LKW Verbot auf Rheinbrücke - Strafen?
Der eine oder andere hat es ja vielleicht schon gehört: Die Rheinbrücke der A1 bei Leverkusen ist seit längerem für LKW gesperrt.
Das Verbot wird jedoch regelmäßig missachtet. Bei der RP heißt es:
Zitat:
Nach Angaben der Kölner Polizei haben im Juni rund 2600 Fahrer das Verbot missachtet, im Mai waren es 2257, im April und März jeweils 1600.
und weiter:
Zitat:
Neue Strafmaßnahmen seien aber nötig, weil die Polizei ihr Abschreckungspotenzial ausgeschöpft habe, indem sie diese Lkw-Fahrer bereits mit einem doppelten Ordnungsgeld bestrafe, so der Minister weiter.
(
Linkzum kompletten Artikel)
Wie hoch ist das Ordnungsgeld im Normalfall für so einen solchen Verstoß und welcher Punkt des Bußgeldkatalogs greift da?
Meine Vermutung: Das Ordnungsgeld ist zu gering, um eine wirklich abschreckende Wirkung zu haben.
Und Ergänzungsfrage: Wie kann so ein Ordnungsgeld im Nachhinein bei Fahrern außerhalb von DE "eingetrieben" werden?
Beste Antwort im Thema
Die Bußgelder gehören verhundertfacht und vor allem an die richtigen Adressaten zugestellt:
Die Schlafmützen vom Verkehrsminister bis runter in die Straßenbehörden.
Der Zustand unserer Straßen ist ein politisch gemachtes Ding, das ist nicht die Schuld der Fahrer.
Auch die ewigen Bau- und Reparaturzeiten sind politisch gemacht. Die gehören an den Pranger, nicht die Fahrer.
Da lässt sich die Presse mal wieder vor den Politikerkarren spannen.
Die Fahrer, die von Norden kommend auf der A1 fahren, sind doch richtig arme Schweine, die müssen auf die A3 abbiegen und stehen im zig Kilometer langen Rückstau.
Was ist denn so schwer daran, Straßen und Brücken instand zu halten?
Ich repariere meine Dach doch auch nicht erst dann, wenn es vom Dach bis zum Keller durchregnet. Und ich tausche auch nicht erst dann die Bremsen aus, wenn ich mit dem Kühler gegen die Mauer gekracht bin.
Die Politiker haben es verpennt und vermasselt, sich obendrein mit lauter Gutmenschprojekten dargestellt und lassen jetzt den Michel die Suppe auslöffeln.
Zum Kotzen.
283 Antworten
Zitat:
@Schrankenveteran schrieb am 30. November 2018 um 19:35:30 Uhr:
Für einige ist es sehr wichtig, ob auch Punkte vergeben werden. Und da hier schon von 3 Punkten die Rede war wollte ich wenigstens diese Angst nehmen. Immerhin besteht ja u. U. die Möglichkeit der Fahrverbotswandlung. Dann wäre es am Ende für diesen Schrankenverstoss "nur" noch die Geldbuße.
Schönen Abend noch.
Fahrverbotswandlung? Wer so dreist ist, trotz der unübersehbaren Warnungen mit dem Lkw über die Brücke zu fahren, sollte ruhig als Fußgänger mal über sein Verhalten nachdenken. Allmählich sollte sich die Sperrung und der Zeitaufwand für die Umleitungsstrecke rumgesprochen haben, um das einplanen zu können.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
Servus, bin auch ausversehen bis zur Schranke gefahren. Kenn mich ja dort nicht aus. Soll 500Euo zahlen, und 2 Monate Führerschein weg. Oder 1000 Euro und kein fahrverbot. Mich hats fast umgehauen. Das Navi hat mich dort hin geführt.[/quote
Hallo mir blüht das gleiche hatte kein Navi bzw nur das Handy Navi also für Auto.Wie ist das nun ausgegangen bei dir? Müsstest du 1000 Euro Zahlen?]
Zitat:
@sandro jann schrieb am 22. Januar 2019 um 23:13:36 Uhr:
...hatte kein Navi bzw nur das Handy Navi also für Auto.
Warum hast du dann die zahlreichen nicht zu übersehenden Hinweisschilder ignoriert? 😕
Ganz ehrlich ich bin derzeit gerade 1 Woche auf dem Lkw gewesen und war in der Gegend mit diesem Navi total überfordert und bin mehrmals drum rum gefahren und war echt am verzweifeln wie ich weiter komme , plötzlich war in nunmal in dieser Spur und konnte nicht mehr zurück oder drehen und schon war's passiert.Ja gerne können jetzt alle Schlaumeier die ja nie Fehler machen denken was sie wollen aber Fakt ist das es absolut keine Absicht war und mal ganz ehrlich ....in dieser Hölle da als Anfänger direkt zurecht zukommen ist fast unmöglich wenn du keine Ahnung hast.Und nun soll ich 530 Euro Strafe zahlen und 2 Monate Fahrverbot??? Da bleibt mir nur noch jetzt hartz4 zu beantragen.
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Das könnte so kommen, wenn du nicht bald was unternimmt. Wenn der Bußgeldbescheid bedtandskröftig wird ist es zu spät. Vielleicht kann ein Anwalt jetzt noch erreichen, das Fahrverbot gegen ein höheres Bußgeld zu vermeiden. Aber viel Geld wird dich die Sache auf jeden Fall kosten. Und viel Zeit zu handeln bleibt dir nicht.
Grüße vom Ostelch
Moin,
seit dem 1. März 2019 wurden die Bußgelder auf 150€ herabgesetzt, ein Fahrverbot gibt es nicht mehr.
Grund dafür war die Klage eines LKW Fahrers und das OLG Köln gab ihm Recht.
Da es nicht eindeutig ist, ob in dem Moment, wenn der Lkw-Fahrer die Warnbaken und Schwellen erkennt, für ihn noch die Möglichkeit besteht, die Brückenauffahrt zu verlassen!
Nun werden es wohl wieder einige mehr versuchen, die Brücke mit einem LKW zu befahren.
Schlimm ist, dass viele Fahrer mit zu überhöhter Geschwindigkeit in die Anlage einfahren und dann diese ständig demolieren und regelmäßig die Schranken abfahren, weil sie nicht mehr rechtzeitig bremsen können.
Und dann gibt es Fahrer, die bis zu 4 mal oder öfters mit ihrem LKW in die Anlage einfahren.
Das wird noch eine tolle Zeit, denn von der neuen Brücke sehe ich noch nicht viel.
Ich bin auch mal gespannt ob der Stahl aus China überhaupt die geforderte Qualität aufweist.
Bis dahin werden noch viele LKW´s versuchen, auf die Brücke zu kommen, zur Zeit sind es so ca. 120 am Tag die in die 5 Anlagen einfahren.
Beste Grüße
Es bleibt in dieser Sache allerdings festzuhalten, dass dies eine Entscheidung ist, die lediglich Auswirkungen auf die konkrete Örtlichkeit, bzw. die dort vorgenommene Ahnung von Verkehrsverstößen hat.
An anderen Stellen, an denen die relevante Beschilderung ebenfalls angeordnet wurde und die Straßenfläche zusätzlich durch Verkehrseinrichtungen (Anlage 4 lfd. Nr. 1 bis 4 zu § 43 Absatz 3) gekennzeichnet ist, bleibt es bei den üblichen 500 Euro und 2 Monaten Fahrverbot.
Zitat:
@Scorpion75 schrieb am 17. Juli 2019 um 14:18:32 Uhr:
Ich bin auch mal gespannt ob der Stahl aus China überhaupt die geforderte Qualität aufweist.
Wie möchtest du das denn beurteilen? Das Material wird die Baufirma vor Verwendung wie üblich prüfen, hast du mit denen eine Vereinbarung, dass du dann noch mal drüber gucken kannst oder so?
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 17. Juli 2019 um 17:47:46 Uhr:
Das Material wird die Baufirma vor Verwendung wie üblich prüfen, ...
Die Baufirma prüft die Stahlqualität??
Die Baufirma ist heutzutage froh wenn die Arbeiter und Lieferanten soviel gemeinsame Sprachkenntnisse zusammenbringen, daß das richtige Material zumindest am richtigen Tag an der richtigen Stelle ankommt. 😁
Gruß Metalhead
Linksrheinisch ist schon komplett von AS Niehl bis zur neuen Brücke asphaltiert. Lärmschutzwände werden aufgebaut usw.
14. Juni 2019. Das Niedrigwasser im Rhein während des trockenen Sommers im vergangenen Jahr hat die Kampfmittelsondierungen für die neue Rheinbrücke Leverkusen im Verlauf der A1 behindert. Nach heutigem Stand bedeutet das, dass sich die Bauzeit um bis zu ein Jahr bis ins Jahr 2021 verzögert. Derzeit prüft der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den beauftragten Firmen Maßnahmen zur Beschleunigung, um die zeitlichen Verzögerungen aufzuholen. Die Kampfmittelsondierungen sollten geplant in 2018 beendet sein. Die Arbeiten enden nach jetzigem Stand voraussichtlich in den Sommerferien.
https://www.strassen.nrw.de/.../nachrichten.html#verz%C3%B6gerung
Die in diesem Fall notwendigen Instrumente zur Sondierung der künftigen Pfeilerstandorte für die neue Brücke, so genannte Schwimmpontons, konnten wegen des Niedrigwassers nicht eingesetzt werden. Ohne Schwimmpontons mit den herkömmlichen Sondierungsgeräten wie Bagger oder Bohrgeräten zu arbeiten, dafür war das Wasser zu hoch.😁
Zitat:
@Scorpion75 schrieb am 17. Juli 2019 um 14:18:32 Uhr:
...seit dem 1. März 2019 wurden die Bußgelder auf 150€ herabgesetzt, ein Fahrverbot gibt es nicht mehr.
Grund dafür war die Klage eines LKW Fahrers und das OLG Köln gab ihm Recht.
Da es nicht eindeutig ist, ob in dem Moment, wenn der Lkw-Fahrer die Warnbaken und Schwellen erkennt, für ihn noch die Möglichkeit besteht, die Brückenauffahrt zu verlassen!
Welches Aktenzeichen? 😕