LKW-Zulassung
hat LKW-Zulassung mit dem Gesamtgewicht zu tun? Ein Finanzbeamter sagte mir am Telefon, dass mein T3 zu wenig Gesamtgewicht aufweisen würde um als LKW zugelassen zu werden. Stimmt das? Wenn das so ist wie kann z.B. ein Reno KAngoo oder VW CAddy usw. als LKW zugelassen werden? Für jede Antwort bzw. Erläuterung bin ich dankbar.
Beste Antwort im Thema
Mahlzeit!Also ich muß jetzt leicht schmunzeln.
Was ist das denn Bitte für eine Argumentation Gerold?
Genau, da gehts nicht um Technik oder Sicherheit
-Was hat denn die LKW-Zulassung damit zu tun?
, die wollen nur Geld sehen. Und eingebrockt haben uns das u.a. Leute, die amerikanische Pickups fahren mit 7,5l Hubraum, die eigentlich ein Vermögen an Steuer kosten würden. Diese Spritfresser wurden kurzerhand als LKW zugelassen, was die Finanzämter verhindern wollten
(mit Recht, wie ich finde!). Und heute leiden wir darunter.
-Interessante Meinung die du da vertritts,du forderst für dich ein Steuersparmodell für deinen VW-Bus den du zu wahrscheinlich 100% für Freizeitzwecke benutzt und sprichst dieses Vorrecht den Besitzern anderer KFZ ab.
Spritfresser?Na denk mal drüber nach was diese Jungs die Volkswirtschaft unterstützen mit der Mehrwertsteuer bei 30l Verbrauch!
Nach dem Motto-Gleiches Recht für alle,aber ich bin gleicher!
Die Vorschriften für eine LKW-Eintragung bestehen und man kann sie nachlesen.
Jenachdem gibts ein paar Unterschiede bei den Prüfern,der eine sieht es so der andere eben anders.
Dasselbe gilt für die FA eigenen Vorschriften.Da kommt es auch sehr auf die fachlich geschulten Mitarbeiter an.
Aber da helfen eben die bundesweitgeltenden BFH-Urteile um Fakten zu schaffen.
Und wenn man darauf keine Lust hat,eben sich da durchzukämpfen kauft man sich ne Pritsche.
Bevor das Argument kommt:Man muß aber da oder da ein Gewerbe angemeldet haben um nen LKW anzumelden und besteuert zu bekommen-
Auch dazu gibt es Urteile.Noch ist es nich soweit das ein FA jemandem vorschreiben darf welchen Fahrzeugtyp er fährt.
Auch der kleine unbedeutende Hobby-Hamsterzüchter kann seinen Stallmist mit einem LKW zur Kompostanlage fahren,und benötigt diesen dann auch.
Gruß Frank!
16 Antworten
Mahlzeit!Also ich muß jetzt leicht schmunzeln.
Was ist das denn Bitte für eine Argumentation Gerold?
Genau, da gehts nicht um Technik oder Sicherheit
-Was hat denn die LKW-Zulassung damit zu tun?
, die wollen nur Geld sehen. Und eingebrockt haben uns das u.a. Leute, die amerikanische Pickups fahren mit 7,5l Hubraum, die eigentlich ein Vermögen an Steuer kosten würden. Diese Spritfresser wurden kurzerhand als LKW zugelassen, was die Finanzämter verhindern wollten
(mit Recht, wie ich finde!). Und heute leiden wir darunter.
-Interessante Meinung die du da vertritts,du forderst für dich ein Steuersparmodell für deinen VW-Bus den du zu wahrscheinlich 100% für Freizeitzwecke benutzt und sprichst dieses Vorrecht den Besitzern anderer KFZ ab.
Spritfresser?Na denk mal drüber nach was diese Jungs die Volkswirtschaft unterstützen mit der Mehrwertsteuer bei 30l Verbrauch!
Nach dem Motto-Gleiches Recht für alle,aber ich bin gleicher!
Die Vorschriften für eine LKW-Eintragung bestehen und man kann sie nachlesen.
Jenachdem gibts ein paar Unterschiede bei den Prüfern,der eine sieht es so der andere eben anders.
Dasselbe gilt für die FA eigenen Vorschriften.Da kommt es auch sehr auf die fachlich geschulten Mitarbeiter an.
Aber da helfen eben die bundesweitgeltenden BFH-Urteile um Fakten zu schaffen.
Und wenn man darauf keine Lust hat,eben sich da durchzukämpfen kauft man sich ne Pritsche.
Bevor das Argument kommt:Man muß aber da oder da ein Gewerbe angemeldet haben um nen LKW anzumelden und besteuert zu bekommen-
Auch dazu gibt es Urteile.Noch ist es nich soweit das ein FA jemandem vorschreiben darf welchen Fahrzeugtyp er fährt.
Auch der kleine unbedeutende Hobby-Hamsterzüchter kann seinen Stallmist mit einem LKW zur Kompostanlage fahren,und benötigt diesen dann auch.
Gruß Frank!
Zitat:
Original geschrieben von T3-Staff
Mahlzeit!Sorry,das Thema gibts schon lange und es gibt auch detailierte Urteile dazu.
Über Vor-und Nachteile brauch man nich reden,kann jeder für sich selber ausdengeln.
Das Manko der hohen Versicherungsbeiträge is auch durch.
Aber nochmal Sorry:@busterpilot-Wo haste das her?
Das is absoluter Bullshit.
Ich hab schon viele Gerüchte und Meinungen gehört aber den Begriff Plombiermöglichkeit werd ich mir einprägen.
Genauso deine Anmerkung über SUV und das GG über 2,8T.
Das is schon solange Tot(2006) und diese sogenannte Auflastung hatte noch nie was mit LKW-Zulassung zu tun.
2 verschiedene Paar Schuhe.
LKW Eintragung-Aberkennen kann dir das kein Landratsamt und auch kein FA.
Eingetragen is eingetragen,und das bleibt so.
Das einzige was die FÄ und von mir aus Landratsämter dürfen is die Frage der Besteuerung beurteilen.
Da sind sie nämlich nicht an die Eintragungen gebunden.
Gruß Frank!
Hi Frank,
ich habe mir das nicht aus den Fingern gesogen. Ein guter Freund von mir fährt auch Bulli und ist Anwalt. Mit ihm zusammen haben wir die Möglichkeiten untersucht und die Aussagen über die vom hiesigen Landratsamt (unabhängig ob sinnfrei oder nicht) habe ich wiedergegeben.
Wir waren uns schnell einig, dass wir das Thema LKW-Zulassung einfach sein lassen, weswegen nicht näher nachgebohrt wurde.
Die Möglichkeit der Aberkennung der LKW-Zulassung meine ich mich erinnern zu können habe ich vor 2 oder 3 Jahren in der Zeitung gelesen.
Aber alles Schnee von vorgestern...