LKW Führerschein CE Verlängerung Frist

Hallo,
mein CE Führerschein ist seit Dezember 2014 abgelaufen.
Hab den 2004 gemacht und bin jetzt 38 Jahre.
Kann ich den ohne weiteres wieder Aktivieren, 5 Module, ärztliches Gutachten usw.?
Oder muss man eine Prüfung absolvieren?
Es gab ja mal eine 2 Jahres Frist, welche aber aufgehoben wurde.
Ich komme aus dem Kreis Warendorf / NRW.
Ich währe über jede Hilfe Dankbar.
Gruß Martin

30 Antworten

Zitat:

@gast356 schrieb am 14. April 2019 um 12:25:45 Uhr:


...aber wer den alten Klasse 3 noch hatte, bei dem herrscht bzgl. der Klassen C1, C1E und CE79 Besitzstand.

Ist zumindest bei mir so.
1978 LKW-Fahrerlaubnis erhalten, 2016 mit dem 55. Lebensjahr die Verlängerung sausen lassen, C1/C1E sind weiterhin unbefristet gültig.

@Golfschlosser :

Bezieht sich die Befristung auf den getrennten Erwerb - also nicht über die alte Klasse 3, wie gast356 das geschrieben hat, sondern wenn man erst B und dann C1/C1E macht?

Das hat nichts mit getrennt o. nacheinander, gemeinsam, .... zu tun sondern einzig und allein ist das Ausstellungsdatum entscheidend. Ab 1.01.1999 C1 u. C1E befristet bis, s. o.

Zitat:

@Waeller5 schrieb am 14. April 2019 um 08:12:36 Uhr:



Das nennt sich Besitzstandschutz.

Ab 1. Januar 1999 erteilte Fahrerlaubnisklassen C, CE haben nur 5 Jahre Gültigkeit.

Sorry, bin immer noch nicht schlauer - Waeller5 hat ja sich nur auf C/CE bezogen, gilt das jetzt auch für die "kleinen" LKW-Führerscheinklassen?

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Nein! Der Besitzstand aus der alten Klasse 3 ist ist in der C1 u. C1E unbegrenzt gültig. Der darüber hinausgehende Teil CE 79 (> 12 to, max. 3 Achsen) erlischt mit der Vollendung des 50 ten.

Ok, danke für die Erläuterung (und die Geduld :-)), Golfschlosser.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 14. April 2019 um 12:51:08 Uhr:


Nein! Der Besitzstand aus der alten Klasse 3 ist ist in der C1 u. C1E unbegrenzt gültig. Der darüber hinausgehende Teil CE 79 (> 12 to, max. 3 Achsen) erlischt mit der Vollendung des 50 ten.

...außer man verlängert ihn, also den CE 79 (> 12 to, max. 3 Achsen) - Teil, indem man den entsprechenden Antrag unter Vorlage der ärztlichen Bescheinigungen stellt.

Wird aber wohl so gut wie keiner machen... weshalb diese Möglichkeit wohl eher theoretischer Natur sein dürfte.

..wer will kann sich ja zusätzlich noch dort https://www.motor-talk.de/forum/fuehrerscheine-wechseln-t6554051.html einlesen.. 😁

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 14. April 2019 um 10:21:48 Uhr:


Also sind zumindest C1 und C1E nicht davon betroffen und Ostelchs Zitat ...

Die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird längstens für fünf Jahre erteilt.

... muss irgendwie ein bissl daneben liegen.

Das ist bei Zitaten aus Gesetzestexten eher unwahrscheinlich. 😉

Grüße vom Ostelch

@Martin Diese 5 Seminare brauchst du nicht, wenn du lediglich die Fahrerlaubnis aufrecht erhalten willst. Dazu reicht der Sehtest + ärztliches Gutachten.
Meine Kl. C (2008 erworben) muss auch regelmäßig alle 5 Jahre verlängert werden; da ich nicht gewerblich LKW fahre, hab ich aber noch nie diese Module gemacht. Mitglieder von THW und Feuerwehr brauchen die Module übrigens nicht. Das Gefühl war damals echt etwas merkwürdig, wenn du "wegen nix" als 26-Jähriger wegen dieser doofen Bescheinigung beim Arzt rumsitzt ...

Übrigens gab es auch bei der Kl. B (Auto) seit 2013 eine Änderung: Wer bis 2013 Kl. B gemacht hat, bekommt nun auch bei Verlängerung automatisch Kl. A mit Schlüsselnummer 79.88 eingetragen (gültig für Trikes).
Wer erst nach 2013 die Klasse B erworben hat, darf damit keine Trikes mehr fahren und benötigt dazu nun die Klasse A.

Danke für die vielen Antworten. Ich hab mittlerweile meine C/CE Fahrerlaubnis reaktiviert.
Laut der FSS. sind 5 Jahre nach Ablauf die Richtlinie/Minimum.
Im Kreis Warendorf werden aber 7,5 Jahre akzeptiert.
Im Kreis Gütersloh sind es sogar 10 Jahre.

Habe noch nie verstanden, warum man nach einer bestimmten Zeitspanne von 2-X Jahren das LKW Fahren verlernen soll , aber das PKW fahren nicht. Entweder man hats halt einmal drauf oder nicht. Warum man es mit 49 kann, mit 55 nicht mehr kann aber jemand der es mit 25 mal konnte, mit 50 ohne wenn und aber seinen Führerschein verlängert bekommt ist doch Blödsinn.
Generell finde ich ehrlich gesagt diese ganzen Führerscheinreformen einer der absurdesten Kapitel von europäischer Zusammenarbeit. Alle 3 Jahre wird was geändert nur um was zu ändern. Der Blick fürs ganze ist da irgendwo schon vor langer Zeit abhanden gekommen. Ich glaube das Bundesdeutsche Führerscheingesetz wurde einmal in 50 Jahren wesentlich geändert, als der Motorrad Stufenführerschein eingeführt wurde. Naja es freut die Fahrschulen und Prüforganisationen. Wie heißt es so schön: Mein Auto fährt mit Benzin und nicht mit Führerscheinen 😁

Zitat:

@altmetallfanatiker schrieb am 28. April 2019 um 23:59:13 Uhr:


Habe noch nie verstanden, warum man nach einer bestimmten Zeitspanne von 2-X Jahren das LKW Fahren verlernen soll , aber das PKW fahren nicht...

Damit möchte man wahrscheinlich den Berufskraftfahrern etwas genauer über die Schulter schauen, wenn sie mit 20.000Litern Schwefelsäure durch Innenstädte fahren.
(Darstellung leicht überdramatisiert)

Zitat:

@altmetallfanatiker schrieb am 28. April 2019 um 23:59:13 Uhr:


Habe noch nie verstanden, warum man nach einer bestimmten Zeitspanne von 2-X Jahren das LKW Fahren verlernen soll , aber das PKW fahren nicht. Entweder man hats halt einmal drauf oder nicht. Warum man es mit 49 kann, mit 55 nicht mehr kann aber jemand der es mit 25 mal konnte, mit 50 ohne wenn und aber seinen Führerschein verlängert bekommt ist doch Blödsinn.
Generell finde ich ehrlich gesagt diese ganzen Führerscheinreformen einer der absurdesten Kapitel von europäischer Zusammenarbeit.

Da geht es weniger ums Können, sondern um den gesundheitlichen Zustand. Grundsätzlich befürworte ich das. Bestimmte Krankheiten wie Sehschwäche oder Diabetes schleichen sich langsam ein, das muss der Betroffene gar nicht unbedingt merken. Wenn dann ein voll beladener Langholztransporter in ein Haus knallt, weil der Fahrer eine Unterzuckerung bekam ... da macht die Altersgrenze 50 Sinn. Dass aber sogar Unter-30-Jährige auch alle fünf Jahre zum Arzt rennen dürfen, ist lächerlich und nur Geldmacherei ...

Und beim Führerscheinrecht: Warum Inhaber der alten Klasse 3 einen 7,5-Tonner mit Anhänger (zGG also 12 t) fahren dürfen, aber einen Solo-12-Tonner (wie ihn viele Speditionen im Verteilerverkehr einsetzen) dagegen nicht, habe ich auch nie verstanden. Jemand, der wenig LKW-Fahrpraxis hat, der tut sich doch mit nem Solo-Fahrzeug wesentlich leichter als mit nem Anhänger hinten dran.

Zitat:

@DaXXes schrieb am 30. Apr. 2019 um 18:59:20 Uhr:


Und beim Führerscheinrecht: Warum Inhaber der alten Klasse 3 einen 7,5-Tonner mit Anhänger (zGG also 12 t) fahren dürfen, aber einen Solo-12-Tonner (wie ihn viele Speditionen im Verteilerverkehr einsetzen) dagegen nicht, habe ich auch nie verstanden. Jemand, der wenig LKW-Fahrpraxis hat, der tut sich doch mit nem Solo-Fahrzeug wesentlich leichter als mit nem Anhänger hinten dran.

Darum ist wohl auch geändert worden. Die Führerscheinklassen hatten schon immer ihre Eigenheiten, die oft historisch gewachsen waren. So durften mit dem noch älteren Klasse 4-Führerschein für Motorräder auch Kleinstwagen die das Goggomobil gefahren werden. Und selbst wenn man dürfte, muss man ja nicht. Ich würde mit meinem Klasse 3-Schein noch nicht einmal auf die Idee kommen, einen 7,5-Tonner zu fahren, geschweige denn auch noch einen mit Hänger (was ich inzwischen mangels rechtzeitiger Verlängerung auch nicht mehr dürfte).

Grüße vom Ostelch

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