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LKW-Mechaniker und Fahrerkarte

Themenstarteram 30. Juli 2012 um 17:05

Wie oben schon steht bin ich LKW-Mechaniker und habe de LKW-Führerschein und eine Fahrerkarte.

Meine Frage ist jetzt ob ich die Karte auch auslesen lassen muss wie "normale" Kraftfahrer obwohl ich nur Fahrzeuge vom Kunden in die Werkstatt überführe und Probefahrten mache.

Beste Antwort im Thema
am 24. August 2012 um 9:05

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III

Soweit ich weiß, gibts dafür doch die sogenannte "Werkstattkarte", müsste eigentlich in deinem Unternehmen vorhanden sein.

Mit der Werkstattkarte wird nicht gefahren! Die ist ausschließlich für die Dokumentation von Änderungen der Einstellungen und Reparaturen am Kontrollgerät!

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am 30. Juli 2012 um 18:26

Zitat:

Original geschrieben von fasturban

Wie oben schon steht bin ich LKW-Mechaniker und habe de LKW-Führerschein und eine Fahrerkarte.

Meine Frage ist jetzt ob ich die Karte auch auslesen lassen muss wie "normale" Kraftfahrer obwohl ich nur Fahrzeuge vom Kunden in die Werkstatt überführe und Probefahrten mache.

Für solche Fahrten brauchst du keine Karte stecken. Und eigentlich auch nicht auslesen lassen.

MFG Thomas

Auch wenns gesetzlich anderst vorgegeben ist würde ich keine Fahrt im Öffendlichen Verkehrsraum ohne Karte machen also auch alle Sechs Wochen spätestends im Gerät auslesen .. ich mache das sogar alle Vier Wochen obwohl ich zum Teil nur vier bis fünfmal im Monat fahren muß. so sichere ich mich zusätzlich ab und Dein Brötchengeber sollte ja über ein Auslesegerät verfügen.. Wenns mal kracht habe ich einen Lückenlosen Nachweis was ich an Fahrzeugen wann bewegt habe und kann auch nachweisen wann ich nicht gefahren bin wenns mal um Knöllchen geht die der Blitzer verursacht. Jol.

Ich bin auch Mechaniker und habe meine Fahrerkarte noch nie genutzt. Probefahrten bzw. Kundenfahrzeuge anliefern mache ich alles ohne Karte. Zum Abschleppen haben wir noch Tachoscheiben und die werden natürlich normal genutzt. Ich habe auch viele Kollegen die haben garkeine Fahrerkarte.

Hier in Schweden (unser Firma hat das mit den Behörden grad neulich mal geklärt) ist der Fahrer/Kunde dazfür zuständig, den Digitacho auf OUT zu stellen (Menü->Angabe Fahrzeug->OUT Start), wenn er sein Fahrzeug bei uns in der Werksatt abliefert. Wir Mechaniker sollen keinesfalls mit einer eignen Karte fahren und den Tachgraphen ggf. selbst auf OUT stellen, wenn wir das Fzg auf dem Hof bewegen.

Die Rechnung ist für den Kunden der Nachweis, das das Fzg bei uns war und wir damit gefahren sind...

Dürfte in Deutschland ähnlich sein...

am 31. Juli 2012 um 4:44

Ich stelle den Tacho, wenn nicht schon durch den Kunden geschehen auf Out of Scope. Die Faherekarte stecke ich nicht, habe sie aber immer dabei. So kann ich immer  Nachweisen nicht anderweitig Unterwegs gewesen zhu sein. Bei Außenmontagen von mehr als 50km Entfernung stecke ich die Fahrekarte, besonders bei Montagen im Ausland. So lässt sich auch anschließend der Ausdruck Tageswerte hevorragend als Arbeitsnachweis an den Auftrag tackern. Ausgelesen habe ich die Fahrerkarte noch nicht. Bei der geringen Datenmenge die bei mir anfällt wird in 5 Jahren wahrscheinlich kein Tag überschrieben.

am 31. Juli 2012 um 8:41

Zitat:

Original geschrieben von helicopterpilot

...Wir Mechaniker sollen keinesfalls mit einer eignen Karte fahren und den Tachgraphen ggf. selbst auf OUT stellen, wenn wir das Fzg auf dem Hof bewegen.

Die Rechnung ist für den Kunden der Nachweis, das das Fzg bei uns war und wir damit gefahren sind...

Dürfte in Deutschland ähnlich sein...

Grenau so ist es auch in D, denn da gilt auch die EG-VO 561/06:

"Artikel 3

Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit folgenden Fahrzeugen:

...

g) Fahrzeuge, mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße durchgeführt werden, sowie neue oder umgebaute Fahrzeuge, die noch nicht in Betrieb genommen worden sind;"

Also vor der Probefahrt den Tacho auf out stellen!

Das man für Probfahrten keine Aufzeichnug braucht war auch schon mit der Tachoscheibe so, aber ab wann ist eine Probefahrt keine Probefahrt mehr,

 

Das Überführen des LKWs vom Kunden auf den Hof und wieder zurück zählt nicht als Probfahrt. Auch die Fahrt zur Prüfstelle für eine HU fällt kaum unter eine Probefahrt. Fahren mit OUT darf man da eigentlich nicht und man müsste die Fahrerkarte stecken wenn man fährt. Da kommt aber das nächste Problem, wie oder was nachtragen? Pause stimmt nicht da man ja jeden Tag gearbeitet hat, nur Arbeit nachtragen geht auch nicht da man zwischen durch auch mal ein LKW mit Scheibe gefahren ist.

am 31. Juli 2012 um 13:50

Zitat:

Das Überführen des LKWs vom Kunden auf den Hof und wieder zurück zählt nicht als Probfahrt. Pause stimmt nicht da man ja jeden Tag gearbeitet hat, nur Arbeit nachtragen geht auch nicht da man zwischen durch auch mal ein LKW mit Scheibe gefahren ist.

Die Überführung des LKW zur Werkstatt zu Reperaturzwecken und zurück ist keine Fahrt "im Rahmen von Reparatur- und Wartungsarbeiten" und unterliegt demnach der Aufzeichnungspflicht. Probefahrt ist nur die Fahrt eines Mitarbeiters der Werkstatt zur Feststellung von Mängeln oder der Erprobung der einwandfreien Funktionen des Fahrzeugs nach der Reparatur. Zubringerfahrten zur Werkstatt oder der HU sind keine solche Fahrten.

Das Nachtragen der eigenen Arbeit auf der Karte erfolgt doch genau wie im Falle einer Entnahme am Wochenende. Wenn also eine andere Arbeit ausgeführt wurde, während der LKW in der Werkstatt stand, ist diese andere Arbeit entsprechend mit wahl der Tätigkeitsgruppe nachzutragen. Aber es ist dabei zu beachten, dass der Nachtrag in UTC erfolgt und dass man zwar nicht die Lenzzeitunterbrechung, aber die Pausenpflicht nach dem Arbeitszeitgesetz berücksichtigen muss.

am 31. Juli 2012 um 15:16

Wer kann mir nachweisen, ob die Fahrt eine Probefahrt ist, eine Überführung, oder beides. Dürfte schierig werden. Anfangs habe ich die Karte bei solchen Überführungen gesteckt, dies wollten die Kunden aber nicht, weil dann ständig betriebsfremde Namen in deren Daten aufauchten.

Ich steck sie auch nicht mehr und stell den Tacho auf OUT

 

@Transportcampus, und wie mach ich das dann wenn ich 1 Jahr die Fahrerkarte nicht brauche? Jede woche ein LKW auf dem Hof suchen wo ich dann den Nachtrag machen kann, alles auf einmal kann sich kaum einer merken? Im moment trag ich gar nichts nach. Im Prinzip ist es egal ob der Nachtrag fehlt oder ich etwas falsches Nachtrage nur damit die Karte lücklos ist, dafür das ich sie nur 1 mal im Jahr brauche, wenn ich einen LKW mit Digitacho vom Kunden hohlen muss.

KEINEN NACHTRAG MACHEN!!!!!!

Ihr Arbeitet den ganzen Tag in der Werkstatt,

und fahrt mal zwischendurch LKW´S mit Scheibe.

Normal braucht ihr dann den Nachweis über Berücksichtigungsfreie tage.

Am besten ist alles ne Probefahrt. Wer fährt den Lkw denn nicht Probe wenn er zur HU fährt?????? ;)

am 1. August 2012 um 5:59

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

Ich steck sie auch nicht mehr und stell den Tacho auf OUT

Das ist die beste Lösung.

Zitat:

@Transportcampus, und wie mach ich das dann wenn ich 1 Jahr die Fahrerkarte nicht brauche? Jede woche ein LKW auf dem Hof suchen wo ich dann den Nachtrag machen kann, alles auf einmal kann sich kaum einer merken? Im moment trag ich gar nichts nach.

Als Monteur brauchst du keinerlei Nachtrag zu machen! Ich war davon ausgegangen, dass es sich bei der Frage nach dem Nachtrag um einen Fahrer handelt, der das Fahrzeug in die Werkstatt bringt. Nur die "hauptamtlichen Fahrer" müssen ihre Zeiten lückenlos nachweisen. Für alle, die in ihrem Arbeitstvertrag die Aufgaben als Monteur haben, stellen das Ding grundsätzlich auf OUT! Im Zweifelsfall kann man in einem Anhörungsverfahren zu einem Tatbestand, von dem der Mann in blau meint, es sei ein Vergehen, auf den Arbeitsvertrag verweisen. Und wenn da drin steht, dass man LKW-Monteur ist und der Ag bestätigt, dass man in der Werkstatt arbeitet, wird so was bestimmt nicht weiter verfolgt.

@ TE

Für solche Fälle (Fahrten vom Kunden zur Werkstatt und retour) brauchst du deine persönliche Fahrerkarte nicht.

Soweit ich weiß, gibts dafür doch die sogenannte "Werkstattkarte", müsste eigentlich in deinem Unternehmen vorhanden sein.

am 24. August 2012 um 9:05

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III

Soweit ich weiß, gibts dafür doch die sogenannte "Werkstattkarte", müsste eigentlich in deinem Unternehmen vorhanden sein.

Mit der Werkstattkarte wird nicht gefahren! Die ist ausschließlich für die Dokumentation von Änderungen der Einstellungen und Reparaturen am Kontrollgerät!

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