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LKW Verbot auf Rheinbrücke - Strafen?

Themenstarteram 8. Juli 2016 um 5:54

Der eine oder andere hat es ja vielleicht schon gehört: Die Rheinbrücke der A1 bei Leverkusen ist seit längerem für LKW gesperrt.

Das Verbot wird jedoch regelmäßig missachtet. Bei der RP heißt es:

Zitat:

Nach Angaben der Kölner Polizei haben im Juni rund 2600 Fahrer das Verbot missachtet, im Mai waren es 2257, im April und März jeweils 1600.

und weiter:

Zitat:

Neue Strafmaßnahmen seien aber nötig, weil die Polizei ihr Abschreckungspotenzial ausgeschöpft habe, indem sie diese Lkw-Fahrer bereits mit einem doppelten Ordnungsgeld bestrafe, so der Minister weiter.

(Link zum kompletten Artikel)

Wie hoch ist das Ordnungsgeld im Normalfall für so einen solchen Verstoß und welcher Punkt des Bußgeldkatalogs greift da?

Meine Vermutung: Das Ordnungsgeld ist zu gering, um eine wirklich abschreckende Wirkung zu haben.

Und Ergänzungsfrage: Wie kann so ein Ordnungsgeld im Nachhinein bei Fahrern außerhalb von DE "eingetrieben" werden?

Beste Antwort im Thema

Die Bußgelder gehören verhundertfacht und vor allem an die richtigen Adressaten zugestellt:

Die Schlafmützen vom Verkehrsminister bis runter in die Straßenbehörden.

Der Zustand unserer Straßen ist ein politisch gemachtes Ding, das ist nicht die Schuld der Fahrer.

Auch die ewigen Bau- und Reparaturzeiten sind politisch gemacht. Die gehören an den Pranger, nicht die Fahrer.

Da lässt sich die Presse mal wieder vor den Politikerkarren spannen.

Die Fahrer, die von Norden kommend auf der A1 fahren, sind doch richtig arme Schweine, die müssen auf die A3 abbiegen und stehen im zig Kilometer langen Rückstau.

Was ist denn so schwer daran, Straßen und Brücken instand zu halten?

Ich repariere meine Dach doch auch nicht erst dann, wenn es vom Dach bis zum Keller durchregnet. Und ich tausche auch nicht erst dann die Bremsen aus, wenn ich mit dem Kühler gegen die Mauer gekracht bin.

Die Politiker haben es verpennt und vermasselt, sich obendrein mit lauter Gutmenschprojekten dargestellt und lassen jetzt den Michel die Suppe auslöffeln.

Zum Kotzen.

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danke. Da steht ja dann auch sehr ausführlich, dass es und warum es KEINE Höhenbeschränkung gibt.

am 2. August 2019 um 20:33

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 1. August 2019 um 07:41:03 Uhr:

Zitat:

@Scorpion75 schrieb am 31. Juli 2019 um 15:01:54 Uhr:

 

Die Höhenmessung funktioniert noch mal als ein weiterer Kontrollmechanismus und als Sicherheit, sollte die Waage ausfallen.

du verstehst es wohl nicht. Es gibt KEINE Begrenzung der Höhe an der Rheinbrücke....was erzählst du denn da?

Wer schreibt denn was von einer bestehenden Begrenzung der Höhe an der Rheinbrücke???

Da wurde wohl etwas falsch verstanden, Sorry!

Ich habe nur darauf hingewiesen, dass die Anlagen aus einer kombinierten Gewichts- und Höhenmessung bestehen, mehr nicht!

das ist und bleibt dummes Zeug. Mangels Höhenbegrenzung gibt es auch keine Höhenmessung und demnach auch keine Ausschleusung "zu hoher" Fahrzeuge.

am 8. August 2019 um 13:01

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 6. August 2019 um 13:19:20 Uhr:

das ist und bleibt dummes Zeug. Mangels Höhenbegrenzung gibt es auch keine Höhenmessung und demnach auch keine Ausschleusung "zu hoher" Fahrzeuge.

Also wenn jetzt ein 40to LKW in die Anlage hineinfährt und die Waage nicht auslöst, dann kann der LKW, wegen der angeblich nicht vorhanden Höhenmessung, einfach auf die Brücke auffahren?

OK; dann habe ich das alles falsch verstanden, noch mal Sorry, ich bin halt ein dummer Junge ;-)

Wenn du einen 40to Lkw findest, der schmal genug ist, dann ja :rolleyes:

Und wenn ein Blitzer defekt ist und ich deutlich schneller als erlaubt unterwegs bin, dann komme ich ja auch ungeschoren davon.

Allerdings: es ist ja nicht ausgeschlossen, dass die Anlage mit einem System für Höhenmessung ausgestattet ist. Nur eingesetzt wird dieses Teil halt nicht.

Daß das Höhenmeßsystem ausschließlich der Redundanz dient, wurde ja hier im Thread bereits erläutert.

Nein, wurde es nicht und ist auch nicht so. Wenn es zur Redundanz verwendet werden würde, könnte man sonst durchfahren, wenn zwar das Gewicht überschritten wäre und gleichzeitig die Höhe unterschritten würde.

 

Stattdessen wurde behauptet, dass es als Rückfallsystem verwendet würde, falls die Waage ausfällt. Wird es aber nicht.

am 9. August 2019 um 6:57

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 9. August 2019 um 07:59:17 Uhr:

Nein, wurde es nicht und ist auch nicht so. Wenn es zur Redundanz verwendet werden würde, könnte man sonst durchfahren, wenn zwar das Gewicht überschritten wäre und gleichzeitig die Höhe unterschritten würde.

Stattdessen wurde behauptet, dass es als Rückfallsystem verwendet würde, falls die Waage ausfällt. Wird es aber nicht.

Woher wisst ihr eigentlich alle, dass ihr recht habt und ich nicht?

Ich dreh hier noch ab, mit solch ignoranten Menschen habe ich es in einem Forum schon lange nicht mehr zu tun gehabt.

Wie alt seit ihr eigentlich?

Von der Breite passt ein LKW locker in die Anlagen, ansonsten würden ja nicht täglich 100 oder mehr dort hinein fahren.

Und es kommt dabei oft vor das ein 40to LKW von der WIM nicht erfasst wird, dann spricht die nicht vorhandene Höhenmessung an und leitet die Sperrung ein.

 

Zitat:

@Scorpion75 schrieb am 9. August 2019 um 08:57:06 Uhr:

Woher wisst ihr eigentlich alle, dass ihr recht habt und ich nicht?

Ich dreh hier noch ab, mit solch ignoranten Menschen habe ich es in einem Forum schon lange nicht mehr zu tun gehabt.

Der Ignorant bist schon du selbst, wenn du nicht mal den Link von Ostelch liest.

am 9. August 2019 um 8:41

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 9. August 2019 um 10:15:54 Uhr:

Zitat:

@Scorpion75 schrieb am 9. August 2019 um 08:57:06 Uhr:

Woher wisst ihr eigentlich alle, dass ihr recht habt und ich nicht?

Ich dreh hier noch ab, mit solch ignoranten Menschen habe ich es in einem Forum schon lange nicht mehr zu tun gehabt.

Der Ignorant bist schon du selbst, wenn du nicht mal den Link von Ostelch liest.

Ja, den Link habe ich gelesen und jetzt?

Vielleicht fragen wir mal besser jemanden, der sich wirklich damit auskennt, vielleicht einen der da arbeitet. Dann wissen wir wirklich, wie es funktioniert!

 

Zitat:

@Scorpion75 schrieb am 9. August 2019 um 10:41:22 Uhr:

 

Ja, den Link habe ich gelesen und jetzt?

Vielleicht fragen wir mal besser jemanden, der sich wirklich damit auskennt, vielleicht einen der da arbeitet. Dann wissen wir wirklich, wie es funktioniert!

Dann noch einmal straßen.nrw zu dieser Frage :

 

Zitat:

Warum wurde nicht mit einer Höhenbegrenzung der Lkw-Verkehr eingedämmt?

 

Die Idee, eine bauliche Durchfahrtshöhenbegrenzung in Form einer Barriere einzurichten, wurde mehrfach diskutiert und verworfen. Das alleinige Kriterium,die Brücke nicht befahren zu dürfen, ist das Gewicht eines Fahrzeugs und nicht dessen Höhe. Ein Rückschluss von der Höhe auf das Gewicht vermag in nahezu allen Fällen richtig sein, aber eben nicht in allen, so dass eine solche Sperre letztendlich nicht rechtssicher wäre. Zum einen gibt es Fahrzeuge wie Lieferwagen, Gespanne und Pkw über 3,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht, denen die Überfahrt nicht erlaubt wäre, die jedoch eine sehr viel geringere Durchfahrtshöhe als Lkw haben. Die dadurch zu reduzierende Höhe wäre nicht angemessen und als absolutes Hindernis kaum begreifbar voranzukündigen bzw. auszuschildern. Denn unter Berücksichtigung der Ausmaße von Lieferwagen, Transportern und Wohnmobilen müsste eine Höhenbegrenzung auf ca. 3.20 Meter festgelegt werden. Eine solche Anlage ist auch nicht ungefährlich. Es bestünde beim Aufprall eines zu hohen Fahrzeugs gegen eine Barriere durch umherfliegende Trümmerteile ein sehr hohes Gefährdungspotenzial auch für Unbeteiligte.

Die Höhenbegrenzung könnte ja auch ein Laserstrahl sein, der dann bei Unterbrechung den betreffenden Fahrer per Ampel ausleitet.

Zitat:

@Goify schrieb am 9. August 2019 um 11:07:39 Uhr:

Die Höhenbegrenzung könnte ja auch ein Laserstrahl sein, der dann bei Unterbrechung den betreffenden Fahrer per Ampel ausleitet.

Könnte so sein. Fragen wir wieder straßen.nrw:

 

Zitat:

Wie funktionieren die Schranken?

 

Jedes Fahrzeug, das in Richtung Rheinbrücke unterwegs ist, wird automatisch gewogen und vermessen. Erkennt die Anlage ein zu schweres oder zu breites Fahrzeug, schaltet sie die Ampel auf dem entsprechenden Fahrstreifen auf Rot.

Grüße vom Ostelch

Also wäre das mit der Höhe nur ein weiterer Laserstrahl samt Reflektorplatte.

Danke an den Ostelch.

Aber auch diese Erklärungen werden nicht reichen. Spätestens zwei Seiten weiter wird wieder jemand von vorn anfangen, über Höhenbegrenzung zu diskutieren.

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