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Lkw - Überholverbote für nichtig erklärt
Gefunden auf Truckonline.de :
Das Überholverbot auf bestimmten Streckenabschnitten der A 7, sowie der A 45 wurde vom hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel aufgehoben.
Insbesondere die Unfallraten ließen dort keine besondere Gefahrenlage erkennen...
Dagegen geklagt hatte ein selbstständiger Fuhrunternehmer aus Kiel. Er sah keine rechtlichen Voraussetzungen für Überholverbote an diesen Stellen
Beste Antwort im Thema
Die meisten Überholverbote sind doch zeitbedingt aufgestellt. Und das auch nur im Berufsverkehr. Ob das wegen der Gefahr ist oder damit sich weniger stau bildet? Dann müsten diese Überholverbote doch auch für nichtig erklärt werden, oder?
Viel schlimmer finde ich die überholverbote, welche extra an bergen aufgestellt werden. Da gehört wie in anderen ländern auch eine extra spur an die rechte seite und gut ist. Aber das passt ja nicht in die köpfe der verantwortlichen. Genau wie an steilen auffahrten, da muss die beschleunigungsspur notfalls so lang sein, bis es wieder bergab geht, es muss doch nicht sein, dass die LKW fahrer dann immer ausweichen müssen. Vor allem birgt das ein wesentlich höheres gefahrenpotential, da man hier spontan auf die mittlere oder linke spur ausweichen muss.
Aber so ein dummes rundes schild ist ja viel billiger.... jedenfalls für den staat.
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16 Antworten
Man darf nicht beschleunigen, wenn man überholt wird! § 5 Abs. 6 S. 1 StVO.
Das Überholverbot auf der A45 gilt noch immer. Wie lange dauert es, bis dieses Urteil vom Land Hessen umgesetzt wird und die Schilder abgebaut werden?