LKW - Fahrerkarte

Hallo,
mein Onkel (61) hat seit 1985 den Führerschein ( DDR Führerschein ) , nun hat sein Betrieb einen neuen LkW bekommen ( mit Gerundeten 7,5 t ) , hierbei ist nun eine so genannte Fahrerkarte nötig !

was erwartet Ihn , um diese zu "erwerben" ?

Gruß

17 Antworten

Ich hab meinen Fuehrerschein (alle Klassen ausser Bus) vor paar Wochen verlaengern lassen. Ausser einem Aerztlichen Gutachten brauchte ich nix

...mehr brauchste auch nicht um die Klassen zu erhalten... allerdings darfst Du mit dem so verlängerten Schein nicht gewerblich fahren.
Damit darfst du nur Fahrten unternehmen, die gem. § 1 Absatz 2 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz vom BKrFQG ausgenommen sind.

§ 1 Absatz 2 mit den Ausnahmen:

(2) Abweichend von Absatz 1 gilt dieses Gesetz nicht für Beförderungen mit

1. Kraftfahrzeugen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde nicht überschreitet,

2. Kraftfahrzeugen, die von der Bundeswehr, der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, den Polizeien des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen,

3. Kraftfahrzeugen, die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden,

4. Kraftfahrzeugen, die
a) zum Zwecke der technischen Entwicklung oder zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden,
b) in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des § 1 des Kraftfahrsachverständigengesetzes oder der Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung übertragen sind, eingesetzt werden, oder
c) neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind,

5. Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt,

6. Ausbildungsfahrzeugen in einer Fahrschule und Kraftfahrzeugen, die zum Erwerb einer Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 und 2 oder während der Weiterbildung nach § 5 eingesetzt werden,

7. Kraftfahrzeugen zur nichtgewerblichen Beförderung von Personen oder Gütern zu privaten Zwecken.

PS: Ich hab den Antrag zur Verlängerung meiner im August 2017 abgelaufenen "CE-Pappe" letzte Woche gestellt... mit "augenärztlichem Wisch", "ärztlichem Wisch" (beide Untersuchungen durchgeführt von einem Arbeitsmediziner) und 5 Modulen. 2 Module hatte ich von den betriebsinternen Schulungen unserer LKW-Fahrer sowieso schon -wenn ich als "Häuptling vom Fuhrpark" diesen Mist schon organisiere, an nem Samstag Schlüsseldienst spiele und zwangsweise anwesend sein muß, dann lasse ich mir auch den entsprechenden Zettel ausstellen. Die fehlenden 3 Zettel hab ich spaßeshalber an 3 Samstagen auch noch abgesessen und bekomme daher auch die Schlüsselzahl 95 eingetragen.

Man sollte vielleicht erstmal klären ob der Verwandte des TE überhaupt die 95 benötigt.

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