LKW Verbot auf Rheinbrücke - Strafen?
Der eine oder andere hat es ja vielleicht schon gehört: Die Rheinbrücke der A1 bei Leverkusen ist seit längerem für LKW gesperrt.
Das Verbot wird jedoch regelmäßig missachtet. Bei der RP heißt es:
Zitat:
Nach Angaben der Kölner Polizei haben im Juni rund 2600 Fahrer das Verbot missachtet, im Mai waren es 2257, im April und März jeweils 1600.
und weiter:
Zitat:
Neue Strafmaßnahmen seien aber nötig, weil die Polizei ihr Abschreckungspotenzial ausgeschöpft habe, indem sie diese Lkw-Fahrer bereits mit einem doppelten Ordnungsgeld bestrafe, so der Minister weiter.
(
Linkzum kompletten Artikel)
Wie hoch ist das Ordnungsgeld im Normalfall für so einen solchen Verstoß und welcher Punkt des Bußgeldkatalogs greift da?
Meine Vermutung: Das Ordnungsgeld ist zu gering, um eine wirklich abschreckende Wirkung zu haben.
Und Ergänzungsfrage: Wie kann so ein Ordnungsgeld im Nachhinein bei Fahrern außerhalb von DE "eingetrieben" werden?
Beste Antwort im Thema
Die Bußgelder gehören verhundertfacht und vor allem an die richtigen Adressaten zugestellt:
Die Schlafmützen vom Verkehrsminister bis runter in die Straßenbehörden.
Der Zustand unserer Straßen ist ein politisch gemachtes Ding, das ist nicht die Schuld der Fahrer.
Auch die ewigen Bau- und Reparaturzeiten sind politisch gemacht. Die gehören an den Pranger, nicht die Fahrer.
Da lässt sich die Presse mal wieder vor den Politikerkarren spannen.
Die Fahrer, die von Norden kommend auf der A1 fahren, sind doch richtig arme Schweine, die müssen auf die A3 abbiegen und stehen im zig Kilometer langen Rückstau.
Was ist denn so schwer daran, Straßen und Brücken instand zu halten?
Ich repariere meine Dach doch auch nicht erst dann, wenn es vom Dach bis zum Keller durchregnet. Und ich tausche auch nicht erst dann die Bremsen aus, wenn ich mit dem Kühler gegen die Mauer gekracht bin.
Die Politiker haben es verpennt und vermasselt, sich obendrein mit lauter Gutmenschprojekten dargestellt und lassen jetzt den Michel die Suppe auslöffeln.
Zum Kotzen.
283 Antworten
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 17. Juli 2019 um 18:01:11 Uhr:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 17. Juli 2019 um 17:47:46 Uhr:
Das Material wird die Baufirma vor Verwendung wie üblich prüfen, ...
Die Baufirma prüft die Stahlqualität??
Die Baufirma ist heutzutage froh wenn die Arbeiter und Lieferanten soviel gemeinsame Sprachkenntnisse zusammenbringen, daß das richtige Material zumindest am richtigen Tag an der richtigen Stelle ankommt.
Bei Brückenbauten gilt schon noch 'n bisschen was anderes an Prüfvorschriften als bei sagen wir einem Einfamilienhaus.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 17. Juli 2019 um 18:01:11 Uhr:
Die Baufirma prüft die Stahlqualität??
Nein, das macht logischerweise die QS-Abteilung vom General-Unternehmer.
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Man stelle sich mal vor, so eine Brücke stürzt ein, weil LKW illegal darüber fuhren. Das gibt ein ganz großes Hallo und der betroffene LKW-Halter kann überlegen, ob er auch eine Haftpflicht über 100 Mio € abgeschlossen hatte und wie er dir restlichen 400 auftreibt.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 17. Juli 2019 um 22:39:46 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 17. Juli 2019 um 18:01:11 Uhr:
Die Baufirma prüft die Stahlqualität??
Nein, das macht logischerweise die QS-Abteilung vom General-Unternehmer.
Danke. So ist es natürlich präzise ausgedrückt. (Bin kein Baufachmann.)
Damit sollte aber klar sein, dass solche dahergeredeten "Befürchtungen" wenig mit der Realität des internationalen Stahlhandels zu tun haben. Mancher nutzt wohl jede Gelegenheit für China-Bashing ...
Zitat:
@Drahkke schrieb am 17. Juli 2019 um 19:30:38 Uhr:
Zitat:
@Scorpion75 schrieb am 17. Juli 2019 um 14:18:32 Uhr:
...seit dem 1. März 2019 wurden die Bußgelder auf 150€ herabgesetzt, ein Fahrverbot gibt es nicht mehr.
Grund dafür war die Klage eines LKW Fahrers und das OLG Köln gab ihm Recht.
Da es nicht eindeutig ist, ob in dem Moment, wenn der Lkw-Fahrer die Warnbaken und Schwellen erkennt, für ihn noch die Möglichkeit besteht, die Brückenauffahrt zu verlassen!
Welches Aktenzeichen? 😕
AZ: 1 RBs 28/19 OLG Köln vom 01.02.2019
Jetzt nochmal eine Frage zu diesem Uralt-Thread: laut der Beschilderung ist das Befahren der Rheinbrücke mit Fahrzeugen mit einem tatsächlichen Gewicht > 3,5 t verboten, aber auch für Fahrzeuge mit einer Breite jenseits 2,3m. Das entsprechende Verkehrszeichen dazu stellt nach meinem Kenntnisstand auf die tatsächliche Breite des Fahrzeugs über alles ab, und eben nicht auf die Breite laut ZB - die in der ZB genannte Breite ist immer ohne Spiegel, das Verkehrszeichen ist die max. Breite MIT Spiegel.
Demnach darf ich mit meinem Wohnmobil (Kasten Citroen Jumper) NICHT über die Brücke - Breite mit Spiegel ist jenseits 2,3m. Bin deswegen neulich auch einen ordentlichen Umweg gefahren.
Ein paar Tage später bin ich per PKW über die Brücke, und was sehe ich? Jede Menge Kastenwagen in der Ducato/Sprinter-Klasse, die anstandslos passieren. Hab ich jetzt was falsch verstanden oder hatten die einfach nur Glück?
Wer weißt es genauer?
Danke vorab!
Ich fahre da auch mindestens 1x pro Woche drüber und sehe immer Sprinter und Kleintransporter, die drüber fahren.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 22. Juli 2019 um 08:26:47 Uhr:
Demnach darf ich mit meinem Wohnmobil (Kasten Citroen Jumper) NICHT über die Brücke - Breite mit Spiegel ist jenseits 2,3m. Bin deswegen neulich auch einen ordentlichen Umweg gefahren.Danke vorab!
Da es hier wirklich nur um das Gewicht geht und nicht um die Größe, wird das einfach nicht überprüft weil es keinen interessiert.
Zitat:
@hk_do schrieb am 22. Juli 2019 um 11:13:10 Uhr:
Ich habe letztens auf der Gegenfahrbahn gesehen wie ein WoMo vor der geschlossenen Schranke stand.
Gibt ja auch schwere WoMos
Sprengt das alte Bauwerk einfach und lasst es in Frieden sterben. Dann macht ihr einen Wettbewerb und der schönste Entwurf wird umgesetzt.
Dann gibt es auch nicht mehr das Drama, wer da nun drüber fahren darf, nämlich alle, weil es eine Autobahnbrücke ist.