ForumLKW & Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. LKW Führerschein nicht verlängert

LKW Führerschein nicht verlängert

Themenstarteram 26. November 2012 um 9:16

Hallo Zusammen,

zunächst möchte ich vorausschicken, dass ich von LKW und den dazugehörigen Führerscheinen keine Ahnung habe und das folgende für meine Schwiegermutter schreibe, weil sie keine Ahnung von Foren hat :-)

Folgende Situation:

Meine Schwiegereltern sind beide seit 20 Jahren LKW Fahrer. Mein Schwiegervater ist Festangestellter, meine Schwiegermutter arbeitet auf 400,- EUR Basis. Sie fahren Touren immer zusammen, wechseln sich dabei beim Fahren ab.

Meine Schwiegermutter hat, so wie ich das verstanden habe, ihren damaligen DDR Führerschein in einen BRD Führerschein umgeschrieben bekommen mit dem sie 40 Tonner fahren darf (ich weiß leider nicht wie die Klasse heisst).

Sie sagt, das hat die Führerscheinstelle damals gemacht, obwohl sie so einen Führerschein in der DDR ,,eigentlich" nicht gemacht hat.

Lange Rede, kurzer Sinn:

Sie fährt auf jeden Fall seit 20 Jahren mit eben diesem Führerschein LKW, es gab noch nie Probleme bei Polizei bzw. BAG Kontrollen. Auch war die Verlängerung dieses Führerscheins bisher nie ein Problem.

Am Samstag wollte sie sich ihren Führerschein verlängern lassen und die Führerscheinstelle stellt sich plötzlich quer und verlängert ihn nicht weil sie nie einen entsprechenden Führerschein gemacht hat. Angeblich haben die sich bei der damalig zuständigen Führerscheinstelle der DDR erkundigt.

Im Prinzip stimmt dies auch, allerdings, wie oben schon geschrieben, gab es damit 20 Jahre lang keine Probleme.

Jetzt die Frage: Darf denn eine erteilte und eingetragene Klasse nach so einem Zeitraum wieder ,,entfernt" werden?

Kann die Führerscheinstelle sich einfach hinstellen und nach 20 Jahren sagen: ,,Nein, wir verlängern Ihren Führerschein nicht, weil sie den eigentlich nie hätten haben dürfen"?

Vielen Dank für reichich Antworten :-)

 

 

Ähnliche Themen
16 Antworten
am 26. November 2012 um 9:21

Natürlich dürfen sie das. Eine , aus welchem Grund auch immer, zu unrecht ausgestellte Führerscheinklasse, kann jederzeit wieder zurückgezogen werden. Wobei ich iher nicht glaube, das sich plötzlich jemand erkundigt hat. Vielleicht hat jemand das Strassenverkehrsamt darauf aufmerksam gemacht. Dann hätte sie aber längst Post bekommen. Alles sehr dubios.

wurde ihr dan nur so gesagt???? Wenn ja, also ohne schriftlichen Bescheid... dann einen Einspruchsfähigen Bescheid verlangen. Dann muss die Behörde das rechtssiche begründen und man kann Einspruch einlegen und dagegen vorgehen (und wenn man recht bekommt auch den Verdienstausfall einfordern)

Ohne Anwaltliche Beratung (und den Bescheid) wird da aber nix gehen

Themenstarteram 26. November 2012 um 9:53

Vielen Dank für die Antworten.

Bisher hat sie die Ablehnung nur mündlich mitgeteilt bekommen. Ob da noch etwas schriftliches folgt, weiß ich nicht.

Ich werde ihr dann raten, einen schriftlichen Bescheid einzufordern und mit diesem einen Anwalt zu konsultieren.

Irgendwo aufgefallen???

Verkehrsgefährdung usw.??

Wenn nein, wie alt ist sie dann??

Wenn über 50, ärztliche Untersuchung nötig. Evtl. wurde bei dieser Gelegenheit das Problem offensichtlich.

Auf alle Fälle Anwalt einschalten. Evtl. gibt es eine Hintertür ("Gewohnheitsrecht").

Im schlimmsten Fall ist eben eine Prüfung notwendig (das ganze auf alle Fälle mal durchsprechen).

Themenstarteram 26. November 2012 um 10:48

Zitat:

 

Irgendwo aufgefallen???

Verkehrsgefährdung usw.??

Wenn nein, wie alt ist sie dann??

Wenn über 50, ärztliche Untersuchung nötig. Evtl. wurde bei dieser Gelegenheit das Problem offensichtlich.

Danke für die Antwort.

Sie ist in keinster Weise negativ aufgefallen.

Sie ist fast 60 Jahre alt.

Ob bei der ärztlichen Untersuchung irgendetwas ,,bemerkt" wurde weiß ich nicht, frage ich aber nochmal nach.

Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass die dort bemerken, dass sie ,,eigentlich" seit 20 Jahren ohne gültige Fahrerlaubnis LKWs bewegt :-)

Wenn sie diesen Führerschein nie hatte dann hat sie auch keinen Anspruch darauf ...ist sowieso ein sehr zweifelhaftes Ding mit einem "erschlichenen" Schein zu fahren und nun wo sie praktisch erwischt wurde auch noch zu versuchen was zu erzwingen - vielleicht fängt sie sich noch eine Strafe ein denn sie ist ja mit einer ungültigen Fahrerlaubnis auf Achse gewesen.

Die Frage soll doch wohl eher ein Witz sein??? :D

Themenstarteram 26. November 2012 um 11:19

Zitat:

Die Frage soll doch wohl eher ein Witz sein???

Nein, die Frage war durchaus ernst gemeint.

Ich dachte so an ,,Gewohnheitsrecht" oder so etwas in der Art...

Mutwillig falsche Angaben zu machen ist ein Problem, keine Frage.

Aber wenn das Amt schon den Fehler macht, ist das nicht mein Problem, speziell wenn man sich kundig machte und später 20 Jahre lang fährt.

Das Bemerken ist möglich wenn bspw. vom alten Papierlappen auf neue Karte umgestellt wurde (Fahrerkarte für neuen Tacho beantragt, dabei Umtausch des FS in Karte. Voraussetzung für Erhalt der Tachokarte). Oder im Amt hat man mal den Bestand überprüft und den Fehler festgestellt.

Dies ist möglich hinsichtlich der Novellierung der FS 2013 sowie im Rahmen der Berufskraftahrerquali/-Wiederholungsschulung (EIntrag Karte als Schlüssel 95)

Sie sollte das Problem in Zusammenarbeit mit der Spedi./FS-Behörde angehen.

Evtl. hat ne Firma ihre eigene FS. Die sollten wissen was geht oder nicht (Stichwort Vereinfachung).

Mehr schreibe ich zu diesem Thema nicht, da das evtl. Grauzone ist

Zitat:

Original geschrieben von germanhead

Zitat:

Die Frage soll doch wohl eher ein Witz sein???

Nein, die Frage war durchaus ernst gemeint.

Ich dachte so an ,,Gewohnheitsrecht" oder so etwas in der Art...

Das wäre ein Gewohnheitsrecht für etwas "nicht legales". :D

 

Zitat:

Original geschrieben von germanhead

Jetzt die Frage: Darf denn eine erteilte und eingetragene Klasse nach so einem Zeitraum wieder ,,entfernt" werden?

was nie erteilt wurde, kann auch nicht verlängert werden....so einfach ist das!

Sie hat den LKW-FS nie gemacht.

Der LKW-FS wurde bei der Umschreibung "versehentlich" eingetragen. Unkenntnis des Sachbearbeiters bezüglich der DDR-FS-Klassen?

Sie ist wissentlich mit einem ungültigen LKW-FS gefahren. (Keiner wird ihr glauben, dass sie nicht mehr weis, ob sie den LKW-FS absolviert hat)

Sie hat des öfteren bei Verlängerungen Glück gehabt, da die Sachbearbeiter immer nur von einander abgeschrieben haben.

Jetzt hat ein Sachbearbeiter endlich einmal "gearbeitet" und nicht nur "abgeschrieben". Auch wenn sie 20 Jahre unfallfrei gefahren ist - sie darf es nicht. Also wurde der FS nicht verlängert und die LKW-Klasse wird aberkannt!

Daraus lässt sich kein Gewohnheitsrecht konstruieren.

"Ich bin 20 Jahre lang mit 100 durch den Ort gerast, nie ist was passiert! Also darf ich das jetzt legal?" - NEIN.

Evtl. kann sie ja die Prüfung nachholen. Ohne extra Pflichtstunden.

Andernfalls wirft sich mir eine andere Frage auf: Kann sie eigentlich nachträglich für fahren ohne Fahrerlaubnis belangt werden? Die Fahrten sind ja nachweisbar und das Nichtwissen um die fehlende Lizenz wird wohl kaum eine Justizbehörde glauben. Insofern gebe ich die Frage mal an unsere "Rechtsspezis" weiter. Würde mich rein aus Interesse wirklich mal interessieren...

Zitat:

Original geschrieben von germanhead

Zitat:

Die Frage soll doch wohl eher ein Witz sein???

Nein, die Frage war durchaus ernst gemeint.

Ich dachte so an ,,Gewohnheitsrecht" oder so etwas in der Art...

Na, dann hätte der Ganove mit einem gefälschten Führerschein ja auch ein "Gewohnheitsrecht" - da die Täterin ja wußte das sie ohne Pappe unterwegs ist, ist das ja sogar ein vorsätzlicher Gesetzesverstoß - und besonders fragwürdig finde ich sowas gegenüber all den Kutschern die viel Geld und Zeit opfern mußten um die Berechtigung zu erlangen einen dicken LKW zu fahren - gehört schon eine fragwürdige Rechtsauffaßung dazu einen erschwindelten Schein auch noch legitimieren zu wollen (Kopfschüttel) - Eine tickende Bombe ist sie auch denn es fehlt jede Schulung.

Also so richtig kann ich es nicht glauben da beide FS ( in der DDR und auch BRD) in zahlen klassen eingestuft waren und es da mit sicherheit keine versehentlich verwechselungen geben konnte mein guter grauer wurde in einen rosanen getauscht und danach in die plastikkarte und egal ob damals klasse 2 oder 5 wenn die nicht standen oder gelocht waren gab es keine zusätzliche und gerade jetzt zur dritten verlängerung soll es aufgefallen sein´. Und eine damalige zuständige DDR Führerscheinstelle wird auch jetzt sehr schwer ausfindig zu machen sein*

Andy

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. LKW Führerschein nicht verlängert