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Lkw Zulassung bei T5 Kombi mit 2810kg Pkw-Geschl.

Themenstarteram 23. Juli 2007 um 16:24

Meine Frage ist, ich habe einen T5 Kombi in aussicht der ein zugelassenes Gesamtgewicht von 2810kg hat, in der abgemeldeten Zulassung steht PKW geschlossen.

Müssen die Scheiben ab Werk getönt sein, oder kann ich dies nachträglich erledigen.

Muss ich alle Sitze bzw. Gurte entfernen und eine Halbhohe Trennwand einbauen und welches Geld spare ich dabei.

Vielen Dank für eine Antwort.

mfg

Remo

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26 Antworten

Man(n) sollte nur von unten nach oben treten ! ;)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'T5 Lkw zulassung' überführt.]

Habe heute mit einem Kollegen gesprochen. Der fährt einen T5 Kombi, 3,2 to, kurzer Radstand mit neun Sitzen.

Was ja nach allgemeiner Ansicht eigentlich nicht möglich ist geht bei ihm, denn er hat den T5 als LKW zugelassen bekommen, ohne Schwierigkeiten.

Gruß

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'T5 Lkw zulassung' überführt.]

am 6. Dezember 2011 um 8:14

Das gleiche habe ich auch mit meinem T5 Baujahr 2010 LKW-Brief , Versicherung LKw,

besteuerung PKw . Ich bin dem Finanzbeamten ausgeliefert .

Muß jetzt das Autohaus verklagen

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'T5 Lkw zulassung' überführt.]

am 11. Januar 2014 um 13:00

Moin moin,

vorab: Ich heiße Jan und bin neu in diesem Forum. Hier scheinen sich ne Menge kompetenter und hilfsbereiter Schrauber zu tummeln. Daher starte ich meine Forumsmitgliedschaft gleich mal mit zwei Fragen:

1. Wie aufwändig ist es bei einem T4 Transporter (EZ 05/1997) die Trennwand rauszubauen und darf ich das, ohne Probleme mit dem TÜV zu bekommen?

2. Kann ich die LKW-Zulassung behalten? Meine Recherche hat 'JA' ergeben. Wenn jemand persönliche Erfahrung mit einem solchen Umbau hat (bezüglich TÜV und LKW-Zulassung) wäre ich für ein paar Infos sehr dankber.

Schonmal vielen Dank für Eure Antworten, beste Grüße aus Hamburg,

Jan

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Trennwand beim T4 Transporter entfernen und LKW-Zul. behalten.' überführt.]

1. ausbau ist relativ einfach, nur die schweißpunte aufbohren und raus damit.dem tüv ist es egal ,kein tragendes teil.

2. dem tüv ist es auch egal ob trennwand oder nicht. aber dem finanzamt nicht.

also erst auto zulassen ,steuerbescheid abwarten und dann ausbauen. es kann sein das fotos vom auto oder das auto selbst beigebracht werden müßen zur überprüfung der lkw zulassung.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Trennwand beim T4 Transporter entfernen und LKW-Zul. behalten.' überführt.]

am 11. Januar 2014 um 20:09

Zitat:

Original geschrieben von hass

und dann ausbauen

...und dann wär's Betrug...

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Trennwand beim T4 Transporter entfernen und LKW-Zul. behalten.' überführt.]

In unserer Firma sind alle T5 ohne die Trennwand und dennoch als LKW zugelassen

Ob LKW oder PKW endscheidend ist das Verhältniss Sitzplätze zu Ladefläche

Gruß

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Trennwand beim T4 Transporter entfernen und LKW-Zul. behalten.' überführt.]

am 12. Januar 2014 um 11:04

bei unserem finanzamt ist ein vorführen nötig und die trennwand soll mindestens 30 cm hoch sein um zu verhindern das etweiiges lade gut in den fußraum kommt beim bremsen.

ab und an bekommt man hier auch ein brief zur er neuten vorführung um genau diesen betrug zu verhindern es wäre auch schlecht wenn de schlaue polizisten hast die genau schauen und kontrollen gibt es genug.

mir persönlich wäre das risiko zu groß deswegen ärger zu bekommen und vater statt wird sehr sauer wenn wir kleinen ihn bescheißen wollen oder gar tun.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Trennwand beim T4 Transporter entfernen und LKW-Zul. behalten.' überführt.]

Stimmt die Trennwand ist bei unseren T5 im oberen Teil offen:p

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Trennwand beim T4 Transporter entfernen und LKW-Zul. behalten.' überführt.]

am 12. Januar 2014 um 11:20

In Österreich ist vorgeschreiben, dass die Trennwand einer Belastung von 6 oder sogar 800 kg standhalten muss....

Wenn das irgendwo steht, wenn ich mich an die BRD-Zulassungsbedingungen erinnern, ist´s für die Versicherung ein Ausschlussgrund.

Generell braucht man in der BRD keine Trennwand um als LKW zu nutzen, nur was eingetragen ist, sollte drin sein, insbesonders wenn es eine verschweisste Trennwand ist.

Im Ösi-Land bekommst Du mit dem Finanzamt richtig Zoff, obwohl alle andere Bedingungen der LKW-Zulassungsbestimmungen noch immer erfüllt sind, wenn dieses will.

Die Versicherungs-Leistungsfreiheit aufgrund Ladeguteinschlägen, die ist auch bei uns so gehandhabt, Insbesonders, da man ja sowieso das Ladegut sichern muss !!

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Trennwand beim T4 Transporter entfernen und LKW-Zul. behalten.' überführt.]

"betrug" könnte man das nennen was das finanzamt macht. wenn eine firma ohne trennwand kommt ist das o.k. weil ja eine firma lkw braucht und der privatmann will nur die lkw zulassung erschleichen ist das konzept das da hinter steckt.

mein kumpel mit firma und ohne trennwand hat die anerkennung als lkw bekommen und bei mir mußte sie wieder rein.

wo bleibt hier der gleichheitsgrundsatz?

mann könnte es auch ausgleichende gerechtigkeit nennen.muß halt jeder für sich selbst entscheiden.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Trennwand beim T4 Transporter entfernen und LKW-Zul. behalten.' überführt.]

am 12. Januar 2014 um 14:26

Den Gleichheitsgrundsatz gibt es eine Einspruchsmöglichkeit auch.

Die Komponenten "Mensch", diese wird hier wohl die Sache anders beurteilt haben, und das ist ein Finanzbeamter genauso, wie Du und ich.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Trennwand beim T4 Transporter entfernen und LKW-Zul. behalten.' überführt.]

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