ForumLKW & Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. lkw solo 12tgg

lkw solo 12tgg

Themenstarteram 26. März 2008 um 17:53

darf ich mit ce 12000 beschränkung auch einen 12 tonnen gesamt gewicht fahren

Ähnliche Themen
18 Antworten

Nein,dafür brauchst du C.

wie was? CE mit beschränkung? gibts nicht!

Was du meinst ist C1E und da steht ganz klar was du fahren darfst

Ergo Zugfahrzeug bis maximal 7,49 To. + Anhänger bis zu einem Zug-Gesamt-Gewicht von 12000Kg

Klar gibt es CE mit Beschränkung,die resultiert aus der alten Klasse 3. Ich glaub 18,5 t Gesamtgewicht,aber nicht mehr als drei Achsen.

das heist aber CE79 und wird entsprechend eingetragen

es gibt keine Beschränkung bei CE außer eventueller gesundheitlicher Einschränkungen wie Brillenpflicht o.Ä.

Themenstarteram 26. März 2008 um 19:15

also bei mir steht unter ce(79C1E12000KG) Ich hätte da ne super stelle der chef meinte das ich auch einen solo 12tonner fahren dürfte ich möchte keine ärger mit der polizei daher meine frage

Besitzstände der alten Klasse 3 (BRD):

- Kraftwagen / Zugmaschinen bis 7,5t

- dreiachsige Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5t

- Kleinkrafträder bis 50 ccm

- Leichtkrafträder bis 125 ccm (Erteilung vor 04/80)

Nach Umschreibung werden folgende Klassen erteilt:

- B, BE, C1, C1E, M, L

... damit dürfen schon mal wie bisher Kraftwagen / Zugmaschinen bis 7,5t und in der Anzahl der Achsen unbegrenzte Fahrzeug-Kombinationen (Gespanne) bis 12t geführt werden.

- CE(79)

... erhält man nur auf gesonderten Antrag und entspricht exakt dem alten Besitzstand für 3-achsige Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5t. Zur Info: Die 18,5t resultieren aus § 34 Abs. 4 Nr. 3 Buchstabe a StVZO wonach die Doppelachslast bei Achsabständen von weniger als 1 Meter, die fahrerlaubnisrechtlich als 1 Achse gelten, lediglich 11t betragen darf. Resultat: 7,5 + 11 = 18,5t. "CE(79)" bedeutet: Erteilung der Klasse CE mit der Beschränkung durch Schlüsselzahl Nr. 79.

Eintrag im FS: "79(C1E>12000kg, L<=3"

("C1E>12000kg" bedeutet, dass Fahrzeug-Kombinationen auch über 12t geführt werden dürfen. Die obere Begrenzung auf 18,5t folgt indirekt aus § 34 Abs. 4 Nr. 3 StVZO => Doppelachslast bei Achsabstand von weniger als 1 Meter = 11t (Ergo: 7,5t + 11t = 18,5t). Eine Doppelachse von weniger als 1 Meter Abstand zählt dabei fahrerlaubnisrechtlich als 1 Achse.

"L<=3" bedeutet, dass solche Fahrzeugkombinationen höchstens 3-Achsig sein dürfen.

AndyRe hat vollkommen Recht. Mit Deiner Klasse 3 bzw. C1E ist beim LKW bei 7,5 Tonnen zgG Schluss.

 

Diese Fragen tauchen aber immer mal wieder auf, weil das Amtsdeutsch ja leider nicht immer leicht verständlich geschrieben ist. :rolleyes:

 

Anderes Beispiel (kam auch schon hier im Forum vor): Einig Leuten meinen, sie dürften mit 3/C1E eine Sattelzugmaschine solo fahren, weil die ja meistens unter 7,5 Tonnen Leergewicht haben und ja keine Ladung aufnehmen können. Für den Führerschein zählt aber das zulässige Gesamtgewicht, und nicht das Leergewicht.

Hallo

wenn das Fahrzeug ein sogenannter Dreier-Brückenzug ist dann ja.

ein "normaler" LKW mit 12 to. ZGM und zwei Achsen geht nicht.

Was ist denn ein Dreier-Brückenzug? 

es geht bei der Frage aber um ein SOLOFahrzeug und ein Sattelschlepper mit 2 Achsen plus 1AchsHänger

http://www.modellinternational.de/images/roc1567.jpg

(so auf die schnelle das einzige Bild das ich dazu finden konnte)

ok noch eines

http://www.auto-gebrauchtwagen.de/pix/4561.jpg

Eine Verständnisfrage zum 3er Brückenzug.

Darf man mit FSK3 bzw der entsprechenden Umschreibung auf die Platikkarte so einen Zug mit 18,75 to fahren?.

kurz und knapp Ja solange die Zugmaschine nicht mehr als 7,499999999999 Tonnen Zggw bringt.

An dem Modellbild kann man es gut erkennen der Auflieger war auch noch zusätzlich mit einer normalen Maukupplung verbunden sonst wäre es ja kein Anhänger, es gab dann auch noch "Solofahrzeuge" ein 7,5 To Fahrgestell nur Rahmen, Ladefläche mit zusätzlicher Achse wurde fest aber schnell lösbar mit dem Rahmen verbunden, die Bereifung der dritten Achse war meistens grösser im Durchmesser musste ja die ganze zusätzliche Nutzlast abkönnen.

Alles klar, jetzt weiss ich was gemeint ist. Ich hab allerdings so'n Teil noch nie "live" gesehen. Da gab's wahrscheinlich auch nicht so viele von. Aber die Idee ist nicht schlecht, weil mit der alten Klasse 3 durfte man ja nur Sattelzüge bis 7,5t Gesamtgewicht fahren. Und mit C1E nur bis 12t.

Deine Antwort
Ähnliche Themen