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LKW ladekran

Hallo...

ich habe mal eine Frage und zwar soll ich demnächst LKW´s mit Ladekran fahren....

Jetzt wurde mir aber gesagt von einem Bekannten das ich das ohne diesen LKW Ladekran Befähigungsnachweis gar nicht fahren darf...

Mein chef springt im Dreieck und meint das es das so nicht gibt...

Ich habe auf mehreren seiten gelesen das man das machen muss diesen Lehrgang...

Gibt es da ein Gesaetz drüber was ich ausdrucken kann und ihm vorlgen??

Kann mir einer eine seite nennen??

MFG

QUEENS

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20 Antworten
Themenstarteram 2. Dezember 2012 um 7:15

oh man oh man...

das ist ja alles was... da habe ich schon gar kein bock mehr so ein scheiß zu machen...

habt ihr denn auch alle so ein ladekran befähigungsnachweis....

MFG

Ich hab einen. Dauerte 2 tage bei mir 1. tag theorie und 2. tag praxis.

Wollte mein chef so weil wenn was passieren sollte sind wir abgesichert.

Einige was die da sagen kannst aber in der praxis dann eh fast nicht genauso anwenden

Ich habe auch keinen Schein, es gab aber ne ausführliche Einweisung auf den Kran . Genau wie für unseren Radlader und den Steiger. Ohne Einweisung darf bei uns keiner die Geräte bedienen.

Themenstarteram 4. Dezember 2012 um 18:10

Zitat:

Original geschrieben von MancombShepgood

Ich habe auch keinen Schein, es gab aber ne ausführliche Einweisung auf den Kran . Genau wie für unseren Radlader und den Steiger. Ohne Einweisung darf bei uns keiner die Geräte bedienen.

wo arbeitest du denn??? das hört sich ja schwer nach öffentlichen dienst an...

naja ich muss mal jemanden fragen der sich damit richtig auskennt

Zitat:

Original geschrieben von queens

Zitat:

Original geschrieben von MancombShepgood

Ich habe auch keinen Schein, es gab aber ne ausführliche Einweisung auf den Kran . Genau wie für unseren Radlader und den Steiger. Ohne Einweisung darf bei uns keiner die Geräte bedienen.

wo arbeitest du denn??? das hört sich ja schwer nach öffentlichen dienst an...

Richtig geraten :D. Bin bei der Stadt (Verkehrstechnik/Strassenbau).

Eigentlich bin ich Elektriker und für die Wartung und Reparatur unserer Ampelanlagen zuständig. Aber wir machen auch tausend andere Sachen, und da habe ich auch gelegentlich das Vergnügen, unseren Kranwagen fahren zu dürfen.

Hmmm, es gibt in der Tat führerscheinfreie Kräne, hier in Österreich bis 10 mT, im Bereich der Berufsgenossenschaften habe ich folgendes gefunden:

Lkw-Ladekrane (Abb. 2) sind Fahrzeugkrane, die vorwiegend zum Be-und Entladen der Ladefläche des Trägerfahrzeuges gebaut und bestimmt sind und deren Lastmoment 30 mt oder deren Auslegerlänge 15 m nicht überschreiten;

Allerdings schreibt die Berufsgenossenschaft für die gewerbliche Verwendung vor, daß man folgende Voraussetzungen mitbringen muß:

§ 29 Kranführer, ...

(1) Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen (Kranführer) ... des Kranes nur Versicherte beschäftigen,

1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben,

2. die körperlich und geistig geeignet sind,

3. die im Führen ... des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben

und

4. von denen zu erwarten ist, daß sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.

Der Unternehmer muß Kranführer ... mit ihren Aufgaben beauftragen. Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen muß der Unternehmer den Kranführer schriftlich beauftragen.

(Quelle BGI 610)

Eine solche Beauftragung hänge ich mal als Muster bei

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