?

Beste Antwort im Thema

Die Tragfähigkeit von Standard- und XL-Reifen (meistens um 4 Punkte höherer LI) gleicher Dimension unterscheidet sich nicht bis zu einem Fülldruck von 250 kPa. Bei diesem Druck hat der Standardreifen seine maximale Tragfähigkeit erreicht. Der XL-Reifen schafft seine höchste Belastbarkeit erst bei 290 kPa.
Wenn die maximale Radlast es nicht erfordert, benötigt man keinen XL-Reifen.
Die konstruktive Auslegung der verstärkten Reifen ist dem Hersteller überlassen, daher kann man nicht allgemein Unterschiede in Fahrverhalten, Komfort, Rollwiderstand, etc. angeben.

Gruß
Alpha Lyrae

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Also ich weiß nur als meine Felgen eingetragen wurden, dann auch mit der Reifenkombination, ich hatte damals reine ZR reifen auf die Felgen montiert. Das heißt dann praktisch wenn ich nun neue Reifen kaufe, müssen es wieder ZR reifen sein, wenn ich nicht damit zum Tüv hin muss?

Zitat:

Original geschrieben von Hitttman



Zitat:

Original geschrieben von Passat_V6


Also kleiner geht sehr wohl muss halt dann per Einzelabnahme und einer Freigabe vom Reifenhersteller eingetragen werden, ich habe bei meinem Passat ebenfalls 91 LI im Fahrzeug schein stehen, fahre aber jetzt Pirelli P Zero Nero in 235-30-20 88Y , meine maximalen Achlasten liegen bei 1070 KG VA und 1090 KG hinterachse, der 88 kann 560 x2 = 1120 KG Tragen,somit überhaupt kein problem!! Eingetragen muss es halt werden!!
Wieso muss es denn eingetragen werden?

Weil alles eingetragen werden muss wenn durch die änderungen die im FZ stehende daten verändert werden!!!!

Zitat:

Original geschrieben von Passat_V6



Zitat:

Original geschrieben von Hitttman


Wieso muss es denn eingetragen werden?

Weil alles eingetragen werden muss wenn durch die änderungen die im FZ stehende daten verändert werden!!!!

Lies bitte nochmal den Link:

http://www.reifen-server.de/kfzshop/download/bereifung.pdf

Eine sich im Rahmen bewegende Verwendung von Reifen ( Punkte 2 und 3 ) muss eben nicht eingetragen werden. Sie muss auch nicht abgenommen werden.

Zitat:

Zitat:

D) Eine Verpflichtung, die im o.g. Sinne montierten Reifen in die Fahrzeugpapiere vor der Hauptuntersuchnung (HU) nachzutragen besteht nicht, sie besteht erst, wenn sich die zuständige Zulassungsbehörde mit den Fahrzeugpapieren befassen muss. Sollte es für den Fahrzeughalter bis zur Verwertung des Fahrzeuges keine Veranlas-sung geben die Zulassungsbehörde aufzusuchen, muss er auch keine Änderung der Papiere in die Wege leiten!

Der letzte Satz bestätigt eigentlich, daß man die montierten Reifen ( in dem Falle mit einem geringeren LI als eingetragen) nicht eintragen lassen muss. Sie könnten theoretisch ja gerade erst montiert worden sein, un der aktuelle Halter muss eben nicht zwangsweise zur Zulassungsstelle.

Danke, das hab ich Komplett übersehen!! Ausserdem mache ich immer den Fehler wenn ich hier antworten gebe das ich von unseren "ÖSI" Gestzen ausgehe 😁 die sind ja doch anders als eure ( meistens halt )

Aber im Endeffekt bestätigt das auch nur meine Aussage zum Thread das ein kleinerer LI sehr wohl möglich ist!!

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Zitat:

Original geschrieben von Passat_V6


Danke, das hab ich Komplett übersehen!! Ausserdem mache ich immer den Fehler wenn ich hier antworten gebe das ich von unseren "ÖSI" Gestzen ausgehe 😁 die sind ja doch anders als eure ( meistens halt )

Aber im Endeffekt bestätigt das auch nur meine Aussage zum Thread das ein kleinerer LI sehr wohl möglich ist!!

Jo, und bei euch ist das mit den Abnahmen ja noch deutlich "schärfer".

Mir wurde gesagt, das ich 88 y reifen fahren darf, auch wenn bei mir 91 v angegeben ist, WEIL der Loadindex 88 trägt 560 kilo pro achse, also 1120 kann der reifen tragen. Bei mir im Fahrzeugschein steht aber eine achslast von 1030, soll also heißen das ich diese Reifen doch fahren darf, das es die achslast zulässt, und ich somit keine eintragung von reifen brauche.

Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege

Hallo zusammen,

kaum ist man ein paar Tage nicht da, schon sammelt sich einiges an.
Na, dann lege ich mal los. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von MrBean33


darf ich einen reifen nehmen der die Traglast zahl von 88 besitzt?
...
in meinen fahrzeugpapieren steht nämlich eingetragen 91 V..
...wäre dann die belastung von 615 kg, mal 2 sind dann 1230 kg pro achse traglast, meine ganze traglast laut fahrzeugpapiere sind 1030, also dürfte ich doch normalerweise einen 88 er reifen nehmen ??

Ja, das würde gehen.

Die Angaben in den Fahrzeugpapieren sind nicht unbedingt bindend. Die Fahrzeughersteller handhaben das unterschiedlich. Die einen geben eine Betriebskennung an, die wirklich eine Mindestforderung darstellt. Andere nehmen eine Betriebskennung, die für die Reifengröße nach Norm existiert.

Vorgeschrieben sind Reifen, die eine Tragfähigkeit besitzen, die der halben maximalen Achslast entspricht, bis zur erreichbaren Höchstgeschwindigkeit. Etwas ausführlicher kann man das auch

hier

nachlesen (auf Seite 3).

Ein Fahrzeughersteller wird allerdings normalerweise nicht bei der Mindestforderung bleiben, sondern Reserven vorsehen, die etwa 3 bis 4 Punkte beim Lastindex höher liegen. Das geschieht nicht zuletzt deswegen, damit man mit "normalen" Luftdrücken auskommen kann.

Bei der Wahl eines niedrigeren Lastindex sollte man nicht vergessen, dass die verminderte Tragfähigkeit durch einen höheren Druck ausgeglichen werden muss.

Zitat:

Original geschrieben von Rigero


... Unter voller Zuladung sollen die Reifen mit 300 kPa (Front) und 320 kPa (Heck) gefahren werden.

Was ich nicht verstehe: Warum der um bis zu 30 kPa (~ 10%) höhere Fülldruck über den von Dir genannten 290 kPa, wenn der Reifen bereits bei 290 kPa seine höchste Belastbarkeit erreicht?

Das kann verschiedene Gründe haben.

Da wäre zuerst die irgendwo über 160 km/h nachlassende Tragfähigkeit, die zunächst durch höheren Druck ausgeglichen werden kann. Das geschieht je nach Geschwindigkeitssymbol früher oder später.

Beispiel: ein W-Reifen in Standardausführung kommt für seine maximale Tragfähigkeit nur bis 190 km/h mit 250 kPa aus. Darüber benötigt er mehr, bis hin zu 300 kPa bei 240 km/h. Auf den letzten 30 km/h hilft eine weitere Druckerhöhung nicht mehr, und der Reifen kann nicht mehr die Last tragen, die dem Lastindex entspricht. Bei 270 km/h sind es dann nur noch 85%.

Ein anderer Grund kann darin liegen, dass das Eigenlenkverhalten eines Fahrzeugs durch Druckerhöhung auf einer Achse über den für eine bestimmte Tragfähigkeit erforderlichen Wert hinaus beeinflusst werden kann.

Anbei noch ein Beispiel für die mindestens erforderlichen Betriebskennungen von Reifen auf einem Auto mit willkürlich gewählten Achslasten und Höchstgeschwindigkeit.

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