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LKW Führerschein nicht verlängert

Themenstarteram 26. November 2012 um 9:16

Hallo Zusammen,

zunächst möchte ich vorausschicken, dass ich von LKW und den dazugehörigen Führerscheinen keine Ahnung habe und das folgende für meine Schwiegermutter schreibe, weil sie keine Ahnung von Foren hat :-)

Folgende Situation:

Meine Schwiegereltern sind beide seit 20 Jahren LKW Fahrer. Mein Schwiegervater ist Festangestellter, meine Schwiegermutter arbeitet auf 400,- EUR Basis. Sie fahren Touren immer zusammen, wechseln sich dabei beim Fahren ab.

Meine Schwiegermutter hat, so wie ich das verstanden habe, ihren damaligen DDR Führerschein in einen BRD Führerschein umgeschrieben bekommen mit dem sie 40 Tonner fahren darf (ich weiß leider nicht wie die Klasse heisst).

Sie sagt, das hat die Führerscheinstelle damals gemacht, obwohl sie so einen Führerschein in der DDR ,,eigentlich" nicht gemacht hat.

Lange Rede, kurzer Sinn:

Sie fährt auf jeden Fall seit 20 Jahren mit eben diesem Führerschein LKW, es gab noch nie Probleme bei Polizei bzw. BAG Kontrollen. Auch war die Verlängerung dieses Führerscheins bisher nie ein Problem.

Am Samstag wollte sie sich ihren Führerschein verlängern lassen und die Führerscheinstelle stellt sich plötzlich quer und verlängert ihn nicht weil sie nie einen entsprechenden Führerschein gemacht hat. Angeblich haben die sich bei der damalig zuständigen Führerscheinstelle der DDR erkundigt.

Im Prinzip stimmt dies auch, allerdings, wie oben schon geschrieben, gab es damit 20 Jahre lang keine Probleme.

Jetzt die Frage: Darf denn eine erteilte und eingetragene Klasse nach so einem Zeitraum wieder ,,entfernt" werden?

Kann die Führerscheinstelle sich einfach hinstellen und nach 20 Jahren sagen: ,,Nein, wir verlängern Ihren Führerschein nicht, weil sie den eigentlich nie hätten haben dürfen"?

Vielen Dank für reichich Antworten :-)

 

 

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16 Antworten

Die gute Frau soll einfach nur froh sein das 20 jahre lang nix passiert ist man stelle sich vor sie hätte in der Zeit einen schweren Unfall gehabt wolmöglich mit schwer verletzten Opfern oder gar Toten wenn dabei das ganze raus gekommen wäre ,wäre sie Ihres Lebens nie wieder froh geworden.(Regressansprüche ...)

Da sie ganz genau wusste das sie nie den LKW Schein gmacht hatte wäre sie auch nie ungeschoren da raus gekommen. 

Zitat:

Original geschrieben von germanhead

Meine Schwiegermutter hat, so wie ich das verstanden habe, ihren damaligen DDR Führerschein in einen BRD Führerschein umgeschrieben bekommen mit dem sie 40 Tonner fahren darf (ich weiß leider nicht wie die Klasse heisst).

Sie sagt, das hat die Führerscheinstelle damals gemacht, obwohl sie so einen Führerschein in der DDR ,,eigentlich" nicht gemacht hat.

Wenn ich das richtig verstehe, war das wohl ein Irrtum vom Amt, weil sie hat diese Fahrerlaubnis nie erworben (vorgeschriebene Ausbildung gemacht und auch keine Prüfung abgelegt). Damit wurde ihr dieser Führerschein nie erteilt!

Zitat:

Jetzt die Frage: Darf denn eine erteilte und eingetragene Klasse nach so einem Zeitraum wieder ,,entfernt" werden?

Kann die Führerscheinstelle sich einfach hinstellen und nach 20 Jahren sagen: ,,Nein, wir verlängern Ihren Führerschein nicht, weil sie den eigentlich nie hätten haben dürfen"?

Ja das darf sie. die Führerscheinklasse ist irrtümlich erteilt worden, obwohl keine der Voraussetzungen dafür vorlagen.

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