LKW Verbot auf Rheinbrücke - Strafen?
Der eine oder andere hat es ja vielleicht schon gehört: Die Rheinbrücke der A1 bei Leverkusen ist seit längerem für LKW gesperrt.
Das Verbot wird jedoch regelmäßig missachtet. Bei der RP heißt es:
Zitat:
Nach Angaben der Kölner Polizei haben im Juni rund 2600 Fahrer das Verbot missachtet, im Mai waren es 2257, im April und März jeweils 1600.
und weiter:
Zitat:
Neue Strafmaßnahmen seien aber nötig, weil die Polizei ihr Abschreckungspotenzial ausgeschöpft habe, indem sie diese Lkw-Fahrer bereits mit einem doppelten Ordnungsgeld bestrafe, so der Minister weiter.
(
Linkzum kompletten Artikel)
Wie hoch ist das Ordnungsgeld im Normalfall für so einen solchen Verstoß und welcher Punkt des Bußgeldkatalogs greift da?
Meine Vermutung: Das Ordnungsgeld ist zu gering, um eine wirklich abschreckende Wirkung zu haben.
Und Ergänzungsfrage: Wie kann so ein Ordnungsgeld im Nachhinein bei Fahrern außerhalb von DE "eingetrieben" werden?
Beste Antwort im Thema
Die Bußgelder gehören verhundertfacht und vor allem an die richtigen Adressaten zugestellt:
Die Schlafmützen vom Verkehrsminister bis runter in die Straßenbehörden.
Der Zustand unserer Straßen ist ein politisch gemachtes Ding, das ist nicht die Schuld der Fahrer.
Auch die ewigen Bau- und Reparaturzeiten sind politisch gemacht. Die gehören an den Pranger, nicht die Fahrer.
Da lässt sich die Presse mal wieder vor den Politikerkarren spannen.
Die Fahrer, die von Norden kommend auf der A1 fahren, sind doch richtig arme Schweine, die müssen auf die A3 abbiegen und stehen im zig Kilometer langen Rückstau.
Was ist denn so schwer daran, Straßen und Brücken instand zu halten?
Ich repariere meine Dach doch auch nicht erst dann, wenn es vom Dach bis zum Keller durchregnet. Und ich tausche auch nicht erst dann die Bremsen aus, wenn ich mit dem Kühler gegen die Mauer gekracht bin.
Die Politiker haben es verpennt und vermasselt, sich obendrein mit lauter Gutmenschprojekten dargestellt und lassen jetzt den Michel die Suppe auslöffeln.
Zum Kotzen.
283 Antworten
Zitat:
@Goify schrieb am 9. August 2019 um 11:36:09 Uhr:
Also wäre das mit der Höhe nur ein weiterer Laserstrahl samt Reflektorplatte.
Wäre! Es geht hier aber um das Ist: es werden Gewicht und Breite gemessen. Vielleicht müssen wir uns mit dieser Tatsache einfach abfinden, auch wenn es manchem schwerfällt. 😉
Grüße vom Ostelch
Wobei ich mich als mit Bautechnik bewanderter Mensch frage, was die Breite der Fahrzeuge mit der Belastung der Brücke zu tun hat. Es belastet ja nur das Gewicht und die Verteilung.
Zitat:
@Goify schrieb am 9. August 2019 um 12:01:04 Uhr:
Wobei ich mich als mit Bautechnik bewanderter Mensch frage, was die Breite der Fahrzeuge mit der Belastung der Brücke zu tun hat. Es belastet ja nur das Gewicht und die Verteilung.
Wahrscheinlich unmittelbar nichts. Aber fragen wir wieder straßen.nrw:
Zitat:
Welche Gewichtsbeschränkungen und Breitenbeschränkungen gelten?
Es gilt eine Gewichtsbeschränkung von 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht pro Fahrzeug. Bei einem Gespann zählen Zugmaschine und Anhänger jeweils als eigenes Fahrzeug.
Durch die Sperranlage besteht zusätzlich eine Breitenbeschränkung auf 2,30 Meter. Gemessen wird das komplette Fahrzeug inklusive Außenspiegeln. Im Fahrzeugschein ist in der Regel nur die Fahrzeugbreite (ohne Außenspiegel) vermerkt. Messen Sie am besten selber nach! Wenn eines Ihrer Fahrzeuge breiter ist, dürfen Sie die Brücke nicht mehr benutzen.
Unabhängig vom Gewicht besteht eben auch eine Breitenbeschränkung auf 2,30m. Weil die Fshrspuren auf der Brücke nicht mehr Raum bieten. Auch ein Wohnwagengespann, das die Gewichtsgrenze einhält, aber breiter als 2,30m ist, darf nicht auf die Brücke.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Scorpion75 schrieb am 9. August 2019 um 10:41:22 Uhr:
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 9. August 2019 um 10:15:54 Uhr:
Der Ignorant bist schon du selbst, wenn du nicht mal den Link von Ostelch liest.Ja, den Link habe ich gelesen und jetzt?
Vielleicht fragen wir mal besser jemanden, der sich wirklich damit auskennt, vielleicht einen der da arbeitet. Dann wissen wir wirklich, wie es funktioniert!
Deine letzten beiden Absätze sind zueinander inkompatibel. Denn der Link enthält genau die Information von jemandem, der dort arbeitet.
Ich dreh hier noch ab, mit solch ignoranten Menschen habe ich es in einem Forum schon lange nicht mehr zu tun gehabt.
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Zitat:
@Goify schrieb am 9. August 2019 um 11:07:39 Uhr:
Die Höhenbegrenzung könnte ja auch ein Laserstrahl sein, der dann bei Unterbrechung den betreffenden Fahrer per Ampel ausleitet.
Und dann fliegt ein Vogel durch den Lichtstrahl, wodurch die Schranke unerwartet geschlossen wird.
Während ein LKW durch die Lichtschranke fährt, fliegt gerade zu dem Zeitpunkt ein Vogel durch? Möglich, aber doch sehr unwahrscheinlich.
Zitat:
@Scorpion75 schrieb am 9. August 2019 um 08:57:06 Uhr:
..............
Ich dreh hier noch ab, mit solch ignoranten Menschen habe ich es in einem Forum schon lange nicht mehr zu tun gehabt.
Wie alt seit ihr eigentlich?
..............
In dem Ton wird hier nicht geschrieben.
Wenn es dir hier nicht zusagt bleib fern.
Moorteufelchen
MT-Moderation
Zitat:
@Goify schrieb am 10. August 2019 um 07:26:48 Uhr:
Während ein LKW durch die Lichtschranke fährt, fliegt gerade zu dem Zeitpunkt ein Vogel durch? Möglich, aber doch sehr unwahrscheinlich.
Von einem LKW habe ich nichts geschrieben... Nur das die Schranke, durch den vom Vogel ausgelösten Fehlalarm, unerwartet schließen kann. 😉
Zitat:
Zitat:
@Scorpion75 schrieb am 9. August 2019 um 10:41:22 Uhr:
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 9. August 2019 um 10:15:54 Uhr:
Der Ignorant bist schon du selbst, wenn du nicht mal den Link von Ostelch liest.Ja, den Link habe ich gelesen und jetzt?
Vielleicht fragen wir mal besser jemanden, der sich wirklich damit auskennt, vielleicht einen der da arbeitet. Dann wissen wir wirklich, wie es funktioniert!
Deine letzten beiden Absätze sind zueinander inkompatibel. Denn der Link enthält genau die Information von jemandem, der dort arbeitet.
Ich dreh hier noch ab, mit solch ignoranten Menschen habe ich es in einem Forum schon lange nicht mehr zu tun gehabt.
Das Ostelch dort arbeitet wußte ich ja nicht, da hätten wir uns das ganze hin und her und im Kreise drehen ja ersparen können.
Ich glaube halt lieber Menschen die mit der Materie selbst zu tun haben, als wenn etwas nur geschrieben steht aber derjenige keine Ahnung davon hat.
Und beleidigen wollte ich schon mal niemanden hier!
Lesen und Verstehen ist schon manchmal ein wenig gomblisiert...
Ostelch, ich wusste gar nicht, dass Du deinen Job gewechselt hast 😁
Och, ich bin verwirrt oder schon zu alt.
"Denn der Link enthält genau die Information von jemandem, der dort arbeitet."
Da verstand ich es so, dass dort eben Ostelch arbeitet. Denn strassen.nrw ist es ja nicht, die Anlagen werden ja von einer privaten Firma betrieben.
Aber ist ja auch egal, dass Thema ist ja durch, ich hatte Unrecht und entschuldige mich dafür bei euch.
Zitat:
@Scorpion75 schrieb am 10. August 2019 um 16:34:32 Uhr:
Zitat:
................
Und beleidigen wollte ich schon mal niemanden hier!
Hast du aber und daher hat die Moderation dann auch mal einen Kommentar geschrieben.Moorteufelchen
MT-Moderator
Zitat:
@Scorpion75 schrieb am 10. August 2019 um 16:49:47 Uhr:
Och, ich bin verwirrt oder schon zu alt."Denn der Link enthält genau die Information von jemandem, der dort arbeitet."
Da verstand ich es so, dass dort eben Ostelch arbeitet. Denn strassen.nrw ist es ja nicht, die Anlagen werden ja von einer privaten Firma betrieben.
Ostelch arbeitet wahrscheinlich nicht dort, aber die Seite von Straßen.NRW hat sicherlich jemand geschrieben, der dort arbeitet.
Straßen.NRW ist schon der Betreiber der Anlagen, nur sind dort keine Mitarbeiter von Straßen.NRW beschäftigt, sondern eine externe Firma wurde damit beauftragt dort rund um die Uhr Mitarbeiter einzusetzen, die den manuellen Betrieb der Anlage steuern, um eingefahrene LKW abzuleiten.
Ich habe das Gefühl, dass du noch nie auf der Leverkusener Brücke durch die Schrankenanlage (auch mit einem PKW) gefahren bist. Da ist es schwierig mitzudiskutieren, wenn man nicht weiß, worum es eigentlich genau geht.