LKW Verbot auf Rheinbrücke - Strafen?
Der eine oder andere hat es ja vielleicht schon gehört: Die Rheinbrücke der A1 bei Leverkusen ist seit längerem für LKW gesperrt.
Das Verbot wird jedoch regelmäßig missachtet. Bei der RP heißt es:
Zitat:
Nach Angaben der Kölner Polizei haben im Juni rund 2600 Fahrer das Verbot missachtet, im Mai waren es 2257, im April und März jeweils 1600.
und weiter:
Zitat:
Neue Strafmaßnahmen seien aber nötig, weil die Polizei ihr Abschreckungspotenzial ausgeschöpft habe, indem sie diese Lkw-Fahrer bereits mit einem doppelten Ordnungsgeld bestrafe, so der Minister weiter.
(
Linkzum kompletten Artikel)
Wie hoch ist das Ordnungsgeld im Normalfall für so einen solchen Verstoß und welcher Punkt des Bußgeldkatalogs greift da?
Meine Vermutung: Das Ordnungsgeld ist zu gering, um eine wirklich abschreckende Wirkung zu haben.
Und Ergänzungsfrage: Wie kann so ein Ordnungsgeld im Nachhinein bei Fahrern außerhalb von DE "eingetrieben" werden?
Beste Antwort im Thema
Die Bußgelder gehören verhundertfacht und vor allem an die richtigen Adressaten zugestellt:
Die Schlafmützen vom Verkehrsminister bis runter in die Straßenbehörden.
Der Zustand unserer Straßen ist ein politisch gemachtes Ding, das ist nicht die Schuld der Fahrer.
Auch die ewigen Bau- und Reparaturzeiten sind politisch gemacht. Die gehören an den Pranger, nicht die Fahrer.
Da lässt sich die Presse mal wieder vor den Politikerkarren spannen.
Die Fahrer, die von Norden kommend auf der A1 fahren, sind doch richtig arme Schweine, die müssen auf die A3 abbiegen und stehen im zig Kilometer langen Rückstau.
Was ist denn so schwer daran, Straßen und Brücken instand zu halten?
Ich repariere meine Dach doch auch nicht erst dann, wenn es vom Dach bis zum Keller durchregnet. Und ich tausche auch nicht erst dann die Bremsen aus, wenn ich mit dem Kühler gegen die Mauer gekracht bin.
Die Politiker haben es verpennt und vermasselt, sich obendrein mit lauter Gutmenschprojekten dargestellt und lassen jetzt den Michel die Suppe auslöffeln.
Zum Kotzen.
283 Antworten
Aber kein Fahrverbot?
Ähnliche Themen
Zitat:
@206driver schrieb am 8. Juli 2016 um 07:54:36 Uhr:
Meine Vermutung: Das Ordnungsgeld ist zu gering, um eine wirklich abschreckende Wirkung zu haben.
Nein, es wird nur nicht verstanden, die meisten sagen, das ist doch Quatsch, das entscheide ich selbst.
Und dann müssen sie halt bezahlen.
Zitat:
@Daniel2555 schrieb am 23. November 2018 um 22:21:17 Uhr:
Hallo ich stand auch vor der Schranke war zum ersten mal in Köln was kostet das
500 Euro
2 Punkte
2 Monate Fahrverbot
Ob ein Anwalt das Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umwandeln kann ist fraglich, da die betroffenen eigentlich alle auf den Führerschein angewiesen sind.
Die Beschilderung ist jedenfalls mehr als ausreichend.
Da kann niemand mit der Ausrede kommen, er hätte die Schilder übersehen oder es wären zu wenige Hinweise zu finden gewesen.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 24. November 2018 um 21:19:55 Uhr:
Die Beschilderung ist jedenfalls mehr als ausreichend.Da kann niemand mit der Ausrede kommen, er hätte die Schilder übersehen oder es wären zu wenige Hinweise zu finden gewesen.
Jein... Von den Schildern her gibt es nichts zu beanstanden, da hast du Recht... Aber geb mal jemanden einen LKW, der sonst eher PKW fährt. Ist er gerade mit den Gedanken komplett woanders, wird die gewohnte Strecke genommen, sie man mit einem PKW nehmen würde. So bleibt man gerne mal unter einer Brücke hängen, oder wie in diesem Fall vor einer Schranke.
Es ist auch nicht so, dass die Schilder von solchen Leuten übersehen werden. Sie werden einfach nicht registriert, weil sie für unwichtig gehalten werden. Vergleichbar mit Parkverbotsschildern, auf einer Hauptstraße, wo man eh nicht parken will. Dass einige Leute mit den Gedanken gerade komplett woanders sind, kommt nun mal vor.
Beispiele:
Der Fahrer ist krank, gehört eigentlich ins Bett. Hat aber nur einen Zeitvertrag, und hat Angst wegen den Krankheitstagen nicht entfristet zu werden.
Der Fahrer hat vor der Fahrt erfahren, dass er gekündigt wird, der Partner ihn verlassen wird, jemand gestorben ist...
Aber soll man nun diese von der Strafe befreien?
Gibt immer in jeden Bereich Menschen die es aus "Pech" getroffen hat. Aber sowie Dummheit schützt vor Strafe nicht, schützt auch nicht wissen oder Pech vor Strafe nicht.
Habe bei vielen auch Verständnis für das Ärgerniss. Aber bei uns läuft das nunmal anders
Zitat:
@Didi95 schrieb am 25. November 2018 um 13:04:00 Uhr:
Aber soll man nun diese von der Strafe befreien?
Gibt immer in jeden Bereich Menschen die es aus "Pech" getroffen hat. Aber sowie Dummheit schützt vor Strafe nicht, schützt auch nicht wissen oder Pech vor Strafe nicht.Habe bei vielen auch Verständnis für das Ärgerniss. Aber bei uns läuft das nunmal anders
Ich sehe es so... Die Leute werden moralisch verurteilt, weil sie zu einer Zeit gefahren sind, wo sie nicht fahrtauglich waren. Rechtlich werden sie nur für den Fahrfehler verurteilt, solange sie sich nicht selbst belasten, und die temporäre Fahruntauglichkeit melden.
Man muss nun mal ein Gefühl haben, ob man noch fahren kann.
Ein Fahrzeug zu führen, obwohl man -wie auch immer begründete- Aufmerksamkeitsdefizite hat, ist letztendlich menschlich. Dennoch muss man sich darüber im Klaren sein, dass Fehler, die in diesem Zusammenhang passieren, Konsequenzen haben. Andernfalls könnte man auch die vielen schweren Auffahrunfälle an Stauenden oder Tagesbaustellen damit entschuldigen, das der Fahrer "einen schlechten Tag" hatte.
Hallo zusammen,
für diesen Verstoß werden keine Punkte eingetragen!
Seit der Punktereform vom 01.05.2014 werden für diese Verstöße keine Punkte mehr vergeben.
Auch der verschärfte Tatbestand von Oktober 2017 mit 500 € und 2 Monaten Fahrverbot beinhaltet keine Punkte.
Wenigstens etwas....!
Gruß
Immerhin eine nicht ganz irrelevante Info. Hätte ich nicht gedacht, dass es Tatbestände gibt, die sogar mit Fahrverbot geahndet werden, aber nicht mit roten Gummipunkten aus der Minuskiste.
Für einige ist es sehr wichtig, ob auch Punkte vergeben werden. Und da hier schon von 3 Punkten die Rede war wollte ich wenigstens diese Angst nehmen. Immerhin besteht ja u. U. die Möglichkeit der Fahrverbotswandlung. Dann wäre es am Ende für diesen Schrankenverstoss "nur" noch die Geldbuße.
Schönen Abend noch.