LKW-Führerschein CE

Hallo,

ich (jetz noch 17 Jahre alt) möchte mich 6 Monate vor meinem Geburtstag für den Autoführerschein B sowie für die Lkw-Klasse CE anmelden!!

Kann ich nun die theoretische Prüfung für B und CE zusammen machen, oder muss ich erst die Klasse B bestehen, um mit dem CE beginnen zu können...?

Und was muss ich sonst beachten??

DANKE!!!

Beste Antwort im Thema

seufz, das ewige Thema 🙄

Ausbildung zum BKF darf man bereits ab 18 Jahren CE fahren (im Rahmen der Ausbildung)
außerhalb der Ausbildung nur in Landwirtschaft und anderen Ausnahmefällen
Ansonsten ab 21 Jahre

Ja du musst erst B bestehen dann musst du C bestehen und dann darfst du erst die Prüfung zum CE antreten

Wenn du die Ausbildung zum BKF machst und diese erst nach dem Stichtag 10. Sept 2009 endet wird diese wohl die Schulungen gemäß BKrFQG (hiernach kannst du googeln) beinhalten und somit gültig sein.
Sollte dies nicht der Fall sein steht die Grundqualifikation für den EU-Kraftfahrer an (alternativ die beschleunigte Grundqualifikation)
Wenn du aber davor schon fertig bist wirst du bis 10. Sept 2014 die Weiterbildungen nachweisen müssen (und immer und immer wieder alle 5 Jahre). darfst aber Ohne Grundqualifikation im Güterverkehr fahren

Bist du mit Ausbildungsende aber erst 20 Jahre alt darfst du NICHT gewerblich fahren sondern dann erst wieder ab 21

Wenn du aber doch in der Ausbildung steckst dann sitzt du doch direkt an der Informationsquelle und solltest zumindest von der Berufsschule auf deine Zukunft vorbereitet werden.

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es gibt aber keine DDR mehr und auch keinen Grauen oder Rosa Lappen mehr

Zitat:

Original geschrieben von TobiasE240


Hier war es wohl auch möglich, dass man den "Lkw-Schein" vor dem eigentlichen "Pkw-Schein" erworben hat.

Wie schon oft geschrieben brauchst du HEUTE den klasse B schein als vorbesitzt um den C und CE schein zu machen, was früher war früher und da war alles anders als heute.

Gruss
Maik

Man kann das ganze natürlich auch in einer kombinierten Ausbildung machen. erst schön die ganzen Theroriestunden, dann fahren und halt erst die B-Prüfung machern und anschliessend C/CE. Als ich letztes Jahr CE gemacht habe, war einer in der Fahrschule, der das genau so gemacht hat, und dazu noch den Motorradführerschein. Stell ich mir ganz schön stressig vor, auch beim Fahren, man muss sich ja erstmal an an alles gewöhnen, und wenn man dann noch direkt mit nem LKW + Anhänger unterwegs ist... Aber der Junge hat alle Prüfungen beim ersten Mal geschafft, das ist schon nicht schlecht, finde ich.

Hallo
Also muss man erst den B machen dann den C und erst wenn man diese
bestanden hat CE?
Ab wann darf man mit der Führerscheinklasse CE in den
Gewerblichen güterkraftverkehr eintreten? weil im moment
bin ich in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer,und es gibt
da ja schon wieder eine neue regelung wenn man vor 2009
den Fühereschein CE nicht besitzt irgendeine Schulung machen
ich meine aber jetzt nicht die jeder Fahrer bis 2010 machen muss.
Ich danke euch.
mfg rw.

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seufz, das ewige Thema 🙄

Ausbildung zum BKF darf man bereits ab 18 Jahren CE fahren (im Rahmen der Ausbildung)
außerhalb der Ausbildung nur in Landwirtschaft und anderen Ausnahmefällen
Ansonsten ab 21 Jahre

Ja du musst erst B bestehen dann musst du C bestehen und dann darfst du erst die Prüfung zum CE antreten

Wenn du die Ausbildung zum BKF machst und diese erst nach dem Stichtag 10. Sept 2009 endet wird diese wohl die Schulungen gemäß BKrFQG (hiernach kannst du googeln) beinhalten und somit gültig sein.
Sollte dies nicht der Fall sein steht die Grundqualifikation für den EU-Kraftfahrer an (alternativ die beschleunigte Grundqualifikation)
Wenn du aber davor schon fertig bist wirst du bis 10. Sept 2014 die Weiterbildungen nachweisen müssen (und immer und immer wieder alle 5 Jahre). darfst aber Ohne Grundqualifikation im Güterverkehr fahren

Bist du mit Ausbildungsende aber erst 20 Jahre alt darfst du NICHT gewerblich fahren sondern dann erst wieder ab 21

Wenn du aber doch in der Ausbildung steckst dann sitzt du doch direkt an der Informationsquelle und solltest zumindest von der Berufsschule auf deine Zukunft vorbereitet werden.

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe


Wenn du aber davor schon fertig bist wirst du bis 10. Sept 2014 die Weiterbildungen nachweisen müssen (und immer und immer wieder alle 5 Jahre). darfst aber Ohne Grundqualifikation im Güterverkehr fahren

Muss man bis zum 10.09.2014 die Weiterbildung bereits gemacht haben oder beginnt es erst ab dem 10.09.2014??? 😕

Zitat:

Original geschrieben von -LKW-



Zitat:

Original geschrieben von AndyRe


Wenn du aber davor schon fertig bist wirst du bis 10. Sept 2014 die Weiterbildungen nachweisen müssen (und immer und immer wieder alle 5 Jahre). darfst aber Ohne Grundqualifikation im Güterverkehr fahren
Muss man bis zum 10.09.2014 die Weiterbildung bereits gemacht haben oder beginnt es erst ab dem 10.09.2014??? 😕

Mit Ausnahmen musst Du die Weiterbildung bis zum 10.09.2014 gemacht haben.

Einerseits müsste ich empfehlen, früh mit der Weiterbildung anzufangen, weil die finanzielle Belastung nicht gerade gering ist, andererseits wird es mit näherkommender Deadline wohl immer mehr Möglichkeiten der Fremdfinanzierung geben, die einem dabei erleichtern.

Zitat:

Original geschrieben von ActrosPower


Hallo
Also muss man erst den B machen dann den C und erst wenn man diese
bestanden hat CE?
Ab wann darf man mit der Führerscheinklasse CE in den
Gewerblichen güterkraftverkehr eintreten? weil im moment
bin ich in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer,und es gibt
da ja schon wieder eine neue regelung wenn man vor 2009
den Fühereschein CE nicht besitzt irgendeine Schulung machen
ich meine aber jetzt nicht die jeder Fahrer bis 2010 machen muss.
Ich danke euch.
mfg rw.

Als gelernter Berufskraftfahrer - auch wenn Du in Ausbildung dazu bist - bist Du von der Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQ) befreit, welche Du machen müsstest, wenn Du bis zum 10.09.2009 Deine Fahrerlaubnisprüfung noch nicht abgelegt hast.

Bei der Berufskraftfahrerqualifikation handelt es sich NICHT um eine Notwendigkeit für den Erwerb der Fahrerlaubnis, sondern um eine für die Nutzung der Fahrerlaubnis zu gewerblichen Zwecken.

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