LKW Führerschein privat machen inkl. BGQ CE Jobaussichten

Hallo zusammen,

wie der Titel schon vorwegnimmt, habe ich vor, den CE privat zu absolvieren inkl. der BGQ, um (das ist zumindest der Plan) dann während meines Studiums ab kommendem Herbst mich als Teilzeitkraft als Kraftfahrer zu verdingen.

Warum? Weil mich das Thema LKW und Logistik brennend interessiert, ich gerne fahre (bisher nur Transporter logischerweise) und ich evtl. auch in diese Richtung studieren will.

Nun zur eigentlichen Frage: Ist dieses Vorhaben überhaupt realistisch bzgl. der Jobchancen, sprich, wenn ich sowohl CE als auch BGQ abgeschlossen habe, nimmt mich dann überhaupt irgendeine Spedition ohne große Berufserfahrung? Oder müsste ich dafür eher direkt die Teilqualifikation Berufskraftfahrer absolvieren, die ja deutlich umfassender noch einmal ist (ADR-Schein, Stapler-Schein etc.?).
Wobei hierbei anzumerken wäre, dass ich den Stapler-Schein privat bereits gemacht habe.

Der Geldaspekt ist mir bewusst, ich habe mal insgesamt für beides zusammen 7000€ kalkuliert.

Freue mich auf eure Antworten!

Beste Grüße

Luis

Ps. habe keinen vergleichbaren Thread hier im Forum gefunden und deswegen diesen hier eröffnet.

48 Antworten

...weils mich selbst interessiert hat was ich 2007 genau bezahlt hab... so weit ich mich erinnern kann kamen zu der Rechnung also zu den 2130,-€ (vgl. Bild) noch die augenärztliche / ärztliche Unteruchung, die Gebühren für die Führerscheinstelle und 2x 250,-€ an Prüfungsgebühren (1x C und 1 x CE) beim TÜV hinzu.

PS:...als Vorbesitz hatte ich ne Klasse 3 und ne Ausbildung zum Militärkraftfahrer C1 (2 Tonner / Unimog)

Ihr dürft nicht vergessen, heute muss man noch die Quali machen, die Kosten sind da mit einberechnet. Das sind in jedem Fall noch mal 140 Stunden, die müssen natürlich auch bezahlt werden, danach gibts dann eine 90 Minütige Prüfung. Man kann natürlich auch direkt zur Prüfung, dann sind das aber 4,5 Stunden Theorie und 3,5 Stunden Praxis.

Ich habe letztes Jahr für den Führerschein, mit allem drum und dran (Arzt, Prüfungsgebühren etc.) 3500 Euro bezahlt.

Die Kalkulation von 7000€ mit BGQ passt schon. Mein Lappen hatte vor rund 6 Jahren ~6500€ gekostet.

Absolut, Bamako. Schon deswegen, da man sich mit Klasse-B-Vorerfahrung auf rund 30 Fahrstunden (15 Doppelstunden) bis Prüfungsreife einrichten darf, - mit Luft nach oben. Denn zu jeder erfolgreichen Prüfung gehört ja ein Quäntchen Glück 😉
Für die Übungsstunden am Lenkrad sind 3.500,- Euro im Jahr 2021 nicht zu großzügig kalkuliert.

Ähnliche Themen

Es ist doch egal ob das jetzt 6 oder 8 große Scheine sind, das Geld bekommst du jedenfalls nicht als Mehreinnahmen gegenüber einem anderen Studijob wieder rein.

Zitat:

@Kramer79 schrieb am 3. Februar 2021 um 10:58:45 Uhr:


Es ist doch egal ob das jetzt 6 oder 8 große Scheine sind, das Geld bekommst du jedenfalls nicht als Mehreinnahmen gegenüber einem anderen Studijob wieder rein.

Mein Gott, kann man nicht mal einsehen das es manchen Menschen einfach egal ist?

Zitat:

@Kramer79 schrieb am 3. Februar 2021 um 10:58:45 Uhr:


..., das Geld bekommst du jedenfalls nicht als Mehreinnahmen gegenüber einem anderen Studijob wieder rein.

Richtig, wobei die genannten Löhne für einen Vollzeitjob gelten... d.h. mind. 45 + X Stunden pro Woche - als "Aushilfsfahrer" nebenbei siehts nochmal anders aus... da kannste vielleicht irgendwelche anspruchslose 08/15 Wochenendtouren fahren.

Und auch z.B. in den Semesterferien... allein für die benötigten Kniffe & Tricks bzgl. der Lenk & Ruhezeiten...damit die Karte sauber bleibt, Ladungssicherung, Paletten"zirkus"... da brauchste mindestens ein paar Wochen... eher Monate... gibt auch welche die fahren jahrelang und kapierens nicht.

Also -bitte nicht böse sein- ich wüßte nicht wie man ein Studium und den Fahrerjob unter einen Hut bekommen sollte... Ausnahmen mags geben z.B. vielleicht irgendwelche flexible Umfuhrtouren, wo auf Masse gefahren wird, wo es egal ist ob jetzt an einem Tag ein paar Fuhren mehr oder weniger gefahren werden und man daher quasi zu und wieder aussteigen kann.

Z.B. rollen bei uns hier in der Gegend Sattelkipper im Pendelverkehr zwischen einem Schotterwerk und einem richtig großen Werk für Pflastersteine... wobei die natürlich zu Zeiten fahren, wo du als Student i.d.Regel keine Zeit hast... Schotterwerke haben gergelte Öffnungszeiten.
Außerdem bist du da als Aushilfe auch nur der Lückenbüßer, wenn entweder ein Stammfahrer in Urlaub oder krank ist... nen extra LKW für den Teilzeit-Studenten-Fahrer stellt sich keiner auf den Hof.

Wenn du dir als Student einen Job suchst, wo die Einstiegshürde keinen hohen vierstelligen Betrag hoch ist und du dir statt dessen das Geld unters Kopfkissen packst, dann haste mit dieser Sicherheit in der Hinterhand ein ruhigeres Studentenleben und kannst es dir in Semestern, wo es hoch her geht auch mal leisten nicht arbeiten zu müssen.

PS: ...früher, bei Leuten, die den LKW-Führerschein z.B. aus der Bundeswehrzeit sowieso rumliegen hatten und keine große Investition nötig war, da war das ne andere Geschichte.

Auch sollte man bedenken, dass ein heute erworbener CE-Führerschein nur 5 Jahr gültig ist... d.h. du hast alle 5 Jahre einen erheblichen Aufwand (5 Modulschulungen á 7 Stunden, ärztliche + augenärztliche Untersuchung) um den Führerschein zu erhalten... verlängerst du aus welchen Gründen auch immer nicht ist eine heutige Investition in einem hohen 4-stelligen Betrag wertlos / weg.

Da haste das Geld für den Erwerb noch lange nicht wieder verdient mußte schon wieder investieren...

Ich glaube es hat jeder verstanden das du den Job nicht magst, sorry.

Wenn er Bock drauf hat warum nicht, er hat doch schon Vorwissen was drauf zu kommt.
Und das er das Geld ni wieder bekommt ist ihm auch klar.
Find es sogar gut wenn er was in die Richtung studieren will und dann praktische Erfahrungen sammeln kann. Ob es wirtschaftlich ist ist ne andere Frage.

Und ehrlich gesagt, hab ich auch schon überlegt den Schein zu machen.
Aber die Abwägung zwischen Industrie und fahren ist zur Zeit noch zur Industrie tendiert. Aber einzig wegen Geld. Der Spaß ist definitiv beim fahren größer nach meiner Meinung.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 2. Februar 2021 um 19:42:48 Uhr:


1993 für Kl.2 1900 DM, 3er war schon vorhanden.

Ich habe Anfang der 80er 3 Fahrstunden auf einen LKW Kl.2 gemacht. LKW Erfahrung war allerdings auf einen 7,5t vorhanden.

Ich würde mir den Stress heutzutage nicht mehr antun.

Bei den verstopften Straßen heutzutage, dann die ständigen Kontrollen von Polizei und BAG und nicht zuletzt bist du bei den Kunden das Allerletzte.

Zitat:

@Juergen73 schrieb am 3. Februar 2021 um 19:11:30 Uhr:


Ich würde mir den Stress heutzutage nicht mehr antun.
Bei den verstopften Straßen heutzutage, dann die ständigen Kontrollen von Polizei und BAG und nicht zuletzt bist du bei den Kunden das Allerletzte.

Das hab ich ja so noch nie gehört...tz tz tz 😛

Zitat:

@gast356 schrieb am 3. Februar 2021 um 18:10:25 Uhr:


Auch sollte man bedenken, dass ein heute erworbener CE-Führerschein nur 5 Jahr gültig ist... d.h. du hast alle 5 Jahre einen erheblichen Aufwand (5 Modulschulungen á 7 Stunden, ärztliche + augenärztliche Untersuchung) um den Führerschein zu erhalten...

Du weißt, die Module benötigt man lediglich, um die Schlüsselzahl 95 weiter führen zu können und dass daher die von Dir angesprochenen Untersuchungen genügen, um die Fahrerlaubnis für private Zwecke - oder ggf. zwecks Maloche nach sog. "Handwerkerregelung" - am Leben zu erhalten.

...Handwerkerregelung ist die Befreigung von den Aufzeichnungspflichen nach der Lenk- und Ruhezeitverordnung bei Fahrzeugen bis max. 7,5 Tonnen, bis 100km um den Firmenstandort... eine Regelung, die man meiner Meinung nach abschaffen sollte... wer als Handwerker unter diese Befreiung fällt kann guten Gewissens auch eine Fahrerkarte stecken, weil er die maximal erlaubten Lenkzeiten sowieso nicht erreicht.
Diese Regelung stiftet nur Verwirrung & bringt mehr Ärger/ Aufwand mit sich als wenn es sie nicht gäbe...

Beim Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz gibt es keine Handwerkerregelung, sondern Ausnahmen, die in §1 Absatz 2 und 3 BKrFQG definiert sind... du spielst dabei auf §1 Absatz 2 Nr. 5 an.

Dafür darf der Fahrer des LKWs aber weder als Fahrer angestellt sein noch darf das Fahren seine Haupttätigkeit sein... und wenn der TE als Fahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr arbeiten will, dann benötigt er die "95".
Klar kann man, wenn man die "95" nicht benötigt auch ohne verlängern... -hab ich selbst schon gemacht- und wenn man sie wieder braucht macht man die 5 Module und die "95" lebt wieder auf.

Leider wird der Begriff "Handwerkerregelung" von allen möglichen Leuten für beides hergenommen... das Ergebnis erlebt man in der Praxis, wo diese beiden vollkommen unterscheidlichen Sachen komplett durcheinander geworfen werden.

Erst letztens wieder erlebt... einer, der bei einem 18Tonner mit fest angestelltem Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten weder aufzeichnen noch auslesen / archivieren wollte... und die Module ergo die "95" bräuchte sein Fahrer auch nicht, weil er ist ja Handwerk und das gibts Handwerkerregelung... was willste darauf noch sagen - ich weiß es nicht?
Glauben wollte er mir nicht... ich hab nur noch gesagt, mach wie du denkst... bei einer Kontrolle durch Polizei, BAG oder Gewerbeaufsichtsamt gibts ne kostenpflichtige Erklärung.

Ich weiss nicht was das Miesgemache soll. Klar, als Berufskraftfahrer hat man viele Investitionen, wenn man sich BQF und Lappen auf eigene Kosten holt und auch klar, dass man in anderen Jobs besser verdient und weniger arbeitet.
Ich habe auch schon im Büro und in Lagern gearbeitet. Glücklich bin ich erst mit dem fahren, es ist einfach einer der wenigen Berufe, in denen man tagtäglich was neues forderndes und spannendes erlebt.

Also, warum sollte man jemanden daran hindern es zu tun? Man hat Bock drauf, oder eben nicht.

Zitat:

@gast356 schrieb am 3. Februar 2021 um 21:29:54 Uhr:


...Handwerkerregelung ist die Befreigung von den Aufzeichnungspflichen nach der Lenk- und Ruhezeitverordnung bei Fahrzeugen bis max. 7,5 Tonnen, bis 100km um den Firmenstandort... eine Regelung, die man meiner Meinung nach abschaffen sollte... wer als Handwerker unter diese Befreiung fällt kann guten Gewissens auch eine Fahrerkarte stecken, weil er die maximal erlaubten Lenkzeiten sowieso nicht erreicht.
Diese Regelung stiftet nur Verwirrung & bringt mehr Ärger/ Aufwand mit sich als wenn es sie nicht gäbe...

Beim Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz gibt es keine Handwerkerregelung, sondern Ausnahmen, die in §1 Absatz 2 und 3 BKrFQG definiert sind... du spielst dabei auf §1 Absatz 2 Nr. 5 an.

Und was steht und 5)

(2) Dieses Gesetz gilt nicht für Beförderungen mit
5.
Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Materialien, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Berufsausübung verwendet, sofern das Führen des Kraftfahrzeugs nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers darstellt,

Hier führt die Erklärung zur "Handwerkerregelung" exakt zu deinem Link.
https://blog.lapid.de/handwerkerregelung

...sag ich doch, dass das da steht... aber, auch wenn diese Ausnahme Internet auf / Internet ab so bezeichnet wird ist es Murks für zwei grundsätzlich unterschiedliche Dinge einen identischen Begriff zu verwenden... das Ergebnis ist Chaos.

Das eine ist nur einmal die Handwerkerregelung bzgl. der Befreigung von den Aufzeichnungspflichen nach der Lenk- und Ruhezeitverordnung und das andere ist eine Ausnahmeregelung -von mehreren, wie man im oben verlinkten §1 Absatz 2 und 3 BKrFQG sieht- von der Qualifizierungspflicht nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.

@Bamako ...das hat mit Mies machen nichts zu tun, dass sind einfach die Fakten, so dass der TE alle Karten offen auf dem Tisch hat.
Ich jedenfalls finde es nicht ok alles schön rosarot zu malen... 7.000,-€ denke ich sind keine Peanuts, da würde ich an der Stelle des TE schon gerne reinen Wein eingeschenkt bekommen.

Ich hatte in den ca. 5 Jahren, die ich gefahren bin auch gute Zeiten / tolle Touren z.B. Skandinavien ... aber es wäre vermessen das als Alltag, als Selbstverständlichkeit hinzustellen... wobei die Bezahlung auch beschissen war.

Auch kenne ich Fahrer bzw. Stellen, wo man bei geregelten Arbeitszeiten (typische Arbeitszeiten einer Baufirma), -überwiegend- täglicher Heimkehr mit 30 Tagen Urlaub + Weihnachtsgeld mit Stundenlohn von knapp 19 bis über 20,-€ fährt... aber so einen Job ist wie ein Sechser im Lotto und absolut nicht der Normalfall... als Disponent & Fuhrparkleiter in dieser Firma hatte ich genügend Bewerbungen, die ich nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung zurückgeschickt hab... die Chance an so einen Job zu kommen tendiert auch unter den Vorraussetzungen des TE gegen null.

Deine Antwort
Ähnliche Themen