LKW überholt und dafür eine Sperrzone noch benutzt
Hallo,
so ich schreib jetzt mal aus lauter verzweiflung hier rein, um vl mal klarheit über mein vergehen zu bekommen.
Vor einer Woche wurde ich von der Verkehrspolizei angehalten
Mein Vergehen: Habe einen LKW überholt und dafür eine Sperrzone noch benutzt.
zu schnell war ich nicht, war nur dieser dumme fehler beim überholen
natürlich bin ich noch in der Probezeit.
Vl kann mir ja irgendeiner mal weiter helfen und mir sagen was jetzt genau auf mich zu kommt
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Aber wenn niemand zu sehen war, wo kamen dann überhaupt die Polizisten her?
33 Antworten
Dann zahlste ein paar Öcken in die Kaffekasse und gut ists. Da kommt weiter nichts.
Zitat:
Original geschrieben von AR147
Dann zahlste ein paar Öcken in die Kaffekasse und gut ists. Da kommt weiter nichts.
vor 3 jahren hab ich mir dasselbe auf der AB gedacht als ich erwischt wurde wie ich die durchgezogene linie überfahren habe (1km vor der ausfahrt beit stop+go)
das ende vom lied waren 50 euro bußgeld, 25 euro verfahrenskosten, 2 punkte in flensburg, dadurch dann auch aufbauseminar (150 euro) und probezeizverlängerung um 2 jahre....
wenn ich das richtig in erinnerung habe muss man als fahranfänger bei bußgeld innerhalb der probezeit immer ein aufbauseminar machen...
also wenn du post bekommst und du über 35? euro kommst dann kannste schonmal für aufbauseminar sparen...der brief kommt 2 wochen danach
Das ist unerlaubtes Benutzen des Seitenstreifens, das kann doch nicht so brutal geahndet werden? Das mach ich ständig hätte ich jetzt fast geschrieben aber stimmt natürlich nicht ich fahre immer 100%ig korrekt ^^
Zitat:
Original geschrieben von tf1988
vor 3 jahren hab ich mir dasselbe auf der AB gedacht als ich erwischt wurde wie ich die durchgezogene linie überfahren habe (1km vor der ausfahrt beit stop+go)das ende vom lied waren 50 euro bußgeld, 25 euro verfahrenskosten, 2 punkte in flensburg, dadurch dann auch aufbauseminar (150 euro) und probezeizverlängerung um 2 jahre....
Das ist etwas völlig anderes als eine Sperrfläche zu überfahren wie offensichtlich der TE.
Du hast den Seitenstreifen auf der AB benutzt um schneller voran zu kommen, dies kostet heute 75€, 2 Punkte und A-Verstoß. (Tatbestandsnummer 102600: Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärts kommens.
§ 2 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 88 BKat
Zitat:
Original geschrieben von tf1988
wenn ich das richtig in erinnerung habe muss man als fahranfänger bei bußgeld innerhalb der probezeit immer ein aufbauseminar machen...also wenn du post bekommst und du über 35? euro kommst dann kannste schonmal für aufbauseminar sparen...der brief kommt 2 wochen danach
Nicht immer, rur bei einem A-Verstoß, oder beim zweiten B-Verstoß.
Nicht jedes Bußgeld über 35€ ist ein A-Verstoß.
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Zitat:
Original geschrieben von AR147
Das ist unerlaubtes Benutzen des Seitenstreifens, das kann doch nicht so brutal geahndet werden? Das mach ich ständig hätte ich jetzt fast geschrieben aber stimmt natürlich nicht ich fahre immer 100%ig korrekt ^^
DOCH! vorallem habe ich meine arbeitskollegen gefragt was da so auf mich zukommt (denn die polizisten wussten es selbst nicht) meinten die so: ach, vlt 25 verwarnung usw....
nach 3 monaten dann der hammer......
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Das ist etwas völlig anderes als eine Sperrfläche zu überfahren wie offensichtlich der TE.Zitat:
Original geschrieben von tf1988
vor 3 jahren hab ich mir dasselbe auf der AB gedacht als ich erwischt wurde wie ich die durchgezogene linie überfahren habe (1km vor der ausfahrt beit stop+go)das ende vom lied waren 50 euro bußgeld, 25 euro verfahrenskosten, 2 punkte in flensburg, dadurch dann auch aufbauseminar (150 euro) und probezeizverlängerung um 2 jahre....
Du hast den Seitenstreifen auf der AB benutzt um schneller voran zu kommen, dies kostet heute 75€, 2 Punkte und A-Verstoß. (Tatbestandsnummer 102600: Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärts kommens.
§ 2 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 88 BKatsorry, das sollte eig nur mal demonstrieren das man sowas nicht unterschätzen sollte... hätte ich vlt noch dazu schreiben sollen!
mfg
das verwirrt mich alles übelst
wird das benutzen der sperrfläsche härter bestraft
als das überfahren einer durchgezogenen linie??
wenn ja ist das für mich sehr unlogisch
grund: beim überfahren einer sperrzone bin ich nicht auf der Fahrbahn des gegenverkehrs
beim überfahren der durchgezogenen linie bin ich ja direkt auf der gegenfahrbahn
in meinem fall war es so, dass die sperrfläsche zu ende ging und mein überholvorgang noch nicht abgeschlossen war, also musste ich noch ca. 150 m auf der gegenfahrbahn fahren, wobei wie schon gesagt die frei war
Tatbestandsnummer 141265 : 30 Teuros.
Zitat:
Nicht immer, rur bei einem A-Verstoß, oder beim zweiten B-Verstoß.
Nicht jedes Bußgeld über 35€ ist ein A-Verstoß.
Hu,
ich habe mal gehört alles was Punkte gibt wirkt sich auf die Probezeit aus. Soweit ich weiß is aber mit dem Handy telefonieren ein B Verstoß und somit noch kein Grund für eine Verlägerung, obwohl es Punkte gibt.
Wie sieht es aus bei einer ungültigen Umweltplakette?
Als ganz ohne Plakette in der Umweltzone gibt doch auch 1 Punkt? Ist das auch ein B Verstoß? Hat ja nichts mit der Verkehrssicherheit zu tun.
Zitat:
Original geschrieben von Penny21
Wie sieht es aus bei einer ungültigen Umweltplakette?
Als ganz ohne Plakette in der Umweltzone gibt doch auch 1 Punkt? Ist das auch ein B Verstoß? Hat ja nichts mit der Verkehrssicherheit zu tun.
A-Verstöße sind schwerwiegende Zuwiderhandlungen, was darunter fällt findet man in der
FeV Anlage 12 Abschnitt AFahren in einer Umweltzone ohne Plakette ist ein B-Verstoß.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Tatbestandsnummer 141265 : 30 Teuros.
okay 30 Euro und wie ich dem Tatbestandskatalog entnehme handelt es sich dabei um einen B Verstoß
so der "nette herr polizist" deutete irgendwas an mit 3 Punkten....
wohlte der mich nur irritieren und mir angst machen oder können das auch aus irgendeinem grund 3 punkte werden oder sogar noch mehr????
Zitat:
Original geschrieben von Antilautra
okay 30 Euro und wie ich dem Tatbestandskatalog entnehme handelt es sich dabei um einen B VerstoßZitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Tatbestandsnummer 141265 : 30 Teuros.so der "nette herr polizist" deutete irgendwas an mit 3 Punkten....
wohlte der mich nur irritieren und mir angst machen oder können das auch aus irgendeinem grund 3 punkte werden oder sogar noch mehr????
Bei Verwarnungen gibt es keine Punkte, es sei denn man bastelt eine Gefährdung rein oder du bist schon 150 mal über eine Sperrfläche gefahren. Kann ich mir aber nicht vorstellen, oder ? 😁
😁 nein war es erste mal
und ne gefährdung oder so können sie nicht reinmachen
weil wie schon gesagt es war eine laaaaaaaaaaaaaaaaaanger gerade und war niiiiiiiiiemand zu sehen 😉
Aber wenn niemand zu sehen war, wo kamen dann überhaupt die Polizisten her?
mit niemand zu sehen, mein ich ja auf der gegenfahrbahn
muss ja gucken ob da frei ist das ich auch überholen kann
polizei muss irgendwo aus na seitenstraße gekommen sein, hab die vorher nämlich nicht gesehen